Hallo,

ich würde an deiner Stelle das Verfahren aufnehmen. Zum einen werden die Leute, die das Bearbeiten dafür bezahlt und zum anderen hat der Firmeninhaber eine Versicherung. Du tust damit also niemandem weh außer der Versicherung.

Im Endeffekt geht es um deinen Schaden und warum solltest du das denn nicht beanspruchen? Ich habe schon von vielen gehört, dass sie das nicht gemacht hatten und sich im Nachhinein geärgert haben. Es ist schließlich mit etwas Kraft und Aufwand verbunden.

Auf jeden Fall ehrlich bleiben :)

Gute Besserung und viel Erfolg!

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Hallo,

ich war schon einmal blau.de- Kunde und war damit sehr zufrieden. Ich wohne in nem kleinen Dorf ohne große Anschlüsse und hatte trotzdem gutes Netz.

Ich bin jetzt sogar zu simply gewechselt, da die um 5€ günstiger sind als blau oder congster und habe da auch keine Probleme mit.

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Bin ich irgendwie trotzdem versichert, wenn mein Studententarif bei der GKV am 31.01.16 endet und ich meine Versicherung bei einer PKV erst am 10.02 abschließe?

Hallo liebe Leser meiner Frage,

ich mache mir Sorgen, dass ich für einige Tage keinen Versicherungsschutz habe.

Die Situation ist folgende: Ich bin im Moment Studentin und bei der AOK mit dem Studententarif versichert. Am 1. Februar beginnt mein Referendariat, ich bin also kein Student mehr. Ich möchte mich mit Beginn meines Referendariats privat versichern, habe jetzt Anfragen bei Versicherungen gestellt. Es klappt jedoch wahrscheinlich nicht mehr, dass ich die Versicherung rechtzeitig vor dem 1.Februar abschließe. Angenommen ich schließe die Versicherung am 8. Februar ab. Wahrscheinlich werde ich dann rückwirkend ab dem 1. Februar versichert, oder ?
Was ist aber, wenn mir z.B. am 5. Februar ein Unfall passiert und mich die PKV dann doch nicht mehr versichern will? Bin ich dann doch noch durch die AOK versichert ? Oder muss ich dann selbst dafür aufkommen ( damit wäre ich möglicherweise mein Leben lang verschuldet, oder ?!) Ich hätte zu diesem Zeitpunkt auf jeden Fall noch nicht bei der AOK gekündigt, aber der Studententarif würde ja nicht mehr greifen. ( Kündigen muss ich bei der AOK nicht, sondern nur einen Nachweis der privaten Versicherung zuschicken und die Ernennungsurkunde ins Beamtenverhältnis, aber das kann ich ja erst, wenn ich neu versichert bin) Ich wäre sehr dankbar wenn mich jemand über diese Unklarheit aufklären könnte, oder gar Tipps hat, wie ich mich doch absichern kann ( die Versicherung bei der PKV kann ich leider nicht mehr beschleunigen ) Vielen Dank im Voraus, Ella

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Bis zum Übergang, wo die PKV beginnt, bist du über die AOK versichert. Sollte dir in der Zeit etwas passieren, gelten jedoch die Daten, die du bei der Antragsstellung der PKV angegeben hast. Du musst es zwar noch nachmelden, aber die PKV- Gesellschaft darf nur anhand der Antragsdaten entscheiden, ob sie dich nehmen bzw. ob sie dir irgendeinen Risikozuschlag bei bestehenden Krankheiten oder einen Ausschluss geben.

Sollte also die PKV zum 10.02. beantragt worden sein, bist du auch ab diesem Tag über die PKV abgesichert, sofern dich das Unternehmen annimmt. Anderenfalls gehst du automatisch in deinen alten Versicherungsschutz der AOK über.

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Hallo,

also Alter spielt in der Liebe keine Rolle! In deinem Alter ist es allerding noch etwas komplizierter, da man noch in der Reifephase steckt, also sich noch weiter entwickelt.

Trotzdem ist es nicht unmöglich :)

Ich bin ne kleine Romantikerin und würde es vllt mit nem zugesteckten Zettelchen probieren. Kann auch anonym formuliert werden, jedoch wird er dann bisl verdutzt, wer das sein könnte.

Natürlich kannst du es auch auf direkte Art probieren, indem du dich einfach mal außerhalb der Feuerwehr mit ihm verabredest.

Kleine Andeutungen sind auch nicht verkehrt, wenn du dich mit ihm unterhälst. Nur, wie du schon sagtest, nicht zu direkt, sonst wird es aufdringlich.

Ich wünsche dir viel Erfolg! Ich hoffe, da ist etwas brauchbares dabei :)

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Hallo,

suche am besten eine Schuldnerberatung auf, die kennen sich mit solchen Angelegenheiten bestens aus und können dir evtl einen Hinweis geben, wie du dagegen vor gehen kannst ggf. sogar mit deren Hilfe.

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Arbeit/Ausbildung mit Hindernissen.

Hallo.

Folgender Plan: Ich ziehe um, 600km weit weg. Wieso ist egal. Dort möchte ich erst ein Jahr arbeiten und sparen und danach eine Ausbildung machen.

Ich habe die FOS abgebrochen, weil es aufgrund meiner psychischen Lage nicht mehr länger ging. Allerdings habe ich einen recht guten Realschulabschluss. Ich bin in Therapie und habe noch einen stationären Aufenthalt vor mir. Mir geht es jetzt bereits viel besser und ich hoffe, dass es nach der Stationären auch nochmal besser wird.

Ich habe folgende Fragen:

Durch meine ehemalige Selbstverletzungen habe ich deutliche Narben am linken Unterarm. Man kann sie nicht überschminken und es sind zu viele für Armband und Co. Ich stehe mittlerweile dazu - aber sollte ich das bei meinem Arbeitgeber bzw bei meiner Ausbildungsstelle sagen? Ich als Arbeitgeber würde davon nicht überrascht werden wollen.. Wenn ja, wann ist der richtige Zeitpunkt für so etwas? Beim Vorstellungsgespräch? Soll ich dann auch gleich dazusagen, dass ich wieder stabil bin, nicht rückfallgefährdet und weiterhin in ambulanter Therapie (was ich sein werde)? Ich gehe hierbei von einer Stelle aus, bei der es nicht möglich ist, die ganze Zeit mit langen Ärmeln rumzulaufen.

Außerdem habe ich zwei Piercings in der Unterlippe. Für eine Ausbildung wäre ich bereit, diese rauszumachen. Soll ich auch das dazu sagen? Also einfach: "Ich habe zwar Piercings, würde sie aber rausnehmen, wenn sie stören"?

Dann wäre noch meine letzte Frage, wie ihr als Arbeitgeber (und bitte hier nur die antworten, die fundierte Aussagen treffen können oder vlt sogar Erfahrungswerte haben) reagieren würdet, wenn ein potentieller Azubi wie ich auf die Bildfläche treten würde? Würdet ihr mir eine Chance geben? Also davon ausgehend, dass ihr mich bereits zum Vorstellungsgespräch eingeladen habt und dann eben das mit den Narben, der Therapie etc erfahrt?

Danke :)

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Hallo,

sobald es zu einem Vorstellungsgepräch kommt, wird dich der Arbeitgeber eh nach deiner Vorgeschichte fragen. Da müsstest du ja eh preisgeben, dass du die letzte Zeit mit der Psyche zu kämpfen hattest.

Sofern du einen guten Eindruck hinterlässt, was für die Stelle spricht und der Arbeitgeber kein Unmensch ist, wird er es akzeptieren.

Warum, wieso, weshalb du in Therapie warst hat ihn nichts zu interessieren.

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Hallo, da hat sich ja eine Menge zusammen gehäuft. An deiner Stelle würde ich evtl. erst einmal mit deinem Hausarzt sprechen, um ggf. einen Psychotherapeuten oder Psychologen aufzusuchen. Es kann schon sehr helfen, wenn man einfach jmd. Aussenstehenden hat, dem man seine Problematik anvertrauen kann. Nebenbei kann das Studium ja weiter geführt werden.

Zu dem Haus. Dein Ex-Mann wird wohlmöglich nicht mehr in dem Haus wohnen, steht bestimmt aber mit als Eigentümer drin. Wenn ihr euch Scheiden lassen wollt, regelt das i.d.R. der Scheidungsanwalt. Bis dahin würde ich mich allerdings an einen Finanz- bzw. Schuldnerberater wenden, der da auch Hinweise geben kann.

Falls er dich sogar belästigen sollte, kannst du dich an die Polizei wenden!

Ich wünsche dir alles Beste und hoffe du kriegst das schon hin :)

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Das klingt sehr merkwürdig. Ich vermute, dass deine Xbox GTA noch als Discversion gespeichert hat und daher die Downloadversion nicht erkennt. An deiner Stelle würde ich mal Xbox anschreiben. So aus der Ferne kann man da nicht viel weiter helfen.

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Hi Kim,

da deine Krankheit schon eine Weile läuft, warst du für die Zeit bisher arbeitsunfähig. Wenn dein Arzt dir sagt, dass du voraussichtlich über einen noch längeren Zeitraum arbeitsunfähig bist, kansst du, wie du es ja auch getan hast (vllt auch unbewusst), eine Erwerbsunfähigkeit beantragen.

Diese sorgt dafür, dass du als "Rentner" eingestuft wirst und keine Leistungen mehr von der Arge bekommst, sondern von der Rentenversicherung bzw. vom Sozialamt, wenn du noch keine 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast. Das bestimmt dann der Ärztliche Dienst, ob du nur als arbeits- oder erwerbsunfähig eingestuft wirst.

Sollte sich im Nachhinein (wenn das mit der Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde) der Gesundheitszustand wieder verbessern, kannst du auch wieder als Erwerbsfähig eingestuft werden. Das wird, ich glaube, jedes Jahr oder jedes 2. Jahr überprüft, ob das noch der Fall ist.

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Unfall Bergungskosten?

Hallo zusammen ,meine Frage betrifft nicht mich selber sondern einen Bekanten ,allerdings lässt es mir keine ruhe und ich würde gerne eure Meinungen und auch Tipps lesen.

Besagter Bekannter hatte in der ersten Januar Woche einen Verkehrsunfall auf der Autobahn Nähe Wertheim .Er war an dem Unfall nicht Schuld.Er wurde abgedrängt ,Unfall Gegner hat Fahrerflucht begangen und wurde bis heute auch noch nicht ermittelt ,trotz auch Medien Aufrufe.

Polizei kam ,Auto wurde abgeschleppt und aufgrund das er gottlob das er nicht schwer verletzt war konnte er nach 7 Stunden das KH wieder verlassen.Auto wurde abgeschleppt und auf einen Autohof gebracht ,von der Polizei aber nun wieder frei gegeben.Soweit so gut.

Versichert ist er bei der Gesellschafft mit den drei Buchstaben A... Haftpflicht mit Teilkasko 150 Euro Sebstbeteiligung und Schutzbrief .Fährt seit 30 Jahren Unfall frei.

Leihwagen wurde Ihm zugesagt für 21 Tage .

Sodele nun kam von der Versicherung die Aussage ,bezahlt wird der Leihwagen nur für 5 Tage ,als Schäden übernommen werden nur die kaputten Scheiben .Rücktransport des Unfallwagens und auch die Tage die der Wagen auf dem Gelände des Apschleppdienstes stand muss aus eigener Tasche gezahlt werden .

Mit der Versicherung lässt sich überhaupt nicht reden die legen mitten im Gespräch auf

Aber jetzt mal ehrlich ist es normal das er diese Kosten selber tragen muss ? ich habe Ihm geraten einen Anwalt einzuschalten ,aber trotzdem, hat vielleicht jemand so etwas schon mal gehabt ?

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Das ist ein Fall, den ich niemandem wünschen würde. Da der Schädiger nicht ausfindig gemacht werden kann, kann auch deren Versicherung nicht in Anspruch genommen werden.

Dein Bekannter hat in dem Fall nur 2 Optionen. Den Schaden belassen oder seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen.

Da er jedoch nur eine Teilkaskoversicherung hat, werden nur bestimmte Teile, wie z.B. die Scheiben ersetzt. Eine Abdeckung über die Vollkasko hätte auch seinen kompletten Schaden übernommen.

Was genau an Zusatzleistungen der Versicherung deines Bekannten übernommen werden, kann er in seinen Vertragsbedingungen nachlesen unter dem Thema der Teilkasko.

Dabei sollte allerdings die Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.

Seine Versicherung hat in dem Sinne nichts falsch gemacht. Sollten dennoch Schwierigkeiten bestehen, kann er sich kostenfrei an den Ombudsmann wenden (muss auf jeder Visitenkarte drauf stehen oder findet man auch über Google). Das ist ein Streitschlichter zwischen Kunde und Versicherer. Somit kann der Weg zum Anwalt gespart werden.

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Als selbstständiger Versicherungskaufmann ist es ein hartes Stück Brot, bis man sich seinen Erfolg verdient. Von nichts kommt nichts. Bei ihm ist es also erfolgsabhängig, wieviel er verdient. Um sich aber generell über Wasser halten zu können, muss man schon einiges gemacht haben.

Die angestellten Versicherungskaufleute werden nach Tarifvertrag (etwas höher als der Mindestlohn) bezahlt, können aber auch erfolgsabhängig dazu verdienen.

Es ist also nicht gesagt, dass Versicherungskaufleute enorm viel verdienen, wenn man nicht gerade Führungskraft ist.

Die Ausbildung hingegen ist ein guter Fang um gutes Geld zu verdienen, wenn man es richtig anstellt. Diese werden auch nach Tarifvertrag bezahlt (natürlich etwas weniger als für Ausgelernte), dafür bekommen sie die Provision gleich ab dem ersten Vertrag oben drauf.

Warum das alles so ist? Es erfordert eine Menge Aufwand, d.h. man hat Telefon- und Fahrtkosten, muss alles sauber vorbereiten und erfordert eine Menge Geduld und somit auch Zeit. Außerdem muss man immer neu geschult werden wegen ständigen Gesetzesänderungen oder Tarifumstellungen.

Daher finde ich das System angemessen. Wer viel macht, kann nach einer gewissen Zeit sehr gut davon leben.

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An wen kann ich mich wenden, wenn das Arbeitsamt die Leistung verweigert?

Halli Hallo, mein derzeit noch alleinlebender Freund bezieht Leistungen nach dem SGB II. Da er aus seiner Kindheit schwere psychische Laster mit sich trägt, hat er sich voriges Jahr endlich dazu überwunden einen Psychotherapeuten aufzusuchen. Dieser stellte Schizophrenie fest, weswegen er eigl. in eine Klinik müsste. Jedoch hat er sich strickt dagegen gewehrt und ist mit dem Therapeuten so verblieben, dass er über ihn in ambulanter Behandlung bleibt. Das Amt wusste darüber noch nicht Bescheid. Nun war es aber so, dass sie ihn in eine Maßnahme stecken wollten. Da der Therapeut jedoch keine Krankschreibungen ausstellen darf, meinte dieser, er solle dem Amt sagen, dass die sich mit dem Therapeuten in Verbindung setzen sollen wegen der vorraussichtlichen Länge der Therapie von mind. 1 Jahr. Da er wegen der Schizophrenie sämtlichen Menschenmassen aus dem Weg geht, hat er das dem Amt schriftlich mitgeteilt und die Visitenkarte des Therapeuten angehängt. Darauf kam jedoch eine 10%- Sperre, da er sich hätte persönlich melden sollen. Auch nach weiterem hin und her sperrten sie ihm jetzt letztendlich das volle Geld. Ich konnte ihn dann soweit bringen, dass er mit mir zum Amt marschiert ist, um die Sache zu klären und man sagte uns, das Amt dürfe auf solche Schreiben nicht reagieren. Er solle eine Bescheinigung vorlegen, wo ersichtlich ist, dass er derzeit nicht in der Lage ist, einen Beruf auszuüben. Gesagt - getan. Dummerweise war sein zuständiger Betreuer gerade in den Urlaub gestartet, sodass das Anliegen bis diese Woche auf dem Schreibtisch warten musste. Gestern kam dann ein Brief von dem Betreuer, er solle dann und dann persönlich vorsprechen, um die berufliche Perspektive zu besprechen und alle vorangegangenen Krankenscheine mitbringen. Wie oben bereits geschrieben, kann ein Therapeut keine Krankschreibungen ausstellen und hat daher die Bescheinigung ausgestellt, wo genau das drin steht und auch, dass er sich schon seit den 9 Monaten in Behandlung befindet. Der Therapeut hat sogar extra dazu geschrieben, dass er an die Reha- Abteilung weiter geleitet werden soll. Das Promlem an der Sache ist, dass er, egal was komme, keine Krankenscheine vorweisen kann. Sein Hausarzt hatte ihn extra an den Therapeuten verwiesen, da er selbst nicht länger als 2 Wochen krank schreiben kann. Was kann ich bzw. er da unternehmen? Wie gesagt er bekommt derzeit keine Leistung vom Amt und ist psychisch so schon am Ende. Vielen Dank ´schon einmal im Voraus für eine Antwort.

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Danke für die Antworten.

Den Unterschied zwischen Psychiater und Psychotherapeut kenne ich bereits. Er war auch schon bei einem Psychiater, jedoch kam er mit der Medikamentation nicht ganz zurecht und war mit dem auch nicht zufrieden. Er möchte ohne Medikamente oder Klinikbesuche seine Krankheit bewältigen und macht schon kleine Fortschritte mit dem Therapeuten.

Reicht es also nicht aus, dass er die Bescheinigung von dem Therapeuten eingereicht hat? Da steht ja alles zu seiner Krankheit und der Erwerbsunfähigkeit drauf.

Das Problem betrifft ja auch die letzten 9 Monate, wo sie ihm schon Geld gekürzt haben. Er kann ja nichts anderes nachweisen, außer die Psychotherapie.

Ich vermute mal, dass sein Hausarzt max. 2 Wochen krank schreiben kann und er anschließend wieder hin müsste. Nur er hat so schon Ängste vor anderen Leuten, da wird er sich nicht alle 2 Wochen in nen volles Wartezimmer setzen. Das möchte irgendwie keiner verstehen...

Meint ihr, es würde etwas bringen, wenn vllt der Therapeut mit zu dem Gespräch kommt? Ich weiß es nicht...

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