Euch kann es ja gefallen, soll auch niemand abstreiten (abgesehen von den moralischen Wertevorstellungen der anderen, falls dies doch rauskommen sollte.) Aber wem es leider nicht gefällt ist das StGB 😕

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Familienvater kifft täglich, trennen oder tolerieren?

Hallo zusammen,

Mein Partner raucht jeden Abend 1-2 Joints.

Mal hat eine Zeit lang kaum gekifft, aufgrund von chronischer Krankheit tut er dies wieder täglich. Wenn man es anspricht beschönigt er es oder sagt es sei nur CBD aufgrund der Schmerzen.

Wir erwarten unser zweites Kind und es hat mich bei der letzten Schwangerschaft schon gestört, da ich finde man sollte als Vater einige Wochen vor dem Entbindungstermin jederzeit "abrufbereit" sein.

Er raucht zwar im Garten, allerdings riecht man es trotzdem im gesamten Flurbereich.

Es ist leider ein rotes Tuch für mich, da es einfach nicht meine Einstellung ist, wenn man Verantwortung für Kinder trägt. Gegen ein paar Mal im Jahr auf Konzerten ect. hätte ich nichts. Mich stört die Regelmäßigkeit..wenn ich höre, dass er sofort abends raus geht, sobald unsere Tochter im Bett ist, könnte ich jedes Mal vor Wut heulen. Meist verziehe ich mich abends, da ich weiß er hat schon gekifft und sitzt vorm PC, nachdem ich mein Kind ins Bett gebracht habe.

Der Geruch ekelt mich an und es stört mich, dass man ständig schauen muss, wenn Freunde von unserem Kind zum Spielen kommen, ob der Aschenbecher leer ist und das ganze "Zubehör" zum Kiffen weg gestellt ist. Außerdem bin ich momentan die, die jeden Tag unser Kind in den Kindergarten bringt. Ich möchte mir mit 35 einfach keine Gedanken machen, ob er morgens fahrtüchtig ist, wenn er nachts noch gekifft hat. Es belastet mich sehr und er nimmt mich einfach nicht ernst.

Insgesamt ist ein lieber Kerl und ein toller Papa und beschäftigt sich viel mit unserem Kind.

Er benötigt leider immer wieder einen A-tritt und ist relativ antriebslos, ich muss ihm sagen, dass er unser Kind abholt, von selbst würde er es nicht anbieten... ich muss ihn z.B. 3x erinnern muss er soll mir dem Hund rausgehen, selbst dann ist es manchmal nicht gesichert, dass er wirklich spazieren war, sondern nur kurz im Garten.

Kann ich ihn vor die Wahl stellen, Familie oder Kiffen ?

Ich möchte mir einfach keinen Kopf um diese Dinge im Alltag mit zwei Kindern machen müssen ☹️

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Also, solang dein Partner sich um das Kind kümmert, bez. Sich beschäftigt und alles andere auch geregelt bekommt spricht nichts dagegen. Und wenn du sagst das er CBD Cannabis raucht, ist er sehr wohl geistig und körperlich voll auf Sendung.

Er geht raus auf die Terrasse/ Balkon nach dem das Kind im Bett ist Und davon nichts mitbekommt. Und nimmt Rücksicht auf dich/ euch. Ich würde dir raten dir auch Mal paar Videos über Cannabis zu sehen um Infos zu bekommen. Auch wenn er CBT cannabis konsumiert ist er auch fahrtüchtig. Anders sieht es mit THC aus. Das ist dieser Stoff welches dich geistig und auch körperlich wegscheppert. Und da kann's passieren das man am nächsten Tag noch verstrahlt ist. Und ja auch die Dosis macht das Gift.

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Fahrlässiger sexueller Kindesmissbrauch?

Gemäß §176 StGB ist der vorsätzliche sexuelle Kindesmissbrauch (Kind=U14) strafbar, d.h. der Täter muss vorsätzlich bezüglich des kindlichen Alters des Kindes handeln. Vorsatz kann sein: Absicht, Wissentlichkeit, bedingter Vorsatz (bei diesem hält der Täter das kindliche Alter für ernsthaft möglich und findet sich mit dieser Möglichkeit zumindest innerlich ab).

Nicht strafbar ist fahrlässiger Kindesmissbrauch, wenn der Täter also unbewusst fahrlässig bezüglich des Kindesalters gehandelt hat. Entweder war ihm eine mögliche Kindlichkeit der Person gar nicht bewusst oder die Möglichkeit war ihm bewusst, aber er hat ernsthaft darauf vertraut, dass die Person über 14 ist.

Ein möglicher Tatbestand beim fahrlässigen Kindesmissbrauch könnte so aussehen und ist hier fett markiert (das andere ist bereits gültig):

§176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1.

sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,

2.

ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,

3.

ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

(3) Wer als Person über 18 Jahre sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vornimmt und dabei aus Fahrlässigkeit irrig annimmt, die Person hätte bereits das 14 Lebensjahr vollendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was haltet ihr davon? Sinnvoll oder unnötig? Bitte mit Begründung :)

(Die Einschränkung auf Ü18 soll sicherstellen, dass Jugendliche nicht dafür belangt werden, das erschiene wohl zu hart.)

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Mir gefällt deine Überschrift ganz und gar nicht.

Im StGB gibt es keine Fahrlässigkeit, vorallem nicht bei diesem Thema. Das einzige was ist ist der vorsatz. Also auch mit dem Wissen und wollen, das man das Kind ... Du weißt schon.

Es kann auch ein Schild ausschließungsgrund vorliegen, wenn du eine seelische Störung , geistig nicht auf der Höhe bist. (Sprich: ein geistig/ seelisch behinderter weiß nicht was Recht und unrecht ist.)

Fahrlässig wäre im allgemeinen , die Körperverletzung, Brandstiftung, Umweltvergehen

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Du bist noch in der Selbstfindungsphase. Wird sich dann herrausstellen wenn du irgendwann Sex hast.

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Laut Chatgpt:

In dem geschilderten Fall greift der § 176c Abs. 1 Nr. 2a StGB.

Erklärung:

• Der § 176c Abs. 1 Nr. 2a StGB stellt sexuelle Handlungen unter Strafe, die mit einem Eindringen in den Körper des Kindes verbunden sind.

• Das Eindringen in den Körper muss nicht vollständig erfolgen. Schon ein teilweises Eindringen, selbst wenn nur die Fingerspitze in die Vagina eindringt, erfüllt den Tatbestand. Entscheidend ist, dass überhaupt ein körperliches Eindringen (auch minimal) stattgefunden hat.

• Die krampfbedingte Abwehrreaktion (Vaginismus) spielt dabei keine Rolle – der Versuch des Eindringens reicht aus, wenn ein Teil des Fingers tatsächlich eingeführt wurde.

Ist das eine versuchte oder vollendete Tat?

Es handelt sich hier nicht mehr um eine Versuchsstrafbarkeit (§ 176c Abs. 2 StGB), sondern um eine vollendete Tat, weil ein tatsächliches Eindringen (auch nur minimal) erfolgt ist. Die Gesetzgebung unterscheidet nicht zwischen der Tiefe oder dem Ausmaß des Eindringens.

Mögliche Straftatbestände:

1. § 176c Abs. 1 Nr. 2a StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern mit Eindringen in den Körper) → Mindeststrafe zwei Jahre.

2. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Sexuelle Handlung an einem Kind ohne Eindringen) → könnte zusätzlich erfüllt sein, aber tritt hinter § 176c zurück.

3. § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB (Sexueller Übergriff mit Gewalt oder Drohung) → wenn die Krampfreaktion des Kindes als Abwehr gedeutet wird, könnte auch eine Nötigungskomponente vorliegen.

4. § 184b StGB (Kinderpornografie), falls der Täter Bilder oder Videos davon anfertigt.

Zusammenfassung:

• Es liegt eine vollendete Straftat nach § 176c Abs. 1 Nr. 2a StGB vor.

• Das Eindringen muss nicht vollständig sein – selbst ein minimales Eindringen erfüllt den Tatbestand.

• Die Tat wird als besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gewertet.

Falls noch Details zu einer möglichen Strafzumessung oder Nebenklage gewünscht sind, gerne Bescheid geben.

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Ich selber bin bi Naja obwohl doch gay da ich mit Frauen nicht wirklich was anfangen kann.😅👉👈

Ich persönlich finde es eher zwiegespalten was in der LGBTQ community angeht, da ich eher an die "alten Werte " fest halte und ich mich da auch wieder finde. Und diese waren für Akzeptanz, und Gleichberechtigung. Und heute gibt es neben männlich und weiblich noch divers was ich nicht schlimm finde, aber dann gibt es noch neben den 3 noch gefühlt 70-73 andere Geschlechter und Sexualitäten. Und mittlerweile gibt man sich noch Tiere als 2te Persönlichkeit . In einem YouTube Video gab es Mal die Feda vielleicht 18 Jahre die nebenbei noch ein Fuchs ist von 4 Monaten. 🤷‍♂️🫡 Und eine Person die sich gleich 5 Persönlichkeiten beim Namen genannt hat🫡 Respekt, hat für mich eher nach einer multiblen Persönlichkeitsstörung zu tun. Sorry tut mir leid, aber das sind für mich Menschen die den "Freiheitskampf" der älteren Generation mit Füßen treten.

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Grade im Bezug auf Analverkehr sollte man vorsichtig und behutsam sein.
Das heißt das dein Partner / Partnerin oder auch du quasi Vorarbeit leisten musst in Form der Massage der Rosette. Wichtig auch wenn du deine Finger benutzt um später einzudringen, das deine Fingernägel kurz sind (verhindert daß du dich verletzt.) Benutze deine Finger (meist Mittelfinger) für das langsame eindringen (Spucke oder Gleitgel empfohlen.) Erst einen finger, dann den zweiten (Zeigefinger) usw. usf. Auch wichtig ist das du dich dabei entspannst , Und du die Kontrolle hast wie weit du die Finger, Dildo oder auch den lörres von jemanden dir reinschiebst. M34 und 🏳️‍🌈

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Hier... Oder auf Romeo, grinder ansonsten wüsste ich auch nicht vielleicht auch schwanzvergleich .com

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