Details gibts unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche\_Wiedervereinigung
Kurz gefasst: Vorraussetzung war die Zustimmung der Alliierten, da diese noch die Hoheit für Deutschland als Ganzes hatten, somit wurde der Zwei+Vier-Vertrag geschlossen - dies war Außenpolitik (hier war z.B. der Bundeskanzler und der Außenminister beteiligt)
Anschließend wurde ein Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR geschlossen, hierfür waren die beiden INNENMinister tätig und haben diesen auch unterschrieben. (Also Innenpolitik - denn die DDR war für die BRD kein Ausland!)
Beigetreten sind dann die extra dafür gegründeten Länder der DDR dem Grundgesetz der BRD nach dem damaligen Art. 23 (... in anderen Teilen ist es nach dem Beitritt in Kraft zu setzen ...).