Sofort ALG II beantragen.
Bei einer Erektion füllt sich der Penis mit Blut. Das fehlt dann an anderen stellen im Körper. Wenn es z.B. das Gehirn betrifft, wird dir halt schwindelig.
Dein kleiner Freund findet es eben auch toll, mit dem Mädchen zu kuscheln.
Nach §110 BGB kannst du dein Taschengeld, dass dir deine Eltern zur Verfügung gestellt haben ausgeben, wofür du willst.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Geld normalerweise am 01. des Monats kommt. Da das aber direkt auf dem Wochenende liegt wirst du es erst Monatg drauf haben.
Das klingt danach, als hättest du wenig Selbstbewusstsein, denn sonst würdest du meiner Meinung nach gar nicht auf solche Gedanken kommen. Finde einen Weg zu einem gesunden Ego, dann ist das Schnee von gestern.
In jedem Fall glaube an dich und deine Stärken und mach dir keinen Kopf, was andere denken. Dann kommst du auch natürlich rüber und wirst niemals dumm wirken.
Das klingt nach ausgeprägter Antriebslosigkeit, man möchte gerne was tun, bekommt aber den Hintern nicht hoch.
Das hat meist psychische Ursachen. Solltest du nochmal mit einem Facharzt abklären lassen, insbesondere weil du ja schon psychische Probleme hattest.
Nach §110 BGB darfst du dein gesamtes Taschengeld frei ausgeben, dass dir deine Eltern zur Verfügung gestellt haben.
Grundsätzlich würde ich sagen, dass die Fahrtkosten übernommen werden müssten, wenn dich die ARGE zu der Maßnahme aufgefordert hat. lg
Versuche es lieber im realen Leben, mein persönlicher Tipp. Im Netz stellt doch kaum einer die Wahrheit zur Schau und hinterher ist die Enttäuschung da, wenn man sie ohne Photoshop das erste Mal sieht ;)
Was ist denn vor 2 Monaten passiert? Das wäre zur Aufklärung viel interessanter...
Die Zeit ist viel zu kurz um etwas sehen zu können. Wenn du ggf. noch etwas Bauchfett drüber hast dann erst recht. lg
Find ich normal und nicht pervers.
Durchschnitt. Passt.
Zu diesem Krieg wird es nie kommen, weil ihn keiner überleben würde. Also hat keine Seite Interesse daran ihn anzuzetteln.
Wenn ihr euren Willen frei äußern könnt, dann könnt ihr jederzeit den Antrag auf Beendigung der Betreuung beim Gericht stellen. Der Richter wird die Betreuung aufheben, wenn ihr sie nicht mehr möchtet und euch dadurch keine gravierenden Nachteile entstehen.
Einen Anwalt brauchst du nicht. Du stellst beim Gericht den Antrag auf einen Betreuerwechsel. Der Betreute kann sich seinen Betreuer frei aussuchen, sofern dieser geeignet ist und die Bestellung deinem Wohl nicht widerspricht.
Du kannst jederzeit beim Betreuungsgericht den Atrag auf Entlassung stellen. Es wird dich niemand gegen deinen Willen zwingen, Betreuer zu bleiben.
Zieht in die Stadt um, da gibt es kaum Tiere, die Lärm machen.