Als Gesellschafter-Geschäftsführer gilst du als Selbstständiger und bist somit zunächst SV-frei. Lediglich die Krankenversicherung ist Pflicht, die zahlst du dann aber privat (entweder private KV oder freiwillig gesetzlich). Von daher geht nur die Lohnsteuer vom Brutto ab. Wie hoch das Bruttogehalt dann sein muss, hängt von deiner Steuerklasse ab (bei der Steuerklasse I wirst du ca. 3000 Euro brutto benötigen, bei der III weniger).
Von der KfW gibt es schon länger keine Beratungsförderung mehr. Generell gibt es 2 Möglichkeiten:
- Du bist noch nicht selbstständig (bzw. nur im Nebenerwerb), dann gibt es in manchen Bundesländern das Vorgründungscoaching (auch der Name des Förderprogrammes ist je nach Bundesland anders). Förderhöhe je nach Bundesland unterschiedlich (bei uns in Bayern z. B. 70% Zuschuss).
- Du bist bereits selbstständig, dann gibt es die Beratungsförderung der BAFA. Da wird nur zwischen Jungunternehmen (bis 2 Jahr alt, max. Förderhöhe 4.000 Euro) und Bestandsunternehmen (ab 2 Jahre, max Förderhöhe 3.000 Euro) unterschieden. Zuschuss liegt bei 50% in den alten Bundesländern, 60% Region Lüneburg und 80% neue Bundesländer ohne Berlin und Leipzig.
Infos findest du auf der Internetseite der BAFA (Unternehmensberatung) oder im Falle der Vorgründung einfach mal googeln. Kannst dich aber auch jederzeit bei der IHK oder HWK informieren.
1. Beschreibst du, was du bisher alles so gemacht hast (Habe mich zum xx selbstständig gemacht, ich biete xxx, habe xxx Personen angestellt, habe die und die Werbung gemacht, habe aktuell xxxx Kunden, bisher ist das Unternehmen so und do gelaufen...) Erfahrungsgemäß reicht hier maximal eine Seite.
2. Aktuelle BWA vom Steuerberater
3. Was planst du weiterhin, wie willst du weitere Kunden gewinnen? Wie werden sich Umsatz und Kosten entwickeln?
4. Ja, Tabelle reicht
Beides kann dir nur die Arbeitsagentur beantworten. Wenn du vor deiner Selbstständigkeit als Angestellter tätig warst, hast du in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und hast du normalerweise auch noch Anspruch.Falls du Arbeitslosengeld vom Juli bis Oktober bekommst und dann zum Zeitpunkt der Gründung noch 150 Tage Restanspruch hast, könntest du sogar den Gründungszuschuss bekommen. Liegt aber im Ermessen der Arbeitsagentur.
Bei uns in Bayern gibt es das Vorgründungscoaching, bei dem die Beratungsleistung eines Existenzgründungsberaters VOR der Gründung zu 70% vom Staat bezahlt werden. Einen zertifizierten Gründercoach in deiner Nähe findest du in der Beraterbörse der KfW.
Weitere Informationen zum Vorgründungscoaching Bayern findes du auf der Internetseite der IHK Nürnberg (Norden Bayerns) oder München (Süden Bayerns).
Für Gründer gibt es spezielle Förderkredite. Informiere dich mal überdie
Internetseite der KfW, da gibt es Existenzgründerdarlehen
mitHaftungsfreistellung. D. h. der Staat bürgt für dich gegenüber der
Bankmit bis zu 80% der Darlehenssumme. Also musst du ca. 20% an
Eigenkapitalbringen. Wie dieses Eigenkapital zu erbringen ist
(Bankguthaben, Einrichtung, Warenlager,..., entscheidet die Bank, bei
der du finanzieren möchtest). Für deinen Finanzierungsanfrage benötigst
du einen aussagekräftigen Businessplan mit Ertragsvorschau.Für diesen
Businessplan solltest du einen professionellen Gründercoachaufsuchen.
Der prüft deinen Businessplan, deckt eventuelleSchwachstellen auf und
überarbeitet ihn bei Bedarf gemeinsam mit dir.Des weiteren erläutert er
dir alles, was du für die Selbstständigkeitwissen musst und steht dir
vor und während der Gründung zur Seite.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung können als Betriebsausgaben oder Werbungkosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe der abziehbaren Aufwendungen wird dann gesetzlich auf 1.250 Euro begrenzt. Die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
Für diese Fragen solltest du einen professionellen Gründercoach
aufsuchen. Der prüft deinen Businessplan, deckt eventuelle
Schwachstellen auf und überarbeitet ihn bei Bedarf gemeinsam mit dir.
Des weiteren erläutert er dir alles, was du für die Selbstständigkeit
wissen musst und steht dir vor und während der Gründung zur Seite.
Die Leistungen eines Gründercoach werden je nach Bundesland in
unterschiedlicher Höhe vom Staat gefördert. Bei uns in Bayern z.B.gibt
es das Vorgründungscoaching, bei dem dessen Leistungen zu 70% vom Staat
bezahlt werden. Einen zertifizierten Gründercoach in deiner Nähe findest
du in der Beraterbörse der KfW.
Voraussetzung für den Gründungszuschuss: Arbeitslos und noch einen
Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen. Allerdings
ist der Gründungszuschuss eine KANN-Leistung, also liegt es im Ermessen
der Arbeitsagentur, ob du den Gründungszuschuss bekommst oder nicht. Die
Erfahrung hat gezeigt, dass das Entscheidungskriterium in den meisten
Fällen in der Vermittelbarkeit des Arbeitslosen liegt. D. h. kann dir
die Arbeitsagentur entsprechende Jobsangebote vorlegen, wirst du kaum
den Gründungszuschuss bekommen. Sind allerdings keine freie Stellen für
dich auf dem Markt und dein Gründungskonzept ist gut, stehen die Chance
ganz gut. Die Entscheidung, ob du Gründungszuschuss erhälst, liegt in
den Händen der Arbeitsagentur bzw. deines Beraters.
Für diese Fragen solltest du einen professionellen Gründercoach
aufsuchen. Der prüft deinen Businessplan, deckt eventuelle
Schwachstellen auf und überarbeitet ihn bei Bedarf gemeinsam mit dir.
Des weiteren erläutert er dir alles, was du für die Selbstständigkeit
wissen musst und steht dir vor und während der Gründung zur Seite.
Die Leistungen eines Gründercoach werden je nach Bundesland in
unterschiedlicher Höhe vom Staat gefördert. Bei uns in Bayern z.B.gibt
es das Vorgründungscoaching, bei dem dessen Leistungen zu 70% vom Staat
bezahlt werden. Einen zertifizierten Gründercoach in deiner Nähe findest
du in der Beraterbörse der KfW.
Für Gründer gibt es spezielle Förderkredite. Informiere dich mal über
die Internetseite der KfW, da gibt es Existenzgründerdarlehen mit
Haftungsfreistellung. D. h. der Staat bürgt für dich gegenüber der Bank
mit bis zu 80% der Darlehenssumme. Also musst du ca. 20% an Eigenkapital
bringen. Wie dieses Eigenkapital zu erbringen ist (Bankguthaben,
Abtretung von Maschinen, Einrichtung, Warenlager,..., entscheidet die
Bank, bei der du finanzieren möchtest). Für deinen Finanzierungsanfrage
benötigst du einen aussagekräftigen Businessplan mit Ertragsvorschau.
Klar kannst du das machen.
Vielleicht solltest du einen professionellen Gründercoach aufsuchen, der dich bezüglich Rechtsformwahl und weiterem berät. Des weiteren erläutert er dir alles, was du für die Selbstständigkeit wissen musst und steht dir vor und während der Gründung zur Seite.
Die Leistungen eines Gründercoach werden je nach Bundesland in
unterschiedlicher Höhe vom Staat gefördert. Bei uns in Bayern z.B.gibt
es das Vorgründungscoaching, bei dem dessen Leistungen zu 70% vom Staat
bezahlt werden. Einen zertifizierten Gründercoach in deiner Nähe findest
du in der Beraterbörse der KfW.
Deine Umsätze (netto) mit 19% Umsatzsteuer trägst du in Zeile 81 ein. Für die Vorsteuer musst du aus allen Eingangsrechnungen die Vorsteuerbeträge zusammenrechnen und in Zeile 66 (egal ab 7 oder 19%) eintragen. Aber ich schließe mich den Vorrednern an und kann dir nur empfehlen, von Beginn an einen Steuerberater zu suchen. Vermeidet vor allem zu Beginn Fehler. Deinen Jahresabschluss wirst du eh von einem Steuerberater machen lassen (müssen). Der muss dafür dann deine Buchhaltung nachbuchen, deshalb kannst du es gleich buchen lassen. Im Endeffekt sparst du also kaum Geld, wenn du das jetzt selbst machst.
Voraussetzung für den Gründungszuschuss: Arbeitslos und noch einen
Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen. Allerdings
ist der Gründungszuschuss eine KANN-Leistung, also liegt es im Ermessen
der Arbeitsagentur, ob du den Gründungszuschuss bekommst oder nicht. Die
Erfahrung hat gezeigt, dass das Entscheidungskriterium in den meisten
Fällen in der Vermittelbarkeit des Arbeitslosen liegt. D. h. kann dir
die Arbeitsagentur entsprechende Jobsangebote vorlegen, wirst du kaum
den Gründungszuschuss bekommen. Sind allerdings keine freie Stellen für
dich auf dem Markt und dein Gründungskonzept ist gut, stehen die Chance
ganz gut. Die Entscheidung, ob du Gründungszuschuss erhälst, liegt in
den Händen der Arbeitsagentur bzw. deines Beraters.
Für Gründer gibt es spezielle Förderkredite. Informiere dich mal über die Internetseite der KfW, da gibt es Existenzgründerdarlehen mit Haftungsfreistellung. D. h. der Staat bürgt für dich gegenüber der Bank mit bis zu 80% der Darlehenssumme. Also musst du ca. 20% an Eigenkapital bringen. Wie dieses Eigenkapital zu erbringen ist (Bankguthaben, Abtretung von Maschinen, Einrichtung, Warenlager,..., entscheidet die Bank, bei der du finanzieren möchtest). Für deinen Finanzierungsanfrage benötigst du einen aussagekräftigen Businessplan mit Ertragsvorschau und auf jeden Fall die aktuellen Zahlen des Vorgängers!
Wenn du dort nicht angestellt wirst, solltest du ein Nebengewerbe anmelden. Du bist "hauptberuflich" Studentin und somit bereits krankenversichert. Deshalb musst du für eine Nebentätigkeit, die nur ein paar Stunden in der Woche in Anspruch nimmt (davon gehe ich jetzt mal aus), keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung zahlen.
Voraussetzung für den Gründungszuschuss: Arbeitslos und noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen. Allerdings ist der Gründungszuschuss eine KANN-Leistung, also liegt es im Ermessen der Arbeitsagentur, ob du den Gründungszuschuss bekommst oder nicht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Entscheidungskriterium in den meisten Fällen in der Vermittelbarkeit des Arbeitslosen liegt. D. h. kann dir die Arbeitsagentur entsprechende Jobsangebote vorlegen, wirst du kaum den Gründungszuschuss bekommen. Sind allerdings keine freie Stellen für dich auf dem Markt und dein Gründungskonzept ist gut, stehen die Chance ganz gut. Die Entscheidung, ob du Gründungszuschuss erhälst, liegt in den Händen der Arbeitsagentur bzw. deines Beraters.
Ich gehe mal davon aus, dass er deine privaten Sachen meint, die du jetzt für deinen Selbstständigkeit nutzt. Diese kannst du (wenn natürlich auch wirklich betrieblich genutzt) in dein Unternehmen einlegen und steuerlich ansetzen (abschreiben), d. h. du sparst dadurch Steuern.
Was das alles ist kann er natürlich nicht wissen, da du diese Sachen ja irgendwann mal privat gekauft hast.
Generell solltest du sowas aber mit deinem Steuerberater direkt klären, schließlich bezahlst du ihn ja dafür und solltest dann auch verstehen, was er von dir will. Zur Not eben nochmal nachfragen, ein guter Steuerberater erklärt dir das dann auch richtig.
Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass du den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit bekommst. Durch deine eigene Kündigung bekommst du normalerweise erstmal eine Sperrfrist für Arbeitslosengeld oder auch den Gründungszuschuss, meist 4-6 Wochen. Wenn du deine Kündigung allerdings gut begründest, hast du evtl. auch Chancen, dass du keine bekommst.
Voraussetzung für den Gründungszuschuss: Arbeitslos und noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen. Allerdings ist der Gründungszuschuss eine KANN-Leistung, also liegt es im Ermessen der Arbeitsagentur, ob du den Gründungszuschuss bekommst oder nicht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Entscheidungskriterium in den meisten Fällen in der Vermittelbarkeit des Arbeitslosen liegt. D. h. kann dir die Arbeitsagentur entsprechende Jobsangebote vorlegen, wirst du kaum den Gründungszuschuss bekommen. Sind allerdings keine freie Stellen für dich auf dem Markt und dein Gründungskonzept ist gut, stehen die Chance ganz gut. Die Entscheidung, ob du Gründungszuschuss erhälst, liegt in den Händen der Arbeitsagentur bzw. deines Beraters.
Da kann es zahlreiche Gründe geben. Kann am Businessplan liegen, an deiner Ertragsvorschau, an der Branche, am fehlenden Eigenkapital, usw....
Generell sollte man mehrere Banken gleichzeitig aufsuchen um höhere Chancen zu haben und auch um Zeit zu sparen. Auch die Banken ticken unterschiedlich, der einen gefällt dein Businessplan, der anderen überhaupt nicht.
Ich würde dir raten, einen Existenzgründungsberater in deiner Nähe zu suchen und von dem den Businessplan prüfen und ggf. überarbeiten zu lassen. Der erkennt dann auch mögliche Schwachstellen bzw. Fehler in deinem Businessplan. So hast du einen professinellen Businessplan, der deine Chance bei den Banken erhöht.
Einen guten Berater findest du übrigens in der Beraterbörse der KfW, hier sind professionelle Berater gelistet. Deren Beratung werden sogar je nach Bundesland gefördert, recherchiere mal zum Thema Vorgründungscoaching.
Viel Erfolg!
Klar könntest du eine UG gründen. Allerdings musst du aufpassen - dein UG-Anteil ist pfändbar! Von daher vielleicht die Überlegung, dass dein Partner erstmal die UG gründet und du dir ein späteres Kaufrecht an 50% der UG-Anteile einräumen lässt. Somit hat das Unternehmen erstmal keine Pfändungsrisiken. Du kannst dann Geschäftsführer der UG werden und die UG zahlt dir dann ein Geschäftsführergehalt. Das ist dann vergleichbar mit einem normalen Lohn und kann dann unter Beachtung der Freigrenze wie ein normaler Lohn gepfändet werden.