Hallo Neddie,
pauschal lässt sich das nicht beantworten. In Deutschland gilt, dass Newsletter nur versendet werden dürfen, wenn die explizite Einwilligung zum Versand vorliegt. Diese explizite Einwilligung erreicht man in der Regel über das sog. Double-Opt-In Verfahren, bei dem Du Dich zunächst auf einem Formular einträgst, dann eine Bestätigungsmail erhälst, in der Du wiederum einen Bestätigungslink anklickst. So ist sauber festgehalten, dass Du einen Newsletter abonnieren willst.
Darüber hinaus gibt es aber auch noch andere Wege, bei denen Du - legal - auf einen Newsletter eingetragen werden kannst.
Angenommen, Du bestellst in einem Onlineshop eine Ware. Du hast in diesem Fall eine bestehende Geschäftsbeziehung zu dem Shop und der Shop ist berechtigt, Dir Werbung zu senden, wenn sie im Zusammenhang mit Deinem Kauf steht, er in den AGB darauf hingewiesen hat, dass er es tut, Du Dich jederzeit abmelden kannst und Du nicht explizit früher schon gesagt hast, dass Du das nicht willst.
Ein weiteres Szenario ist, wenn "implizites Zustimmung" unterstellt werden kann. Wenn Du also z.B. Mitglied in einem Verein ist und der Verein beschliesst, die Mitglieder zukünftig per Newsletter zu informieren und das entsprechend rechtzeitig angekündigt hat, dann kann man Dir als Mitglied implizite Zustimmung unterstellen.
Das vorab schon genannte Gewinnspiel ist eine Grauzone. Gewinnspiele dienen in der Regel ausschließlich der Adressgenerierung. Zwar hat der Kommentator recht das die Verwendung über die AGB geregelt ist. Viele Gewinnspiele lassen es aber am Double-Opt-In fehlen. Dagegen anzugehen hat aber meist wenig Erfolg. In unserer 19-jährigen Agentur-Praxis raten wir unseren Kunden immer ab, Gewinnspiel-Adressen zu nutzen. Der Effekt ist gering, der Ärger um so größer.
Letztendlich auch von mir de Rat: Statt zu ärgern einfach abmelden - es ist die Puste nicht wert.
Michael Keukert
www.MailChimp-Agentur.de