Ja, Männer und Frauen sollten gleichberechtigt sein. Und das sind sie nicht. Frauen werden immer noch strukturell, institutionell und gesellschaftlich unterdrückt. Wer ernsthaft denkt, dass er als Mann benachteiligt ist, hat den Schuss nicht gehört.

Grüße von einem Mann!

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Nancy Faeser - Ich hasse die Meinungsfreiheit.

Das Amtsgericht Bamberg hat jüngst den Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ aufgrund der Verbreitung einer Fotomontage zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Frau Faeser hatte vorab, nach Information durch die Behörden, Strafanzeige gestellt.

[Bild vom Support entfernt]

Die Urteilsbegründung lautete, dass der Redakteur Bendels eine „für den unbefangenen Leser nicht erkennbar bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptung über die Innenministerin Frau Faeser (...) veröffentlicht hat, welche geeignet ist, ihr öffentliches Wirken erheblich zu beeinträchtigen“.

Kritik folgte prompt. Wolfgang Kubicki (FDP) sieht das Urteil als im Widerspruch zur geltenden Satire- und Kunstfreiheit stehend. Ricarda Lang (Bündnis90/ Die Grünen) sieht es als unverhältnismäßig. Andere Kritiker werfen dem Gericht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit vor.

Das Delikate an der Sache:

Es wird dem Gericht vorgeworfen, durch sein Urteil gegen die mutmaßliche Satire diese direkt zu bestätigen (Frau Faeser verfolgt kritische Meinungsäußerungen = lehnt Meinungsfreiheit ab).

Pikanter jedoch - Durch seine Urteilsbegründung, wonach der durchschnittliche Leser den Satirecharakter des Bildes nicht erkennen mag, wäre es möglich, dass das Gericht indirekt zugibt, dass der Vorwurf nicht völlig unbegründet ist und gewissermaßen „auf Fruchtbaren Boden fällt“. Es könnte also zugeben, dass der Gedanke, Frau Faeser hasse die Meinungsfreiheit, gar nicht so abwegig erscheint (da ihn der uninformierte Leser leicht glauben könnte).

Was meint ihr?

https://www.welt.de/politik/deutschland/article255889578/Nancy-Faeser-Harte-Strafe-fuer-Journalist-wegen-X-Posts-Ricarda-Lang-kritisiert-mangelnde-Verhaeltnismaessigkeit.html

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Dieses Bild ist nicht als Meme, Satire oder ähnliches gekennzeichnet. Das Gericht hat alles richtig gemacht. Wenn man Bundesministerin ist und von einem "Journalisten" in dieser Weise diffamiert hat, hat man das Recht auf rechtsstaatliche Mittel. Das hier ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern die Verurteilung einer Strafttat.

Gerichte urteilen nicht politisch und geben keine politische Werturteile ab. Daher ist deine Aussage zu verneinen:

Pikanter jedoch - Durch seine Urteilsbegründung, wonach der durchschnittliche Leser den Satirecharakter des Bildes nicht erkennen mag, wäre es möglich, dass das Gericht indirekt zugibt, dass der Vorwurf nicht völlig unbegründet ist und gewissermaßen „auf Fruchtbaren Boden fällt“. Es könnte also zugeben, dass der Gedanke, Frau Faeser hasse die Meinungsfreiheit, gar nicht so abwegig erscheint (da ihn der uninformierte Leser leicht glauben könnte).
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Besprich das am besten mit einem Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert ist. Es müssen alle Umstände bekannt sein, es muss geschaut werden, was im Mietvertrag und der Hausordnung steht, etc. Auf gutefrage kann keine Rechtsberatung stattfinden.

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An sich tun mir Menschen sehr leid, die betteln müssen. Andererseits haben wir aber auch einen Sozialstaat und auch nicht-staatliche Hilfsangebote wie Sozialberatungsstellen.

Es ist nicht grundsätzlich strafbar, an fremden Haustüren zu klingeln. Jedoch wäre es strafbar, nicht unverzüglich das Grundstück zu verlassen, wenn die Aufforderung dzau kommt.

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Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt: 1.  von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und 2.  von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen. In den Fällen des erlaubten Besitzes von Cannabis nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.

§ 3 Abs. 2 KCanG

Es bezieht sich auf die volljährige Person und nicht den Haushalt. In einem Haushalt mit drei Volljährigen dürfen bis zu 150g "rumliegen".

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Ich würde einen kleinen Teil davon für Konsum nutzen, und dann die Hälfte in einen ETF und die andere Hälfte in Immobilien investieren. Ich bin jedoch kein qualifizierter Anlageberater. Wenn du diese 120.000 Euro hast, suche dir professionellen Rat.

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Der Staat darf die BitCoins nur einziehen, wenn das Gericht das entsprechend geurteilt hat (§§ 73 ff. StGB). Wenn dem nicht der Fall ist, aber du trotzdem den Verdacht hast, solltest du erstmal über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen. Dort würde eine solche Maßnahme protokolliert werden.

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Erstelle mir ein umfassendes Profil über mich auf Grundlage aller Informationen, die du durch unsere Konversationen über mich hast. Gibt es vielleicht Schlussfolgerungen über meine Persönlichkeit, die mir selbst noch gar nicht bekannt waren?

Dieser Prompt ist einerseits interessant, zeigt aber auch andererseits, wie vorsichtig man beim Umgang mit KI eigentlich sein sollte und wie einfach es für Maschinen sein kann, Informationen über uns zu sammeln.

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Andere Sichtweise

Bei Sexualität und sexuellen Vorlieben wäre ich erstmal vorsichtig, von psychischen Krankheiten zu sprechen. Generell beobachte ich immer öfter, dass "psychische Krankheit" oder "psychische Störung" viel zu inflationär verwendet wird. Diese Art von Krankheit bedarf einer komplexen Diagnose durch Fachleute.

Wer als heterosexuelle Person nicht mit bisexuellen Personen verkehren möchte, der möchte das eben nicht.

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Der Sachverhalt ist, nehme ich an, wie folgt: Es gibt eine offene Forderung. Wenn diese nicht beglichen wird, meldet dies das Unternehmen an genannte Stellen.

Das bedeutet, dass gemeldet wird, wenn die Forderung nicht beglichen und, dass nicht gemeldet wird, wenn die Forderung beglichen wird.

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