Ich kann mir gut vorstellen, dass du dann ein zufälliges Passwort generierst, was man sich nur mit einem Fotografischen Gedächtnis merken kann...
Eine kleine, hübsche Webseite! Der Meinung von Kiboman, dass sie Einheitsbrei sei, kann ich nicht zustimmen. Besonders ist sie durchaus! Vor allem die versetzten "Karten" in denen du Dr. Einzig vorstellst gefallen mir. Die Idee, in der Galerie die Fotos durch einen Schatten vom Hintergrund hervorzuheben ist gut. Allerdings sind die Bilder in der Galerie nicht immer gut zugeschnitten. Bei manchen sind Ausschnitte gewählt, wenn sie überhaupt gewählt sind, die das Bild in ein völlig falsches Licht rücken. Zu dem kommt, dass man sich in dieser Seite etwas eingeengt fühlt. Sie wirkt sehr leer und eher wie eine Testseite als wie eine wirkliche Seite, die jemanden vorstellt. Wenn das wirklich so eine Seite sein soll, dann lass dir doch noch andere Registerkarten einfallen, eine größere Galerie und einen vielfältigeren Shop. Aber für den Anfang ist das eine sehr schöne Webseite!
LG, Max
Das Start-Stopp System eines Autos schaltet den Motor ab, sobald du in den Leerlauf schaltest. Das dient dem Umweltschutz und zum Kraftstoffsparen.
Wenn du much fragst ist das der größte Quatsch, den sich die Autoindustrie ausgedacht hat. Denn das lohnt sich nur, wenn du lange stehst weil beim Start des Autos viele Schadstoffe auf einmal in die Luft gepustet werden. Außerdem ist das ständige an-aus für die Nockenwelle, den Anlasser und den Keilriemen gar nicht gut, der Verschleis erhöht sich um Längen, verglichen mit einem Auto ohne Start-Stopp System
Wenn man sich die Antworten und Kommentare hier durchliest wird einem fast schlecht, weil die meißten nur so vor pubertärem möchtegern-Wissen strotzen. Mal von der anderen Seite betrachtet: Sobald wir das Waffengesetz lockern und beispielsweise jeder eine scharfe Feuerwaffe, sofern sie nicht verboten ist, auf seinem befriedeten Besitztum besitzen, führen und abfeuern darf, wird sich die Zahl der bewaffneten Überfälle mindestens vedoppeln, weil man plötzlich das verfassungsmäßige Recht hat Waffen zu besitzen, ob man nun vorbestraft ist oder nicht.
Um auf den Grund deiner Frage zurückzukommen: die Waffengesetze zu lockern um die Kontrolle in Hamburg zu verbessern ist in meinen Augen, und sicherlich nicht nur in meinen, Unsinn. Denn um Kontrolle zu haben muss die Exekutive im Vorteil sein. Wenn man jetzt jedem x-Beliebigen erlaubt ohne jede Vorkenntnis eine Waffe zu besitzen, können nicht nur die guten Bürger eine kaufen, um der Polizei behilflich zu sein (?!?!?!) sondern auch die bösen bösen Terroristen. Was bedeutet die Exekutive verliert ihren Vorteil und hat es noch viel schwieriger die Kontrolle zu behalten. In Amerika verliert die Polizei die Kontrolle über ganze Stadtteile, weil Gangs mit ihren Waffen die Kontrolle an sich reißen, was bei uns nicht der Fall ist, weil das Gewaltmonopol bei dem Staat liegt. Und das ist, wenn man so will, ein Merkmal von Deutschland, wie es ein Merkmal von Amerika ist, dass jeder eine Waffe besitzen darf.
Wann eine Frist beginnt und wann genau sie endet ist oft im kleingedruckten zu lesen. Da gibt es irgendwo auf einer weiteren Seite, für die sich nur Juristen bedingt interessieren einen kleinen Punkt wo steht "Die Frist beginnt bei Abschluss des Vertrages".
Streng logisch betrachtet beginnt die Frist, von der du sprachest, an dem Zeitpunkt, an dem du den Vertrag abgeschlossen hast.
Ich hoffe, ich konnte dir Helfen.
LG
Max
Laut §24 SGB XII können Deutsche, die in Deutschland geboren wurden, sich aber hauptsächlich nicht in Deutschland aufhalten, können in dem Land, in dem sie sich aufhalten, keine Hilfe von Deutscher Seite einfordern (Hartz IV oder sowas). Wenn aber aus bestimmten Gründen nicht nach Deutschland können
§24 SGB XII Abs. 1
[...]
1.Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2.längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3.hoheitliche Gewalt.
dann können sie diese Leistungen auf Antrag bekommen.
Nehmen wir jetzt an, dass sich diese Person in einer Notlage befindet, z.B. entführt durch radikale Gruppen. Jetzt liegt eine außergewöhnliche Notlage vor. Laut §133 SGB XII kann diese Person jetzt von Deutschland Hilfe bekommen, durch das Militär befreit werden. Die Kosten dafür werden von Deutschland getragen.
§133 SGB XII Abs. 1
[...]
Die besonderen Hilfen werden unter Übernahme der Kosten durch den Bund durch Träger der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz im Inland geleistet.
Das wäre der Paragraph kurz und Bündig erklärt, ich hoffe, ich konnte dir behilflich sein.
LG
Max
Nein, da bist du ganz sicher nicht im Recht! Das gesetz sieht hier folgendes vor:
§34 StGb Rechtfertigender Notstand
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben,
Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat
begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt
nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen,
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen
drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte
wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein
angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
Ich hebe hier besonders die Stellen "nicht anders abwendbare Gefahr" und "soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden" hervor. Das bedeutet im Klartext: Wenn du dort hinunter gehst und die "madafaka abknallst", wie du so schön sagst, dann wanderst du für mindestens 5 Jahre in den Bau. § 212 StGb, Totschlag.
Warum das ganze? Du hättest viele andere Möglichkeiten gehabt, die bestehende Gefahr von dir und deinem Haus abzuwenden, z.B.: die Polizei zu rufen, oder mit deinen Fäusten zu agieren.
nehme die registrierte Waffe aus meiner Schublade im Schlafzimmer ( hab
natürlich auch ein Waffenschein ohne die würde ich ja keine registrierte
Waffe bekommen )
Ich denke, wenn du einen Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte hättest würdest du hier, mit verlaub, nicht so dumm fragen. Ich erkläre es dir jetzt:
Der Waffenschein ist lediglich dazu gedacht, eine Waffe zu besitzen um sie hinter Panzerglas zu bewundern. Eine solche zu führen (außerhalb des befriedeten Besitztumes am Körper tragen) ist ohne richterliche Sondergenehmigung illegal und wird mit bis zu 10´000 € Strafe gahndet. Was ich sagen will ist: Eine Waffe darf nur in dafür vorgesehenen Panzerschränken, getrennt von ihrer Munition aufbewahrt werden.
Damit deine Geschichte stimmt und du im Recht bist müsste sie so lauten:
Also angenommen ich höre nachts um 2 Uhr Geräusche und Stimmen von mehr als einer Person in meinem Haus. Ich nehme das registrierte Telefon aus der Schublade (habe natürlich einen Vertrag mit der Telekom, sonst würde ich ja kein registriertes Telefon bekommen) und rufe die Polizei. Leider haben mich die Einbrecher gehört und kommen die Treppe rauf. Ich versuche mich zu verstecken aber die Einbrecher sind schneller. Sie kommen zu mir und der eine Drückt mir ein Messer an die Kehle. Ich schaffe es an den Safe zu kommen, den Code einzugeben und die registrierte Waffe dort heraus zu nehmen zu laden und abzufeuern, Der erste, von dem die Gefahr ausging stürzt schwehr verletzt zu Boden, der andere rennt davon. Ich schieße dem anderen natürlich nicht hinterher, denn die Gefahr besteht ja jetzt nicht mehr.
Jetzt bist du im Recht.
LG
Max
Eine so hübsche und alte Pistole bekommst du nicht mehr neu. Vielleicht noch bei einer Handvoll Antiquaren, aber beachte, das dass noch eine scharfe Waffe ist, und du auch zum Besitz einen großen Waffenschein benötigst!
Natürlich kannst du das. Du musst nur einen Beleg für den Kauf der Getränke bei dir haben. Sollte dies nicht der fall sein, kannst du die Tasche ja einfach an der Information deponieren lassen.
Natürlich kannst du das. Das ist nichts anderes, als wenn du dir im Laden einen Bleistift kaufst. Das machen wir bei uns im Internat dauernd.
Das kannst du ganz für dich entscheiden. Gesetzlich ist Sex ab 14 Jahren erlaubt, aber welcher Polizist der Welt wird dich dafür verhaften, wann du Sex hast oder nicht. Frag deinen Körper, der weiß genau wann er will.
Hallo nininicole99,Du kannst dir eine App (z.B.: flashlight alerts) herunterladen. Ich weiß nicht, welches handy du hast, aber auf meinem Samsung Galaxy S5 kannst du unter Einstellungen>Bedienungshilfen>Sehbehinderung irgentwo sowas wie Optischer Alarm oder so einstellen.Viele Grüße maxplieske