Hängt vom Alter ab, das Datum sollte jedenfalls noch nicht Jahre überschritten sein. Das Datum sollte ein Mindesthaltbarkeitsdatum sein. Ist dieses erreicht, ist das Produkt in der Regel noch gut, kann aber sein, saß der Geschmack leidet. Wenn beim Datum steht "Zu verbrauchen bis" o. ä., etwa bei rohem Fleisch, dann ist es schlecht und sollte nicht mehr verzehrt werden.

Auf jeden Fall solltest Du das Baguette vor dem Verzehrt mit allen Sinnen untersuchen, und wenn Du keine Auffälligkeiten feststellt, müßte es okay sein. TK-Ware ist da nicht so anfällig, aber aufbauen und wedereinfrieren ist nicht so gut, dann würde ich das Baguette nicht mehr essen.

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Kenne viele, denen das ganz gut getan hat. Du mußt halt jetzt das beste daraus machen.

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Geh zu Deiner Bank an den Schalter. Dort wird man Dir weiterhelfen.

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Ich glaube, daß Amerikaner deutscher Abstammung von Deutschen hauptsächlich als Amerikaner gesehen werden und nicht als Deutsche. Dies mag daran liegen, daß dort kaum noch deutsch gesprochen wird und sich das deutsche Erbe von Generation zu Generation verliert. Dem kollektiven Bewußtsein der (etwas gebildeteren) Deutschen mag wohl diese Tatsache der vielen deutschstämmigen bekannt sein, aber ich denke ein Deutscher fühlt sich anderen europäischen Völkern näher als deutschstämmigen Amerikanern.

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Du kannst ihn wegen Unterschlagung anzeigen, wenn Du das möchtest. Tiere sind rechtlich keine Sachen, werden aber im Zivil- und Strafrecht genauso behandelt. Im Öffentlichen Recht gibt es spezielle Regelungen wie das Tierschutzgesetz.

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Der Vermieter möchte wohl eine Mindestlaufzeit, also einen Auschluß der (ordentlichen) Kündigung für zwei Jahre. Bis zu zwei Jahren wird das von der Rechtsprechung noch akzeptiert. Direkt im Gesetz steht das so nicht. Vergleichend kann man aber § 309 Nr. 9a BGB anführen, der zwar nicht für Mietverträge gilt, aber insoweit übertragen werden kann. Dann sollte aber auch der Vermieter sich diese zwei Jahre binden. Auf ein außerordentliches Kündigungsrecht kann hingegen nicht verzichtet werden. Es kann also schon sein, saß Du die zwei Jahre in der Wohnung bleiben mußt.

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Viele lassen ein Portrait oder Pfotenabdrücke machen, daher bezweifle ich, ob so ein Standardmotiv die Besonderheit der Katze zum Ausdruck bringt. Hatte sie vielleicht ein Lieblingsspielzeug oder einen Lieblingsort oder eine charakteristische Bewegung o. a. würde ich damit etwas machen. Oder wenn es etwas größer werden darf, wie sie Dir auf dem Arm oder der Schulter sitzt.

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Da ein Darlehensvertrag keine besondere Form erfordert, ist es möglich, ihn mündlich abzuschließen oder aufzuheben. Also ist hier ist der Darlehensvertrag durch die Aussage und das Zerreißen aufgelöst worden, Dir Deine Schuld entlassen worden (sofern Du dem zugestimmt hast). Allerdings müßtest Du das irgendwie beweisen können, und wenn der Anwalt tatsächlich eine Kopie hat, könnte das schwierig werden. Der Kreditgeber muß aber andererseits beweisen, daß es überhaupt ein Darlehen gab, daher solltest Du es im Zweifel abstreiten.

(U. U. wäre es möglich den Erlaß anzufechten, dann wäre der Kredit noch zurückzuzahlen.)

Insgesamt mußt Du die wechselseitige Beweislage bewerten und entweder da Darlehen zurückzahlen (obwohl nicht dazu verpflichtet) oder es notfalls auf eine Klage ankommen läßt. Künftig sollten Darlehensverträge und deren Aufhebung besser schriftlich erfolgen.

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Das mit dem Altersschwindel macht nichts, Du bist zwar minderjährig, aber Deine Mutter hat die Bestellung genehmigt. Das ist dann genauso wie Volljährigkeit.

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Das ist eine sehr komplizierte Situation. Kann sein, daß Deine Mutter als Sorgeberechtigte zur Zahlung verpflichten konnte. Dann mußt Du die Schulden zahlen, kannst aber Ersatz von Deiner Mutter verlangen, was wohl nichts bringen dürfte. Hole Dir auf jeden Fall professionellen Rat ein: Schuldnerberatung, Verbraucherzentrale, Rechtsanwalt.

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Das gab's glaub ich mal in den 90ern in der Bundesliga, da mußte sich der Schiri auswechseln. Welches Spiel das war, weiß ich nicht mehr, vielleicht ein Spiel in Nürnberg (1. FC Nürnberg gegen Leverkusen oder Düsseldorf).

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Die haben halt keine Ahnung, was Rechtsstaat, Unschuldsvermutung oder Recht auf faires Verfahren bedeuten. Deinen Ausführungen dazu stimme ich voll zu. Außerdem macht nicht jeder Strafverteidiger alles. Man könnte meinen, viele möchten Mörder oder Kinderschänder nicht verteidigen, aber in Wirklichkeit meiden die meisten (Anwaltskammer Köln) Steuerdelikte, weil die besonders kompliziert sind.

Glaube nicht, daß Emotionslosigkeit für einen Strafverteidiger förderlich ist, man muß aber nach dem Job gut abschalten können.

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