Hallo,
hab mir vor fast 2 Jahren eine Badematte gekauft. Kurz vor ablauf mußte ich feststellen das die Randumkettelung sich langsam und allmählich auflöst. Ich hab sie sofort Reklamiert und folgende Antwort heute bekommen:
"Auch für Badematten gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Erhalt der Ware. Das heißt, dass wir als Verkäufer gewährleisten, dass die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Mängeln ist.
Ein Material- und/oder Verarbeitungsfehler fällt meist sofort oder nach kurzem Gebrauch auf, so dass wir innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferung davon ausgehen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. In diesem Fall tauschen wir die Ware um, sofern der Schaden nicht auf äußere Einflüsse (mangelnde Pflege, unsachgemäßer Gebrauch, usw.) zurückzuführen ist.
Ab dem 7. bis zum 24. Monat ab Lieferung haben Sie als Verbraucher nur dann einen Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung, wenn der Mangel der Ware bzw. dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt der Lieferung an Sie vorhanden gewesen ist. Dies ist im Zweifelsfalle von Ihnen nachzuweisen.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich Ihre Reklamation nach diesem Zeitraum nicht mehr anerkennen kann."
Was kann ich jetzt tun? Unsachgemäß hab ich sie auch nicht behandelt!!! Wie soll ich beweisen, dass die Vernähung am Anfang bzw Ende nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde?