Die Randumkettelung löst sich ja nicht sofort in Nichts auf. Es sind bestimmt mindestens 2 Waschvorgänge nötig, damit sich einige Zentimeter auflösen. Oder eine neugierige Katze ... oder ein entsprechendes Kind.

Du hast auch die Pflicht zur Schadensbegrenzung: Wenn man eine Badematte länger als 6 Monate hat und bemerkt, dass so etwas anfängt, kann man mit ein paar Stichen dafür sorgen, dass der Schaden sich nicht weiterentwickelt.

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Eine Frau, die 5 Tage (in einem immer noch hormonell unbalancierten und daher geschwächten Zustand!) nach der Geburt DEINER Tochter abhaut, wird wohl ihre Gründe haben. Ich kann's ihr beinahe nachfühlen und wünsche ihr, dass ihr Versteckspiel den gewünschten Erfolg hat. Manchmal haben halt Mütter den "völlig unverständlichen" Wunsch, ihre Kinder vor dem Erzeuger zu beschützen.

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Wenn du mit dem Verkäufer so wirr und ohne Punkt und Komma kommuniziert hast wie in deiner Frage, kann ich mir tausend Missverständnisse vorstellen.

Ich z.B. habe keine Lust, mich durch deinen Wortwirsing zu kämpfen und verstehe deshalb überhaupt nicht, was du willst. Du beziehst dich auf irgendwas, was wir schon vorher gewusst haben sollten, weil wir selbstverständlich dein Problem mitverfolgt haben? Weißt du, wie viele Fragen hier täglich eingereicht werden? Oder hältst du dich für den Mittelpunkt der Welt?

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Fahren ist Fahren, der Grund ist egal. Ich darf ja auch nicht ohne Führerschein vor meinem Haus mit einem Auto auf und ab fahren, um zu gucken, ob es läuft. Kennst du nicht jemand, in dessen privatem Hof du das Bike ausprobieren kannst?

Starten kannst du es überall, so lange du dich nicht draufsetzt und rollst.


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Du hast einen Kaufvertrag mit Real, also haben die 30 Tage Zeit. Weiterversand an einen Dienstleister ist deren Sache.

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Bei einem T-Shirt für 60 EUR (find ich reichlich teuer) darf so was nicht mal nach einem Jahr passieren! Der Händler kann einen Gebrauchswert abziehen, aber bestimmt nicht die Hälfte. Welcher Händler, der seine Kunden behandeln möchte, macht so was denn überhaupt? Hast du es überhaupt schon mit einer Reklamation versucht? Wurde so reagiert? Dann würde ich mit Verbraucherschutz-Beschwerde drohen.

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Heißkleber klebt erst mal überall. Auf die Dauer gesehen gehören die beiden Buchstaben Sc davor. Wenn man Sachen klebt, die nachher ständig am oder unter Wasser sind, ist es nach ein paar Tagen schon wieder ab, auf anderen Materialien nach ein paar Monaten (wenn man Glück hat). Warum nimmst du nicht Silikonkleber? Man kriegt nicht immer alles billig, was gut ist.

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Da sich der Anstrich von den Fliesen lösen kann, würde ich den erst wieder abwaschen. Die vorgesetzten Steinoptikdinger haben ja allerhand Gewicht.

Ich finde ja die Klinkerwand schöner, aber über Geschmack kann man nicht streiten.


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Ich lese zwar in diesem Forum oft sabbernde Antworten, aber hier handelt es sich eindeutig um eine idiotische Frage, auf die es keine anderen Antworten gibt.

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Es gilt, was Sie in der Angebotsbeschreibung angegeben haben. Sie müssen also Paypal akzeptieren. Aber was mich wundert: Im Formular wurden Sie doch gefragt, in welche Länder Sie versenden wollen, dort mussten Sie die jeweiligen Versandkosten eintragen. Wenn Sie dort die USA ausdrücklich oder in der Gruppe "Welt" ausgeschlossen haben, müssen Sie Käufer aus den USA nicht akzeptieren. Anderenfalls führt kein Weg dran vorbei: Sie müssen alle Zusagen einhalten, die Sie im Angebot gegeben haben.

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Der Fall scheint ja nun (hoffentlich zufriedenstellend) gelaufen zu sein. Hier aber noch ein paar allgemeinde Bemerkungen. Diese Aufgeregtheit ist völlig unnötig. Solche Käufer gibt es immer wieder mal. Das sind Betrüger, die im Nachhinein versuchen, den Kaufpreis mit vorgetäuschten oder erfundenen Behauptungen zu mindern. Sie MÜSSEN gar nichts tun. Der Betrüger müsste Sie verklagen, und dazu muss er Beweise vorlegen. Wenn es ein notorischer Betrüger ist, tut er das öfters und das könnte ihm nachteilig werden. An Ebay müssen Sie sich nur wenden, wenn Sie einer eventuellen Rachebewertung zuvorkommen wollen. Die rechtliche Auseinandersetzung können die nicht klären. Wenn der Typ mit Paypal bezahlt hat, könnte er über Paypal versuchen sein Geld zurückzubekommen. Darum würde ich mich prophylaktisch auch an Paypal wenden. Sie KÖNNEN den faulen Kunden wegen Erpressung anzeigen, wenn er Ihnen mit einer schlechten Bewertung oder sonst irgendwas droht.

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