Wenn Aussage gegen Aussage steht, kommt es auf die Glaubhaftigkeit und Plausibilität der Aussagen an. Diese wird mit aussagepsychologischen Grundsätzen geprüft. Wenn man keiner Aussage mehr glauben könnte als der anderen müsste theoretisch freigesprochen werden. In der Realität glaubt man der Frau aber meistens, so dass es für einen Unschuldigen echt schwierig wird seine Unschuld zu beweisen.
Ausführlich kannst du das hier nachlesen: https://www.sexualstrafrecht.hamburg/aussage-gegen-aussage/