Wenn Aussage gegen Aussage steht, kommt es auf die Glaubhaftigkeit und Plausibilität der Aussagen an. Diese wird mit aussagepsychologischen Grundsätzen geprüft. Wenn man keiner Aussage mehr glauben könnte als der anderen müsste theoretisch freigesprochen werden. In der Realität glaubt man der Frau aber meistens, so dass es für einen Unschuldigen echt schwierig wird seine Unschuld zu beweisen.

Ausführlich kannst du das hier nachlesen: https://www.sexualstrafrecht.hamburg/aussage-gegen-aussage/

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Eine vollendete Vergewaltigung ist mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren belegt, also mindestens 2 Jahre für die kleinste vorstellbare Vergewaltigung. Da es nur bis zu 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden kann (nicht 1 Jahr), kommt man in der Regel für eine vollendete Vergewaltigung ins Gefängnis.

Wenn es nur zum Versuch gekommen ist, dann kann die Strafe grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht!

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Aussage gegen Aussage steht dann, wenn eine Person etwas anderes behauptet als die zweite, dritte oder vierte Person. Wichtig ist, dass es keine anderen Beweismittel gibt außer die Zeugenaussagen. Wenn beide Männer also das gleiche behaupten und beide an der Tat beteiligt sein sollen steht Aussage gegen Aussage. Anders nur, wenn einer nicht bei der Tat dabei war, sondern nur Zeuge, weil sie ihm z.B. etwas erhählt hat.

Details (mit Rechtsprechung) hier: https://www.sexualstrafrecht.hamburg/aussage-gegen-aussage/

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Weil er schlau ist! Jedes Wort was er sagt, würde ihm von der Presse sofort im Mund umgedreht! Außerdem: Was soll er denn sagen? Sorry, ich stehe auf kleine Kinder, ich hab mir das nicht ausgesucht? Er kann nur verlieren und deshalb tut er das einzig richtige und schweigt, wie im übrigen jeder Anwalt empfiehlt!

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Als erstes Mal brauchst du ein hervorragendes Abi und viel Glück, um überhaupt einen Studienplatz in Psychologie zu bekommen.

Und was soll Forensik sein? Da gibt es etwas mehr ...

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Ich glaube nicht, dass dies ein konkreter Fall ist, sondern eher ein allgemeines juristisches Problem. Das ist in den Schirach-Geschichten häufiger anzutreffen, so auch bei „Terror“. Da wird die Pflichtenkollision problematisiert. Bei „Volksfest“ das Problem eines Unschuldigen, sein Recht dennoch zu schweigen und dadurch die anderen vor Strafe zu schützen.

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Nein, kann man nicht.

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Schon mal drüber nachgedacht, was jemand davon abhalten sollte, das Opfer der Vergewaltigung danach zu töten, wenn Vergewaltigung wie Mord bestraft wird? Wäre dann ja eh egal, wenn es dafür das Gleiche gibt. Das wäre blöd, oder? Siehste!

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Es gibt bundesweit das Projekt „Kein Täter werden“. Da kann man lernen, diesen Drang als Problem zu erkennen und damit umzugehen. Man muss dann nicht lebenslang weggesperrt werden, weil sich der Drang in den allermeisten Fällen, ähnlich wie bei Pädophilie kontrollieren lässt. https://www.kein-taeter-werden.de/

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Nein, das ist nicht strafbar. Mach dir keine Sorgen!

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Er braucht nicht zu der Vorladung der Polizei gehen und sollte das auch nicht tun. Das einzige was er da tun kann ist sich selbst belasten. Das hilft ihm aber nicht.

Hier findet er Hinweise, wie er sich verhalten kann:

https://www.strafverteidiger-hamburg.com/vorladung-polizei/

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§ 241 StGB: Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Man muss mit einem Verbrechen bedroht werden, d.h. ein Tatbestand, der mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe voraussetzt. Da reicht die Androhung einer Körperverletzung nicht aus.

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Hier gibt es alle zu lesen, was man zur Pflichtverteidigung wissen muss. Man kann das unmöglich hier alles erläutern.

https://www.pflichtverteidiger.hamburg/faq/

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Such dir einen spezialisierten Rechtsanwalt, der regelmäßig Vergewaltigungen macht. Das ist enorm wichtig, weil "normale" Anwälte auf so etwas gar keinen Bock haben.

Wenn sie sich ritzt, leidet sie vielleicht an der Borderline-Störung, die sehr sehr häufig ursächlich für Falschbeschuldigungen ist. Lies mal hier:

https://www.sexualstrafrecht.hamburg/falschbeschuldigung/falschbeschuldigung-borderline/

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Das Examen ist nur mit den Probeklausuren zum Examen vergleichbar ;-)

Im Studium sind alle Klausuren pippifax dagegen. Wenn dich die also schon überfordern, dann lass es lieber gleich. Spart viel Lebenszeit!

Du kannst natürlich nach der Mindeststudienzeit oder zum Freischuss ins Examen gehen, wenn du dich bereit dafür fühlst. Aber schreib erstmal die Probe-/Übungsklausuren und ich garantiere dir, du wirst dich nie bereit dafür fühlen! Irgendwann hilft es aber einfach nix und man muss ins Examen.

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Man muss wissen, was man will: In einer Großkanzlei arbeitest du jeden Tag mindestens 10-12 Stunden, am Wochenende meist etwas weniger. Du musst dich jeden Tag in völlig neue Aufgaben und Themengebiete einarbeiten. Das ist besonders deshalb problematisch, weil du jeden Tag mindestens X Stunden brauchst (von Kanzlei zu Kanzlei verschieden), die du dem Kunden berechnen kannst (billable hours). Und dem Kunden kannst du keine Einarbeitung in sein Problem in Rechnung stellen.

Wenn du also 6 Stunden pro Tag abrechen musst und dich "nebenbei" noch einarbeiten, gehst du nie vor 22 Uhr aus dem Büro, um um 8 Uhr am nächsten Morgen wieder auf der Matte zu stehen.

Will man das wirklich?

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Jetzt hat man dir hier aber mehr mit der Hausarbeit geholfen als das eigentlich gut ist. Den Rest solltest du allein schaffen. Wenn nicht, mal darüber nachdenken, ob Jura das richtige für dich ist, wenn schon die Anfängerhausarbeit so schwer ist, dass du die gar nicht allein bewältigen kannst.

Ich meine das überhaupt nicht böse, nur man will sich doch nicht jahrelang umsonst mit Jura herumquälen!

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