Hi Leo,
ich selber bin auch ein Scheinvater und habe vom leiblichen Vater eine kleine Summe von dem von mir geleisteten Kindesunterhalt zurückfordern können. Als ich die Vaterschaft meines vermeintlichen Sohnes angefochten hatte, da war er sieben Jahre alt. Lasse Dich also nicht von Falschauskünften wie die von TygerLylly fehlleiten.
In folgendem von mir verlinktem Artikel ist vom Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler sehr gut beschrieben, was Du machen kannst. Auch erwähnt er dort die Zweijahresfrist, die mit dem ersten begründetem Zweifel beginnt.https://kuckucksvater.wordpress.com/2014/07/07/gerichtliche-vaterschaftsfeststellung-recht-gesetz-von-roland-hoheisel-gruler/