Der leibliche Vater meines Sohnes möchte nun die Vaterschaft anerkennen.
Bevor Dein Freund die Vaterschaft anerkennen kann, muß zuerst die bestehende gesetzliche Vaterschaft aufgehoben sein. Da das Kind noch keine zwei Jahre alt ist, kann die Vaterschaft durch die Kindsmutter (Dich) angefochten werden. Mehr dazu, wer und wie lange die Vaterschaft anfechten kann, erklärt der Familienrechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler im Kuckucksvaterblog: https://kuckucksvater.wordpress.com/2013/12/08/wer-darf-einen-vaterschaftstest-verlangen/
Ich habe jetzt, ein halbes Jahr nach der Geburt meines Sohnes festgestellt, dass dieser nicht von meinem ex ist.
Klingt sehr nach einem Überrascht sein. Seltsam, denn schließlich mußt Du bei der Zeugung mit dem anderen Mann dabei gewesen sein. Weiß Dein Ex (mittlerweile) von seiner Nichtvaterschaft? Warum hast Du ihn überhaupt die Vaterschaft anerkennen lassen oder seit/wart Ihr verheiratet?