Da der Begriff “Immobilienmakler” kein geschützter Begriff und auch kein Ausbildungsberuf an sich ist, kann jeder der möchte, den Beruf des Immobilienmaklers ergreifen, wenn er nach §34c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis bekommt, diesen Beruf auszuüben. Dieses Zertifikat erlaubt es ihm auf der einen Seite, Verträge für Wohnungen, Häuser, grundstücksgleiche Rechte und Gewerbliche Räume zu vermitteln und gibt den potentiellen Handelspartnern (also Vermietern, Verkäufern, Mietern und Käufern) die Sicherheit, dass der Makler vertrauenswürdig ist.
Es bescheinigt ebenso, dass er mindestens fünf Jahre vor Antragstellung nicht wegen eines Verbrechens, Veruntreuung, Betrug oder ähnlichem verurteilt wurde und dass über sein Kapital kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder vor der Eröffnung steht.
Diese Erlaubnis ist gebührenpflichtig und die Kosten werden nach den beantragten Tätigkeiten gestaffelt. Das heisst, wer sich nur auf ein bestimmtes Gebiet spezialisieren möchte und auch nur die Erlaubnis für dieses eine bestimmte Gebiet beantragt, zahlt weniger als jemand, der eine Erlaubnis für das komplette Tätigkeitsfeld eines Immobilienmaklers beantragt. Die Gebühren für die Genehmigung belaufen sich von knapp € 300,- bis hin zu über € 2000,-.
Diese Erlaubnis ist nötig, da laut dem Gesetzgeber, der Handel und die Vermittlung von Wohn- und Gewerberäumen ein sensibles Arbeitsfeld ist und deshalb ein gewisser Vertrauensschutz gewährleistet sein muss.
Die Berufsbezeichnung “Immobilienmakler” ist kein Indiz dafür, ob und wie qualifiziert jemand in seinem Beruf ist und in wie weit er sich mit den Gegebenheiten auf dem Markt, der aktuellen Rechtslage und Verträgen im Allgemeinen auskennt. Es ist durchaus von Vorteil, eine Ausbildung in der Immobilienbranche zu machen, und später eine Fortbildung zum Immobilienmakler zu absolvieren.
So bieten private Bildungseinrichtungen oder Berufsakademien und die örtlichen Industrie- und Handelskammern verschiedene Kurse an, den werdenden Immobilienmaklern das nötige Grundwissen vermitteln. Diese Kurse sind in der Regel sehr vertriebsorientiert. Neben den rechtlichen Fragen, etwa zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsrecht, Miet-, Immobilien- und Maklerrecht werden dort auch unterschiedliche Verkaufsstrategien gelehrt. Worauf ist zu achten? Welche Formulierungen sind zu vermeiden? Welche Objekte passen zu welchen Kunden? Welche Eigenschaften sind bei welchem Objekt hervorzuheben? All diesen Fragen steht man dort kompetent Rede und Antwort. Ausserdem wird bei diesen Kursen aufgezeigt, wie ein Makler Grundstücke, Wohnungen, Häuser und Gewerberäume unter Berücksichtigung der Verkehrsanbindung, Geräuschkulisse und örtlichen Infrastruktur optimal vermitteln kann.
Diese Art der Ausbildung zum Immobilienmakler finden in der Regel blockweise oder an mehreren Wochenenden statt und haben einen Umfang von circa 100 bis 300 Stunden. Zwar werden sie teilweise von der Arbeitsagentur subventioniert und sind steuerlich absetzbar, doch betragen die Kosten für solche Kurse normalerweise zwischen etwas 1000 und 3000 Euro.
Bei der Auswahl des Lehrgangs ist unbedingt darauf zu achten, dass die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ( IHK) abgelegt wird. Leider gibt es sehr viele Privatanbieter von Kursen, die nach einem erfolgreichen Abschluss Titel, wie “Immobilienprofi” oder “Immobilienberater” verteilen, die zwar sehr gut klingen aber keine anerkannten Nachweise der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten darstellen.