ganz schön hochnäsig wenn du meinst du wärest deinen eltern gegenüber geistig überlegen. solange du deine füße unter den tisch deiner eltern stellst und gar noch minderjährig bist, wirst du damit leben müssen das sie das gesetz sind und du diese zu befolgen hast. wenn du deinen eltern geistig auch nur annähernd folgen könntest, würdest du das bereits verstanden und verinnerlicht haben. dies nennt sich respekt. wenn du diese regeln nicht einhältst, wirst du mit den konsequenzen leben müssen. das kann für dich mit 18 bedeuten, dass die tür auch mal zu bleibt oder das schloss ausgewechselt wurde oder du zu kosten des täglichen lebens rangezogen wirst. solange du also selbst keine eigene wohnung, lebensmittel und alles was dazugehört, selbst zahlen kannst, machen deine eltern die gesetze in ihrer eigenen wohnung.

...zur Antwort

gibts in jedem kinderladen, jedem klamottenladen wo du mützen für kinder siehst. hast demjenigen, dessen kind auf dem foto dargestellt wird um erlaubnis gefragt oder den besitzer dieses fotos? weiterverbreitung ist strafbar.

...zur Antwort
Brauche Dringend RAT! Bitte Helfen! WICHTIG

Guten Morgen Ihr Lieben,

BITTE ALLES LESEN UND KEINE FALSCHEN VORURTEILE !!!! ES LIEGT MIR SEHR AM HERZEN !!!!

Also es geht um meinen Cousin mit dem ich mich echt super versteh weil er mir einfach immer hilft und immer für mich da ist deswegen will ich jetzt auch mal ihm helfen können.

Also mein Cousin wohnt noch bei seinen Eltern aber gestern hat er erfahren das er dort ausziehen muss.

Seine Mutter geht arbeiten und bekommt knapp 880€ und sein Vater hat einen Befristeten Arbeitsvertrag der im April ausläuft und er dann Harz4 beantragen muss da er durch sein alter sehr schlecht arbeit findet. Sie müssen von dem Geld auch noch 700€ Miete zahlen wodurch dann kaum noch Geld übrig bleibt. Da auch noch 2 Geschwister dort mit leben die zur Schule gehen.

Da mein Cousin auch Arbeitet und 800€ augezahlt hat würde ihm dann 600€ bei dem Harz4 angerechnet werden die mein Cousin aber selbst braucht da er Unterhalt zahlt versichrungen bezahlen muss und ein Auto hat was er braucht. Das sieht das Arbeitsamt aber alles nicht und rechnet es trotzdem an.

Jetzt wollte er sich schon eine eigene Wohnung nehmen aber auch wenn er eine 1-Raum wohnung nimmt muss er mit Strom und Miete mindestens 300€ rechnen. Dann würde er aber zum Leben und Tanken vielleicht knapp 250€ monatlich haben.

Ich würde Ihm echt gerne helfen bloß bei mir kann er auch nicht wohnen.

Hat vielleicht jemand einen Rat was man noch tun kann ??

Bitte es ist mir wirklich wichtig !!!

Und bitte keine VORURTEILE

Vielen Dank schonmal

LG

...zum Beitrag

das stimmt so nicht. von den 800 euro würde der unterhalt den er zu zahlen hätte für ein kind, einkommensmindernd angerechnet werden. danach sind 100 euro frei und darüber hianus noch einmal 20 % auf die gesamtsumme. so dass der betrag x dann als einkommen angerechnet wird. er muss doch jetzt schon unterhalt, miete, strom, betriebskosten, lebensmittel etc bezahlen. wie kam er denn bis dato klar? wenn er weiterhin nicht in der lage ist ein auto zu unterhalten, dann muss er dieses erstmal abschaffen, bis er genügend geld verdient und sich ein auto leisten kann. hat er sich etwa bis dato nicht an den kosten seiner eltern beteiligt? er kann doch das verdiente geld nicht als taschengeld benutzen. für wen zahlt er denn unterhalt? wenn es keinen titel für kindesunterhalt etc. gibt, dann kann er garnicht zahlen und sollte die zahlungen einstellen mit heinweis darauf das er nicht leistungsfähig ist. gibt es einen titel, dann muss er diesen abändern lassen beim gericht.

...zur Antwort

es wird wohl rechtens sein. egal was du nachträglich in die anhörung schreibst. du hast gesagt das es im gespräch genannt wurde, das du fahrtkosten nicht zahlen kannst und die sb sagte das ist dein pech. du hättest hier schrifltich fahrtkosten beantragen müssen und auf schrifltiche bescheidung bestehen können. dieser bescheid wäre bei versagung der fahrtkosten im vorfeld, angreifbar durch widerspruch und eventuell klage. jetzt sieht es für den sb so aus als wolltest du garnicht kommen. das du das mit den fahrtkosten bereits angesprochen hast, ist für dich nicht nachweisbar.

...zur Antwort
  1. sms muss sie nicht beantworten, auch nicht telefonate oder persönliche gespräche mit dir führen. sie hat das recht diesbezüglich keine kommunikation zu wünschen, kann sogar die handynummer ändern.
  2. überlege dir genau was und worüber du auskunft haben willst. dann erstelle einen dreizeiler: sehr geehrte frau km, hiermit bitte ich um folgende auskünfte:

a) gesundheitszustand der kinder a, b u c sowie stand der vorsorgeuntersuchungen und impfungen b) leistungsstand der kinder a, b und c in der schule und entwicklungstand der kinder a - c in der kita c) art der aktivitäten und hobbies der kinder

dies ist bitte innerhalb von 14 tagen an die Ihnen bekannte Adresse einzureichen. mfg du

derartiges kannst du ihr alle 4-6 monate zukommen lassen und sie antwortet dir entsprechend:

a) kinder sind gesund. impfstand aktuell, vorsorgeuntersuchungen werden besucht und zeigen keine auffälligkeiten b) derzeitiger zensuerstand: ...., kinder sind gut in der schule, keine vorkommnisse, selbgies für die kita c) kinder spielen auf spielplatz, lesen gerne bücher.

unter umständen sind die berichte sogar noch kürzer gefasst.

  1. hier ist erstmal denke ich wichtig, dass du über geregelten umgang verfügst: 2-4 nachmittage die woche, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. diesen umfang passt du an deine persönliche situation und arbeitszeiten an. sollte es bereits eine vereinbarung geben, kannst du diesen versuchen zu erweitern und ein gespräch beim jugendamt im rahmen der mediation anberaumen. sollte es einen beschluss geben seitens des gerichtes, wirst du auf beschlusserweiterung klagen müssen. weitere infos erhältst du beim jugendamt odre beim anwalt für familienrecht.

  2. so umgang regelmäßig läuft, hast du natürlich selbst die möglichkeit deine kinder auf herz u nieren zu prüfen was ihren entwicklungsstand und ihre gesundheit betrifft. du siehst wofür sie sich interessieren und was sie dir über kita oder schule erzählen.

  3. gemeinsames sorgerecht kannst du im rahmen einer mediation beim jugendamt erst einmal fordern. dort legst du der kindesmutter dar, dass du ein gemeinsames sorgerecht für wichtig empfindest und dies dem kindeswohl entspricht. lehnt sie dies ab, musst du es bei gericht beantragen. aber deine schrifltichen versuche auf kommunikation und die versuche gespräche zu führen, zeigen das sie kommunikation grundlegend ablehnt, diese aber bei willenszeigung der mutter sicher drinne wäre. auch hier berate dich mit einem anwalt für familienrecht.

ein gsr gibt dir die möglichkeit unabhängig von der km infos bei ärzten und kita oder schule einzuholen, so das sie dir nix berichten muss. entscheidungen triffst du auch mit gsr keine mehr. diese trifft sie zu 95% allein.

...zur Antwort
ACHTUNG: Kindeswohlgefährdung?

Hallo, die Ex (Steffi) meines Bruders (Bernd) dreht durch. Seitdem er sich von ihr getrennt hat (März2012) macht sie Psychoterror ohne Ende. Tochter (7J, Linda) wohnt bei ihr. Sorgerecht ist geteilt, Umgangsrecht-Regelung bei der Erziehungsberatung ist gescheitert, weil Steffi sich weigert. Nun wird sich wohl das Gericht bei den Eltern melden wg weiterer Schritte. Bernd darf Linda nur ca alle 4 Wochen sehen (das bestimmt Steffi).

Linda ist super gut im Gefühle verdrängen und schauspielern, alle sagen (Freunde, Psychologen) "Sie verkraftet das gut!" Bernd und ich (und unsere Familie) sehen das aber nicht so. Was Steffi z.B. macht: -wir vermuten, dass sie ein Alkoholproblem hat (ABER WIE KANN MAN DAS NACHWEISEN??) - zieht betrunken über den Vater her - die neue Freundin von Bernd wird, obwohl Linda anwesend ist, aufs übelste Beschimpft, dabei hat Steffi auch einen neuen Freund -Schreit durch ihr Haus, beschimpft Bernd am Telefon, während Linda dabei ist. -Mutter verreist mit Kind ohne Bernd bescheid zu geben -Beantragt Mutter-Kind-Kur, ohne Besprechung mit Bernd -Sagt zum Kind Dinge wie " Du willst deinen Vater lieber nicht sprechen, oder? So gemein wie er zu mir war!" -Geschenke von Bernd für die Kleine entsorgt Steffi -verbietet, wie schon oben geschrieben, den Umgang -sie droht Bernd, das alleinige Sorgerecht zu beantragen

Lindas Kleider rochen neulich nach Kanabis (haben ein T-Shirt behalten, ums der Polizei vorzulegen). Steffi raucht selbst DEFINITIV kein Kanabis, aber wir vermuten, dass sie Linda in solche Umkreise mitnimmt.

Was können wir tun? Bernd möchte seine Tochter sehen. Evtl wäre es sogar gut, wenn die arme kleine da von der Frau wegkommt. Aber reichen die oben genannten Gründe aus? Bitte helft mir! Mein Bruder ist total verzweifelt. Eure Dachsmama

...zum Beitrag
  1. du als fremde solltest dich ganz dringend aus der gesamten geschiche raushalten. es geht dich nichts an. weder hilfst du dem kind damit noch weniger dem kindesvater. es interessiert nicht was du denkst, wie du die sache siehst oder was auch immer sonst relevant ist, du bist irrelevant und im hintergrund. hier müssen die eltern reagieren.
  2. wenn die geschichte bei der mediation gescheitert ist, dann wird kein gericht sich bei den eltern melden. weder das jugendamt noch der mediator werden für den kv klage einreichen, das muss er selbst tun und am besten mit einem anwalt für familienrecht.
  3. die sache mit dem alkoholismus, sollte schnell fallengelassen werden. das kann dir als auch allen beteiligten recht zügig eine klage wegen verleumdung an den hals hängen
  4. die mutter darf verreisen und sie muss kv nie bescheid sagen. sie darf kuren beantragen und das interessiert kv garnicht, weils ihn nichts angeht
  5. die sache mit dem gras, solltest du vergessen. wenn die mutter nichts raucht, dann ist ihr nichts vorzuwerfen. in berlin reicht es kurz am kudamm zu sitzen und deine sachen stinken danach. es reicht das paar leute damit kurz hinter dir stehen, ohne das man selbst in der szene steckt oder gar selbst konsumiert. woher weißt du denn wie das riecht? hast du also selbst damit zu tun, dann sei ganz still. ansonsten auch hier: einbehaltung des tschirts ist diebstahl und unterschlagung. die sachen gehören euch nicht. deine vermutung können mehrere strafanzeigen seitens der mutter an deine adresse bedeuten.
  6. der gesamte kleinkrieg seites des kv könnte tatsächlich dazu führen das sie das alleinige sorgerecht und umgangsausschluss bewirkt. also halte dich und seine freundin aus der gschichte raus.
...zur Antwort
  1. wenn er während der umgäng unheimlich viel trinkt, dann ist er kein guter vater, sondern ein selbstsüchtiger egoist. fährt er dann auch noch auto, dann ist er ein verantwortungsloser, selbstsüchtiger egoist.
  2. wenn er alkoholiker ist und ständig unter alkohol auto fährt, dann ruf die polizei an und zeig ihn an wegen trunkenheit am steuer.
  3. wenn er betrunken oder mit einer fahne zum umgang erscheint dann fällt der umgang aus.
  4. ich rate dir einen anwalt für familienrecht aufzusuchen und dich dort beraten zu lassen wegen betreuten umgangs. diesen solltest du wenn nötig recht zügig beantragen. dann kann er sein kind einige stunden im monat unter aufsicht sehen, du weißt aber das es ihr gut geht und sie nicht von einem betrunkenen gefahren wird.
...zur Antwort

er musste also umgang einklagen, da du diesen boykottiert und verhindert hast. wenn der vater umgang aus privaten gründen ausfallen lassen muss, dann sind die irgendwann nachzuholen. natürlich hat er auch die hälftigen ferien. wenn du also die herbstferien hat, dann ist es ja auch kein problem das er die winterferien nimmt (faschingsferien gibts nämlich nicht) und auch andersrum. während der ferien geht der umgang ganz normal weiter. solltest du in den urlaub fahren in der woche, dann fällt der umgang aus. wo aber ist das problem das kind von fr-so zum vater geht? oder du gibst ihm die winterferien zusätzlich dieses jahr, dann hat er ja seine verpassten umgangswochenenden bereits nachgeholt. zudem sieht er sein kind viel weniger als du es tust. du hast dein kind täglich um dich, verzichtest also auch auf nix.

...zur Antwort

du bist ja nicht nur patentante, sondern auch tante des kindes. grundsätzlich haben die eltern umgang mit dem kind und dazu die pflicht. diese bestimmen wer weiterhin umgang mit dem kind haben darf. dies setzt voraus, dass der umgang dem kindeswohl entspricht und das du mehr als nur einmal im monat kontakt zum kind hast. du kannst gern zum jugendamt gehen. wenn sie sich allerdings dagegen sperrt, kann ein jugendamt die eltern nciht zwingen. du hättest die möglichkeit umgang einzuklagen und bekommst dann vielleicht einige stunden im monat mit dem kind. wenn dein kontakt allerdings schon längere zeit nicht mehr vorhanden ist, dann kannst du nichts tun als mit deiner schwester zu reden.

...zur Antwort

Lol was hat das mit Muskelaufbau zu tun. TU was dir Spass macht

...zur Antwort

vorteile gibt es nicht, nachteile gibts auch nicht. für den betreuenden elternteil ändert sich garnix. für den ist es egal ob er alleiniges oder gemeinsames sorgerecht hat, da er 95 % der entscheidungen die das kind betreffen allein entscheidet. einziges mitspracherecht des anderen elternteils ist bei ummeldung einwohnermeldeamt, anmeldung schule, eröffnung konto und vielleicht noch taufe. mehr mitspracherechte hat man nicht.

...zur Antwort

das krankengeld erhält nur der elternteil, nicht irgendwelche fremde.

...zur Antwort
Umgangsrecht bei Kindern

Und zwar folgendes Problem, meine Tochter ist 4 Jahre alt, ich habe das Sorgerecht und der Vater ein Umgangsrecht wir haben das so geregelt das er die kleine jedes zweite Wochenende bekommt das war eig.lich nie ein problem bis auf die Erziehung bin ich nicht sonderlich begeistert, ich finde einfach das er kein guter Umgang für sie ist. (Er raucht vor ihr, auch im Auto. Ist sehr lieblos sehr grob, hat sie als Baby auch schon geschüttelt und ich find von ihm lernt man nicht viel..) Er hat eine neue, die jetzt auch ein Kind von ihm hat, (einfach nur Traurig) Des Kind ist Krank und hat Leber problem und die Mutter hatte viel mit Drogen zutun und einige anzeigen, ritzt sich auch... Seit er mit der ist, ist alles anderst geworden, sie ist ein total schlechter umgang für beide und redet ihm viel ein und meint auch immer mich im Offentlichen netz angreifen zu müssen. Wenn ich ihn nur mal was frag per sms kommt er gleich an mit '' hast en Ar*** offen'' usw! Wenn meine Tochter auch von ihm wieder kommt sagt sie immer sie würde nix zum Essen bekommen oder sie würden sie schlagen und beide würden immer streiten... Sie will auch nie zu Ihm und weint immer.

Seit zwei Tagen ist meine Tochter Krank, hat 40° Fieber Bronchen probleme und Spuckt ständig... Zum Vater hab ich gesagt das es besser wär wenn die kleine bei mir bleibt weil er ja eh keine Medizin gibt und es nicht gut ist für das andere Baby... ''Ist ihm scheiß egal, er will sie haben'' Hab auch gesagt, das er sie ein paar stunden haben kann aber das sie wenigstens über nacht bei mir ist. Aber da lauf ich gegen Mauern.. Was habe ich für rechte, was kann ich machen? Soll ich zum Jugendamt??

...zum Beitrag

der vater hat umgang im umfang von 2-4 nachmittagen die woche verbunden mit mind. einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub im sommer. wenn das kind krank ist, dann bleibt es zu hause und der umgang wird am nächsten wochenende nachgeholt. alles andere ist seine sache und geht dich nichts an, was dort während des umgangs ist. das dein kind nicht zum vater will, das wage ich mal ganz arg zu bezweifeln. das sagt sie nur, weil du es so hören willst u. weil sie weiß das du den vater nicht leiden kannst.

...zur Antwort

4-5 nachmittage die woche von 14-19 uhr und dam besten verbunden mit ein oder zwei übernachtungen (wenn dir möglich zeitlich), jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. das wäre der mögliche umgang den man auch jetzt schon umsetzen könnte wenn das kind nicht voll gestillt wird.

...zur Antwort

die sanktionen gehen an deinem neuen wohnort weiter.

...zur Antwort

sein gehalt wird erstmal auf seinen bedarf (regelsatz plus mietanteil) angerechnet und das was dem übersteigt wird dir angerechnet. dein regelsatz reduziert sich runter auf den partnerregelsatz und der alleinerziehendenzuschlag fällt weg. frage ist wie er unterhalt für dich und das kind finanzieren will?

...zur Antwort

nein darf er nicht. er kann die kinder ohne deine einwilligung nicht abmelden oder anmelden beim einwohnermeldeamt, in schule oder kita. melde dich bei kita und schule und verbiete eine abmeldung. selbiges machst du beim einwohnermeldeamt. was wollen denn die kinder? zur not müsst ihr euch entweder einigen oder du musst die kinder nach dem nächsten umgang einbehalten und im eilverfahren das abr auf dich übertragen lassen. am besten ist ihr einigt euch. kannst du das nicht involviere recht zügig einen anwalt für familienrecht.

...zur Antwort

ich fand diese art des spazierganges mit kindern das erste mal 1997 in england vor. ich fand das zutiefst befremdlich. dann wurde mir von der geschichte des kleinen james bulger erzählt. kannst du gerne mal googeln. das war der grund warum meine freunde, bekannte und familie ihre kleinen kinder so durch die stadt führten. kurze zeit später hatte ich selbst zwei kleine kinder und ich muss dir sagen in großen städten und menschenansammlungen hab ich meine kinder auch so spazierengeführt. wagengeschirr dran und zwei riesige schuhschleifen dran. meine kids lachen heute drüber und finden es lustig. aber nix is schlimmer als ein kind welches dir plötzlich abhanden kommt oder aus versehen überfahren wird, weil du nicht schnell genug reagieren kannst. irgendwann hast du selbst kinder und dann erst kannst du das nachvollziehen.

...zur Antwort

3-4 nachmittag jede woche für 5-6 stunden, ohne die mutter. sollte sie nicht stillen, könnte eine übernachtung eingebaut werden, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien u. feiertage drei wochen urlaub. die ganze sache ohne die kindesmutter natürlich. berate dich entweder mit einem sachbearbeiter einer familienberatungsstelle. erarbeite schon mal eine sachte umgangsvereinbarung. vorlagen und muster findest du bei google. wenn der umgang gesichert abläuft, denk doch mal über das gemeinsame sorgerecht nach. lass dir das durch den kopf gehen und berate dich wenn nötig mit einem anwalt für familienrecht. sollte die mutter den umgang weiterhin blockieren dann solltest du umgang im eilverfahren bei gericht beantragen. sollte sie sich gegen das sorgerecht sperren, auch hier beim familiengericht beantragen. berate dich mit einem anwalt. bei finanziellen schwierigkeiten kannst du dir von deinem amtsgericht einen beratungsschein ausstellen lassen.

...zur Antwort