Widerspruch zu den bisherigen Kommentaren

Eine Genossenschaftsbank ist etwas anderes als eine Deutsche Bank oder eine Sparkasse. Und auch etwas anderes als Christiano Ronaldo.

Volks- und Raiffeisenbanken sind Genossenschaften und damit Gesellschaften die zur Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet sind. Sie sind keine Unternehmen, die als gesetzlichen Auftrag die Förderung irgendwelcher Dritter oder der Region haben.

Volks- und Raiffeisenbanken haben nicht den Auftrag sich selbst durch maßlosen Gewinn zu fördern sondern sie haben die Aufgabe ihre eigenen Mitglieder zu fördern.

Doch da diese Förderung heutzutage dem gierigen Streben nach Gewinn und Gewinnmaximierung zum Opfer gefallen ist, ist es doch nicht verwunderlich, wenn die Vorstände immer höhere Gehälter erhalten wollen und die Mitglieder leer ausgehen.

Es ist schließlich ganz einfach eine Gehaltserhöhung kostenneutral durchzudrücken. Der Vorstand will z.B. 100.000,00 € mehr Gehalt im Jahr, also wird an der Gebührenschraube gedreht.  

Da werden einfach die Kontoführungsgebühren erhöht.  Wenn 50.000 Kunden jeden Monat 2,00 € zusätzlich bezahlen müssen, dann sind das 100.000 € im Monat oder 1.200.000,00 € im Jahr.

Und wenn davon jeder der beiden Vorstände 100.000,00 € zusätzlich als Gehalt bekommt bleiben für die Bank immer noch 1.000.000 € mehr übrig, was auch noch die Bonifikation des Vorstands erhöht.

Ich möchte aber nicht wissen, wie Mitglieder, die selbst nur ein Jahresgehalt von 25.000 oder 30.000 € beziehen  in der Generalversammlung auf einen Antrag des Vorstands auf Anhebung seines Jahresgehalts um weitere 8.000,00 € monatlich oder 100.000,00 € jährlich auf 700.000 € pro Jahr zu erhöhen, reagieren würden.

Aber das kann nicht passieren, denn wohlweislich wurde von allen Beteiligten dafür gesorgt, dass bei den Genossenschaftsbanken die Vorstandsbezüge nicht veröffentlicht und auch nicht bekanntgegeben werden müssen.

Denn würden diese bekanntgegeben, würde wahrscheinlich eine Revolution der Mitglieder ausbrechen.

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Da muss ich etwas ergänzen:
Nachschusspflicht bedeutet das was der Name sagt: Geld nachschießen.
Das heißt, wenn in der Satzung der GLS eine Haftsumme von 100 EUR je Geschäftsanteil angegeben ist, beschränkt auf maximal 50 Anteile, dann ist  dieser Betrag im Insovenzfall auf Anforderung des Insolvenzverwalters zusätzlich zu bezahlen, also nachzuschießen.
Natürlich nur immer soviel wie du tatsächlich Geschäftsanteile hast. Bei 25 Anteilen 2.500 EUR, bei 49 Anteilen 4.900 EUR und ab 50 Anteilen niemals mehr als 5.000 EUR. (Das gilt aber nur für die GLS-Bank, andere Genossenschaftsbanken haben diese Einschränkung nicht)
Lies dazu mal § 105 Genossenschaftsgesetz (GenG). Dort ist die Nachschusspflicht geregelt. Und in § 109 GenG ist geregelt, dass der Insolvenzverwalter dir bei Nichtzahlung des angeforderten Betrages den Gerichtsvollzieher zwecks Zwangsvollstreckung in dein persönliches Vermögen schicken kann.

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Eine Aktiengesellschaft und eine Genossenschaft sind zwei grundverschiedene Rechtsformen.
Bei der Aktiengesellschaft bist du am Vermögen des Unternehmens beteiligt. Je mehr das Vermögen der AG wächst, umso mehr wächst auch der Wert der Aktie, an der Börse muss sie deswegen nicht gehandelt werden. Kursschwankungen können vorkommen, denn wenn in einem Jahr Verlust erwirtschaftet wird, dann sinkt der Wert der Aktie. Wenn z.B. bei einer Bank die als AG firmiert eine Aktie im Nennwert von 100,-- Euro auf 500,-- Euro gestiegen ist und dann wieder auf 450,-- Euro zurückgeht um im nächsten Jahr auf 520,-- Euro zu steigen, dann spricht man von Kursschwankungen. Wird zuviel Verlust erwirtschaftet, dann kann die Aktie auch unter ihren Nennwert von 100,-- Euro sinken, bis hin zum vollständigen Verlust dieser 100,-- Euro. Mehr kann ein Aktionär nicht verlieren. Eine Haftung darüber hinaus ist nicht der Fall.

In einer Genossenschaft bist du am Vermögen der Gesellschaft dagegen nicht beteiligt. Solange kein Verlust erwirtschaftet wird bleibt ein gezeichneter Geschäftsanteil von 100,-- Euro immer gleich. Wenn z.B. bei einer Bank die als Genossenschaft firmiert, der eigentliche Wert des Anteils auf 500,-- Euro gestiegen ist, hast du überhaupt nichts davon. Wenn dieser Wert wegen eines Jahresverlustes dann auf 450,-- Euro sinkt, merkst du auch wieder nichts davon, denn dir stehen immer nur deine irgendwann einmal eingezahlten 100,-- Euro zu.
Wird allerdings zuviel Verlust erwirtschaftet, dann kann auch bei einer Genossenschaft der Geschäftsanteil unter den Nennwert von 100,-- Euro sinken, bis hin zum vollständigen Verlust dieser 100,-- Euro.
Allerdings ist es damit nicht getan, denn meist ist in der Satzung der Genossenschaft noch eine Nachschusspflicht geregelt. Reicht dann das Restvermögen der Genossenschaft nicht aus um alle Gläubiger zu befriedigen, dann muss diese Nachschusspflicht bezahlt werden.
Bei manchen Genossenschaftsbanken sind das 1.000,-- Euro pro einzelnen Anteil von 100,-- Euro. Diese musst du dann zusätzlich noch bezahlen. Wenn du 5.000 Euro, also 50 Anteile zu je 100,-- Euro gezeichnet hast, dann will später der Insolvenzverwalter von dir bis zu 50.000,-- Euro. Dafür haftest du mit deinem gesamten persönlichen Vermögen.
Hat deine Genossenschaft allerdings Vermögen angehäuft und ein Anteil von 100,-- Euro wäre 1.000,-- Euro wert, dann erhältst du davon nichts. Du erhältst immer nur deine 100,-- Euro zurück.

Die einzige Gemeinsamkeit zwischen Aktiengesellschaft und Genossenschaft besteht darin, dass das Mitglied der Genossenschaft ebenso wie der Aktionär stets Miteigentümer des Unternehmens ist.

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Die soziale Frage ist nicht von Genossenschaften zu lösen. Es müssen immer Menschen dahinter stehen, die bereit sind, das Wohl anderer Menschen höher zu stellen als das eigene Wohl. Auch das finanzielle. Es müssen Menschen sein die sich zur Minderung des Elends einsetzen. Und es müssen Menschen sein, die das umsetzen. Solidarität mit anderen, Hilfsbereitschaft, Verzicht auf eigene Vorteile, eben einfach Menschlichkeit. Was einer nicht schafft, das schaffen viele, hat Friedrich Wilhelm Raiffeisen gesagt. Damit meinte er aber nicht die Genossenschaften selbst sondern die Menschen, die sich diese Solidarität auf die Fahne schreiben und auch danach leben und handeln. Wenn sich dann mehrere zusammenschließen dann kann man das eine Genossenschaft nennen, muss aber nicht.

Erst durch Gründung einer "eingetragenen Genossenschaft (eG)" wird es eine offizielle eG. Die Regularien dazu schreibt das Genossenschaftsgesetz vor. Zwingende gesetzliche Hauptaufgabe dieser eG ist immer, und eigentlich ausschließlich, die Förderung der Mitglieder, egal ob im wirtschaftlichen/finanziellen Bereich (Genossenschaftsbanken usw.) oder im sozialen/kulturellen Bereich. Doch auch da müssen es immer Menschen sein, die dieses Prinzip leben. Wenn nicht die Menschen, also die Mitglieder der eG, im Vordergrund stehen sondern der Gewinn für das Unternehmen, dann erfüllen solche Unternehmen nicht mehr den Gedanken der gegenseitigen Solidarität sondern dienen nur noch dem Eigennutz einiger weniger. Beispiele dazu gibt es genug.

Ergebnis: Die Lösung der soziale Frage kann nicht von Genossenschaften kommen sondern nur von den Menschen, die bereit sind zu helfen, die dahinter stehen und dies verwirklichen.

Wenn man will kann man neben F.W. Raiffeisen auch Menschen wie z.B. Albert Schweizer, Mutter Theresa und viele viele andere nennen, die sich selbst einbrachten um selbstlos die Not und das Elend anderer zu verringern.

Also denkt darüber nach, was ihr selbst tun könnt um zu helfen, egal ob gemeinsam oder alleine, ob als Einzelpersonen, als Gruppe, als Verein oder durch Gründung einer (mit Kosten und jährlichen Beiträgen und Prüfungskosten verbundenen) Genossenschaft.

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