Meinst du mit Finanzierungsbeitrag ein Darlehen oder die Zeichnung von Geschäftsanteilen der Wohnungsbaugenossenschaft? Teil mal mit welcher Wortlaut genau im Mietvertrag steht,.

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In einer Genossenschaft gibt es die Möglichkeit einen Antrag an die Generalversammlung zu stellen, einzelne Aufsichtsräte oder den gesamten Aufsichtsrat abzuwählen und durch andere Personen zu ersetzen.

Dazu muss allerdings wie folgt vorgegangen werden: Schau zuerst in die Satzung deiner Genossenschaft wie viele Unterschriften von Mitgliedern, für einen Antrag zur Tagesordnung oder zur Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung benötigt werden und wie die Fristen dazu sind. Dann formulierst du den Antrag, z.B. Herrn/Frau XYZ als Aufsichtsrat zu entlassen und an dessen Stelle Frau/Herrn ABC als Aufsichtsrat zu wählen. Und dazu natürlich schreiben ob dieser Antrag als zusätzlicher Tagesordnungspunkt aufgenommen werden soll oder ob die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung mit Behandlung des/der von dir gestellten Anträge einzuberufen ist.

Diesen Antrag müssen dann so viele Mitglieder mit Unterschrift unterstützen, wie es die Satzung vorgibt. (z.B. 10% aller Mitglieder, manchmal auch nur 150 Mitglieder)

Anschließend gibst du diesen Antrag beim Vorstand ab und lässt dir auf einer Kopie des Antrags den Empfang durch den Vorstand bestätigen. Weigert sich der Vorstand deinen allen satzungsmäßigen Vorschriften entsprechenden Antrag anzunehmen, dann bitte das Registergericht um Hilfe.

Ist dies alles erfolgreich geschehen und der Antrag kommt an der Generalversammlung zur Abstimmung, kommt es darauf an, ob die Generalversammlung mit Mehrheit deinem Antrag folgt und den Aufsichtsrat abwählt oder anders entscheidet und damit dem bisherigen Aufsichtsrat mehr oder weniger das Vertrauen ausspricht.

Du kannst allerdings auch warten, bis die Wiederwahl des Aufsichtsrats ansteht und dann einen Gegenkandidaten vorschlagen. Am besten mit mehreren Unterstützern, die den Vorschlag (lautstark) unterstützen.Begründe warum du diesen Vorschlag machst und lass den Kandidaten dann sich selbst der Generalversammkung vorstellen.

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Die VB kann dich nicht rausschmeißen. Einerseits bist du nicht gezwungen dort ein Girokonto zu haben und andererseits hast du ein Sparkonto. Du nutzt somit auch noch die Geschäftsverbindung. Wirf das Schreiben der Bank einfach weg. Falls die Bank dies nicht akzeptiert, melde dich bei igenos e.V. (igenos.de)

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Die Rückvergütung ist für die eG als Betriebsausgabe abziehbar. Grenze ist das Betriebsergebnis vor Steuern. Sind Umsätze mit Nichtmitgliedern vorhanden, ist die Grenze für die Berechnung der Rückvergütung das Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamtumsatz. § 22 KStG ist eigentlich eindeutig. Schau dir dazu noch die Hinweise des Gesetzgebers zu § 22 KStG an. Einfach mal nach "KSTH H 22" googeln.

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Reden wir mal Klartext. Gemäß § 1 Abs. 1 GenG kann ein wirtschaftliches Unternehmen nur dann die Rechtsform eG in Anspruch nehmen, wenn es den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern beabsichtigt. Deshalb bildet allein das Genossenschaftsgesetz die Rechtsgrundlage der Tätigkeit einer Genossenschaft. Auch einer Genossenschaftsbank, also einer VR-Bank.

Wie die Tätigkeit einer Genossenschaft auszusehen hat die Bundesregierung so beschrieben:
"Hiernach ist Zweck der Genossenschaften „die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. 

Diese Förderung hat sich im Wege unmittelbar gewährter Sach- und Dienstleistungen zu vollziehen, so daß sich für die Genossenschaften die Gewinnmaximierung als tragende Zielvorstellung der Geschäftspolitik verbietet.

Damit unterscheiden sich die Kreditgenossenschaften grundsätzlich von den übrigen privatrechtlichen Kreditinstituten."

Wohlgemerkt, keine Wortklauberei von mir sondern wörtlich abgeschrieben aus einer Bundestagsdrucksache.

Die Genossenschaftidee stellt den Menschen in den Mittelpunkt des Handelns eines Unternehmens. Nicht die Gewinnerzielung für das Unternehmen sondern die Generierung von Vorteilen für die Mitglieder steht im Vordergrund.

Deswegen sollte bei dir als Mitglied deine VR-Bank nur Kostendeckung berechnen und keinen Gewinn bei Geschäften mit dir erzielen.

Schaust du allerdings die Wirklichkeit an, dann ist es so, dass die Genossenschaftsbanken jährliche Gewinne erzielen, von denen andere nur träumen können. Gewinne auf dem Rücken der Mitglieder, die benachteiligt werden. Mach dich mal schlau im Netz. Es gibt vieles zu finden über die Volks- und Raiffeisenbanken die angeblich den Weg frei machen. Für wen, das solltest du mal überlegen.

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Mit dem Geschäftsanteil wirst du Miteigentümer der Volksbank. Die ist eine Genossenschaft und hat den gesetzlichen Auftrag, dich als Mitglied bei deinen Geschäften mit der Bank zu fördern, das heißt, dir bessere Zinsen und Gebühren zu geben als woanders. Und dabei muss sie alle Mitglieder gleich behandeln.

Allerdings stehst du als Mitglied auch in der Pflicht. Zusätzlich zu deinem Geschäftsanteil stehst du - wenn Verluste entstanden sind die nicht mehr gedeckt sind - in der Pflicht die sog. Haftsumme nachzuzahlen. Die ist bei den einzelnen Volksbanken unterschiedlich und kann durchaus mehrere hundert Euro betragen. Wie hoch die Haftsumme bei deiner Volksbank ist, steht in der Satzung, die dir bei Zeichnung eines Geschäftsanteils ausgehändigt wird. Du kannst auch jederzeit bei der Volksbank nachfragen und die Satzung einsehen.



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Volksbank eG ist das gleiche wie VR-Bank eG

Alle Banken mit der Endung eG am Ende sind Genossenschaften.

Und alle Genossenschaften unterliegen dem gleichen Genossenschaftsgesetz und dem zwingenden Zweck dieser Rechtsform eG.


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Kannst du mal den genauen Namen und die Adresse der e.G. Grundwerte nennen. Es ist schwierig dir eine Antwort zu geben. Denn wenn die Genossenschaft hohe Verluste gemacht hat und die Geschäftsguthaben der Mitglieder dadurch ganz oder teilweise verbraten sind, hast du keinen oder nur einen verminderten Anspruch auf dein eingezahltes Geschäftsguthaben.

Was für einen Vertrag hast du eigentlich geschlossen, der nun ausläuft?

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Ich kann dir nur empfehlen das genau prüfen zu lassen. Denn 60.000 EUR Kaution sind bedenklich viel. Diese werden in Geschäftsguthaben angelegt und haften bei Verlust des Unternehmens. Wenn die  so viel Kaution benötigen, dann empfehle ich, in deren Bilanz zu schauen, zu finden unter bundesanzeiger.de 

Um welches Unternehmen handelt es sich denn?

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Das sind Geschäftsanteile, welche wahrscheinlich deine Eltern für dich gezeichnet haben.  7 Stück zu je 50 €.  Du bist damit Miteigentümer der Bank geworden.

Darauf gibt es Dividende. Diese wird jährlich neu festgelegt.

Am Vermögen der VR-Bank bist du allerdings nicht beteiligt. Ganz egal ob deine Geschäftsanteile einen Vermögenswert vom 10 oder 20-fachen haben, erhältst du immer nur den Betrag von 50 € pro einzelnen Anteil zurück. Den Rest behält die Bank für sich.

Allerdings haftest du noch mit der zusätzlichen Haftsumme, einer sogenannten Nachschusspflicht. Die wird fällig, wenn die Bank zu hohe Verluste macht und insolvent wird. Also frag mal bei der VR-Bank nach der Höhe der Nachschusspflicht pro Anteil. Beträgt diese z.B. 100,00 € pro Anteil haftest du zusätzlich zu den 350 €  noch mit weiteren 500,00 €.

Und wenn die Bank auf deine Nachfrage meint, dass eine Inanspruchnahme aus der Haftsumme unmöglich sei, das wäre noch nicht vorgekommen, dann frage nach wozu es bei der Bank überhaupt noch eine Haftsumme gibt.

Verlass dich nicht auf beschwichtigende Aussagen der Bankberater sondern mach dich selbst schlau. Denn nichts ist unmöglich. Vor allem nicht in der heutigen Zeit.

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Wenn du heute an einer Genossenschaft beteiligt bist, musst
du folgendes wissen:

1. Du bist mit deinem Geschäftsanteil Miteigentümer der Genossenschaft

2. Alle Geschäftsanteile haften bei Verlusten welche die Genossenschaft macht.

Das bedeutet, wenn bei deinem Ausscheiden bei der Genossenschaft ein Verlustvortrag besteht, bekommst du nicht den vollen Betrag ausbezahlt, den du eingezahlt hast.

3. Wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht vorgesehen ist, haftest du auch nach dem Ausscheiden noch 18 Monate lang für den Fall einer Insolvenz mit dieser Nachschusspflicht. (§ 115b GenG)

4. Wenn deine Genossenschaft Gewinne macht bekommst du vielleicht eine kleine Dividende davon.

Aber selbst wenn deine Genossenschaft durch Gewinne Vermögen in Millionenhöhe gebildet hat, bekommst du nichts davon. 
Du bekommst immer nur deinen eingezahlten Anteil zurück. 
Auf das Vermögen der Genossenschaft hat  das Mitglied keinen Anspruch. (§ 73 Abs. 2 Satz 3 GenG)

Typisches Beispiel dazu sind die Genossenschaftsbanken, also die Volks- und Raiffeisenbanken. Dort gibt es Banken bei denen der Vermögenswert bereits mehr als das 100-fache beträgt. Wenn du dort einen Anteil mit 100 €  gezeichnet hast, hätte dieser zwar einen Vermögenswert von 10.000 € 
aber zurückerhalten wirst du immer nur 100 €, den Rest behält die Bank.  Macht die Genossenschaftsbank durch schlechte Geschäfte allerdings enorme Verluste, dann wiederum bist du dabei.

Ist doch eine tolle Rechtsform, oder?

Um deine Frage zu beantworten:

Wenn deine Genossenschaft keinen Verlustvortrag hat, bekommst du dein eingezahltes Geschäftsguthaben wieder zurück. 
Den auf deinen Anteil entfallenden Vermögensanteil bekommst du nicht, den behält die Genossenschaft.

Interessante Beiträge dazu sind auch unter  www.wegfrei.de   oder  www.igenos.de zu finden.

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Ich bin überzeugt, den Grundgedanken der Genossenschaften gibt es heute noch. Leider ist er offenbar bei den meisten Genossenschaften, insbesondere bei den Volks- und Raiffeisenbanken, also den Genossenschaftsbanken, in absolute Vergessenheit geraten.

Wahrscheinlich ist der Genossenschaftsgedanke gerade deswegen zum UNESCO Weltkulturerbe erhoben worden. Denn es wird vielleicht auch die UNESCO zur Erkenntnis gekommen sein, dass etwas nicht stimmt im Land von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch.

Der Grundgedanke der Genossenschaft sagt nichts anderes aus, dass alle der Genossenschaft beigetretenen Mitglieder bei ihren Geschäften mit der Genossenschaft direkt zu fördern sind und die Genossenschaft selbst daraus keinen Gewinn ziehen sondern den Mitgliedern nur den Selbstkostenpreis berechnen soll.

Wenn du mehr wissen willst, hier gibt es viele Antworten dazu:

www.wegfrei.de      und   www.genoverein.de

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Es kommt immer darauf an, ob es sich um das Protokoll einer Generalversammlung oder einer Vertreterversammlung handelt.

Bei einer Generalversammlung, zu der alle Mitglieder eingeladen werden, hast du lediglich ein Einsichtsrecht in das Protokoll der Generalversammlung.  Argumentiert wird dazu,  dass die Teilnahme für jedes Mitglied möglich gewesen wäre.

Anders bei einer Vertreterversammlung.    Dort hast du nach § 47 Abs. 4 Satz 2 GenG das Recht, eine Abschrift des Protokolls der Vertreterversammlung ausgehändigt zu erhalten. So hat auch das OLG Nürnberg entschieden. Hier findest du das entsprechende Urteil mit vielen interessanten Erläuterungen, die vielleicht deine Frage umfänglich beantworten. 
https://openjur.de/u/657422.html

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Anhand der Kurzfassung der Bilanz kannst du das nicht feststellen. Schau dir die Bilanz deiner Raiffeisenbank im Bundesanzeiger an und drucke die aus.

Du benötigst aus der Passivseite der Bilanz die Endsumme für:

     Nr. 11   Fonds für allgemeine Bankrisiken
+   Nr. 12   Eigenkapital

Die beiden Zahlen zählst du zusammen. Das Ergebnis teilst du durch die in Position 11 a) (gezeichnetes Kapital) ausgewiesene Einzelsumme.

Vom berechneten Wert ziehst du 1 Euro ab. Der verbleibende Rest ergibt den zusätzlichen Vermögenswert pro 1 Euro Geschäftsguthaben.
Beträgt bei deiner Raiffeisenbank ein einzelner Geschäftsanteil 60 €, dann nimmst du den letzten Betrag x 60,  bei 100 € Geschäftsanteil eben x 100.  Der so ermittelte Wert ist der zusätzliche Vermögenswert, der auf einen einzigen Geschäfttsanteil entfällt.  Hast du 2 oder mehr Anteile, dann multiplizierst du den Wert mit der Anzahl deiner Geschäftsanteile.

Aber freu dich nicht zu früh, denn erhalten wirst du davon niemals etwas. Wenn du irgendwann deine Mitgliedschaft kündigst, dann erhältst du nur immer den Betrag deines von dir eingezahlten Geschäftsguthabens zurück.  Den darauf zusätzlich entfallenden Vermögensanteil behält die Bank für sich.

Als Gegenleistung darfst du dafür noch mit der in der Satzung festgelegten zusätzlichen Haftsumme ca. 2 Jahre lang über deine Kündigung hinaus persönlich haften..
Im worst-case-Fall kann es dir also passieren, dass du deinen Geschäftsanteil von z.B. 60 € wieder einzahlen und zusätzlich noch 300 € oder mehr (je nach Satzung) nachschiessen musst.  Hast du das Geld nicht, wird der Gerichtsvollzieher kommen müssen.

Wenn du mehr wissen willst, schau mal unter www.wegfrei.de , dort wird das gleiche Thema unter dem Gesichtspunkt einer Fusion behandelt.

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Na freilich.

Und ich denke, das ist manchmal noch untertrieben.  Genau wirst du es sowieso nie erfahren, weil die Vorstände der Volks- und Raiffeisenbanken in weiser Voraussicht sich immer auf Ihr Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber den Mitgliedern berufen können.

Dieses Auskunftsverweigerungsrecht wurde irgendwann vom BVR in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts in die Mustersatzung aufgenommen. Offenbar hat das keiner der Mitglieder/Vertreter  gemerkt weil es wahrscheinlich lediglich als kleine redaktionelle Änderung der Mustersatzung angekündigt und ohne weitere Erläuterung durchgewunken wurde.

Gott sei dank gab es mal den Hermann Schulze aus Delitzsch.  
Denn was würden die Genossenschaftsbankvorstände nur tun, wenn in dessen Genossenschaftsgesetz nicht reingeschrieben worden wäre, dass Genossenschaftsmitglieder nicht am Vermögen der Genossenschaft beteiligt werden.

Dann müssten sie ja Rechenschaft darüber ablegen, was sie
mit dem Genossenschaftsvermögen der Mitglieder alles machen.  Aber so .............

Böse Zungen behaupten ja, dass Vulkanologen vor einem Vulkanausbruch in der Umgebung von Neuwied gewarnt haben, weil dort an einer Stelle die Bodentemperatur immer heißer wird. 
Aber keine Angst, das kommt von keinem Vulkan, das ist nur Friedrich Wilhelm Raiffeisen, der in seinem Grab vor lauter Wut immer stärker rotiert.

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Du wolltest bestimmt wissen, wie lange eine Überweisung von Bank zu Bank dauert.

Bei meiner Bank dauert es meist nur 1 Tag,  denn durch die Vernetzung der Banken geht das meist ruck zuck.

Im Zweifelsfall würde ich sagen, maximal 2 Tage, aber das ist schon das höchste der Gefühle, denn länger dauert selbst eine Überweisung innerhalb der EU nicht.


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Widerspruch zu den bisherigen Kommentaren

Eine Genossenschaftsbank ist etwas anderes als eine Deutsche Bank oder eine Sparkasse. Und auch etwas anderes als Christiano Ronaldo.

Volks- und Raiffeisenbanken sind Genossenschaften und damit Gesellschaften die zur Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet sind. Sie sind keine Unternehmen, die als gesetzlichen Auftrag die Förderung irgendwelcher Dritter oder der Region haben.

Volks- und Raiffeisenbanken haben nicht den Auftrag sich selbst durch maßlosen Gewinn zu fördern sondern sie haben die Aufgabe ihre eigenen Mitglieder zu fördern.

Doch da diese Förderung heutzutage dem gierigen Streben nach Gewinn und Gewinnmaximierung zum Opfer gefallen ist, ist es doch nicht verwunderlich, wenn die Vorstände immer höhere Gehälter erhalten wollen und die Mitglieder leer ausgehen.

Es ist schließlich ganz einfach eine Gehaltserhöhung kostenneutral durchzudrücken. Der Vorstand will z.B. 100.000,00 € mehr Gehalt im Jahr, also wird an der Gebührenschraube gedreht.  

Da werden einfach die Kontoführungsgebühren erhöht.  Wenn 50.000 Kunden jeden Monat 2,00 € zusätzlich bezahlen müssen, dann sind das 100.000 € im Monat oder 1.200.000,00 € im Jahr.

Und wenn davon jeder der beiden Vorstände 100.000,00 € zusätzlich als Gehalt bekommt bleiben für die Bank immer noch 1.000.000 € mehr übrig, was auch noch die Bonifikation des Vorstands erhöht.

Ich möchte aber nicht wissen, wie Mitglieder, die selbst nur ein Jahresgehalt von 25.000 oder 30.000 € beziehen  in der Generalversammlung auf einen Antrag des Vorstands auf Anhebung seines Jahresgehalts um weitere 8.000,00 € monatlich oder 100.000,00 € jährlich auf 700.000 € pro Jahr zu erhöhen, reagieren würden.

Aber das kann nicht passieren, denn wohlweislich wurde von allen Beteiligten dafür gesorgt, dass bei den Genossenschaftsbanken die Vorstandsbezüge nicht veröffentlicht und auch nicht bekanntgegeben werden müssen.

Denn würden diese bekanntgegeben, würde wahrscheinlich eine Revolution der Mitglieder ausbrechen.

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Das Einreichen beim Aufsichtrat nützt nichts, der Aufsichtsrat darf  nur überwachen, sich aber nicht in die Geschäftsführung des Vorstands
einmischen.  Macht er das trotzdem, bekommt er bestimmt vom Vorstand eine auf den
Dackel und wahrscheinlich auch eine negative Bemerkung im
Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes.

Gib den Antrag beim Vorstand ab und wenn der muckt, dann holst du dir Hilfe bei der Gewerkschaft. 

Da wäre nämlich schon lange mal ein Musterprozess notwendig.

Du kannst dich auch mal auf der Seite  www.wir-sind-die-volksbank.org informieren, vielleicht können die dir auch helfen.



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Ist doch ganz einfach wie ihr euch verhalten sollt.   Sagt einfach allen Mitgliederkunden die ihr gut kennt und denen ihr vertrauen könnt, dass ihr gegen die Fusion seid und die Mitglieder euch unterstützen sollen.

Die Fusion wird doch schließlich nur gemacht, weil der Verband nicht will, dass für den ausscheidenden Vorstand ein neuer eingestellt wird. Und der verbleibende Vorstand wird mit sogenannten Sondervorteilen geködert. Das heißt, sein Gehalt wird angepasst. Und dieses Anpassen kann sich dann schon in Größenordnungen von 5.000 € und mehr pro Monat  bewegen.
Wen interessieren denn da noch die Angestellten oder die Mitglieder.

Um gegen die Fusion zu sein brauchst du nur 25% der anwesenden Mitglieder die mit dir gegen die Fusion stimmen. Und wenn du und deine Kollegen genügend Mitglieder kennt, dürfte das doch kein Problem sein.

Manchmal hat so etwas auch mit Zivilcourage zu tun. Denn wenn ihr euch nicht wehrt, aus Angst entlassen zu werden, dann stinkt es euch später gewaltig, wenn ihr im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen als Folge der Fusion entlassen werdet.  Aber dann ist es zu spät.

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