Deine Beiträge richten sich nach dem letzten Steuerbescheid wenn das Gewerbe schon länger besteht. Hier sind die Einkünfte aus dem Gewerbe relevant. 

Härtefall wäre dann die Beitragsentlastung. Wenn du im Sommer z.b. gut verdienst im Winter aber weniger wäre dies allerdings nicht relevant. Nur wenn du dauerhaft unter den Mindestbemessung liegst dann wird dein Beitrag entlastet. 

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Schuldenabbau bei der Krankenkasse?

Salut,

ich habe vor 5 Jahren meinen Beruf an den Nagel gehängt ( dort erhielt ich freie Heilfürsorge). Nach der Kündigung habe ich 5 Monate von meinem Ersparten gelebt und mich nicht arbeitslos/-suchend gemeldet. Als ich im Frühjahr 2013 beschloss das Abitur nachzuholen kam meine aktuelle Krankenkasse an, ich müsste die vorangegangenen 5 Monate nachversichert werden, machte auf einen Schlag ca. 750 Euro. Diese konnte ich, weil mein Erspartes nun erschöpft war, nicht in einer Summe begleichen. Es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Da ich zur Schule ging, erhielt ich den Auszubildendentarif. Ich zahlte also monatlich diesen Beitrag plus ca 30 Euro Schulden. Nun haben wir 2017, ich zahle noch immer, nur mit dem Unterschied, dass es sich nun um den Studentenbeitrag handelt jeden Monat den laufenden Beitrag plus die Rate aber NICHTS, rein GAR NICHTS wird von den Schulden abgebaut. Mehrfach habe ich angerufen und nachgefragt, wie so etwas sein kann und dass ich gern eine Auflistung der geleisteten Zahlungen hätte. Letztere wurde mir trotz Zusage nie geschickt und dass sich die Schulden nicht minimieren läge daran, dass die Rate zu gering wäre . Ich zahle praktisch seit Jahren für nichts und wieder nichts.

Ich hatte bei einem Versandhaus in etwa zur selben Zeit Möbel auf Raten gekauft. Diese Raten sind in 2 Monaten abbezahlt!

Kann das denn wirklich seine Richtigkeit haben ? Ich war schon am überlegen die Angelegenheit einem Anwalt zu über lassen, aber zunächst würde mich interessieren, ob ich die einzige bin, der das nicht koscher vorkommt.

Lg

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Bei einer vereinbarten Ratenzahlung fallen keine weiteren Säumniszuschläge an. Somit sollte jeder Euro der über den laufenden Beitrag hinaus gezahlt wurde die Schulden getilgt haben. Es ist aber überhaupt kein Problem bei der Krankenkasse einen Auszug über geleistete Zahlungen und Rückstände zu bekommen.

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Die Familienversicherung ist eine sogenannte Vorrangversicherung. Wenn du also den Anspruch hast, geht das auch rückwirkend, womit die obligatorische Anschlußversicherung hinfällig wäre.

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In dieser Zeit gab es den sogenannten "nachgehenden Leistungsanspruch" . Die Lücke wäre erst nachzuzahlen wenn Sie größer als 4 Wochen wäre oder du dich freiwillig versichern müsstest.

Wahrheitsgemäß beantworten und dann sollte da nichts mehr kommen.

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Du hast aktuell ein Leistungsruhen . Ratsam wäre gewesen du machst einen Ratenplan mit der KK, dann wird üblicherweise dieses Ruhen aufgehoben. Der Zahnarzt sieht nicht das du dieses Ruhen hast. Jedoch wird, sollte es keine Notfallbehandlung sein, diese Rechnung von der KK abgelehnt und kommt dann zu dir nach Hause. Einer Notfallbehandlung stehen deine Schulden nicht im Wege.

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Es gibt einige Kassen die immer noch 100 Prozent für max. 3 Versuche zahlen. Ein paar Zahlen 50 Prozent plus 500 Euro je Versuch. Die meisten eben nur 50 Prozent. Du und dein Mann könnten die Kasse wechseln zum 01.10. Und einen neuen Behandlungsplan machen. Geht zwar wieder Zeit ins Land aber sonst müsst ihr selber zahlen.

Nie auf Aussagen vertrauen, Leistungen stehen in der Satzung.

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Versuch mal mit der Meldebescheinigung der Kinder einen Antrag auf Pflichtversichersicherung zu stellen. Wir nehmen Personen ohne VVZ aus dem Ausland auch darüber auf. 

Paragraf 9 ist leider ausgeschlossen das ist korrekt.

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Kann ich frühzeitig bei meiner Krankenkasse kündigen?

Hallo,

ich fühle mich von meiner Krankenkasse über den Tisch gezogen. Im Januar wurde ich 25, und weil ich wusste, dass dann einige rechtliche Änderungen auf mich zukommen, habe ich bei der Krankenkasse angerufen, um mich zu informieren. Da ich zu dem Zeitpunkt in einer schulischen Ausbildung war und kein Einkommen hatte, habe ich mich sehr über den Vorschlag der Krankenkasse gefreut, dass ich bis zum Eintritt in mein Anerkennungsjahr im August in der Familienversicherung bleiben könne, da ich ja auch noch bei meinen Eltern wohne, kein Bafög bekomme und auch sonst keine finanziellen Hilfen erhalte.

Die Frau am Telefon sagte mir, ich müsse nur warten, bis ich 25 bin, um dann einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Als ich dann aber 25 war und den Antrag gestellt hatte, wurde mir gesagt, das ginge selbstverständlich nicht, wer habe mir denn so einen Mist erzählt. Nach einigem Hin und Her, bei dem meinem Vater ein Brief geschickt wurde, in dem stand, ich sei Familienversichert, nur um mir danach telefonisch mitzuteilen, das sei nur eine Bestätigung, dass ich früher mal in der Familienversicherung gewesen sei, und nachdem mir am Telefon (im Übrigen immer von unterschiedlichen Personen, über die ich nach zigfacher Weiterleitung den Überblick verloren habe) gesagt wurde, ich solle aufpassen, was ich behaupte, und dass mein Vater mich wohl angelogen hätte, habe ich bei der Krankenkasse gekündigt.

Allerdings gibt es jetzt diese 18 monatige Kündigungsfrist, da ich ja bereits unfreiwillig in die freiwillige Versicherung eingetreten bin, die ich beim besten Willen einfach nicht bezahlen kann. Hätte die Krankenkasse von vornherein ehrlich mit mir darüber gesprochen, was auf mich zukommt, und dass ein Weiterführen der Familienversicherung für mich nicht möglich ist, hätte ich mir direkt eine günstigere Versicherung gesucht. Aber nun soll ich 18 Monate an diese gebunden sein, und das sehe ich nicht ein. Ich bin ja nur in der Versicherung gelandet, weil die Mitarbeiter dort mich angelogen haben, und ich bin nicht bereit, denen 1,5 Jahre lang Geld zu überweisen, das ich nur mit Mühe und Not zusammenkratzen kann.

Meine Frage also: Gibt es keine andere Möglichkeit für mich? Muss ich diese 18 Monate absitzen? Oder kann ich die Krankenkasse früher verlassen, weil sie mich angelogen haben?

Mit freundlichen Grüßen, Frau Kleyn

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Hallo,

Die Bindefrist von 18 Monaten musst du bleiben.

Sollte deine KK den Beitragssatz erhöhen hast du dann ein Sonderkündigungsrecht.

Unabhängig davon ist es nun einmal so das der Anspruch auf Familienversicherung mit dem 25. Geburtstag endet.

Die Beiträge zur freiwilligen KV musst du also überall bezahlen.

Du bist wie du sagst unfreiwillig reingerutscht, es gibt jedoch gar keine andere Möglichkeit solange Dein Status sich nicht ändert.

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Das Sonderkündigungsrecht betrifft nur etwaige Bindefristen (18 Monate nach Beitritt der Mobil Oil (tippe ich mal) oder wenn Wahltarife gewählt wurden).

Ansonsten hast du das ordentliche Kündigungsrecht einzuhalten. Bedeutet Monat der Kündigung + 2 volle Monate.

Kündigst du jetzt im April, kannst du also zum 01.07. eine neue Krankenkasse wählen.

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Nein. Du bist als Status Student und das bleibt auch so da Du mit 60 Monatsstunden nicht die 20 Wochenstunden überschreitest.

Daher bleibst du Pflichtversichert in der Studentischen KV und der Arbeitgeber muss sich nicht beteiligen.

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Dafür bedarf es keinen Makler. Der Preis ist überall gleich.

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Die hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben und den Betrieb als Nebengewerbe weiterführen. So viel Zeit scheint dafdür ja momentan nicht aufgewendet zu werden.

Nebenher einen Job suchen der versicherungspflichtig ist und wo man sagen kann, ok, aus der Tätigkeit finanziert er sein Leben. Nur dann wird , sozialversicherungstechnisch gesehen, dein betrieb auch als Nebenberufliche Selbstständigkeit angesehen und du senkst deine Kosten.

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Ja das lohnt sich.

Festzuschuss pauschal kann man nicht sagen. Das hängt vom Heil und Kostenplan ab. Aber weniger als die Hälfte der Gesamtkosten.

Beispiel Krone und Verblendung ~500€. Festzuschuss 200€ + eventuell Bonus. Rest Eigenanteil. Mit dem verdoppelten Festzuschuss bewegt sich der Eigenanteil um die 50€.

Da diese Wahltarife in der Regle recht günstig sind macht man nichts falsch damit. Meist sind die ersten 3 Jahre gestaffelt. Ab dem vierten wird dann ohne Höchstgrenze verdoppelt.

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Praktisch gesehen werden auf der eGK die Gesundheits bzw. Krankheitsdaten gespeichert die Du erlaubst. So sieht Arzt A, was Arzt B gemacht hat und vermeidet Doppelbehandlung etc. Auch Diagnosen sind dann eventuell für den anderen Arzt sichtbar. In Apotheken kann erkannt werden ob eventuell schon Medikamente genommen worden sind die sich mit neu verschriebenen nicht vertragen etc.

Bis das ganze System aber richtig in die Gänge kommt, dauert es sicher noch ein wenig. Nur weil Sie schon ausgeliefert werden heißt es nicht, das alles schon funktioniert.

Die alte Karte im übrigen hebe gut auf, manche Praxen haben noch keine Lesegeräte für die neuen Karten.

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Als Arbeitnehmer sollte bei der Beihilfe etc. Frage Nein angegeben werden. Beamte zum Beispiel geben da Ja an.

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Ich weis nicht mehr weiter mit meiner Krankenkasse..

Guten Tag, Ich habe zur zeit ein Problem mit meiner gesetzlichen Krankenkasse. Meine Krankenkasse hat mir am 21.04.11 die Mitgliedschaft gekündigt. Das hing mit dem Ende meines Arbeitsverhältnisses zusammen. Ich habe keinen anspruch auf sozialgeld, da mein Freund mit dem ich unter einem Dach wohne zuviel Geld verdient. War also bis heute nicht Krankenversichert. Ich muss gestehen das ich die hoffnung hatte schnell wieder Arbeit zu finden. Nun war ich heute bei meiner alten Krankenkasse (die, die mir die Mitgliedschaft gekündigt hat) und wollte mich wieder versichern lassen, da ich ein Beschäftigungsverhältnis in aussicht habe. Die bei der Krankenkasse verlangen nun von mir das ich den gesamten zeitraum ab dem 21.04.11 bis heute den Beitrag von monatlich knappen 150 € nachzahle. Sie würden mich sonst nicht wieder aufnehmen. Was ich aber nicht verstehe ist folgendes. Warum muss ich dafür zahlen, obwohl keine Mitgliedschaft bestand ? Wenn etwas gewesen wäre, also ein Arztbesuch o.ä. dann hätten sie nichts übernommen da ich ja kein Kunde bei Ihnen war, aber zahlen soll ich dafür rückwirkend. Als ich mich bei einer anderen Kasse gemeldet habe sagten sie mir, ich sei 18 Monate an die alte gebunden. Was soll ich tun ? Habe ich eine Chance auf rechtlichem wege etwas zu erreichen ? Ich werde mich direkt Montag an die Verbraucherzentrale wenden und mich mal nach meinem Recht erkundigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KK ein recht dazu hat. Ich bitte um Rat. Danke im vorweg.

Mfg Anna

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Vollkommen in Ordnung so. Die freiwillige Versicherung muss an das Ende der letzten Pflichtversicherung nahtlos anschließen.

Ob Du nun 1 oder 2,3 Jahre ohne KV warst, Sie wird immer zum 21.04.11 rückwirkend geschlossen. Ausnahme Du findest eine Arbeit, sobald versicherungspflicht wegen Aufnahme einer Beschäftigung eintritt, ist die Lücke egal und es fällt keine Nachzahlung an.

Die Rechnung vom 25.04. könntest Du im übrigen geltend machen, wenn Du dich wieder (rückwirend) versicherst. Denn es entsteht ja rückwirkend wieder voller KV Schutz.

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Nein. Sofern du die Krankmeldung abgegeben hast dürfte die Schule bzw. dein Ausbildungsbetrieb ja Bescheid wissen. Hast Du natürlich angekündigt morgen auch wieder zu erscheinen, solltest Du aber Bescheid geben das du doch nicht so fit bist wie du es dir gewünscht hättest.

Gute Besserung

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Die 2 geringfügigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Übersteigt nach zusammenrechnen der Gesamtverdienst 400€ tritt Versicherungspflicht ein.

Übersteigt der GesamtVerdienst die 800€ nicht, befindet man sich in der Gleitzone und zahlt leicht ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge.

Der Arbeitslohn aus den einzelnen Beschäftigungen kann pauschal mit 20% besteuert werden sofern die 400€ in den einzelnen Beschäftigungen nicht überschritten werden.

Lohnsteuern sollten keine anfallen, bzw. können dann beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückerstattet werden. Dem Arbeitgeber muss die andere Beschäftigung mitgeteilt werden.

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Wenn Du schon schreibst das Du Frau und KInd hast und unter Umständen davon ausgegangen werden darf das auch Deine Frau einmal mitversichert werden müsste, rate ich in der freiwilligen zu verbleiben.

Der Einstieg zur PKV ist immer günstig. ca. 10% der Prämie werden für die Altersrückstellung verwendet. Je später man einsteigt, desto mehr steigen später die Prämien, da weniger Rückstellungen angespart wurden.

Die Beitragserhöhungen hängen auch mit dem gewählten Tarif zusammen. Wenn man die Erhöhungen der letzten JAhre nimmt, würde ich diese nicht für die Zukunft verwenden. Denn, den PKV´s ging es die letzten JAhre wesentlich besser als heute, und die Zukunft sieht eher schlechter aus.

Beispiele der Erhöhungen 2011/2012: Central bis zu 40% Deutscher Ring bis zu 20% Gothaer bis zu 33%

Mit KInd und Fau kenne ich nicht wenige die im Monat 1000€ nur noch an die PKV überweisen und nicht rauskommen.

Die 50.850 EUR die du ansprichts ist die Jahresarbeitsentgeltgröße. Diese darfst du nicht Heranziehen in deinem Vergleich.

Deine Beiträge werden aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. 3825 € monatlich bzw. 45.900,00 € jährlich. (in 2011 lag diese bei 44.550€).

Sichere dich und deine Familie zusätzlich mit einer privaten Zusatzversicherung ab, 1-2 Bett Zimmer, Zahn und eventuell Chefarzt.

Die PKV wird später nie fragen ob du noch genug verdienst um deine Beiträge zu zahlen, die GKV dagegen schon.

Wenn Du kaum beim Arzt bist schließe noch einen Selbsbehalttarif ab und einige Kassen zahlen bis zu 600€ zurück, was bei Dir fast einem Monatsbeitrag entspricht.

Wie die Entscheidung auch ausfällt. Viel Erfolg

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Aktuell besteht bei Dir noch der nachgehende Leistungsanspruch.

§19 Abs2 SGB V.

Ansonsten kommt in deinem Fall tatsächlich nur eine freiwillige KV zum MIndestbeitrag in Frage.

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