1.Thessalonicher 4 Vers 17
Nachdem die Toten aus den Gräbern gekommen und sich ihre Geister, die bereits beim Herrn waren (2Kor 5,8; Phil 1,23), mit ihren neuen Auferstehungsleibern verbunden haben (s. Anm. zu 1Kor 15,35-50), werden die noch lebenden Christen entrückt (wörtl. »weggeschnappt«) werden (vgl. Joh 10,28; Apg 8,39). Zusammen mit Joh 14,13 und 1Kor 15,51.52 bildet dieser Abschnitt die biblische Grundlage für die Lehre der Entrückung der Gemeinde. Der Zeitpunkt der Entrückung kann allein aus dieser Schriftstelle nicht defi nitiv ermittelt werden. Wenn man jedoch andere Texte wie z.B. Offb 3,10 und Joh 14,3 zusätzlich betrachtet und mit den Texten vergleicht, die Christi Wiederkunft zum Gericht beschreiben (Mt 13,34-50; 24,29-44; Offb 19,11-21), die am Ende der siebenjährigen Trübsalszeit geschehen wird, muss man feststellen: Diese Abschnitte unterscheiden sich deutlich vom Charakter der »Entrückung«, da bei dieser keinerlei Gericht erwähnt wird, wohingegen die anderen Schriftstellen von Gericht sprechen. Deshalb versteht man die Entrückung am besten so, dass sie zu einem anderen Zeitpunkt stattf i ndet und nicht bei der Wiederkunft Christi zum Gericht. Daher wurde die Entrückung als »prätribulational« beschrieben, d.h. als ein Ereignis, das stattfi ndet, bevor sich der Zorn Gottes (prä – vor, tribulatio – Trübsal) in den Gerichten von Offb 6-19 entfaltet. Dies Ereignis umfasst die völlige Umgestaltung der Gläubigen (vgl. 1Kor 15,51.52; Phil 3,20.21) und ihre Vereinigung mit dem Herrn Jesus Christus, die niemals enden wird.