Ok, ein Deckblatt auf der Bewerbung ist vielleicht ein wenig „old school“, aber je nach Branche bzw Position macht es durchaus Sinn. Für eine Bewerbung als Servicekraft bei einem Fastfoodbetreiber oder Discounter ist das Deckblatt sicher entbehrlich, aber eine Bewerbung auf eine Führungsposition macht einfach mit ansprechendem Deckblatt „mehr her“. Im Idealfall sticht Ihre Bewerbung mit einem Deckblatt aus der Masse heraus und bleibt eventuell besser im Gedächtnis des/der Personaler*in. Orientieren Sie sich am Werbe- bzw. Internet- Auftritt des Unternehmens bei dem Sie sich bewerben möchten, desto aufwändiger die Imagegestaltung des Unternehmens ist, desto mehr sollten Sie auf Ihren „Auftritt“ via Deckblatt achten. Merke: es gibt keine zweite Chance für einen guten ersten Eindruck! Viel Erfolg und liebe Grüße

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Bei der Auswahl eines Azubis spielt natürlich das letzte Zeugnis (bzw. der Schulabschluss) neben dem Bewerbungsanschreiben die größte Rolle, da man ja vor dem Bewerbungsgespräch (oder -test) noch keinen persönlichen Eindruck vom Bewerber hat. Ein Bewerber, der bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, sollte schon im Anschreiben sehr gut und nachvollziehbar erklären, warum er den Beruf wechseln möchte, z.Bsp. weil die zweite Ausbildung auf der ersten Ausbildung aufbaut oder weil zwingende persönliche Gründe die Arbeit im ersten Beruf verhindern (z.B. Allergien). Ohne ausführliche Erklärung wird der Wunsch nach einer zweiten Ausbildung eher vermuten lassen, dass der Bewerber wohl nicht so richtig weiß, was er will. Außerdem ist dieser Bewerber dann ja auch schon älter als seine Mitbewerber, was kein Nachteil sein muss, z.Bsp. In Hinsicht auf einen Führerschein oder Jugendschutz / Nachtschicht, etc.. Eine nachvollziehbare Erklärung im Vorfeld vermeidet Spekulationen und vielleicht eine Ablehnung, seien Sie ehrlich und klar in Ihren Aussagen, erklären Sie Ihr Interesse am Berufswechsel aus Ihrer Perspektive (auf keinen Fall etwas wie „Wunsch meiner Eltern“ oder noch schlimmer: „nichts anderes gefunden“).

Es ist nicht ungewöhnlich, dass junge Menschen nach einer beendeten Ausbildung feststellen, dass sich ihre Interessen geändert haben. Allerdings sind die Chancen auf eine darauf aufbauende Ausbildung nach ein paar Jahren Berufserfahrung deutlich besser. Eine komplett unterschiedliche Ausbildung beginnen Sie besser so schnell wie möglich um nicht unnötig weitere Zeit zu verlieren.

Viel Glück, mit Aufrichtigkeit und ein wenig Selbstvertrauen werden Sie das schaffen!

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Vorstellungsgespräche sind Ausnahmesituationen, da kann man schon mal nervös und gestresst sein. Um Unsicherheit und Stress im Vorfeld ein bisschen abzubauen, ist es eine gute Idee, die Situation schon mal zuhause zu „proben“, einfach vor dem Badezimmerspiegel frei reden, z.B. die Antworten auf gängige Fragen nach „Stärken und Schwächen“, „warum dieser Job, diese Firma“, etc.. Beim Ausprobieren vor dem Spiegel merkt man schnell, wo man ins Stottern kommt und kann sich noch Formulierungen ausdenken.

Generell erwarten Personalverantwortliche ehrliche und authentische Bewerber, die aber auch ins Unternehmen passen. Also am besten vorher überlegen, welches Auftreten zum angestrebten Job passt und sein Benehmen anpassen (ein Bewerber bei einer Bank muss anders auftreten als ein Bewerber bei einem Start-up).

Es geht im Vorstellungsgespräch auch nicht darum, aus der Masse herauszustechen, sondern es ist besser, zu verdeutlichen, dass man der richtige Kandidat für den Job ist (also besser sach- bzw. aufgabenorientiert argumentieren).

Viel Erfolg und versuchen Sie, locker zu bleiben und ein bißchen Spaß an der Sache zu haben (das wirkt immer selbstbewusst und kommt gut an)!

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Hallo, die Formulierung „liegt im Fachbereich“ kann leider auch bedeuten, dass man erstmal andere Bewerber (die erste Wahl) castet und Deine Bewerbung als „Reserve“ zur Seite gelegt hat. Das muss ja nicht schlecht sein, da besteht durchaus noch eine Chance.

Natürlich kann es auch sein, dass Deine Bewerbung wirklich nur beim Fachbereich liegt und Du demnächst Nachricht bekommst. Das sollte dann nicht länger als eine Woche dauern, sonst liegt das oben erwähnte Szenario nahe.....

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Ob es rechtlich ist, mir 12 Std. vor dem Vorstellungstermin Absage per mail zu schicken, obwohl ich schon auf dem Weg zur Firma war. (750 km einfach)? Grund??

Grund?  ich habe  höflich  den Geschäftsführer gefragt, ob die Firma kann sich an meine Fahrtkosten beteiligen.  es war 17:00 Uhr. Um 20.00 habe ich eine e-mail erhalten, dass dieses Vorstellungsgespräch nicht zur Stande kommt.

da diese Vorstellungsgespräch 750 km entfernt war , musste schon Tag davon  mit eigenem auto fahren (Ausland) . Leider  spät Abend habe ich nicht mehr auf mein PC geschaut. Nächsten Tag  stellte ich mich  bei der firma vor. Wurde zu dem X- Herren geführt. Er beschimpfe mich, warum ich überhaupt hier mir erlaube zu kommen. Er schickte mir am Abend eine e-mail und es ist gut so. Was ich für eine Abzockerin bin, möchte von ihm Geld für eine  Autofahrt. Ich konnte es mit einem kurzem Urlaub verbinden. dazu noch dass er mit mir nicht zu bereden hat da ich  nix für ihn bin und solche Leute stellt er nicht ein, ich bin für ihn zu wertlos. Dann sagte ich  ihm, dass ich nicht seine Mitarbeiterin bin und er muss nicht mich anschreien bzw. beleidigen. Ich Stand auf und ging weg. Es war eine Stelle als Gebietsleiterin einer Grosser namenhaften Firma, die echt keine finanzielle Probleme haben. ich war schon beim ersten Vorstellungsgespräch 500 km gefahren ohne nix zu fordern, aber diesmal sollte ich 1500 km insgesamt fahren und Übernachtung selber bezahlen. es waren ung 250,00 €,  für mich sehr viel  Geld. Gibt es in DE  regeln bis wann muss man Absage schicken. ich bin Tag davor schon gefahren und konnte leider im Ausland nicht sofort ans PC gehen. bzw. mit dem habe ich nie im leben gerechnet.

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Sorry, einen gesetzlichen Anspruch auf Auslagenerstattung VOR Zustandekommen eines Arbeitsvertrages gibt es nicht. Ebenso gibt es auch keine Fristvorschriften bezüglich einer Absage, es ist zwar nicht eben üblich so kurzfristig einen Termin zu canceln, aber definitiv nicht illegal und verpflichtet auch zu keinerlei Schadenersatz.

Wenn Sie sich auf eine Stelle als Gebietsleiterin, also eine Stelle im Vertrieb/Außendienst bewerben, wird von Arbeitgeberseite eine gewisse Mobilität vorausgesetzt. Eine Kostenerstattung der Anreise (auch der vergeblichen) kommt nur bei vom Arbeitsamt veranlassten Terminen in frage.

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Freude am Umgang mit Menschen, Verständnis für menschliche Befindlichkeiten, Spaß an der Vermittlung in Konfliktsituationen, Verständnis für das Zusammenspiel des „Produktionsfaktors Mensch“, Fähigkeit zur Umsetzung von Richtlinien und Vorgaben, etc.

Das wären Gründe, die Du anführen könntest. Sei aber auf weiterführende Fragen vorbereitet. Diese Arbeit nur als „Ersatzperson des Arbeitgebers“ zu sehen, ist zu simpel; das kann zwar manchmal der Fall sein, aber in der Regel ist es eher eine Position „zwischen den Stühlen“ und verlangt einiges Fingerspitzengefühl!

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Ganz einfach: Vertrag ist Vertrag! Und ein befristeter Vertrag sieht nunmal ein Enddatum vor, damit waren bei Vertragsschluss beide Parteien einverstanden. Das ein befristeter Vertrag für den Arbeitgeber lukrativer ist, als für den Arbeitnehmer ist offensichtlich, trotzdem ändert sich an diesem Vertrag, bzw. dem Ablaufdatum, nichts mehr. Es spielt keine Rolle, ob Sie schwanger werden, krank werden oder andere Probleme auftreten, der Vertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt.  

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Das kommt auf die Branchenzugehörigkeit an, bei Franchiseketten wie z.Bsp. MacDonalds, kommen die Verträge von der Muttergesellschaft oder bei Verbandszugehörigkeit eines Unternehmens werden die Verträge häufig vom jeweiligen Verband erstellt, dies geschieht um eine gewisse Konformität und Rechtssicherheit herzustellen. Einzelunternehmen, wie kleine Restaurants oder Boutiquen erstellen ihre Verträge oft mit Hilfe von Vorlagen aus dem Schreibwarenhandel oder dem Internet selbst.Da die arbeitsrechtlichen Gesetze für alle Arbeitsverträge / für alle Arbeitgeber gleichermaßen gelten, ist die Herkunft des Vertrages nicht maßgeblich, der Inhalt ist entscheidend!

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Die zweigeteilte mündliche Prüfung soll neben dem reinen Fachwissen (das im Einzelgespräch geprüft wird) auch die Sozialkompetenz/Fähigkeit zum Teamwork/Führungsfähigkeit in der Gruppenphase prüfen.

Ich gehe mal davon aus, dass Sie Ihr sachliches Fachwissen gut verinnerlicht haben und die Einzelprüfung erfolgreich hinter sich bringen werden. Im Prinzip ist die Einzelprüfung immer ähnlich wie die schriftliche Prüfung, geht aber aufgrund der begrenzten Zeit nicht so in die Tiefe.

Die Gruppenaufgabe ist ein wenig heikler, da es hier neben dem Fachwissen auch das Verhalten der Prüflinge innerhalb der Gruppe beurteilt wird. Hier sollte man darauf achten, nicht zu dominant gegenüber den anderen Gruppenmitgliedern aufzutreten, aber trotzdem konstruktiv an der Lösung der Aufgabe mitzuarbeiten, hilfsbereit und freundlich zu sein. Das ist so ein bißchen eine Gratwanderung: einerseits Wissen demonstrieren, andererseits miteinander arbeiten.  Aber keine Sorge: die Gruppenphase wird nicht so streng beurteilt, die Prüfer sehen das eher menschlich!

Viel Erfolg und alles Gute!

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Bitte nicht resignieren, so tragisch ist das doch nicht.

1. unter Umständen läuft Ihre Bewerbung trotz nicht ganz passender Ausbildung auch deshalb gut, weil man Ihrer "Bescheidenheit" positiv beurteilt.

2. Die meisten Unternehmen haben bereits feste Besoldungsrichtlinien für die diversen Stellen, d.h. auch wenn Ihre Forderung zu niedrig war, wird man Sie trotzdem nach diesen Richtlinien bezahlen.

3. Auch wenn man Sie zu diesem niedrigeren Gehalt einstellt, haben Sie immer noch die Möglichkeit nach ca 6 Monaten (und hoffentlich guten Leistungen) um eine Anpassung an das übliche Niveau zu bitten.

Also Kopf hoch und viel Erfolg!

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Falls Sie nicht der Entscheidungsträger sind, sollten Sie diese Idee nicht weiterverfolgen, denn rückwirkende Änderungen sind in der freien Wirtschaft nicht üblich. Der Betroffene sollte außerdem nachdenken, warum er zwar die Gehaltserhöhungen erhalten hat, aber nicht die "Rangerhöhung". Vielleicht wurde seine sachliche Arbeit als gut und erfolgreich beurteilt, allerdings wurde seine soziale Kompetenz / sein Umgang mit Kunden, Kollegen,etc oder sein allgemeines Verhalten nicht ebenso beurteilt, sodaß man ihm die Anerkennung eines neuen, höheren Titels nicht zugestehen wollte. Dies ist eine relativ häufige Praxis, um Mitarbeiter, die zwar gute Arbeit leisten, aber nicht für Führungspositionen geeignet sind, zumindest finanziell zufrieden zu stellen und damit an das Unternehmen zu binden.Falls Sie selbst davon betroffen sind und mehr als einmal "übersehen" wurden, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken.

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Noch vor 20 Jahren gab es in Personalbeurteilungen häufig den Ausdruck "Insubordination", damit war gemeint, daß ein Mitarbeiter schwer zu führen war, Anweisungen nicht befolgte, gegen die Haus- oder Betriebsordung verstieß, etc.

"Subordination" bedeutet ursprünglich "einer Order Folge leisten " und kommt aus dem militärischen Bereich, heute wird es ( wegen dem alt-hierarchischen Beiklang) eigentlich nur noch dort verwendet.

In Arbeitsverträgen verwendet man heute "angegliedert " oder "zugeordnet"

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Guten Abend, da nicht klar ist, um welche Branche es sich handelt (in einem Fachgeschäft braucht man eine erfahrene Vollzeitkraft, in einem Tankshop würde es auch mit Aushilfen gehen), gehe ich mal vom bloßen Zeitfaktor aus: 80 h je Filliale ist korrekt, das kann man unterschiedlich aufteilen: z.Bsp.: 4 Teilzeit20-Kräfte je Filliale oder: 1 Vollzeitkraft und 2 Teilzeit20-Kräfte je Filliale oder: 3 Teilzeit20-Kräfte und 2 Aushilfen je Filliale Wichtig für die Entscheidung, welche "Art" Mitarbeiter eingestellt werden, wird sein, welche Kenntnisse und Erfahrungen für den Betrieb der Fillialen benötigt werden. (Es macht einen großen Unterschied aus, ob Mitarbeiter für ein Fastfoodrestaurant gesucht werden oder Mitarbeiter für eine Apotheke!)

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Hallo, ich habe zum Austrittsdatum wie im letzten Zeugnis aufgeführt und Arbeitsbeginn in der neuen Stelle eine Lücke von 2 Monaten. Frage ist wie erklären?

Die Sache ist die, dass ich einen Auflöungsvertrag unterschrieben habe, weil die Sachen, die ich betreut habe, nach Osteuropa gegeben wurden. Wir wurde 3 Monate Gehalt + Abfindung bezahlt. Gemäß Auflöungsvertrag kriege ich ein gutes Zeugnis. Bei der Stellensuche bin ich immer so vorgegangen als ob ich normal auf Stellensuche wäre und gar nicht sofort anfangen könnte. Das hätte sicher Verdacht geweckt und das mit dem Verschieben meiner Sachen ins Nearshoring kann ja jeder erzählen. Deswegen habe ich Schiss gehabt.

Nun habe ich in der neuen Stelle gesagt, dass mich der Arbeitgeber einen Monat früher aus meinen Vertrag lässt. Habe ich so gemacht, um ihnen ein Zückerchen zu geben. Wenn ich in meiner neuen Stelle mein Zeugnis vom letzten Arbeitgeber einreiche, werden die sehen, dass das Austrittsdatum zwei Monate vor dem Eintrittsdatum der neuen Stelle liegt. Frage ist nun was tun, wenn ich gefragt werde woher das kommt.

Das beste, das mir einfällt, ist zu sagen, dass ich von mir aus gekündigt habe (wird auch in meinem Zeugnis gemäß Auslöungsvertrag so stehen), Stelle gesucht und gefunden habe und dann 2 Monate auf Weltreise war. Das mit dem Aufhebungsvertrag erzähle ich auf überhaupt keinen Fall. Doof ist halt nur, dass ich gesagt habe, ich würde meinen Arbeitgeber fragen, ob er mich früher aus dem Vertrag entlassen würde. Warum hätte ich das machen sollen, wenn ich eh auf Weltreise wollte?

Naja, also mir fällt als bestes Vorgehen nur das mit der Weltreise ein. Gibt es vielleicht schlauere Ideen oder Tipps? Da wäre ich sehr froh.

Danke und Grüße, Jeti

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Hallo, also als ehemalige Personalreferentin kann ich nur sagen, dass diese Nummer sicher früher oder später auffliegt.... Stellen Sie sich vor, dass Sie sich bei den neuen Kollegen "verplappern" oder ein neuer Kollege kennt jemanden aus Ihrer alten Firma, es gibt da oft die erstaunlichsten Zufälle. Oder der neue Personalchef ruft in Ihrer alten Firma an und erkundigt sich (die dürften eigentlich keine Auskunft geben, aber unter Kollegen macht man das schon). Und was wollen Sie denn auf Fragen nach der Weltreise antworten? Da zieht doch eine Lüge, die nächste Lüge nach sich - und das ist kein guter Start für eine neue Stelle. Warum sagen Sie nicht einfach die Wahrheit? Aufhebungsverträge sind heute doch ganz üblich und wenn Sie Ihre "geplante Lücke" beschönigen wollen, sagen Sie doch einfach, dass Sie eine persönliche Auszeit wollten, so what? Sie haben nichts Unrechtes getan und müssen sich auch (noch) nicht rechtfertigen. Die Sache mit der Rückfrage, ob man Sie früher aus dem alten Vertrag entlässt, würde ich als Mißverständnis hinstellen, da Ihre persönlichen Planungen da noch nicht ausgereift waren. Bedenken Sie bitte, weniger ist da mehr - desto mehr Sie meinen, sich erklären zu müssen, desto mehr Rückfragen entstehen und schon sind Sie wieder in der Lügenfalle (und ein erfahrener Personaler riecht den Braten sofort). Nur Mut und raus mit der Wahrheit - Alles Gute für den neuen Job!

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Hallo, es kommt natürlich immer ein wenig auf die "Interessenlage" des Prüfungsgremiums an (wenn Sie da eine Ahnung haben, welche Lieblingsthemen Ihre Prüfer haben, sollten Sie das in Betracht ziehen). Generell eignen sich alle Bereiche des Personalwesens als Prüfungsthema, natürlich sollten Sie am besten ein Thema wählen, indem Sie richtig fit sind (damit Sie auch unter Prüfungsstress kompetent antworten können). Wenn Sie gut in Buchhaltung / Abrechnung, etc sind, wäre das eine gute Wahl, da es ein neutrales Thema ist, indem nur Sachentscheide eine Rolle spielen. Etwas "schwammiger", aber dafür gut um event. Schwächen durch Redefluß zu überspielen: Personalauswahl / Mitarbeiterbewertung. Bei Chefs und Prüfern gleichermaßen beliebt: Freisetzung / Vertragsabwicklung und rechtliche Grundlagen im Personalwesen. Auf jeden Fall sollten Sie sich gut vorbereiten, ruhig bleiben und immer sachorientiert argumentieren, viel Erfolg!

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Hallo Keleni, Ihr Urlaubsanspruch beträgt im Januar 2 Tage, d.h. anteilig 1 Monat von 13 Tagen. Da für 2016 lediglich 13 Tage Gesamtanspruch angegeben sind (also das erste Halbjahr 2016), nehme ich an, dass Ihr Ausbildungsbertrag zum 30.06.16 endet. D.h. Ihr Vertrag endet nicht unmittelbar, wenn Sie Ihre Prüfung Ende Januar (hoffentlich) bestehen. Ich würde empfehlen, nach bestandener Prüfung ein Gespräch mit Ihren Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu führen, ob und wie Ihre Chancen zur unbefristeteten Übernahme stehen - und im Verlauf dieses Gespräches bietet sich sicherlich auch die Gelegenheit das Thema Resturlaub anzusprechen. Viel Erfolg und alles Gute!

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Hallo, die IHK hebt Unterlagen in der Regel nur 10 Jahre auf. Allerdings werden die Prüfungen (und ihre Teilnehmerlisten, bzw Ergebnisse) eigentlich unbegrenzt bei der durchführenden IHK-Zweigstelle gespeichert - es sollte also kein Problem sein, eine Kopie der Original-Bescheinigung zu bekommen .

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Hallo, da Sie ja im Moment arbeitssuchend sind, wäre der Vollzeitkurs doch ideal um gegenüber potentiellen Arbeitgebern die eigene Motivation zu betonen. 3 Wochen sind ja ein sehr überschaubarer Zeitraum, dies wird Ihnen sicher keinen neuen Arbeitsvertrag "verhageln". Und da Sie ohnehin mit einem Master-Studium liebäugeln, hätten Sie dann einen Schein schon in der Tasche. 

Einen der sogenannten "Intensiv-Kurse" kann ich nicht wirklich empfehlen, diese sind einfach zu kurz, um die Prüfung bei der IHK sicher zu bestehen (eigentlich sind diese Crashkurse nur für BWLer im Bereich Personal geeignet)

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Hallo,natürlich freuen sich künftige Arbeitgeber über eine vielseitige Mitarbeiterin, aber wenn Sie Ihre berufliche Zukunft ohne Buchhaltung gestalten wollen, ist eine Fortbildung zur Personalsachbearbeiterin bestimmt nicht befriedigend. Eher denkbar wäre ein Einsatzbereich in der Disposition um z.Bsp. den Bedarf und Einsatz von Mitarbeitern zu planen, also eine Fortbildung zur Disponentin, Bereich Personal. Hierfür gibt es gute Weiterbildungskurse bei der IHK und eventuell auch beim Jobcenter.Um am Empfang bzw. als Sekretärin zu arbeiten, ist es sicherlich sinnvoll vorher die in Frage kommenden Branchen einzugrenzen, denn die Anforderungen sind da sehr unterschiedlich. Es macht einen großen Unterschied, ob Sie für z.Bsp. eine Autovermietung oder eine Investmentbank arbeiten möchten.

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Welchen Weg nach der Ausbildung einschlagen?

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, dass ich hier einen Rat finden werde, der mir etwas die Augen öffnet. Derzeit bin ich in einer verzwickten Lage.

Nach abgebrochenem Studium (ein Jahr lang, in der ich auch Bafög bezogen habe) und 6 monatigem Auslandsaufenthalt habe ich mir eine Ausbildung zur Industriekauffrau gesucht. Ich bin jetzt im 3. Lehrjahr und wäre Anfang 2015 fertig. Vertiefend werde ich im Personalwesen arbeiten. Ich habe während meiner Ausbildung gemerkt, dass mich gerade das strategische Personalwesen äußerst reizt. Da ich mich privat auch sehr für Persönlichkeitsentwicklung interessiere, ist es mein Wunsch irgendwann als Coach oder Personalentwickler zu arbeiten.

Zunächst habe ich eine Weiterbildungsmaßnahme der SGD in Erwägung gezogen, mit der ich als Personal and Business Coach arbeiten könnte. Meine Chefin hat mir dringend davon abgeraten und meinte, wenn ich in die besagte Richtung gehen und erfolgreich sein möchte, wäre ein Studium unabdingbar. Aufgrund dessen habe ich mich über Studiengänge informiert. Am meisten reizt mich Wirtschaftspsychologie. Auch Kommunkationspsychologie oder BWL - Personalmanagement kämen in Frage. Jetzt ergeben sich folgende Probleme:

  1. Da ich in Sachsen bleiben möchte, ist das Studienangebot für Wirtschaftspsychologie sehr rar, weswegen ich gerne berufsbegleitend oder per Fernuni studieren möchte. Die Studiengebühren für einen Bachelor belaufen sich auf ca. 13.000 Euro. Um das zu finanzieren, bräuchte ich ein Unternehmen mit einer gut bezahlten Teilzeitstelle...

  2. Alternativ könnte ich auch an einer staatlichen Uni Psychologie studieren, dann aber Vollzeit, was bedeuten würde, dass ich für einen Job kaum Zeit hätte. Steht mir nach einem abgebrochenen Studium und einer abgeschlossenen Berufsausbildung überhaupt noch Bafög zu?

  3. Meine Chefin empfiehlt mir BWL - Personalmanagement zu studieren. Mit dem Studium hätte ich vielleicht sogar Glück in meinem jetzigen Unternehmen bleiben zu können, jedoch merke ich, dass ich nicht 100 % hinter dem Studiengang stehe. Zudem ist unsere wirtschaftliche Lage zurzeit alles andere als rosig.

Was würdet ihr tun? Versuchen weiter im Personal zu arbeiten und später ein Studium anzuknüpfen? Euch einen Betrieb suchen, der ein Studium unterstützt? Noch einmal staatlich in Vollzeit zu studieren? Kennt jemand vielleicht sogar noch Alternativen? Hat jemand Erfahrung mit privaten Hochschulen?

Ich bin für jede Hilfe, für jede Anregung und jeden Hinweis sehr dankbar!

Liebe Grüße

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Hi, im Prinzip gebe ich Deiner Chefin Recht, mit einem BWL-Studium mit Schwerpunkt Personal hast Du später die besten Chancen. Denkbar wäre auch, dies an einer Fachhochschule zu machen, das Studium ist komprimierter und etwas kürzer (besonders, wenn Du Dich ins Zeug legst). Außerdem schreiben FH`s Praktika vor, sodass Du in Kontakt mit Firmen bist (oder dies evtl. in Deiner jetzigen Firma machen könntest). Der Beruf "Coach" ist ein ziemlich abgenudelter Begriff, der eigentlich keinen wirklichen Beruf beschreibt, und ist meines Wissens auch keine geschützte Bezeichnung - das kann vom Fitnesstrainer über den Mentalisten bis zum Personalberater alles sein. Wirtschaftspsychologie ist derzeit im Trend und hat gute Berufschancen, früher war das Bestandteil des BWL/Personalerstudiums - wie bei allen Trends kann man nicht vorhersagen, wie lange das so bleibt. Da Du schon (fast) Industriekauffrau bist, könnte ich mir vorstellen, daß Du mit einem FH-Studium BWL (Fachrichtung Personal) am besten klarkommst und wahrscheinlich aufgrund Deiner Vorbildung auch noch genug Zeit hast, um evtl nebenbei zu jobben. Grenz Dich jetzt im Vorfeld nicht zu sehr ein, überleg Dir alles in Ruhe und dann zieh es durch, viel Erfolg und liebe Grüße kikko

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