S. unten: JA ! Terminreservierung ist ja nicht altersabhängig. Anmeldung der Eheschließung volljährig (oder mit Einwilligung d. Sorgerechtsinhabers, Posting weiter unetn). Redet einfach mit dem Standesbeamten !
Namenserklärungen sind bindend und EINMALIG, nicht umkehrbar. Auch wenn Du damals mibderjährig warst und nicht mitbestimmen durftest. Bedank Dich bei Deinen Eltern. Änderung des Namen nun nicht mehr einfach per Erklärung beim Standesamt möglich sondern ggf. nur im Wege einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung auf Antrag. Verfahren ist kostenpflichtig (hängt von zu betreibenden Aufwand ab und ist unterschiedlich je nach Bundesland). Objektiv wichtiger Grund ist nach Gesetz Voraussetzung. 'Alter' Name gefällt besser als neuer ist als Grund auf keinen Fall ausreichend, hat auch nichts mit der Herkunft des Namens zu tun. Sofern der Name, den Du jetzt führst nicht anstößig, lächerlich oder sonstwie negativ besetzt ist sehe ich den Änderungsantrag auch als chancenlos an.
s. Antwort von Der Schopenhauer. Nur auf dem Weg einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung könnte Dein Name nochmal geändert werden. Sehr schwer, denn nach Gesetz wird ein objektiv wichtiger Grund verlangt. Persönliche Vorlieben gelten nicht. Zudem ist die Bildung von Doppelnamen im deutschen Recht beinahen unmöglich (außer Du heiratest und fügst Deinen jetzigen Namen an den Ehenamen an... aber das führt ja nicht zum von Dir gewünschten Ergebnis...).
Vaterschafsurkunde ??? Vielleicht meinst Du die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft... wenn ihr die VA beim Jugendamt gemacht habt kannst Du dort ggf., eine neue Abschrift erhalten. Übrlicher Weise ist eine Geburtskunde des Kindes, in der bereits beide Eltern eingetragen sind, der schlagende Beweis dafür, dass die Vaterschaft anerkannt sein muss. Also kannst Du einfach eine neue Geb.Urk. beim Standesamt des Bezirks, wo das Kind geboren ist, beantragen. Falls es Dir auf den Nachweis des konkreten Datums der Anerkennung der Vaterschaft ankommt solltest Du anstelle einer 'einfachen' Geb.Urk. lieber eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister deines Kindes anfordern. Darin sieht man dann genau, wer welche Anerkennungen, Erklärungen usw. für das Kind abgegeben hat und wann diese jeweils in Kraft getreten sind.
Lässt sichn aus der Ferne schlecht beurteilen.. was sagt denn das Standesamt am Wohnsitz (München..?). Die werden ihr doch gesagt haben welche Papiere aus welchem Land in welcher Form vorzulegen sind. Bitte GENAU daran halten ! Das Standesamt muss die -komplette (!) Akte nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung dem zuständigen Oberlandesgericht vorlegen wg. Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis. Die OLGs haben immer ganz genaue Vorstellungen davon, welche Papiere von wo vorzulegen sind und lassen nicht mit sich diskutieren ! Die Standesbeamten geben diese Info entsprechend nur an Euch Kunden weiter... Wenn es also hieß: "Bescheinigung direkt aus Weissrussland": dann nicht fragen, sondern machen. Je eher, desto besser. Sorry, ist so. Viel Erfolg !
Die Ehe ist hier "gültig und basta. Eine spezielle Anerkennung um die im Ausland geschlossene Ehe "abzusegnen" kennt das deutsche Recht nicht.
Wenn (mindestens) einer der Ehepartner (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann eine im Ausland geschlossene Ehe auf Antrag hier im Bundesgebiet im Eheregister eingetragen werden; dann kann man auch entsprechende deutsche Eheurkunden erhalten. Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Ob die Nachbeurkundung sinnvoll ist, muss jeder(r) für sich entscheiden. Wenn die Ehe in einem Land mit unsicherem Urkundenwesen geschlossen wurde oder es einfach ver!%$ weit weg ist, dann mag eine Nachbeurkundung sinnvoll erscheinen. Wenn in euröpäischen Staaten geheiratet wurde (oder USA, Russland, Thailand...) ist es eher Unfug.
Die Nachbeurkundung bedeutet nicht einfach nur die Vorlage der ausländischen Urkunde und -schwupps- fertig, sondern es müssen alle Papiere vorgelegt werden, die für das Zustandekommen dieser Ehe erforderlich sind, wenn die Ehe in Deutscjland geschlossen worden wäre... In anderen Worten: derselbe Aufwand, als wenn man gleich hier in Deutschland geheiratet hätte. Kosten: je nach Bundesland, mindestens aber 60,- € zzgl. die Kosten für Mledebescheinigungen und natürlich die hier auszustellenden (deutschen) Eheurkunden.
Am besten erstmal einfach zum Bügeramt gehen (mit der Originalurknde, keine Kopien, auch nicht "beglaubigte" sowie Übersetzung durcfh einen amtlich beeidgten Übersetzer). Evtl. beachten, dass ausländische Urkunden ggf. eine besondere Beglaubigung für den Gebrauch in Deutschland benötigen (Apostille oder Legalisation...). Kurzübersicht der Notarkammer, geordnet nach Staaten, gibt es hier: www.dnoti.de/DOC/2010/2000.pdf
Falls die ausländische Eheurkunde keinen Hinweis auf die Namensführugn der Ehegatten in der Ehe gibt (z.B. ob ein Ehename gewählt wurde), dann kann beim Standeswamt des Wohnsitzes eine entsprechende Namenserklärung abgegeben werden. Dies ist **nicht ** gleichbedeutend mit einer Nachbeurkundung der ganzen Ehe (und kostet auch nur um die 20,- Piepen). Hierzu bei Eurem Standesamt nachfragen.
Nein. Beim Standesamt wird nicht "der Termin" für die Trauung bezahlt, sondern die Prüfung der Ehevoraussetzungen. Wenn diese erfolgt ist, ist das Geld futsch. Höchstens im Voraus bezahlte Heiratsurkunden (die ja nun schließlich nicht ausgestellt werden...) sowie Gebühren für evtl. Extras, die nun nicht beanspricht werden, z.B. Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten, außerhalb des Standesamts o.ä. wären erstattungsfähig.
Geschmack. "Regeln" gibt´s nicht... in Deutschland ist tatsächlich die rechte Hand üblich, aber in vielen Ländern auch konsequent links (Großbritannien, USA z.B.). Bin selber "Linksträger", schlicht deshalb, weil der Ring an der Rechten irgendwann beim Umgang mit (Schreib-)Werkzeugen nervig wurde. Praktisch denken.
wusste gar nicht, dass die Größe im neuen Perso überhaupt noch drinsteht ;-) Abgesehen davon kann ich mich nur erinnern, bei der Beantragung meines ersten eigenen Personalausweises danach gefragt worden zu sein, gemessen hat da niemand irgendwas an mir...
Meine damalige Angabe war dann auch eher eine Schätzung aus Basis der letzten äztlichen Messung... und die bei der Meldestelle haben das so geschluckt. Was mich angeht fällt die Frage also eher unter das Expertenthema Fantasy/Science Fiction und nicht unter Standesamt :-), sorry.
Ich gehe von folgendem aus: du hattest zur Geburt zunächst den Namen der Mutter erhalten, dann haben deine Eltern geheiratet und der Name des Vaters wurde zum Ehenamen bestimmt.... damit haben dir deine Eltern ihren Ehenamen als neuen Geburtsnamen "verpasst. Im rechtlichen Sinne ist der Name deines Vaters nun tatsächlich dein Geburtsname ! Da gibt es nichts wieder anzunehmen...
Um daran noch etwas zu ändern wäre rein theoretisch nur der Weg einer öffentlich-rechtliche Namensänderung denkbar. Erfolgsausicht fragwürdig, da nach Namensänderungsgesetz ein objektiv wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Nur der Wunsch nach dem früheren Namen eines Elternteils dürfte allein als Grund sicher nicht ausreichen. Erkundigungen hierzu kannst du in der Regel nicht beim Standesamt erhalten, die Zuständigkeit für Namensänderungsverfahren liegt oft bei den Rechtsämtern (je nachdem, in welchem Kreis / welcher Stadt Du lebst. Frag bei der Gemeinde / Stadtveraltung mal nach.
Es hängt tatsächlich vom Standesamt ab, in dessen Zuständigkeitsbereich die Trauung stattfinden soll. Oft sind "Außenstellen"im Angebot, wie Schlösser & Gärten usw., dann aber in der Regel nur an vorbestimmten Tagen. Die Standesämter geben hierzu oft scho auf ihren Homepages Auskunft. Generell kann man nicht einen Standesbeamten zu einem selbst gewählten Ort "hinbestellen". Standesamtliche Eheschließungen müssen an einem Ort stattfinden, der generell hierzu geeignet ist (und das heißt schonmal grundsätzlich nicht in Privathäusern -es sei denn Du akzeptierst, dass das Standesamt das nächste Dutzend Brautpaare auch zu Dir nach Hause schickt, weil Dein Haus ja nun ein Eheschließungsort ist.. ;-) -. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Trauung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ablaufen kann; damit sind öffentliche Plätze unter freiem Himmel meist auch tabu.
Eine (zentrale) Statistik über alle stattgegebenen / abgelehnten Anträge auf Namensänderung gibt es meines Wissens nicht. Diese wäre auch ziemlich nutzlos, denn in jedem Einzelfall kommt es auf den individuell genannten -vom Gesetzgeber verlangten- objektiv wichtigen Grund für die gewünschte Namensänderung an. So unterschiedlich wir Menschen sind, so vielseitig sind auch die im Einzelfall genannten Gründe. On oder ob nicht ein Psychologe ein Gutachten dazu liefert ist ebenfalls m.E. nicht entscheidend; hier wird in der Entscheidung über die Namensänderung auch der Aspekt mit einfließen, ob jemand wegen der Proebleme mit seinem Namen...(!) in psychologischer Behandlung ist (oder war) oder ob eine Stellungnahme eines Psychologen eher als Gefälligkeitsbescheinigung herangezogen wird...
Aus der Sicht des Standesbeamten / Namensänderers: die Streichung eines Vornamens -wenn der/die Betroffene auch noch mindestens einen anderen Vornamen hat- dürfte chancenlos dastehen. Grund: nach deutschem Namensrecht gibt es keinen festgeschriebenen "Rufnamen" mehr. Das bedeutet, wenn mich mein bisheriger Rufnamen stört, nutze ich in Zukunft eben meinen anderen -bzw. einen meiner anderen- Vornamen als Rufnamen. Fertig. Eine Grundlage für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung steckt hier nicht drin...
ich kann ich larry 2010 da nur anschließen: zu allen erforderlichen Papieren bitte unbedingt rechtzeitig Dein zuständiges (Wohnsitz-) Standesamt fragen.
In jedem Einzelfall werden (abhängig von Familienstand, Staatsangehörigkeit usw.) unterschiedliche Unterlagen benötigt. Bitte nicht auf pauschale Auskünfte aus dem Internet (auch nicht von hier, sorry) hin irgendwelche Papiere besorgen.
Im Standesamt bekomms Du eine detaillierte schriftliche Aufstellung aller erforderlichen Papiere für beide Verlobten...
Zur Bearbeitungszeit gibt´s zwei grundlegende Fragezeichen: 1) Urkunden aus Pakistan werden vom Auswärtigen Amt (d.h. Botschaft vor Ort) derzeit nicht beglaubigt (sog. "Legalisation"), weil das öffentliche pakistanische Urkundenwesen, gelinde gesagt, verbesserungswürdig ist und man sich hinsichtlich der Echtheit nie ohne weiteres sichr sein kann... das Standesamt kann im Zweifelsfall eine Echtheitsprüfung veranlassen (Achtung ! die Kosten dafr tragt Ihr..!), die duchaus mehrere Monate dauern kann 2) da Pakistan bestimmte Dokumente nicht ausstellen kann (Details führen hier zu weit), muss das deutsche Standesamt Eure gesamte Akte nach Eurer Anmeldung der Eheschließung ans zuständige Oberlandesgericht weiterleiten, damit dort eine Ausnahme genehmigt wird. Dauer hierzu (je nach Bundesland und Auslastung des OLG) im Schnitt 3-6 Wochen.
=> um die Eheschließung allein anzumelden, solange Dein Partner noch im Ausland ist, müsste er Dir eine entsprechende Vollacht fürs Standesamt erteilen (... so.: beim Standesamt erfragen!!!), dann könntest Du im Vorfeld hier mit dem Papierkram arbeiten und -wenn ales vom timing her gut läuft- im Zeitfenster seines 3-Monats-Aufenthalts heiraten. => wichtig: Ausländerbehörde informieren (s. Posting von larry2010) ! Die Ausländerheörden reagieren gerne empfindlich, wenn jemand ohne spezielles Visum zur Eheschließung hier erscheint und "schnel heiratet"; am besten via Botschaft in Pakistan ein Eheschließungs-Visum beantragen, das vermeidet Ärger.
In Dänemark (oder Las Vegas oder sonstwo) heiraten führt zwar erstmal zum gewünschten Erfolg (weil völlig legal und nicht anfechtbar) , löst aber nicht das Problem mit der Ausländerbehörde !!!
Geht wirklich nicht... sogar die unten beschriebene 'um-drei-Ecken-Lösung' von Zigeunerjunge würde nicht funktionieren... auch im Falle einer Adoption würde das "Kind" nur den Familien- bzw. Geburtsnamen der annehmenden Person erhalten, nicht aber den aus mehreren Teilen gebildeten Ehenamen... Alternativ-Tipp: eine Frau suchen, die schon einen historisch entstandenen Doppel- oder Mehrfachnamen in die Ehe bringt (so à la: 'von und zu Dingsbums'). Der kann natürlich zum gemeinsamen Ehenamen erkoren werden. Voilà: Doppelname für beide (schmunzel).
Im Ernst: der "Doppelname" wird hierzulande von Gesetzgeber nur als 'Trostpflaster' für den Ehe- bzw. Lebenspartner geehen, der durch gemeinsame Namenserklärung den eigene Namen sonst 'verliert'. Mit der einst so 'modischen' Doppelbenamserei aus den Sechzigern / Siebzigern wurde (zum Glück) Schluss gemacht. Fazit: grundsätzlich keine Doppelnamen für beide Partner / deren Kinder... ! Nehmt`s hin !
Die "kostbare" Originalurkunde ist leider für alle standesamtlchen (und streng genommen für alle amtlichen Dinge relativ nutzlos und kann daher bedenkenlos aus der Hand gegeben werden. Grund: die Originalurkunde, die Du bei Dir zuhause aufbewahrst, muss nicht zwangsläufig den derzeitigen Stand der Dinge wiederspiegeln. Alle Daten, die sich nach der Eheschließung noch ändern, weden in das Eheregister aufgenommen (z.B. nachträgliche Namenserklärung, evtl. Korrekturen, Scheidungen, Todesfälle, Wiederannahme des Mädchennamens etc. pp.).
Daher wird (sollte) für amtliche Zwecke eine neue Urkunde gefordert werden. Diese stellt das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde, aus. Kostenpunkt: je nach Bundesland 10 - 12 €. Urkunden können auch schriftlich oder ggf. online angefordert werden... kannst Dir ja dann für den eigenen Bedarf auch gleich 'ne neue bestellen, sobald die Scheidung durch ist ;-)
Durch eine Erklärung vor dem Standesbamten lässt sich ein zweiter Vorname leider nicht dazufügen. Die Eltern eines Kindes haben in der Regel einmalig die gelegeheit, eine Wahl bezüglich Vor- und ggf. Familiennamen des Kndes zu treffen. Nachträglich ist das Hinzufügen eines Vornamens nur auf dem Wege einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz möglich. Zuständig ist hierfür in der regel nicht das Standesamt, sondern das Rechtsamt Deiner Gemeinde / Deines Wohnbezirkes. Das ist nicht einheitlich geregelt; hierzu bitte bei Deiner Gemeindeverwaltung fragen. Grundsätzlich gilt: ab dem 14. Lebensjahr bist Du bei einer namensrechtlichen Sache selbst Antragsteller/in. Natürlich müssen die Erziehungsberechtigten mitwirken, damit der Antrag rechtsgültig zustande kommt. Nachteil: Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz sind grundsätzlich kostenpflichtig... also besser erst erkundigen, wie´s geht und wie teuer es werden kann, dann beantragen... Viel Erfolg !
aetnastuermer hat Recht. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Register ist eine neue komplette Urkunde. Falls zum Kind nachträgliche Eintragungen im Register gemcht wurden (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Adoption, Namensänderungen usw.), dann würde man dies nur an der beglaubigten Registerabschrift erkennen. Die Geburtsurkunde hingegen (auch eine neu ausgestellte...!) würde nicht die ganze Geschichte, sondern nur das "Endergebnis" darlegen. Wenn es also darum geht, den Nachweis tatsächlicher Abstammungsverhältnisse, früherer Namensführungen etc. -und wie es im einzelnen dazu kam- zu führen, bringt enem die Geburtsurkunde gar nichts. Daher verlangen vor allem Standesämter, aber auch Gerichte oder Jugendämter grundsätzlich die beglaubigte Registerabschrift.
@ goaskin, kuschelkiste & co.: eine Kopie machen und von irgend jemandem, der ein amtliches Dienstsiegel führt, ist streng genommen gar nicht zulässig. Wer das "beglaubigt" steht im Grunde auch für die aktuelle inhaltliche Richtigkeit des Originals grade. Kann er aber nicht, denn nur das Standesamt, bei dem das Register geführt wird, kann 'up to date' den Stand der Dinge bestätigen.
P.S. den Begriff "beglaubigte Abschrift aus dem usw..." halte ich für nebenbei bemerkt für irreführend und im Alltagsleben nicht praktikabel (wie man an mmeo11's Frage sieht). Besser gelöst wurde das Problem z.B. in Polen, da heisst die "normale" Geburtsurkunde einfach: gekürzte Geburtsurkunde und die bei uns "beglaubigte blabla.." nennt man dort: vollständige Geburtsurkunde. So einfach kann's sein, aber der Gesetzgeber hierzulande liebt es ja gerne etwas komplizierter... :-)
Zur Gestaltung der Party kann ich wenig sagen, aber was die Zeit abgeht, die Ihr beim Standesamt verbringt, frag' am besten im Standesamt, wieviel Zeit dort üblicher Weise einzuplanen ist. Deine Schätzung -ca. eine halbe Stunde- mist soweit ok, sofern die Trauungszeremonie mit 20 Minuten veranschlagt wird (das wäre z.B. "Berliner Modus" ;-) ). Als Standesbeamter empfehle ich meinen Kunden stets, mindestens eine Stunde für das das ganze drumherum im und am Standesamt einzuplanen: 1.: 20 min. vorher pünktlich da sein (Ausweise vorlegen, Daten der Trauzeugen angeben, evtl. letzte kurze Absprachen, 2.: 20 min für den eigentlichen Ablauf der Trauung drinnen im Trauzimmer und 3.: danach 20 min. für das allgemeine "Fotoshooting", Reiswerfen, großer Gratulationszirkus draußen auf dem Flur oder vor dem Standesamt
tolle Antworten bisher..
Also: natürlich könnt Ihr einander wieder heiraten, allerdings musst Du hier mal die Fäden entwirren, was überhaupt Sache ist:
Seid Ihr / Bist Du türkische Staatsangehörige ? dann wäre es erforderlich, die deutsche Scheidung tatsächlich in der Türkei rechtlich anerkennen zu lassen. Da Türken für die Eheschließung in Deutscjland ein Ehefähigkeitszeugnis von türkischer Seite brauchen, kämt ihr um den türkischen Papierkram nicht herum. In der dieser türkischen Bescheinigung (und auch in dem ebenfalls vorzulegenden türkischen Familienregister ["Nüfus Kayit Örnegi"]) muss der Familienstand mit "geschieden und soundsovielmal verheiratet gewesen..." angegeben sein !
Nur zum Verständnis: nochmal´scheiden lassen steckt nicht dahinter; die Anerkennung der ausländischen (hier: deutschen) Scheidung macht in der Türkei allerdings auch das Amtsgericht bzw. Familiengericht. Das einzige Problem dürfte meines Erachtens in der Dauer des Verfahrens auf türkischer Seite liegen...
Aber nur Mut: ich habe genug Leute erlebt, deren deutsche Scheidungen ordnungsgemäß in den türkischen Registern eingetragen wurden, dass kann kein allzu großes Problem sein.
Unabhängig davon: wendet Euch natürlichr dennoch rechtzeit vorab an das für Euren Wohnort zuständige deutsche Standesamt, um die jetzt geltenden Papiere für die Anmeldung der Eheschließung zu erfragen (es gab da in den letzten Jahren ein paar Änderungen).
Viel Erfolg beim "zweiten Anlauf" !
Hallo.
Ergänzend zu [aetnastuermer] muss ich darauf hinweisen, dass Art & Umfang der vorzulegenden Urkunden von mehreren Faktoren abhängt: - Staatsangehörigkeit der beiden Verlobten, -Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet?) - gemeinsame Kinder etc. Zu alldem muss ggf. ein urkundlicher Nachweis geführt werden. Eure beglaubigten Abschriften aus dem Geburtsregister sollten möglichst nicht älter als sechs Monate sein (Richtwert).