Ich habe folgende Frage. Nachdem ich mich nun ein wenig über das Gesetz der Privatkopie schlau gemacht habe, kam ich zu dem Entschluss dass es demnach legal sein müsste, während ein Lied bei Spotify läuft, eine Aufnahme von diesem Lied zu machen (es aufnhemen während es spielt, wie damals wo man Fernsehsendungen per Videokasettenrecorder mitschneiden konnte).
Nun hab ich aber in den AGB's von Spotify gelesen dass sie die Privatkopie verbieten. Nun wiedersprechen sich aber das Deutsche Recht mit diesen AGB's, und nun verwundert mich ob diese Klausel in den AGB's überhaupt zulässig ist, oder ob sie über dem Gesetz steht, was ich aber bezweifle.
Weitere Forschungen haben ergeben dass sich die Rechtssprechung dabei nicht einig ist, wobei wir noch in der Schule in Soziaklunde lernten dass das Gesetz über allem anderen steht. Zudem frag ich mich wie Spotify Aufnahmen nachverfolgen will, wo es doch so einfach ist und man dafür nicht mal eine Serveranwendung braucht.
Desweiteren fand ich noch das Programm Clipinc, welches speziell designed wurde um bei Spotify mitzuschneiden, also ebenfalls vom Gesetz der Privatkopie gebrauch macht. Auf der Seite wird ebenfalls der Paragraph dazu angegeben, und zwar wiefolgt:
"Ein mit clipinc® für Spotify mitgeschnittener Titel ist eine Privatkopie nach § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG. Sie darf für den privaten Gebrauch genutzt werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Verbreitung ist nicht erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe ist eine GEMA-Lizenz erforderlich."
Ich weiß nun nicht mehr was ich glauben soll, ist es nun legal oder nicht, oder ist das eine Grauzone? Falls es legal ist, greift dann überhaupt noch der Satz in den AGB's von Spotify?