Da wirst du in Deutschland nichts finden. Jedenfalls nichts, was wirklich eine Art Chinatown ist. Ab ehesten wären da einige wenige Bereiche rund um Teile der Kantstraße in Berlin, das wars dann aber auch.

Die nächsten halbwegs annehmbaren Chinatowns dürften die in Amsterdam, Den Haag und Rotterdam sein. Größere Beispiele wären Chinatown London und Quartier Asiatique in Paris.

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Amerikanisches Auto

Prinzipiell sind die US-Fahrzeuge inzwischen recht ordentlich, auch wenn gerade in deutschen Köpfen sich immer noch jahrzehntelang aufgebaute Vorurteile halten.

Aber: was ist deutsch und was ist amerikanisch?

Ein in den USA produzierte BMW - ist der deutsch? Ein in Korea produzierter Chevy - ist der amerikanisch?

Wie deutsch sind Opel (mittlerweile französisch mit jahrzehntealten US-Wurzeln) und Ford?

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Auf der SIM werden Telefonnummern eigentlich schon lange nicht mehr wirklich gespeichert. Ja klar, ein paar Servicenummern speichert der Netzbetreiber da noch drauf, alles andere wird anderswo - nämlich direkt im Gerät - gespeichert.

Insofern können die Nummern nur durch Einstecken der SIM nicht automatisch übertragen werden.

Deshalb: https://tipps.computerbild.de/software/cloudservices/icloud-kontakte-mit-google-synchronisieren-so-klappt-es-526035.html

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Was passiert wenn sich AGB und Gesetz gegenseitig wiedersprechen?

Ich habe folgende Frage. Nachdem ich mich nun ein wenig über das Gesetz der Privatkopie schlau gemacht habe, kam ich zu dem Entschluss dass es demnach legal sein müsste, während ein Lied bei Spotify läuft, eine Aufnahme von diesem Lied zu machen (es aufnhemen während es spielt, wie damals wo man Fernsehsendungen per Videokasettenrecorder mitschneiden konnte).

Nun hab ich aber in den AGB's von Spotify gelesen dass sie die Privatkopie verbieten. Nun wiedersprechen sich aber das Deutsche Recht mit diesen AGB's, und nun verwundert mich ob diese Klausel in den AGB's überhaupt zulässig ist, oder ob sie über dem Gesetz steht, was ich aber bezweifle.

Weitere Forschungen haben ergeben dass sich die Rechtssprechung dabei nicht einig ist, wobei wir noch in der Schule in Soziaklunde lernten dass das Gesetz über allem anderen steht. Zudem frag ich mich wie Spotify Aufnahmen nachverfolgen will, wo es doch so einfach ist und man dafür nicht mal eine Serveranwendung braucht.

Desweiteren fand ich noch das Programm Clipinc, welches speziell designed wurde um bei Spotify mitzuschneiden, also ebenfalls vom Gesetz der Privatkopie gebrauch macht. Auf der Seite wird ebenfalls der Paragraph dazu angegeben, und zwar wiefolgt:

"Ein mit clipinc® für Spotify mitgeschnittener Titel ist eine Privatkopie nach § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG. Sie darf für den privaten Gebrauch genutzt werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Verbreitung ist nicht erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe ist eine GEMA-Lizenz erforderlich."

Ich weiß nun nicht mehr was ich glauben soll, ist es nun legal oder nicht, oder ist das eine Grauzone? Falls es legal ist, greift dann überhaupt noch der Satz in den AGB's von Spotify?

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Das macht normalerweise gar nichts.

Sinn und Zweck von AGB ist es, eben gerade nicht die normalen gesetzlichen Regelungen 1 zu 1 zu übernehmen, sondern idR von diesen abzuweichen.

So lange die betreffende gesetzliche Regelung nicht unabdingbar ist, ist das auch überhaupt kein Problem.

Hinsichtlich des § 53 UrhG gilt meines Wissens nach immer noch die Abdingbarkeit, auch wenn ich meine mich zu erinnern,  dass es Bestrebungen gibt, die Privatkopieschranke als vertraglich unabdingbar auszugestalten.

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Es gibt zwar tatsächlich einen (sehr, sehr kleinen) Unterschied in der Verteilung, allerdings ist es umgekehrt so, dass derzeit weltweit 1,06 Männer auf 1,00 Frauen kommen.

Dieses Verhältnis ist allerdings regional und in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich.

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Weil da eben viele große und erfolgreiche (aber natürlich auch kleinere) Studios ihren Sitz haben und die US-Filmindustrie den zweithöchsten (!) Output weltweit hat.

Und ja, Hollywood ist was die reine Anzahl angeht mit 1.025 Filmen nur Nummer 2 in der Welt. Erster ist in diesem Fall Indien mit 1.321 Filmen. Deutschland befindet sich mit 269 Filmen im übrigen gerade noch so in den Top 5. Alle Daten sind von 2013, Statistiken brauchen ja immer etwas länger ;-)

Was die Einspielergebnisse angeht, sind die US-Studios hingegen mit Abstand die Nummer 1, was auch daran liegt, dass deren Filme weltweit vermarktet werden, während sich viele andere Filme hauptsächlich in den jeweiligen Heimatmärkten behaupten können.

Nebenbei: auch viele US-Filme werden durchaus zumindest teilweise nach anderen Orten gedreht, lediglich die großen Studios sind in Kalifornien.

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Was erwartest du von einer Kamera, die vor 5 Jahren 180€ gekostet hat? Zu dem Zeitpunkt waren Camcorder ohnehin noch teurer, und 180€ ein absolutes Billigangebot für ein Markengerät. Da kann man einfach nicht zu viel erwarten.

Wenn du zu dem Zeitpunkt einen halbwegs vernünftigen Camcorder gekauft hast, hast du mindestens das Zweieinhalbfache ausgeben müssen.

Du vergleichst hier einfach Äpfel mit Birnen. Vor 5 Jahren hast du auch kein 80€-Smartphone mit Selfiekamera bekommen.

Unabhängig davon ... die Testberichte und Bewertungen, die ich gefunden habe, bewegen sich eher so bei "befriedigend", also gar nicht mal so schlecht.

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Also, zunächst einmal, das wäre aber ein ganz schon langsames Kreuzfahrtschiff, wenn es für die Strecke 10 Tage braucht. Selbst wenn ich jetzt mal für An- und Ablegemanöver und Fahrt aus/in den Hafen jeweils ein, zwei Stunden dazurechne, kommen wir auf eine Geschwindigkeit von nicht einmal 6 Knoten (= rund 11 km/h).

Die meisten Kreuzfahrtschiffe sind jedoch so mit um die 20 Knoten unterwegs (je nach Alter, Fahrtgebiet, Route, etc. so 16 bis 22 Knoten), einige wenige schaffen über 30 Knoten. Die recht neue AIDAprima schafft beispielsweise 21,5 kn, die Oasis of the Seas 22 kn (= ca. 40 km/h).

Nun fahren die aus diversen Gründen natürlich nicht immer mit Volldampf (auch und gerade wegen des Verbrauchs), aber ich würde bei so einem Schiff mal mit 18 kn Fahrtgeschwindigkeit rechnen (= ca. 33 km/h).

Ich denke, wie weit ein Schiff in 12 Stunden bei einer Geschwindigkeit von 33 km/h kommt, kannst du dir ganz leicht selbst ausrechnen. Von diesen knapp 400 Kilometern ;-) würde ich dann noch vielleicht 30 km abziehen, da das Ablegen und die Ausfahrt aus dem Hafen eine Weile dauert, auch, weil es in Häfen durchaus Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Ein Schiff mit 3.000 und mehr Personen an Bord zu evakuieren, dauert ebenfalls eine ganze Weile.

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Du steigst aus dem Zug aus, überquerst den Bahnsteig und bist am Gleis 2. Die normalen Züge fahren dort von den Gleisen 2 und 3 sowie 4 und 5 ab, aufgeteilt auf zwei Bahnsteige.

Soooo kompliziert ist das nicht, selbst wenn man noch die bei diesem bestimmten Bahnhof war. Ansonsten, auch die Bahn selbst hat Infos: https://www.bahnhof.de/bahnhof-de/Wittenberge-1027164

Da findet man dann unter Stufenfreier Zugang auch die Info, das Gleis 2/3 ein und derselbe Bahnsteig sind.

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Nein. Schon alleine deshalb nicht, weil du nicht Berlin und Hamburg in einen Topf schmeißen kannst.

In allen Städten gibt es zwar versiffte Ecken, aber auch sehr schöne.

Berlin mach mit dem Alternativen ja durchaus auch Tourismuswerbung, so dass Besucher dort auch in die entsprechenden Bezirke gehen. Wenn man aber in die Spandauer Altstadt oder zum Wannsee fährt, wird man auch in Berlin sehr saubere Ecken finden.

In Hamburg gilt dies noch viel mehr. Natürlich sind die Reeperbahn und Teile von St. Pauli oder auch St. Georg gern mal etwas schmuddelig. Das gilt aber nicht für die ganze Stadt. Aber auch hier ist es eben so, dass gerade diese Ecken die Touristen anziehen.

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Wenn du einen Versandhandel betreibst, kommst du idR nicht um das gesetzliche Widerrufsrecht herum.

Dies ist in den §§312b ff. BGB ausführlich geregelt.

Es gibt einige wenige Ausnahmen, bei denen es auch bei einem Fernabsatzgeschäft kein Widerrufsrecht gibt, siehe §312g BGB --> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

Bezugnehmend auf deinen Kommentar bei einer anderen Antwort heisst es da u.a.

(...) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: (...) Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, (...)

Dies gilt für versiegelte Software.

Zum Thema Lizenzkeys: https://www.it-recht-kanzlei.de/lizenzkey-verkauf-widerrufsrecht.html

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Drücke während der Wiedergabe die Options-Taste, dann nach oben zur Sprache und da dann "Deutsch" auswählen.

Einige wenige Serien sind allerdings in Amazon Prime nur in Englisch verfügbar.

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Ja, das stimmt.

Das gesetzliche Widerrufsrecht gibt es nur im Fernabsatz, also bei Online- und Versandhändler. Und selbst da gibt es Ausnahmen.

Im stationären Handel gibt es dieses Recht nicht.

Es gibt allerdings Händler, die dies freiwillig einräumen, das ist aber reine Kulanz und eben kein Recht.

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Pauschalreise Stornieren - noch keine Reisebestätigung?

Hallo zusammen,

ich habe am letzten Donnerstag eine Pauschalreise bei Ab-in-den-Urlaub gebucht.

Da angeblich meine Bonität nicht ausreichte, haben die einen Betrag im Voraus verlangt, aber auch mit dem Hinweis, das sich ggf. die Reise noch verteuern könnte.

Verlangt wurde eine Anzahlung von 302 Euro bei einem Gesamtwert von 920. Irgendwie schon bescheuert, da ich sowieso 30% sofort zahlen hätte müsste. Diese 302 Euro habe ich sofort überwiesen.

Ich habe nur eine Email erhalten, das ich einen verbindlichen Reisewunsch geäußert habe, aber keinerlei verbindliche Reisebestätigung von Ab-in-den-Urlaub.de

Leider würde ich bei diesem Reiseveranstalter bzw. des Tochterunternehmen Tourini GmbH einen Cat machen. Da ich die Bewertungen im Internet gelesen habe und nach der Buchung mir der Veranstalter bereits negativ aufgefallen ist. So muss ich von 2 Mails von denen binnen 24 Stunden antworten. Zugesagt wird mir ebenfalls eine Antwort binnen 24 Stunden, aber diese erfolgten weder garnicht oder erst viel viel Später ...

Ich bin mir relativ sicher, wenn ich nun die Reise stornieren würde, hätte ich schnell eine Stornorechnung, daher zwei Fragen:

  1. kann ich die Reise Stornieren, wenn sich der Preis ändert, selbst wenn es nur wenige Euro sind?
  2. Wann kann ich die Reise Stornieren, weil ich keine Buchungsbestätigung habe. Gibt es hierbei eine Frist?

Ich hatte in der Vergangenheit keinerlei Probleme mit Ab-in-den-Urlaub, aber dieses mal wird es einfach nur Affig und unseriös ...

Vielen Dank für eure Hilfe ;-)

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Preisänderung sind nur in einem recht engen Rahmen möglich. Seit 2017 sind meines Wissens 8 Prozent das, was man akzeptieren muss, aber auch nur, wenn die Preiserhöhung maximal 20 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Die Preisänderung muss zudem begründet sein.

Hinsichtlich der Reisebestätigung - hast du wirklich noch keine bekommen? Solche Dinge verschwinden leider nur all zu schnell im Spamordner. Prinzipiell kommt es erst mit Annahme durch den RV zu einem Vertrag.

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An welchen Radius rund um Frankfurt habt ihr denn gedacht?

Als Ausgangspunkt würde ich mal die Tipps auf https://www.frankfurt-rhein-main.de/Highlights-in-der-Region nehmen - da gehts um die Region um Frankfurt.

Ansonsten, wenn es etwas weiter sein darf, auch Köln ist nur 'ne gute Stunde mit dem ICE weg. Der Europa-Park ist ist zwei Stunden erreichbar.

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Nö. Das ist nicht gefährtlich. Nicht gefährlicher jedenfalls, als in nahezu jeder anderen deutschen Großstadt.

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Zunächst: ganz sicher, dass du nicht quasi aus Versehen ein Probeabo (ggf. auch via Amazon Prime) abgeschlossen hast? 7 Tage kostenlos und das geht dann in ein kostenpflichtiges Abo über. Und, na ja, es soll durchaus schon der eine oder andere überlesen haben, was er da eigentlich abschließt.

Ansonsten, die Kontaktdaten findest du hier: https://de.eurosportplayer.com/legal

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So, ich nehm die Frage mal ernst... leider ist sie aber nicht wirklich zu beantworten, da gerade in den früheren Jahren die Finanzierung dieser Filme eher undurchschaubar war und auch keine offiziellen Infos hinsichtlich der Besucherzahlen veröffentlicht wurden.

Ein heißer Kandidat für den ersten Platz dürfte dennoch tatsächlich Deep Throat von 1972 mit einem geschätzten Einspielergebnis von bis zu 600 Mio. US-Dollar sein.

Inflationsbereinigt wären das unglaubliche US$ 3.598.890.510!

Allerdings sieht man an diesem Film auch das Problem der Belegbarkeit, da es wilde Schätzungen der Einspielergebnisse zwischen knapp 100 Mio und eben 600 Mio gibt ... eine ziemliche Spanne. Aber selbst 100 Mio wären nach heutigem Geld US$ 600 Mio, so dass das immer noch so ziemlich jeden anderen Film aus diesem Genre schlägt (und bei Produktionskosten von gerade einmal US$25.000 auch zu den erfolgreichsten Filmen überhaupt gehört).

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