Ich finde diese Bezeichnungen "Bachelor of Engineering" bzw. "Master of Engineering" irreführend. Sie suggerieren genau das, was Du nachfragst.
Nein. Mit einem B. Eng. darfst Du Dich nicht automatisch als "Ingenieur" bezeichnen - mit (nur) einem Master schon doppelt nicht.
Es ist immer notwendig, den Studiengang und die Fächerübersicht im Kontext zum jeweiligen IngG zu betrachten:
1. Voraussetzung: regelmäßig der Abschluss eines technisch-naturwissenschaftlichen Studiums? (BWL -> nein / Elektrotechnik -> ja)
2. Voraussetzung: MINT-Anteil > 50%. Zu beachten ist hier noch, dass dies im Kontext zur Einstufung "technisch-naturwissenschaftlich" betrachtet werden muss. Module wie Tierzucht oder Anatomie, Physiologie fallen also raus.
Die bloße Bezeichnung des erworbenen Grades verschafft noch lange keinen Zugang zur geschützten Berufsbezeichnung "Ingenieur". Bspw. gibt es in der Ukraine den Abschluss "Ingenieur" (vergleichbar mit dem hiesigen Bachelor), dennoch sind es eben nicht alles Ingenieure, weil u. a. auch die Agrarwissenschaften darunter fallen (-> s. 2. Voraussetzung).
Beispiel: Besonders kritisch bei der Anerkennung sind Studiengänge wie "Wirtschaftsingenieurwesen"; auch hier wird mit der Bezeichnung "-ingenieurwesen" suggeriert, man sei nach Abschluss ein solcher.
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Ergänzung: Ausgenommen davon sind natürlich ausdrückliche Genehmigungen auf der Abschlussurkunde ("Max Mustermann ist berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen" o. ä.).