Lies dir mal 184b StGB durch. Sofern die Kinder nicht in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung zu sehen sind, sofern keine sexuellen Handlungen zu sehen sind und sofern die Geschlechtsteile oder das nackte Gesäß nicht in einer sexuell aufreizenden Weise dargestellt sind, liegt keine Straftat vor.

Aber bring es im Zweifel der Polizei.

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Was du da schreibst, ist echt das Allerletzte. Mobbing ist kein harmloses Phänomen, es kann einen Menschen bis zum Suizid treiben.

Hast du überhaupt kein Mitgefühl für Andere?! Frag dich mal, was mit dir los ist, dass du das nicht von selber verstehst!

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Naja, ich gehe z.b. davon aus, dass es keine Willensfreiheit gibt. Wenn man dem folgt, sinkt auch der Hass auf Verbrecher, da man dann davon ausgehen kann, dass der Verbrecher gar nichts dafür konnte.

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Rechtswidrig bedeutet bei Strafgesetzen, dass der Tatbestand erfüllt ist und das das Handeln gegen die Rechtsordnung verstößt. Letzteres ist fast immer gegeben, wenn der Tatbestand erfüllt ist, es sei denn es liegt ein Rechtfertigungsgrund(z.b. Notwehr) vor.

Für die Strafbarkeit ist zusätzlich notwendig, dass die Handlung schuldhaft erfolgt.

Also das ist die Antwort in Bezug auf das Strafgesetzbuch.

Ganz allgemein ist eine Handlung rechtswidrig, wenn sie gegen die Rechtsordnung verstößt.

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Horrorfilm mit Komödienelementen

Ach ja, ich bin Für Horrorfilm mit Komödienelementen.

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Gerechte Mindeststrafe für Sexuellen Missbrauch?

Hallo, ich habe ein sehr kontroverses Thema mitgebracht, bei dem mich eure Meinung interessiert. Ich bitte euch, sachlich und ohne Hetze/Beleidigungen zu diskutieren. Wer sich nicht daran hält, wird gemeldet.

In letzter Zeit gab es ja wieder Forderungen, die Mindeststrafe für Sexuellen Missbrauch von Kindern(§176 StGB) von sechs Monaten auf ein Jahr anzuheben(wurde aber abgelehnt vom Justizministerium).Ich werde eine Umfrage mit ein paar fürs Strafgesetz üblichen Mindeststrafen starten. Mich würde interessieren, welche Mindeststrafe ihr da für gerechtfertigt haltet. Möglich wäre ja auch die Einführung eines minder schweren Falles bei z.B. Beibehaltung der jetzigen Mindeststrafe für "normale" Fälle. Mit Mindeststrafe meine ich jedoch immer die Mindeststrafe des minder schweren Falles, falls es einen solchen gibt.

Hier ein paar Argumente, die für eine Verschärfung oder Abmilderung sprechen:

1.Verschärfung: Sexueller Missbrauch ist immer ein schweres Delikt. Auch bei vermeintlich geringfügigen Fällen lässt sich eine psychische Schädigung nie ausschließen. Zudem urteilen Gerichte in solchen Fällen zu milde und würden durch eine Verschärfung gezwungen, höhere Strafen auszusprechen. Auch darf die Wirkung einer symbolische Aufstufung zum Verbrechen nicht unterschätzt werden.

2.Es gibt auch Fälle, die die Grenze zum Übergriff nur knapp überschreiten und das Gesetz muss auch solche Fälle angemessen abbilden. Beispiel: Ein 18-Jähriger gibt einer 13-Jährigen, die körperlich und geistig weit für ihr Alter entwickelt ist, einvernehmlich einen Zungenkuss. Nach herrschender Auffassung ist ein Zungenkuss bereits ausreichend für eine Tatbestandsverwirklichung.Hier erscheint allerdings selbst die jetzige Mindeststrafe von sechs Monaten als zu hoch.

Ich persönlich vertrete die zweite Auffassung. Ich möchte jedoch sexuellen Missbrauch keinesfalls verharmlosen!!! Natürlich ist auch ein Fall wie in 2. dargestellt eine Straftat! Ich finde nur, dass viele Leute hier immer sehr populistisch argumentieren. Ich stelle diese Frage, weil es mich interessiert, wie die Leute reagieren, wenn man versucht so ein Thema sachlich zu debattieren. Das Thema kommt ja ständig vor aktuell in den Medien.Ich hoffe ihr antwortet rege und es ensteht eine vernünftige Diskussion. Begründet eure Meinung bitte auch :)

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Mindeststrafe Geldstrafe

Bin etwas schockiert, dass nach jetziger Abstimmung immerhin 40 Prozent nem 18-Jährigen, der ne 13-Jährige mit Zunge küsst, mindestens 2 Jahre aufbrummen würden.

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