Die HOAI ist eine Orientierung, an die sich die Öffentliche Hand halten muss bzw. die bindend ist bei Verwendung öffentlicher MIttel. Grundsätzlich kann das Honorar bei Privatpersonen frei vereinbart werden - wichtiger hgierbei ist der Leistungsunfang, welcher sehr genau bestimmt werden sollte. Hier helfen die Formulierungen der HOAI, die übrigens eine Internetseite mit gleichem Namen hat und verwendbar ist. Hier ist die Honorarone II von-Satz angezeigt. Die anrechenbaren Kosten sind objektabhängig und können von mir auch nicht geschätzt werden. 1.000 EUR gehen seriös überhaupt nicht. 5.500 EUR scheinen angemessen inkl. der notwendigen Nachweise, Zeichnungen und Prüfunterlagen.

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Wenn Du jetzt nicht dichtere Fenster bekommen oder Dein Lüftungsverhalten geändert hast, tritt wahrscheinlich vom Balkon her zusätzliche Feuchte in die Decke. Da die Stelle ohnehin eine Wärmebrücke sein wird, kann es zu Schimmel kommen. Natürlich Vermieter informieren und auf Klärung dringen.

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Zeitmeister57 hat Dir zwar gesagt, was nicht geht (was insofern auch richtig ist), aber sollte er den Tarifparteien (hier Arbeitgeberverband Bau ...) angehören, kannst Du (auch mit Bitte um Anonymität) bei der Gewerbeaufsicht Beschwerde einlegen sowie der zuständigen Gewerkschaft (auch wenn Du nicht selbst drin sein solltest) eine Info zukommen lassen. Na ja - erste Wahl sollte aber sein (wenn Bedingung 1 zutrifft), den Chef direkt darauf anzusprechen.

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Wichtig beim Fundament sind die darüber in den Baugrund abzutragenden Lasten. Diese gehen vom Lasteintragungspunkt (z.B. Stützenunterkante) i.d.R. unter 45° Lastausbreitungswinkel nach außen. Wichtig ist, dass diese gedachte Linie innerhalb des Fundamentkörpers liegt und an der Unterkante des Fundaments dann eine ausreichende Fläche entsteht, über die die Last verteilt in den jeweils unterschiedlich belastbaren Baugrund abgegeben wird. Man kann aber Beton sparen, und das Fundament (mal im Querschnitt gesehen) wie eine Treppe gestalten. Die beiden Varianten? : vielleicht meint man Einzell- und Streifenfundamente? Ansonsten unterscheidet man da nicht systematisch.

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Die Hauptstädte Brasilia (Brasilien) und Canberra ( Australien) sind recht aktuelle Beispiele dafür. In Kairo (misr) wird in den kommenden Jahren am östlichen Stadtrand eine neue Regierungscity entstehen. Der Vorteil dieser Neugründungen ist en Entflechtung großer bestehender Städte und eine optimale Strukturierung des Neuern. Allerdings müssen i.d.R. für die Urbanisierung Unsummen ausgegeben werden, denn es gibt keine städtischen Netze, keine Infrastruktur ...

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Nein, muss sie - schon aus datenschutzrechtlichen Gründen - nicht. Es obliegt der Verantwortung des Auftragnehmers, dass seine Arbeitnehmer für die ihnen übertragenen Tätigkeiten geeignet sind. Sollte der AG den berechtigten Eindruck haben, dass die Tauglichkeit eingeschränkt ist (z.. durch Alkohol, Verletzungen ...), sollte e den Auftragnehmer davon unterrichten und auf Klärung dringen.

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Ich bin Bauingenieur (Konstruktiver Ingenieurbau) und habe es nicht bereut. In meiner mittlerweile fast 30-jährigen beruflichen Laufbahn habe ich als Statiker, Konstrukteur, Bauleiter, Architekt, Projektsteuerer und Kalkulator gearbeitet. Die Ausbildung zum Bauingenieur ist hinsichtlich Bau tiefgründiger und analytischer. Architekten gestalten und müssen vor allem die Funktionalität des Gebäudes gewährleisten (nach Nutzerbedarf, nach Bauordnung, nach Wärmeschutz etc.). Ich kann Dir aus meiner Sicht mit einem Faible zu Naturwissenschaft nur zum Bauingenieur raten. Das mögliche Tätigkeitsfeld ist einfach größer. Der böse Spruch dazu lautet: Architekten wären auch Ingenieure geworden, wenn sie rechnen könnten ...

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Einmal Asbest eingeatmet ist das nicht wieder rückgängig zu machen, denn die Faser bleiben zumeist in den Lungenbläschen stecken. Asbest KANN krebserregend sein, muss es aber bei weitem nicht. Asbest kommt meistens in Baustoffen gebunden vor und wird erst durch den Abbruch in Faser frei. Diese sind i.d.R. so klein, dass man sie beim schweben in der Luft nicht sieht. In ein Gebäude, in welchem Asbest abgebrochen wurde, sollte man tatsächlich vorerst ohne Atemschutz nicht rein.

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Grundsätzlich erfüllt es die Anforderungen an den Kolonial-Stil, wie linda1429 schrieb. Dieser entspricht der allgemeinen Geschmacksauffassung in den USA und wird in allen möglichen Facetten variiert und den Wünschen der Nutzer angepasst. Insofern kann z.B. auch die Innengestaltung (entgegen zu traditionellen Baustilen völlig stilfrei sein und dem Geschmack des Nutzers angepasst sein.

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Es wäre schön, wenn Dein Antrieb nicht nur ein späterer Auslandseinsatz ist. Technisches Interesse, Willen zur Gestaltung, Freude an sichtbaren Ergebnissen ... 2-3 h täglich zusätzlich zum Lernen ist kein geeigneter Beschrieb, ein Studium zu bestehen. Es wird Phasen geben, in denen Du wochenlang an Projekten schuften wirst und den permanenten Schlafmangel gar nicht spürst. Es wird genauso auch Tage geben, an denen Du auch nebenbei andere Sachen erleben kannst. Mach doch einmal ein Praktikum in einem Ingenieurbüro zum schnuppern und sprich mit den Ingenieuren dort.

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Die Antwort ist insofern nicht einfach, da dafür die VOB/B §2 herangezogen werden muss und es hier zumindest fallbezogene unterschiedliche Regelungen gibt. Prinzipiell ist es so, dass gesonderte Vergütung für im Vertrag nicht vorgesehen Leistung vor deren Ausführung anzuzeigen ((6) 1. sowie (8) 1.). In jedem Fall ist an die Honorierung der Leistung eine unmittelbar zu erfolgende Anzeige gebunden.

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Sechs offene Säulengalerien umhüllen den massiven zylindrischen Baukörper. Der aus Marmorquadern aufgebaute zylindrische Kern des Turmes ist im Sockelgeschoß 3.9 Meter, darüber 2.5 Meter dick, die zugeordneten Außendurchmesser betragen 15.5 Meter und 12.70 Meter. Die Treppe wendelt sich spiralförmig im Kernmauerwerk bis zum Turmaufsatz. - Also ist es ein Massivbauwerk, da ja die raumabschließenden Wände statisch wirken und Kräfte ableiten. http://www.ploetzl.com/pub/derturm/img/bild31.jpg

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Was ist ein mittelgroßes Haus? Der Architekt allein bekommt ca. 10 % der Baukosten als Honorar. Die Planerkosten insgesamt liegen bei 15 - 18 % der Gesamtkosten (also noch Statiker, Haustechnik etc.). Geregelt ist dies in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - aktuell von 2013.

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Baunebenkosten sind Baunebenkosten und haben mit Erwerb nix zu tun.

Baunebenkosten sind in der Wertermittlungsverordnung geregelt. Zu den Baunebenkosten (geregelt in § 22 Abs. 2 WertV) gehören:

Planungskosten für Architekt, Statiker, Ingenieure und Sachverständige, Gebühren für Baugenehmigungen (Behördliche Gebühren) Anfallende Nebenkosten (Telefongebühren, Kopiergebühren etc.)Versicherungsgebühren (Bauversicherungen) sowie anfallende Finanzierungskosten wie Zinsen, Disagio etc.

Die Baunebenkosten sind somit die Kosten, die neben den „eigentlichen“ Baukosten und Kosten für das Grundstück, für Planung und Ausführung des Bauvorhabens auftreten.

In der Regel sollten für die Errichtung eines Bauwerks nach der HOAI 2013  etwa 18 -20 % der Gesamtbaukosten als Baunebenkosten angesetzt werden.

In der Gliederung nach DIN 276 werden die Baunebenkosten als Kostengruppe 700 geführt.

Die Baunebenkosten sollten nicht mit den Kaufnebenkosten verwechselt werden. Die Kaufnebenkosten fallen beim Erwerb des Grundstückes inklusive seiner immobilen Bestandteile an, unabhängig davon an ob man nach dem Erwerb baut oder nicht. Die Kaufnebenkosten bestehen aus der Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Gebühren für die Grundbucheintragung und Maklerprovisionen und betragen insgesamt etwa 5 bis 13 % der Erwerbskosten.

(tw. zitiert aus http://de.wikipedia.org/wiki/Baukosten)

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