Es ist absurd

Die völkerrechtswidrige israelische Besatzung Palästinas ist klar zu bennenen

Die Palästinensischen Gebiete (Ost-Jerusalem, Westjordanland und Gaza) und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt. Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetztem Gebieten.Es ist langjährige Position der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, keine Änderungen an den Grenzen von vor 1967 anzuerkennen, die nicht zwischen den Konfliktparteien vereinbart worden sind. Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten sind auch aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig, ein Hindernis für den Frieden und eine Gefahr für die Grundlagen der Zwei-Staaten-Lösung.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/nahermittlererosten/besetzte-gebiete/2263564

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Eher gut.

Die völkerrechtswidrige israelische Besatzung Palästinas ist klar zu bennenen

Werde dir im klaren das Israel der Besatzer ist, Palästina besetzt ist

Die Palästinensischen Gebiete (Ost-Jerusalem, Westjordanland und Gaza) und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt. Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetztem Gebieten.Es ist langjährige Position der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, keine Änderungen an den Grenzen von vor 1967 anzuerkennen, die nicht zwischen den Konfliktparteien vereinbart worden sind. Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten sind auch aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig, ein Hindernis für den Frieden und eine Gefahr für die Grundlagen der Zwei-Staaten-Lösung.

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Die völkerrechtswidrige israelische Besatzung Palästinas ist zu bennenen und nicht antisemitisch

Die Palästinensischen Gebiete (Ost-Jerusalem, Westjordanland und Gaza) und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt. Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetztem Gebieten.Es ist langjährige Position der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, keine Änderungen an den Grenzen von vor 1967 anzuerkennen, die nicht zwischen den Konfliktparteien vereinbart worden sind. Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten sind auch aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig, ein Hindernis für den Frieden und eine Gefahr für die Grundlagen der Zwei-Staaten-Lösung.

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Es ist klar völkerrechtswidrig, sieht auch D so.

Die Palästinensischen Gebiete (Ost-Jerusalem, Westjordanland und Gaza) und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt. Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetztem Gebieten.Es ist langjährige Position der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, keine Änderungen an den Grenzen von vor 1967 anzuerkennen, die nicht zwischen den Konfliktparteien vereinbart worden sind. Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten sind auch aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig, ein Hindernis für den Frieden und eine Gefahr für die Grundlagen der Zwei-Staaten-Lösung.
Es bestehen daher beträchtliche Risiken in Bezug auf wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten in und zugunsten von Siedlungen. Aus finanziellen Transaktionen, Investitionen, Einkauf und Beschaffung sowie anderen wirtschaftlichen Aktivitäten (auch im Tourismus und anderen Branchen des Dienstleistungssektors) in oder zugunsten israelischer Siedlungen ergeben sich rechtliche und wirtschaftliche Risiken, die daher rühren, dass israelische Siedlungen aus völkerrechtlicher Sicht auf besetztem Gebiet errichtet wurden, das nicht als legitimer Teil des israelischen Staatsgebiets anerkannt ist. Deutsche Unternehmen und Privatpersonen sollten sich außerdem der möglichen Reputationsrisiken bewusst sein, die mit wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten in und zugunsten von Siedlungen einhergehen. Die Bundesregierung weist auch auf die Möglichkeit von Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht und gegen Menschenrechtskonventionen im Zusammenhang mit Siedlungen in den besetzten Gebieten hin.

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Ja!
Die Palästinensischen Gebiete (Ost-Jerusalem, Westjordanland und Gaza) und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt. Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetztem Gebieten.Es ist langjährige Position der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, keine Änderungen an den Grenzen von vor 1967 anzuerkennen, die nicht zwischen den Konfliktparteien vereinbart worden sind. Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten sind auch aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig, ein Hindernis für den Frieden und eine Gefahr für die Grundlagen der Zwei-Staaten-Lösung.
Es bestehen daher beträchtliche Risiken in Bezug auf wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten in und zugunsten von Siedlungen. Aus finanziellen Transaktionen, Investitionen, Einkauf und Beschaffung sowie anderen wirtschaftlichen Aktivitäten (auch im Tourismus und anderen Branchen des Dienstleistungssektors) in oder zugunsten israelischer Siedlungen ergeben sich rechtliche und wirtschaftliche Risiken, die daher rühren, dass israelische Siedlungen aus völkerrechtlicher Sicht auf besetztem Gebiet errichtet wurden, das nicht als legitimer Teil des israelischen Staatsgebiets anerkannt ist. Deutsche Unternehmen und Privatpersonen sollten sich außerdem der möglichen Reputationsrisiken bewusst sein, die mit wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten in und zugunsten von Siedlungen einhergehen. Die Bundesregierung weist auch auf die Möglichkeit von Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht und gegen Menschenrechtskonventionen im Zusammenhang mit Siedlungen in den besetzten Gebieten hin.

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