Hallo, Ich gehe da mal von einem Ablesefehler aus. 7800 Kubikmeter Warmwasser plus 16900 Kubikmeter Kaltwasser wären ca.24000 Kubikmeter Wasserverbrauch in ca. 9 Monate .Ist absolut unrealistisch.

Der Durchschnittsverbrauch liegt bei Solo Haushalte bei ca. 35 Kubikmeter/Jahr/Person.

Bei Mehrpersonenhaushalt bei ca. 33 Kubikmeter /Jahr/Person. Wenn Kinder im Haushalt ca. 36-37 Kubikmeter Jahr/Person.

Das entspricht ca. 3 Kubikmeter /Monat /Person. Da währen die evtl. 24 Kubikmeter Wasserverbrauch (Warm und Kalt) realistisch.

Könnte sich jedoch auch um einen Wasserverlust/Rohrbruch handeln.

Kontrollieren kann Mann/Frau dies durch Kontrolle des Wasserzählers.

Zum einen einmal Liste führen über täglichen Zählerstand/Wasserverbrauch.

Zum zweiten ob sich das kleinste Rädchen am Wasserzähler dreht bzw. zum absoluten Stillstand kommt. Bei Stillstand kann ein unkontrollierter Wasserverlust ausgeschlossen werden.

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Unser Leitungswasser ist auf Grund der in Deutschland existierender Trinkwasserverordnung das best überwachte und kontrolliertes Lebensmittel .Unser Leitungswasser ist somit ohne bedenken trinkbar. Die Trinkwasserverordnung fordert ein klares, kaltes , geruchloses und geschmackloses Wasser.Geschmackliche Beeinträchtigung kann jedoch auch auf die verschiedenen Hausinstallationen zurück zu führen sein.Hier hat der Wasserversorger nur geringe Zugriffsmöglichkeit.Wenn Mann/Frau bedenkt woher unser Wasser in so manchen Supermärkte und Discounter herbeigekarrt wird und unter Umständen Tagelang bei extremer Hitze unter der LKW -Plane durch halb Europa kutschiert wird dann ist auf jeden Fall das Leitungswasser jedem gekauften Wasser vorzuziehen.Auch im Hinblick auf so manch großzügig angepriesene Mineralien und Inhaltsstoffe ist unser Leitungswasser öfters reichlicher mit wertvollen Mineralien gesegnet als so manches teure Wasser aus den VOGESEN. Voraussetzung jedoch für diese Qualitätsgarantie ist das die Wasserversorgung grundsätzlich in kommunale, öffentlicher Hand verbleibt und nicht wie in so manche andere EU Staten diese privatisiert wird. Dann muss eine Wasserversorgung Gewinn bringen und dies immer zu lasten der Qualität.

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Das Wasser wird in Hochbehälter bzw. Wassertürme zwischengelagert und somit herrscht im Versorgungsnetz immer der gleichbleibende Wasserdruck.Das Ortsnetz wird so zu sagen alleinig durch den freien Fluss bedingt durch den Höhenunterschied versorgt.Somit wird ein relativ gleichbleibender Wasserdruck erreicht.

Sinkt der Wasserspiegel im Hochbehälter wird dieser wieder per Pumpe gefüllt/ausgeglichen.

Somit muss nicht konstant gepumpt werden sondern je nach Wasserstand im Hochbehälter dieser nur ""nachgefüllt" werden.

Der Wasserdruck im Ortsnetz richtet sich jedoch nach der Höhendifferenz zwischen Hochbehälter/Wasserturm und Wasserentnahmestelle. Pro 10 m Höhendifferenz 1 bar Wasserdruck.

Gruß

Hafimann

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Hallo,

möchte zu meinem obigen Beitrag noch hinzufügen das Arbeitsvertraglich eine zwölftel Regelung festgeschrieben wurde und von meiner Tochter auch so unterschrieben wurde.

Ist dieser Teil des Arbeitsvertrages rechtens und verbindlich wenn doch dieser Eintrag gültigem Recht widerspricht?

Gruß

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Hallo,

maßgeblich ist die Wasserabgabesatzung des jeweiligen Versorgers.

Diese Einbaugarnitur erleichtert mit seinen zwei Schiebeteile links und rechts das regelmäßige Wechseln des Wasserzählers

Bei uns würde das so gehandhabt das diese Wasserzähler- Einbaugarnitur vom Hauseigentümer anzubringen und zu zahlen ist.

Über die Hausanschluss Leitung bestimmt der Versorger. Das sieht so aus dass 1. ein Absperrventil, 2. diese Einbaugarnitur mit Wasserzähler, 3. Absperrventil mit Rückflußverhinderer/KFR), 4. Druckminderer verbaut sein muss.

Die Unterhaltspflicht jedoch liegt beim Hauseigentümer was wiederum heist das dieser auch zahlungspflichtig ist.

Gruß Hafimann

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Hallo.

Hier ist nicht alleine das Alter der Leitung ausschlaggebend .Überwiegend bestimmt die Art der Verlegung der Leitung  die Lebensdauer. Wenn diese ordnungsgemäß in einem ordentlichen Sandbett  (Steinfrei)verlegt wurde kann Mann/Frau mit über 30 Jahre rechnen.

Sollte die Leitung jedoch in einem „Steinreichen „ Umfeld verlegt worden sein kann dies schon nach 10 Jahren zu einem Rohrbruch führen.

Während meiner Tätigkeit als Wasserversorger wurden bei einer evtl. Straßenerneuerung bzw. Straßenbauarbeiten die PE Hausanschluss Leitungen älter als 25 Jahre grundsätzlich erneuert.

 

Gruß vom

 

Hafimann

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Hotspot über Handy einrichten , wo liegt der Fehler?

Hallo,

ich versuche nun schon seit geraumer Zeit einen Hot Spot zwischen meinem Androit-Handy WIKO-LENNY und meinem Notebook LENOVO einzurichten.

Dabei gehe ich genau nach dieser Anweisung hier aus dem Netz vor.

·                                im Handy unter Einstellungen - Drahtlos & Netzwerke -> "WLAN" aktivieren

·                                im Handy unter Einstellungen - Drahtlos & Netzwerke - Tethering & mobiler Hotspot -> "WLAN-Hotspot" aktivieren

·                                beim ersten Mal unter Tethering & mobiler Hotspot dem mobilen Hotspot einen Namen (SSID) geben, "WPA2-PSK" aktivieren und ein Passwort wählen

am PC verfügbare WLAN-Netzwerke anzeigen lassen, den mobilen Hotspot auswählen und das Passwort eingeben

Eine Verbindung zwischen Handy und Notebook scheint sich dabei herzustellen jedoch bekomme ich kein Internet auf mein Notebook

Die Ansage ist ständig  „VERBUNDEN mit LENNY“ jedoch beim Versuch das Internet zu starten erscheint „ KEINE NETZVERBINDUNG“

Auch beim Versuch über Hot Spot mein Tablett zu erreichen erscheinen die gleichen Meldungen.

Eine Verbindung von Handy zu Notebook über USB kann ich jedoch herstellen.

Eine Verbindung von Handy zu Tablett über USB ist nicht möglich da das Tablett  keinen USB Anschluss besitzt.

Vielleicht kann mir jemand erklären was ich übersehen habe oder wo ich einen Häckchen setzen muß.

Währe schön

Gruß

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Hallo hund 2017

Danke für Deine schnelle Antwort

Ja, konnte mich inzwischen hier einlesen.

Vermutlich liegt es daran das eine Verbindung von Wlan auf Wlan so nicht funktioniert.

Habe zwar auch eine Mobile Karte wollte aber zur Einrichtung dieses Hot Spot diese noch nicht einsetzen.

Somit liefen alle Versuche von Wlan auf Wlan was so nicht funktioniert.

Danke

Gruß

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Danke für die schnellen Kommentare habe jedoch noch diese Info im Netz gefunden die ich jedoch nicht richtig deuten kann.

Zitat:

Der Bundesgerichtshof urteilte das für die Radiomusik im Wartezimmer eines Zahnarztes keine Gebühren zu zahlen sind. Dies begründete der BGH damit das die Musik in einer Praxis nicht öffentlich vorgeführt wird und somit keine Vergütungspflicht besteht

Ende des Zitats

. Und ja im Fernseher laufen lediglich selbstgemachte und gedrehte Infos und Videos

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Agentur für Arbeit lehnt zustehende Prämie ab?

Hallo, Person A nahm an einer 2 jährigen, von der Agentur für Arbeit Offenbach geförderten Umschulungsmaßnahme teil. Die Zwischenprüfung sowie die Abschlussprüfung legte Person A vor der IHK erfolgreich ab. Nun hat Person A gemäß §131a Abs.3 SGB III die dafür verankerte Prämie bei der Zuständigen Arbeitsagentur beantragt da alle Vorraussetzungen erfüllt sind

                                                     ZITAT:

(3) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten folgende Prämien, wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt: nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung eine Prämie von 1 000 Euro und nach Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1 500 Euro. ZITAT ENDE:

Diese Prämie wurde Ihr jedoch verweigert. Bei der Begründung der Verweigerung wurde der Gesetzestext :

, wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt:

einfach von der Agentur f. Arbeit abgeändert.

Auch ein sofort gestellter Widerspruch wurde von der Rechtsbehelfstelle der Agentur für Arbeit in Frankfurt als unbegründet abgewiesen.

Was kann Person A hier noch unternehmen um diese Prämie doch noch zu erhalten? Person A käme diese Prämie nach über 2 ½ Jahre ALG1 schon sehr gelegen. Person A wurde schon im Vorfeld darauf hingewiesen das sich die Arbeitsagenturen in dieser Sache oft querstellen. Hat vielleicht schon jemand diese Prämie beantragt und wurde diese verweigert bzw, bezahlt? Für Hilfe und Tipps währe Person A dankbar.

Danke und Gruß

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Hallo Hexe 121967

Danke  aber

Deine Antwort ist die Antwort der Agentur für Arbeit,

Jedoch sagt 
die aktuelle Fassung von

 §131a Abs.3 SGB III Abs 3  lediglich "

" wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt:"

Was trifft den nun zu? 

Die Maßnahme begann im Januar 2015 und wurde jetzt im Januar 2017 erfolgreich beendet.

Gruß

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ARD ZDF Beitragservice volle Ignoranz?

Hallo , vorab mein hier bei "gute Frage" geschildertes Problem vom 13.07.2016

Habe eine Frage zum Rundfunkbeitrag/Beitragservice /Beitragspflicht? Habe vom Beitragservice eine Zahlungsaufforderung für den gesamten Zeitraum ab 2013 bekommen. in diesem Zeitraum habe ich verschiedene Wohnungen bewohnt . U.a. (gemeldet)bei meiner Freundin die auch Wohnungsinhaberin war.Ich gehe und ging davon aus das für diese Wohnung auch Rundfunkgebühren bezahlt wurde.(Ist nicht mehr nachvollziehbar) Größtenteils wohnte ich jedoch (gemeldet) bei meinen Eltern die Ihren Rundfunkbeitrag auch Pflichtgemäß entrichteten. Da es für mich nicht mehr nachvollziehbar ist wie sich die Forderung des Beitragservices zusammensetzt bat ich diesen um eine Aufstellung über die betreffenden Wohnungen auf die sich diese Forderung bezieht. Dies ist allem Anschein nach dem Beitragservice nicht möglich. Im Gegenteil werde ich schon fast Schikanös mit immer neuer Forderungen und Drohungen konfrontiert. Die neueste Aussage der Rundfunkanstalt lautet das der Beitrag* nicht wohnungsgebunden sondern personengebunden** sei. Somit sei ich als Person Zahlungspflichtig. Hier antwortete ich das dies meiner Meinung nach falsch sei und ich immer noch auf eine Zusammenstellung bestehe. Auch die Mitteilung der Beitragsnummer meiner Eltern bei denen ich z.Zt. gemeldet bin wird von dem Beitragservice einfach ignoriert. Nun meine Frage; Habe ich das Recht eine Zusammenstellung der betreffenden Wohnungen7Forderungen zu verlangen? Muß ich tatsächlich auf jedes nervige und freche Schreiben des Beitragservices reagieren und immer wieder mit der selben Forderung nach einer Auflistung antworten? Wenn ich nicht mehr reagiere bis meine Forderung erfüllt ist kann ich dann mit einer Zwangsvollstreckung rechnen? Muß** ICH** nachweisen das die Forderung des Beitragservice falsch sind? Anmerken möchte ich das es mir nicht um ja oder nein zum Rundfunkbeitrag geht sondern lediglich um die Transparenz der Forderung sowie die Berücksichtigung meiner Wohnsituation bei meinen Eltern. Würde mich über viele Tips freuen. Soweit meine Frage vom 13.07*.

Meine Anfrage bei ARD-ZDF nach einer entspr. Auflistung wurde von ARD- ZDF einfach frech ignoriert und statt dessen wurde mir heute eine letzte Mahnung mit Ankündigung einer Zwangsvollstreckung geschickt. Meine erneute Frage. Wie oft muss ich auf diese provokative Schreiben von ARD-ZDF reagieren und mit der immer selben Forderung nach einer Zusammenstellung antworten? Kann ich denen einfach mitteilen das ich keinerlei Anfragen und Schreiben aus Ihrem Hause mehr beachte und beantworte bis ich nicht die geforderte Auflistung bekomme. Was kommt nach der Mahnung? Folgt dann tatsächlich die Vollstreckung? Wenn ja. was währe dann zu tun? Bin einfach nur heftig genervt und stinkig. Haben allem Anschein nach verschiedene Prozesse gewonnen und werden nun Größenwahnsinnig. Können die nicht wie normale Menschen auf ein normales Schreiben antworten? Danke

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Hallo Odenwald 69

Die Forderung des Beitragservices bezieht sich auf den
Zeitraum ab/nach 2013.

                                                                                              Mein Problem.

Bei meinem Bezug der Mietwohnung meiner damaligen Freundin
bekamen wir beide eine Anmeldeaufforderung.

Wir einigten uns dass die Anmeldung auf meine damalige
Freundin und Wohnungsinhaberin lief.

Nach der Trennung von meiner Freundin meldete ich meinen
Wohnsitz bei meinen Eltern an.

Das Einwohnermeldeamt meldet automatisch jeden "neuen
Bürger" der GEZ.

Diesen Wohnungswechsel teilte ich nach der
Anmeldeaufforderung durch den Beitragservice diesem 
mit der Beitragsnummer meiner Eltern mit.(nachweislich)

Dies alles wurde von dem Beitragservice jedoch bis zum
heutigen Tage voll ignoriert.

Es folgten immer neue Zahlungsaufforderungen  die ich auch mit den jeweiligen Aufklärungsversuchen grundsätzlich
beantwortete.(nachweislich)

Zwischenzeitlich sind wir bei der letzten Mahnung, eine
Forderung von über 700 € und die Androhung von Zwangsvollzug  angekommen.

Meine Schreiben mit der Bitte um Auflistung der Forderung
sollte lediglich eventuelle Missverständnisse ausräumen.

Jedoch zeigt der Beitragservice keinerlei Interesse an einer
Klärung sondern fordert einfach nur.

                                            DIES
                              IST MEIN PROBLEM.

                                            Du
must zahlen die werden das bist zum gericht schleifen.

                                       Soll oder muss
        ich über 700 € zahlen damit ich endlich Ruhe bekomme?

Gruß

Hafimann

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Hallo, es gibt eine Trinkwasserverordnung in Deutschland . Danach haben sich die privaten, die kommunalen  praktisch alle Trinkwasserversorgungen zu halten.

Auch die privaten Versorgungsanlagen sollten/müssten regelmäßig vom zuständigen Gesundheitsamt kontrolliert werden. Für die dürfte dein Wasser jedoch keinesfalls O.K. sein.

Gruß

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Hallo, Du schreibst "aus Deinem Brunnen"

Hast Du eine Eigenversorgung oder bist Du am öffentlichen Netz -Kommunale Versorgung?

Bei einer Kommunalen Versorgung lass das mal die Kommune machen denn schnell ist hier ein Brunnen versaut.

Wenn es Deine eigene Versorgung ist besteht die Möglichkeit diesen Brunnen vorsichtig sauber zu pumpen. Dabei besteht jedoch die Gefahr das noch mehr Schwebstoffe gelöst und angezogen werden.

Du schreibst das eine neue Pumpe verbaut wurde. Wenn diese jedoch eine höhere Fördermenge  als die alte aufweist ist das Problem die erhöhte Fördermenge/Wasserentnahme wobei sich dann diese erwähnten Schwebstoffe lösen und mit herausgepumpt werden. Ist nicht gut für den Brunnen

Das Risiko würde ich als Mieter jedoch nicht Eingehen. Lass das mal den Vermieter machen.

Der hat doch eine Wohnung inklusive Wasserversorgung vermietet oder????

Gruß

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Hallo, du schreibst du wohnst im 4. Stock. Klar, die Luft will immer zum höchsten Punkt. Wo die Luft in deiner Anlage herkommt kann ich so nicht sagen. Fakt ist das sich Dein Wasserzähler auch von Luft dreht und du dieses Luft bezahlen musst. Fakt ist auch das in der Hausinstallation am höchsten Punkt der Installation ein Rohr-Entlüfter angebracht sein muß. Ein evtl. Luftpolster am Hochpunkt Deiner Installation kann auch ein vorwärts-rückwärts-schaukeln deines Wasserzählers verursachen . Das wiederum bewirkt das Dein Zähler sich vorwärts dreht ohne Wasserentnahme. Dies Abzuklären bzw. zu beseitigen ist Klar Sache des Hauseigentümers. Es berechtigt dich auch die Nebenkostenabrechnung anzuzweifeln. Gruß

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Hallo, ich denke die Zahlungspflicht regelt die Wasserabgabesatzung der Kommune. Sollte ein Schaden (Überdruck bedingt ) in dem Bereich der Wasserversorgungsanlage für den der Hauseigentümer finanziell haftet, auftreten muss der Schadensgrund (Überdruck) vom Hauseigentümer nachgewiesen werden. Gemäß unserer Satzung ist der Wasserabnehmer dazu verpflichtet seine Anlage der Ortsanlage anzupassen was hier heißen würde zumindest vor der Hausinstallation (Wasserzähler)einen entspr. Druckminderer einzubauen.Ich würde zusätzlich, wenn diese Druckschwankungen so extrem sind, für mich persönlich einen sog. Druckschreiber (leihweise) montieren um bei evtl. Schäden einen entspr. Nachweis erbringen zu können.

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Hallo, mein aktueller Wissenstand ist, das die Kommunale Wasserversorgung noch immer hoheitliche Aufgabe der einzelnen Kommunen ist. Es gab vor einiger Zeit die Diskussion über die Privatisierung der Wasserversorgung wie z.b.in Großbritannien. Hier liegt Finanzieller GEWINN und nicht QUALITÄT und NACHHALTIGKEIT an erster Stelle. Diese konnte sich jedoch, zum Glück, nicht durchsetzen. Mir ist bekannt das Kommunale Wasserversorgungsanlagen über sogg. Kommunalunternehmen bzw. Stadtwerke etc.. betrieben werden . Diese jedoch sind wiederum Bestandteil der jeweiligen Kommunen und somit in kommunaler Hand und deren Kontrolle.

Gruß Hafimann, Kommunaler Wasserversorger

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Hallo, Danke für die rasche Antwort. Habe im BIOS auf USB umgestellt. Installation von W- 7 läuft konnte jedoch bisher nicht erkennen wie ich W- XP formatiere. Es erschien Hinweis das altes Programm unter "Windows old" gespeichert wird. Gerade dies wollte ich eigentlich vermeiden. Kann ich also diese Festplatte noch Formatieren ?

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Hallo janwilly, Danke für deine Schnelle Antwort. Du sagst die Pferdekutsche ist in meinem Fall Kein Landw. Anhänger. Aber was ist er dann? Ist der Vorwurf des Vergehen gegen Pflichversicherungsgesetz und Fahrzeug -Zulassungsverordnung nun berechtigt oder nicht. Wenn hier ganz offensichtlich ein Verstoß vorliegt gehe ich selbstverständlich zum Anwalt. Aber die Fragerei soll ja nur eine erste Vorab-Info für mich sein.

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Ich denke der Mieter den sein vertrag ist noch nicht ausgelaufen. Die Wasserversorgungspflicht des Versorgungsunternehmen dem Mieter gegenüber besteht nach wie vor.

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Geblitz, Fahrerfeststellung,Bußgeldbescheid,Verjährung

Hallo, hab da einen Fall wo ich nicht durchblicke und Rat bräuchte. Mein Sohn wurde am 13.05.2011 mit meinem auf mich zugelassenen PKW innerorts mit 28 km/h zuviel geblitzt. Am 27.05. kam das Anhörungsschreiben zu mir als Fahrzeughalter mit Bild von meinem Sohn. (Könnte aber auch ich sein da beide Vollbartträger und somit kaum Unterschiede. Hier bekannte ich mich als Fahrer dieser Blitzfahrt.) Am 24.06. folgte ein Erinnerungsschreiben zur Fahrerfeststellung . Dieses beantwortete ich mit dem Vermerk das ich doch die besagte Fahrt schon mit der ersten Anhörung zugegeben habe. Kurz danach stand eine Mitarbeiterin der Komunalen Verkehrsüberwachung vor meiner Tür um sich nach dieser Fahrerermittlung zu informieren.Vermutlich sollte dies lediglich ein Personenabgleich sein. Ich gab zur Antwort das diese offenen Fragen bereits schrifftlich von mir beantwortet wurden. Zwischenzeitlich wurde ein weiderer Sohn der in einem Nachbarort wohnt und außer dem gemeinsamen Familienname nichts mit der Sache zu tun hat dieser Fahrt beschultigt. Was er aber energisch per telefon mit der Sachbearbeiterin abklärte. Weitere Schriftstücke oder dergleichen erreichten zwischenzeitlich weder meinen 1. Sohn noch mich. Erwähnen muß ich noch das dieser Sohn sich für 3 Monate bei seinem bisherigen Wohnsitz abmeldete und sich im Nachbarort anmeldete.(Freundin) Zwischenzeitlich ist sein Wohnort wiederum an seiner ersten,ursprünglichen Adresse. Hier kam auch am 21.10. ein Bußgeldbescheid mit Datum 19.10.2011 an meinen Sohn wegen dieser Blitzerfahrt. Nun meine Fragen. Was sollen ich und mein Sohn mit diesem Bußgeldbescheit tun?? Soll ich nochmals mitteilen das ich der Fahrer dieser Blitzerfahrt war?? oder ist diese Sache verjährt da doch schon weit über 3 Monate vergangen sind und wenn verjährung wie teile ich dies dieser Komunalen Verkehrsüberwachung mit?? Was ist wenn ich einspruch einlege geht dann diese Sache vor Gericht?? Ich hoffe auf viele Hilfreichen Antworte und Grüße mit

M.M

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Noch eine Zusatzfrage. Mein Junior hat erst im Febr.2011 drei Points für Rotlichtverstoß kassiert.Hat jetzt Angst das er den Lappen abgeben muß. Ist diese Angst berechtigt?

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