Ja, das ist auf jeden Fall Arbeitszeit. Nur, weil du "Zeitungsaustrager" bist, heißt das nicht, dass du nur die Zeit honoriert bekommst, in der du Netto Zeitungen in Briefkästen wirfst :)
Rechne dir das auf jeden Fall an, das sollte selbstverständlich entlohnt werden! Der Weg zur Arbeit allerdings nicht, aber ab dem Moment, wo du etwas dafür machst, dass deine Tätigkeit ausgeführt werden kann - du also in Kontakt mit Gegenständen deines Arbeitgebers kommst - ist das Arbeitszeit
LG