Die Gebühr wird nicht erstattet.
Eventim, der Vermittler kann ja auch nichts dafür, dass abgesagt wurde.
Tatsachlich ist es aber umstritten, die Erstattung der Gebühr bei absage in den AGB auszuschließen.
Verbraucherzentrale kämpft dagegen:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/verlegte-veranstaltungen-urteil-und-geplante-neue-klage-gegen-eventim-46263