Das hängt von mehreren Faktoren ab.

Ist der Kleingarten vereinsgebunden oder nicht? Vereine erhalten in der Regel öffentliche Zuschüsse und bieten deshalb die Pacht - teilweise deutlich - billiger an als private Eigentümer.

Wie groß ist die Fläche des Gartens? Die Pacht richtet sich meist nach der Quadratmeterzahl und variiert von Stadt zu Stadt, von Verein zu Verein.

Bei uns (mittlere Großstadt in Niedersachsen) zahlen wir 180 EUR im Jahr für 440 qm, aber darin ist bereits die Versicherung (Feuer, Einbruch, Diebstahl einschließlich Entsorgungskosten im Brandfalle) enthalten.

Für die Pacht unerheblich, aber für die (einmalig zu zahlende) Ablösesumme:
Wie ist der Garten ausgestattet? Hat er Strom? Einen eigenen Brunnen? Ein Gartenhaus? Ein Gewächshaus? Einen Geräteschuppen? Wie viele Obstbäume stehen dort? Gibt es Beerensträucher? Rosenstöcke? Werden Gartengeräte mit übergeben?

Wenn der Garten vereinsgebunden ist, legt der Schätzer anhand dieser Kriterien die Ablösesumme fest. Was dich nicht davor bewahrt, dass der bisherige Pächter ggf. mehr verlangt. Aber rein rechtlich musst du nur die offizielle Ablöse bezahlen.

Wir haben für unseren vor 13 Jahren umgerechnet 2200 EUR bezahlt (Strom, Brunnen, Haus, Schuppen, vier Obstbäume, Brombeeren, mehrere Rosenstöcke, diverse Gartengeräte, Allesbrenner, Kochherd).

Für ein vergleichbares Grundstück aus Privatbesitz hätten wir bei ähnlicher Ausstattung 15000 EUR hinlegen müssen. Allerdings wäre das dann Eigentum gewesen - im Kleingartenverein ist man immer nur Pächter.

...zur Antwort

Da hat oft jede Gemeinde eigene Regeln. Es hängt davon ab, wieviel m³ umbauter Raum entsteht, wie hoch die Firsthöhe ist, wie groß der Grenzabstand ist, ob an der Stelle auf dem Grundstück überhaupt (noch) was gebaut werden darf usw.

Wie Erster Schnee schon sagte, ist das Bauamt der richtige Ansprechpartner. Wir sind dort sehr nett und kompetent beraten worden (viele Leute vergessen, dass in Behörden meist auch nur ganz normale Menschen arbeiten und keine "Betonköppe") und haben eine Zeichnung vom Grundstück mit der bestehenden Bebauung und dem geplanten Gewächshaus einreichen müssen.

Formlos reichte, das brauchte kein Architektenplan zu sein, nicht mal maßstabsgetreu, wir sollten nur die Maße eintragen. Nach zwei Wochen war die Bewilligung da, für die wir rund 50 EUR zahlen mussten. Dafür haben wir jetzt die Gewissheit, dass wir das gute Stück nicht zurückbauen müssen. Es kann dir nämlich sonst passieren, dass du das Gewächshaus wieder abreißen musst, wenn es nicht den örtlichen Vorschriften entspricht, und das wäre doch schade.

...zur Antwort

Beim Mulchen von Beeten musst du aber aufpassen. Holzhäcksel macht den Boden sauer und es gibt Pflanzen (beispielsweise Rosen), die das nicht so gut finden, die fangen dann an zu mickern. Unter Bäumen und Sträuchern ist das in der Regel unproblematisch, aber viele Blumen reagieren empfindlich.

...zur Antwort

Weil es per Gesetz verboten ist, Tiere für die Herstellung von Nahrungsmitteln für andere Tiere zu züchten. Wo genau das steht, weiß ich nicht mehr, aber das war mal eine Frage bei "Wer wird Millionär". Für die Herstellung von Tierfutter darf man nur solche Tiere verwenden, die auch zur menschlichen Ernährung gehören. Alles andere muss unverarbeitet verfüttert werden (Mäuse an Katzen, Ratten an Schlangen, Würmer an Fische usw.).

...zur Antwort

Du darfst sogar in ein und demselben Kleingarten mehrere Gärten anpachten, du darfst sie nur nicht unterverpachten oder durch Dritte bewirtschaften lassen, sondern du musst das selbst tun (von Ausnahmefällen wie schwerer Krankheit mal abgesehen). Von daher wird die Anzahl der Gärten, die du selbst schaffst, von der Größe abhängen. Bei dieser Gelegenheit aber rein vorsorglich der Hinweis: Das, was du im Kleingarten erwirtschaftest, darfst du zwar spenden (z. B. den "Tafeln") oder verschenken, aber nicht verkaufen. Hier gilt (ähnlich wie das, was ich bei deinen anderen Fragen geschrieben habe), dass ein Kleingarten per Gesetz nicht gewinnorientiert sein darf (daher die extrem niedrige Pacht). Wenn der Verein erfährt, dass du deine Ernte ganz oder teilweise verkaufst, hat er möglicherweise sogar ein Sonderkündigungsrecht, das müsste in der Satzung stehen.

...zur Antwort

Du darfst (nach außen hin) für den Garten nur das verlangen, was bei der offiziellen Schätzung als Kaufpreis festgesetzt worden ist. Dazu geht jemand vom Vorstand mit dir durch den Garten und macht eine Bestandsaufnahme. Alle baulichen Veränderungen, die du vorher beim Verein angemeldet hast, werden berücksichtigt, die anderen nicht. Dasselbe gilt für Neubauten (Gewächshaus, Geräteschuppen usw.). Außer den Baulichkeiten fallen noch bestimmte Pflanzen ins Gewicht (Obstbäume, Beerensträucher, keine Ziersträucher und -bäume, wohl aber eine Außenhecke, Rosenstöcke ...) sowie ggf. eine eigene Strom- und Wasserversorgung. Auch hier gilt, dass das in deinem Verein erlaubt sein und vorher genehmigt werden musst, falls du selbst beides installierst - wenn es schon da war, als du den Garten selbst übernommen hast, wird es berücksichtigt. Was du unter der Hand mit dem Käufer machst, ist deine Sache - nur offiziell darf das nicht laufen. Per Gesetz darf ein Kleingarten nämlich kein Spekulationsobjekt sein. Deshalb ist die ganze Sache ja so günstig - auf dem freien Markt sind 90 EUR/Jahr doch ein Witz! Wenn du hier die normalen Grundstückspreise für die Pacht zugrundelegen würdest, würde sich kaum jemand einen Garten zulegen (können). Guck einfach mal ins Bundeskleingartengesetz und in eure Satzung, da steht eigentlich alles drin, was du dazu wissen musst. Es gibt allerdings auch so genannte "nicht vereinsgebundene Gärten", da darfst du den Verkaufspreis frei festlegen.

...zur Antwort

Du darfst (nach außen hin) für den Garten nur das verlangen, was bei der offiziellen Schätzung als Kaufpreis festgesetzt worden ist. Dazu geht jemand vom Vorstand mit dir durch den Garten und macht eine Bestandsaufnahme. Alle baulichen Veränderungen, die du vorher beim Verein angemeldet hast, werden berücksichtigt, die anderen nicht. Dasselbe gilt für Neubauten (Gewächshaus, Geräteschuppen usw.). Außer den Baulichkeiten fallen noch bestimmte Pflanzen ins Gewicht (Obstbäume, Beerensträucher, keine Ziersträucher und -bäume, wohl aber eine Außenhecke, Rosenstöcke ...) sowie ggf. eine eigene Strom- und Wasserversorgung. Auch hier gilt, dass das in deinem Verein erlaubt sein und vorher genehmigt werden musst, falls du selbst beides installierst - wenn es schon da war, als du den Garten selbst übernommen hast, wird es berücksichtigt. Was du unter der Hand mit dem Käufer machst, ist deine Sache - nur offiziell darf das nicht laufen. Per Gesetz darf ein Kleingarten nämlich kein Spekulationsobjekt sein. Deshalb ist die ganze Sache ja so günstig; wenn du hier die normalen Grundstückspreise für die Pacht zugrundelegen würdest, würde sich kaum jemand einen Garten zulegen (können). Guck einfach mal ins Bundeskleingartengesetz und in eure Satzung, da steht eigentlich alles drin, was du dazu wissen musst.

...zur Antwort

Essig usw. alles schon probiert, bringt nach meiner Erfahrung gar nichts. Das Einzige, was bei den Hinterlassenschaften unserer Miezen hilft, ist Fébrèze. Es muss nicht das Original sein, inzwischen ist auch der Billignachbau von Aldi & Co. qualitativ gleichwertig.

Aber dieses Urine-off hört sich gut an, das werde ich auch mal versuchen, danke für den Tipp!

...zur Antwort

Der "Liebesperlenstrauch" (Callicarpa) hat lila Beeren in der Größe von Liebesperlen, die meist bis spät in den Winter hängen bleiben.

Wenn es nicht unbedingt Beeren sein müssen, sondern wenn es dir vorwiegend um die Farbe in der trist-grauen Jahreszeit geht, kannst du auch Gehölze mit farbiger Rinde nehmen. Es gibt beispielsweise eine Hartriegelart mit roter Rinde. Wenn das Holz noch jung ist, ist es grün, wird aber mit zunehmendem Alter bordeaux- bis feuerrot und ist ein schöner Blickfang im Garten.

...zur Antwort

Unsere beiden Mädels waren 6 Monate und knapp 2 Jahre, als sie zusammenkamen. Es gibt sehr wohl so etwas wie Welpenschutz bei Katzen (wie eigentlich überall in der Natur - außer bei Menschen, leider). Die Große hat die Kleine in Ruhe gelassen, sie haben sogar aus einem Napf gefressen und ins selbe Kistchen gemacht, bis die Kleine ca. 10 Monate alt war.

Danach war Schluss mit lustig. Erst hat die Kleine ewig Prügel bezogen, aber jetzt ist sie ausgewachsen und 1 kg schwerer als die "Große", die jetzt ihrerseits ständig dran glauben muss. Wir haben alles versucht (Glückliche Katzen aus der Steckdose, "impfen" der Lieblingsplätze mit dem Duft der jeweils anderen Katze usw. usf.).

Die einzige Erfahrung, die wir den beiden (und uns) erspart haben, war das Einsperren in einen kleinen Raum. Diese Schocktherapie kann bleibende psychische Schäden hinterlassen (man stelle sich nur mal einen Moment vor, wie man selbst sich fühlen würde, wenn man mit seinem Lieblingsfeind eingesperrt wäre ...). Wir sind dazu übergegangen, immer mindestens eine geschlossene Türe zwischen den beiden zu haben.

Wenn sie sich dann doch mal begegnen (eine ist neulich aus dem Fenster gesprungen - wir müssen dringend die Büsche darunter schneiden, die waren einfach hoch genug für den Sprung), bekämpfen sie sich bis aufs Blut. Und wenn ich Blut sage, dann meine ich Blut und nicht nur ein bisschen Zoff, wie er unter unseren früheren Katzen üblich war.

...zur Antwort

Was du suchst, heißt im Amtsdeutsch ein nichts vereinsgebundenes innerstädtisches Freizeitgrundstück.

Frag mal beim Bauamt nach, die wissen, wo es solche Grundstücke gibt. Meist liegen sie in der Nähe bzw. am Rand von Schrebergartenvereinen, gehören aber nicht dazu. Auf jeden Fall sind sie nicht als Bauland ausgewiesen (wegen der Nähe zu Starkstromleitungen, Naturschutzgebieten o.ä.) und deshalb relativ billig zu haben.

Ob es solche Grundstücke in Düsseldorf tatsächlich gibt, weiß ich nicht, aber die Leute beim Bauamt müssten dir das sagen können.

...zur Antwort

Wie sagen die Anwälte immer so schön? Es kommt darauf an.

Ich schicke voraus, dass ich kein Anwalt bin und keine Rechtsberatung erteilen darf, das ist also nur meine persönliche Meinung.

Aus meiner Erfahrung heraus würde ich aber sagen:

Wenn du (anhand der Quittung oder Rechnung) nachweisen kannst, dass du die Laube bezahlt hast, und dann vielleicht noch Zeugen hast, die bestätigen, dass du die Laube gebaut hast, und wenn deine Freundin nicht beweisen kann, dass sie dich dafür bezahlt bzw. dir das Geld für die Laube gegeben hat, hast du ein Recht auf das Geld.

Nicht auf die Laube, weil die inzwischen mit dem Grundstück verbunden ist, und wie du schreibst, ist es ja ihr Kleingarten und nicht deiner.

Und du musst immer damit rechnen, dass sie falsche Zeugen bringt, dann steht Aussage gegen Aussage.

Ich will ihr beileibe nichts unterstellen, aber die Lebenserfahrung zeigt, dass manche Leute auf sehr komische Ideen kommen, wenn sie nach einer Trennung so richtig sauer sind.

...zur Antwort

Alles richtig - bis auf die Antwort von Pascal7 (die Monate mit R, das war die Faustregel für Muscheln).

Rhabarber sollte man ab jetzt nicht mehr essen. Nach Johanni (24.06.) steigt nämlich der Oxalsäuregehalt im Rhabarber stark an und dann ist er nicht mehr sehr gesund. Diese Säure greift beispielsweise den Zahnschmelz an und geht in höherer Dosierung auch an die Nieren.

Also noch schnell die letzten Bestände verwerten oder bis zum nächsten Jahr warten.

Guten Appetit! Mein Lieblingsgericht ist übrigens lauwarmer Rhabarberkompott mit lauwarmem Grießbrei aus Vollkorngrieß (der schmeckt leicht nussig - hmmmmm!).

...zur Antwort

Die übergeordnete Regelung ist das Bundeskleingartengesetz, das kannst du hier als PDF herunterladen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkleingg/gesamt.pdf

Soweit ich weiß, ist im Falle eines Konfliktes zwischen Satzung und Gesetz die Satzung nachrangig.

Der Tipp mit der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist gut, aber wenn du mit deinem Plan weitgehend allein auf weiter Flur stehst, kannst du dich immer noch an die nächsthöhere Instanz, den Bezirksverband, wenden. Dessen Adresse findest du in der Verbandszeitschrift.

Viel Glück!

...zur Antwort

Frage gerade erst gelesen, Antwort kommt hoffentlich nicht zu spät: Ganz schlichtes Waschpulver über Nacht einwirken lassen (1 bis 2 EL). Bei hartnäckigen Verschmutzungen (Urinstein) mehrmals wiederholen. Wirkt Wunder!

...zur Antwort

Kann alles sein, was die anderen geschrieben haben, das wirst du selbst am besten wissen. Aber Planzen können auch "vertrocknen", wenn sie zu viel Wasser bekommen. Die Symptome sind dieselben (tot ist tot), nur die Ursache ist eine andere. Alles, was nicht von Natur aus Sumpfpflanze ist, darf keine nassen Füße bekommen.

...zur Antwort

Unser Tierarzt sagt, dass es allein an dem Fettgehalt liegt. Tatsächlich schlecken unsere Miezen auch so ziemlich alles weg, was Fett enthält - ganz egal, wie der Eigengeschmack der Speisen ist:

Schokolade (aber keine Zartbitter), Öl aus Makrelen- und Sardinenkonserven, Schwarzwälder Kirsch- und andere Sahnetorten usw., sogar mit Kokosmilch gekochte Currygerichte und mit Öl zubereitetes Chili con carne! Die Gewürze scheinen ihnen überhaupt nichts auszumachen.

Und bevor sich große Empörung breit macht:

Nein, wir füttern unsere Katzen nicht damit! Ich gebe hier nur die Erfahrungen aus langen Jahren wieder, in denen wir immer mal wieder vergessen haben, irgendwelche Essensreste für die Miezen unerreichbar wegzustellen.

...zur Antwort

Sauerstoffpumpe und Styropor tun nicht not, wenn der Teich groß genug ist. Wenn aber viele Fische und Pflanzen drin wohnen, sieht das etwas anders aus.

Der Sprudler ist schon besser, weil er die Funktion von fließendem Wasser übernimmt.

Und wenn Styro, dann ist auch die Form weitgehend egal; wichtig dabei ist, dass man ein langes Kunststoffrohr daran befestigt, das unten bis unter die Frostgrenze in den Teich reicht (also je nach Teichtiefe knapp 80 bis 120 cm). Oben braucht das Rohr nur knapp über das Styro herauszuragen, man kann das ganze Ding gut mit Tannenzweigen abdecken, um das hässliche Styro zu verstecken.

...zur Antwort

Es ist eigentlich ziemlich egal, welche Sorte man sät - billigen Berliner Tiergarten oder irgend einen kostspieligen Golfrasen. Wichtig ist, dass man ihn regelmäßig (also alle paar Tage) mäht, damit er schön dicht wird. Wenn man das nicht von Anfang an macht, wird auch der Golfrasen nix, sondern kriegt Löcher und Wildkräuter. Das hat uns jedenfalls ein Fachmann gesagt, der sehr viel mehr am Golfrasen verdient hätte, und wenn ein Kaufmann schon freiwillig auf seine Marge verzichtet, kann der Tipp so schlecht nicht sein.

:-)

...zur Antwort

Wenn ihr die Viecher schon killt, dann habt wenigstens den Mut, es auch wirklich zu tun, anstatt sie elendig ersticken oder in Salz unter Krämpfen eingehen zu lassen - das ist Tierquälerei!

Ich sammle die Schnecken ein, gebe sie in ein Glas mit Schraubverschluss, dessen Deckel ich perforiert habe, und bringe sie auf die andere Seite des Bahndamms auf die andere Seite des Grabens, da hat der Bauer eine große Wiese, und da lasse ich die wieder frei.

Die können doch nichts dafür, dass sie nicht lesen können und nicht wissen, dass das mein Garten ist. Und wer weiß - vielleicht können wir nicht lesen und wissen gar nicht, dass das deren Garten ist ...

Und noch ein Tipp, wenn man die Nacktschnecken nicht anfassen mag: Gummihandschuh anziehen oder Plastiktüte über die Hand stülpen.

:-)

...zur Antwort