Hallo,

da kann es mehrere Möglichkeiten geben:

- sie ist vielleicht doch nicht die beste Freundin

- sie ist zur Zeit zu sehr mit "diesem Mann" abgelenkt

- sie ist selbst mit deiner Situation überfordert und weiß nicht, wie sie dir helfen soll und versucht das durch Ignorieren zu überspielen

Ich würde ihr sagen, dass es dir nicht gut geht und du von ihr enttäuscht bist und du mit dem Gedanken spielst, mit ihr doch nicht wegzufahren. Wenn diesbzgl. keine Reaktion kommt, würde ich an deiner Stelle eher nicht mit ihr wegfahren.

Und wenn es dir weiter nicht gut geht, rede mit anderen Freunden.

Gruß franzius007

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Wenn er schon einen Brief bekommen hat, dass er vor den Strafrichter muss, wird das wohl nicht mit einem "netten Gespräch" abgetan sein, sondern es folgt höchstwahrscheinlich eine Strafe. Es kommt immer gut, wenn man seine Straftat einsieht und ein Geständnis wirkt meistens strafmildernd. Außerdem kann man versuchen sich mit dem Opfer zu "vertragen" und zu entschuldigen. Das muss dann aber auch wirklich ernst gemeint sein. Wenn es dumm läuft, kommt noch eine Zivilklage wegen Schmerzensgeld auf ihn zu.

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Wenn du dich nicht blamieren willst, solltest du wenigstens die Grundregeln kennen:
- ordentliche normale Kleidung
- wenn der/die Richter während einer Gerichtsverhandlung den Saal betreten oder verlassen oder eine Entscheidung am Ende verkünden, steht man auf
- im Gericht lärmt man nicht rum und benimmt sich angemessen
- persönliche Meinungen bei Verfahren bespricht man nicht mit Verfahrensbeteiligten
- Richter unterstehen nur dem Gesetz und sind daher nicht weisungsgebunden

Alles andere bekommst du schon mit oder kannst du deine "Ausbilder" fragen.

Viel Spaß bei deinem Praktikum.

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Also wenn der Kumpel beim Gericht arbeitet, könnte es sein, dass er Bereitschaft beim Ermittlungsrichter hat. Dieser hat meistens feste Zeiten am Wochenende in dem man im Gericht ist und die Polizei alle diejenigen dem Ermittlungsrichter "vorstellt", welche länger als 24 h in Gewahrsam bleiben sollen. Darüber entscheidet dann der Bereitschaftsrichter beim zuständigen Amtsgericht. Das macht aber jedes Bundesland etwas anders.

"Normale" Verhandlungen finden üblicherweise von Montag bis Freitag, in Ausnahmefällen auch Samstag statt. Sonntag wäre mir neu.

Ansonsten klingt die Story von dem Kumpel leicht unglaubwürdig.

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Das kann man so pauschal nicht beantworten. Wenn es um einen einfachen Fall mit einem Jugendlichen geht und die Staatsanwaltschaft mitmacht, kann ein sog. vereinfachtes Jugendverfahren durchgeführt werden. Ziel ist hierbei, dass die Strafe sehr schnell auf die Tat folgt. Im optimalsten Fall erfolgt eine Entscheidung noch am Tattag. Das ist aber erst selten.
Ansonsten kommt es ganz auf das Verfahren, das Delikt und die zu erwartende Strafe an. Ein Diebstahl mit Geständnis ist schneller zu bestrafen, als ein Mord, wo das Gericht entscheiden muss, ob der Angeklagte mehrere Jahre einsitzen wird. Ich denke, dass ist nachvollziehbar.
Ansonsten kommt es immer auch auf die Belastungssituationen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft und Gericht an.

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Das Formular wäre ja hier als (Erst-)Antrag auf Prozesskostenhilfe zu verstehen. Prozesskostenhilfe gibt es grundsätzlich nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dies bedeutet, dass zu dem Formular auch der Klageentwurf beigefügt werden sollte, sonst kann das Gericht den Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht prüfen, weil es ja gar nicht weiß, um was es geht. Sofern ein Anwalt sich darum kümmert, stellt er zusammen mit dem Mandanten alles zusammen. Bei "einfachen Sachen" ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich (z. B. bei klassischen Zivilverfahren vor dem Amtsgericht). Hier kann auch die zuständige Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht helfen.
Deutlich schneller könnte aber auch ein Mahnbescheid mit anschließendem Vollstreckungsbescheid sein. Nachteil ist hier aber, dass die Kosten (0,5 Gebühr) der Antragsteller vorstrecken muss.

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Ich würde einfach die Wahrheit sagen. Eine gute Führungskraft merkt rasch, ob die Geschichte stimmt.

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Ob es legal war, mag dahingestellt sein. Andererseits würden sich alle aufregen, wenn man das Bild nicht veröffentlicht hat und es geknallt hätte.

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Hallo,

die Aussage "zurücknehmen" gibt es so nicht, wie du dir das vorstellst.
Du bist nach der Lesart ein Beschuldigter in einem Strafverfahren. Somit braucht man weder vor der Polizei, noch vor Gericht als Beschuldigter/später evtl. Angeklagter Angaben zur Sache machen (außer Personalien). Darüber wurdest du sicherlich auch belehrt.
So wie ich es verstehe, hast du mehr Angaben gemacht, als nur deine Personalien.
Diese Aussage wurde dokumentiert und befindet sich nun beim Vorgang der Polizei. Selbst wenn du nun nochmal vorstellig werden würdest und darum bitten würdest, die Aussage zu entfernen, dürfte das m. E. die Polizei nicht machen. Sie würde lediglich deine "neue" Aussage oder Anmerkung/Bitte zusätzlich in dem Vorgang dokumentieren. Dies könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass die ganze Geschichte damit nur noch "bekräftigt" wird. Also lass das erstmal lieber.
Ich empfehle dir, dass du dir zusammen mit deinen Eltern anwaltlichen Rat einholst.
Sofern du Ersttäter bist, könnte die Staatsanwaltschaft vielleicht das Verfahren (ggf. gegen Auflagen) einstellen. Sollte es zum Gerichtsverfahren kommen, kannst du immer noch sagen, unter welchen Umständen aus deiner Sicht damals die Aussage bei der Polizei zustande kam. Sofern dort etwas nicht korrekt verlaufen wäre, kann es sein, dass du so gestellt wirst, als wenn du die Aussage nicht gemacht hättest. Dir sollte aber schon klar sein, dass die Straftat selbst weiterhin im Raum stehen würde.
Andererseits ist das Ansinnen der Polizei doch auch nachvollziehbar: Sie will die Hintermänner ermitteln.

Lasse dich nun zeitnah durch einen Anwalt für Strafrecht beraten und dann solltest du versuchen, den "Schaden" zu minimieren, d. h. manchmal kann ein Geständnis sogar von Vorteil sein, nämlich dann, wenn der Jugendrichter dich so "bestraft", dass die Strafe nicht in einem Führungszeugnis auftaucht, was sich mancher zukünftiger Arbeitgeber gern vorlegen lässt und mit einem Eintrag dürfte es schwerer sein, die Arbeitsstelle oder den Ausbildungsplatz zu bekommen. Diese ganzen Punkte wären aber erst von Relevanz, wenn das Verfahren auch in diese Richtung geht. Daher jetzt erstmal mit dem Anwalt Rücksprache nehmen.

Gruß franzius007

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Hallo,

wie die Vorredner schon geschrieben haben, würde ich auch davon abraten, Geld vorab zu überweisen. Stelle dir mal vor, du bezahlst, erhältst sogar die Wohnung und stellst dann fest, dass der Vormieter bei seinem Auszug die Möbel beschädigt hat. Dann fehlt dir jegliches Druckmittel oder du rennst dem Geld hinterher, was du dann wegen der Beschädigung anteilig zurück haben willst.

Wenn du aber unbedingt das machen willst, schlage vor, dass das Geld an einen Dritten gezahlt wird. Dieser bestätigt dem Vormieter, dass das Geld da ist. Das Geld wird aber erst ausgezahlt, wenn 1. der Mietvertrag zustande kommt und 2. die Möbel bei deinem Einzug in Ordnung sind. Ansonsten erhältst du das Geld zurück. Du müsstest nur jemanden der den Dritten spielt und mit dem der Vormieter einverstanden ist.
Im Übrigen kannst du jederzeit einen Vertrag auch erstellen und dem Vormieter per Brief/Fax/E-Mail zusenden. Der Vormieter soll bitte unterschreiben und dir zufaxen oder per Post senden (von E-Mail rate ich ab). Dann hast du einen ordentlichen Vertrag und kannst beruhigt(er) überweisen.

Gruß franzius007

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Die Berufsbezeichnung ist Richterin oder Richter.
Die Dienstbezeichnung kann unterschiedlich sein, z. B. Richter, Richter am Antsgericht, Vorsitzender Richter am Landgericht usw.

Theoretisch könnte es auch eine Rechtspflegerin oder Rechtspfleger sein, sofern es sich um ein Verfahren handelt, die dem Rechtspfleger übertragen sind, z. B. Zwangsversteigerung.

Nur mal am Rande: In Deutschland ist es nicht üblich, dass in Gerichten ein Hammer durch den Richter während der Gerichtsverhandlung genutzt wird.
So etwas gibt es ggf. in den USA und im Fernsehen.

Gruß franzius007

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In deinem Fall sollte man zwei Sachen unterscheiden:

1. strafrechtliche Belange:

Du schreibst, dass es um einen Betrugsfall geht. Wenn der Minderjährige schon 14 Jahre alt ist, ist er strafmündig, d. h. wenn du ihn per Strafanzeige anzeigst, würde er ggf. für den Betrug bestraft werden, sofern die Justiz ebenso von einem Betrug ausgeht.

Diese Sache ist zunächst unabhängig davon, ob er zahlt oder nicht zahlt.

2. zivilrechtliche Belange:

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren alt ist. Wenn der Anwalt schon schreibt, dass er noch kein eigenes Geld verdient, scheint es unstrittig zu sein, dass hier der Betrugsfall angenommen wird. Mich wundert nur, dass die Eltern hier nicht weiter erwähnt werden.

Wenn du also mittels Klage oder Mahnbescheid deine Forderung aus dem Betrugsfall durchsetzt, hättest du einen vollstreckbaren Titel, womit du 30 Jahre lang deine Forderung gegenüber dem heute Minderjährigen vollstrecken könntest. 

Der Anwalt will damit nur klar machen, dass du jetzt hier nicht innerhalb kürzester Zeit dein Geld erhalten wirst, denn wenn der Minderjährige kein eigenes Geld verdient, dürfte es schwer sein, etwas zurückzuzahlen. Dazu braucht es keinen Paragraphen. 

Das bedeutet aber nicht, dass du nicht mittels Mahnbescheid (mit anschließendem Vollstreckungsbescheid = Titel) oder Klage (bei Klagegewinn = Titel), die Forderung feststellen lassen kannst, denn damit kannst du 30 Jahre lang das Geld einfordern. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit der außergerichtlichen Vereinbarungen.

Da der geschilderte Sachverhalt nicht ausführlich genug ist, kann ich dir nur raten, dir die Forderung wie oben beschrieben zu "sichern" und nicht auf bloße Zusagen des Minderjährigen oder dessen Anwalts zu vertrauen.  Ggf. kann es auch die Eltern des Minderjährigen treffen.

Sollte der Minderjährige dann sein eigenes Geld verdienen, könntest du mit dem "Titel" dann das Geld einfordern.

Gruß franzius007

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Hallo,

normalerweise erhalten das Protkoll nur die Parteien bzw. deren Bevollmächtigte. Zeugen und Sachverständige erhalten das Protokoll üblicherweise nicht.

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Kommt darauf an, ob nass oder trocken.

Ich denke mal, du meinst nass.

Dann brauchst du Rasierschaum oder Rasiergel und einen Rasierer. Ich empfehle einen Rasierer mit 3-4 Klingen.

Preislich kostet das alles ca. 10-15 Euro. Das teure sind zukünftig eigentlich die Klingen.

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Ist vielleicht dein W-Lan so konfiguriert, dass dort keine neuen Geräte automatisch aufgenommen werden können?
Oder hast du eine Blacklist auf dem Router angelegt?
Hast du ein Handy mit W-Lan-Hotspot-Funktion? Wenn ja, schalte das mal ein und verbinde dich mit diesem W-Lan.

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Wie kann ich gegen Polizeiliche Willkür vorgehen (gibt's da überhaupt Chancen )?

Hallo

Ich hatte gestern Abend einen lautstarken Streit mit meiner Freundin (meine Freundin nimmt sehr viele Antidepressiva & wenn sie diese dann mit Alkohol mischt , wird sie teils sehr aggressiv) , worauf hin einer der Nachbarn die Polizei alarmiert hat. Trotz mehrfacher Versuche meinerseits die Situation zu schildern & auf das Pillenproblem meiner Freundin hinzuweisen , wurde einer der Polizisten sofort sehr laut & schubste dann erst mich in's Schlafzimmer & meine Freundin in's Wohnzimmer. Nachdem meine Freundin dann nochmal ausdrücklich betont hatte , dass das Geschrei von ihr kam & sie nicht möchte , dass ich die Wohnung verlassen muss , sagte der Beamte im Nebenraum auf einmal zu mir das meine Freundin gesagt hätte , dass ich sofort verschwinden soll & erteilte mir einen Platzverweis. Als ich mich weigerte , die Wohnung zu verlassen (wir wohnen zusammen , ich stehe aber erst in 2 Wochen im Mietvertrag) wurde ich sofort von 3 Beamten in den Hausflur geschliffen , auf den Granitboden geworfen & mit einem Knie am Hals und dem Arm , verdreht hinter dem Rücken fixiert , dann wurden mir Handschellen angelegt. Zur Krönung musste ich eine Nacht in Gewahrsam verbringen (inkl. einmal voll vor allen Anwesenden Entkleiden etc.). Von dem ganzen Spektakel habe ich eine leichte Verletzung an der Stirn & ein wund gescheuertes , dickes Handgelenk davongetragen.

Kann ich IRGENDWIE dagegen vorgehen ? Sowas kann doch in der heutigen Zeit wirklich nicht mehr angehen..

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Sicherlich war der Vorfall unangenehm, aber andererseits frage ich mich, warum man hier gleich immer vorschlägt, zum Anwalt zu rennen.

Fakt ist doch eins: Es war lautstark, der Nachbar sah eine Bedrohung (Geschrei) und/oder Belästigung (Lärm) und er hat die Polizei angerufen.
Die Polizei muss relativ schnell sich ein Bild machen und sie muss da nicht alles wissen, was es da für Besonderheiten gibt. Ziel ist in dem Moment, die Bedrohung oder die Belästigung zu unterbinden. Das du es den Beamten schön erklärst, kann von Vorteil sein. Diesmal haben sie es anders gesehen und festgelegt, dass du gehen solltest, auch wenn deine Freundin das nicht wollte und das hat auch keine Relevanz, ob du im Mietvertrag stehst oder nicht. Dem bist du nicht nachgekommen, was dazu führte, dass gegen dich einfacher körperlicher Zwang angewandt wurde und du eben mitgenommen wurdest.
Die Beamten sahen hier eine Gefährdungslage (und in dem Fall ist es egal, von welcher Seite). Die Beamten könnten sogar argumentieren, dass sie dich vor deiner zugedröhnten Freundin für die restliche Nacht schützen wollten und es steht nirgendwo, wen sie von den beiden dann vor die Tür setzt. Da du anscheinend in dem Moment noch der "Normale" warst, solltest du gehen.

Spielen wir das doch mal durch, wenn sie es nicht gemacht hätten:
Die Beamten rücken wieder ab. Deine zugedröhnte Freundin macht weiter und das Spiel geht von vorne los. Du hattest vor dem Eintreffen der Beamten die Lage mit deiner Freundin anscheinend nicht im Griff und danach wäre das sicherlich nicht anders gewesen.

Auch wenn du es ungerecht empfindest, lass es darauf beruhen und mache keine große Welle daraus. Wenn du Pech hast, gibt es sonst noch eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Der Gang zum Anwalt freut nur einen: Den Anwalt und dessen Konto.

Auch wenn es schwer fällt, in dem Moment die Entscheidung der Polizei zu akzeptieren, solltest du das tun. Bedenke dabei, die Ursache hat deine Freundin gesetzt. Sollte sowas nochmal passieren, befolge die Anweisung und gehe einfach und übernachte bei einem Kumpel.
Das entspannt die Lage und ist preiswerter, denn wenn du Pech hast, bekommst du für die Fahrt im Polizeiwagen und die Übernachtung noch eine schöne Rechnung.

Und vielleicht ist es an der Zeit aufgrund dieses Erlebnisses mal zu überlegen, ob es so weitergehen kann mit deiner Freundin und dem Alkohol.....

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Ich gehe mal davon aus, dass du nichts Schriftliches gemacht hast.
Somit wird es schwierig, das Geld wieder zu bekommen.
Hast du ihm das Geld bar gegeben oder überwiesen? Waren Zeugen ggf. bei der Übergabe dabei?
Du könntest höchstens versuchen, mal ganz dreist einen Mahnbescheid über das zuständige Amtsgericht zu beantragen. Kostet bei 500 Euro jetzt nicht so viel und vielleicht merkt er dann, dass du es ernst meinst. Wenn er dagegen in Widerspruch geht, müsstest du vor Gericht aber beweisen, dass du ihm das Geld gegeben hast. Und das wird dann schwer.
Reagiert er nicht auf den Mahnbescheid beantrage den Vollstreckungsbescheid. Reagiert er darauf auch nicht, hast du einen vollstreckbaren Titel. Ansonsten wird es schwer, dass vor Gericht durchzuboxen. Viele Leute wissen nicht, dass das Amtsgericht beim Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nicht prüft, ob die Forderung berechtigt ist.

Zukünftig weißt du ja nun, dass bei Summen, die für dich viel Geld bedeuten lieber etwas Schriftliches gemacht werden sollte.

Und deinem Vater wirst du es wohl erklären müssen oder du verdienst das Geld.

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Hallo Konsti1,

schön, wenn du versuchst, das Gewicht zu reduzieren. Das schadet nie und das machst du für dich und nicht für die anderen (wobei dann natürlich diese Beleidigungen bzgl. dem Gewicht ins Leere laufen).
Wenn du derzeit in deiner Klasse besser zurechtkommst, versuche doch noch ein paar zarte Freundschaften zu knüpfen. Desto mehr du davon hast, umso mehr Leute können den anderen später klarmachen, dass du dich geändert hast.

Zum Thema Rauchen/Trinken: Nein, du brauchst da nicht mitmachen. Manche denken, dass sie besonders cool sind, wenn sie rauchen und trinken. Sind sie aber nicht. Die Zigaretten kosten reichlich Geld und fördern nicht die Gesundheit. Und beim Trinken sollte man es nie übertreiben. Stell dir mal vor, du bist rotzevoll und deine dir nicht wohlgesonnenen "Kumpels" machen Fotos von dir in diesem Zustand.... Sollen sie doch trinken, bis sie unter dem Tisch liegen.

Versuche mit deinen wenigen Freunden viel gemeinsam zu machen. Das stärkt dein Selbstbewusstsein und dann kannst du über manchen dummen Spruch nur noch milde lächeln.
Lass die Schule nicht außer Acht. Am Ende bist du der Gewinner, wenn du einen guten Schulabschluss hast.

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Total wütend wegen Ausbildung!?

Seit dem 1.09 bin ich in der Ausbildung im öffentlichen Dienst (Gericht). Wir müssen jeweils 3 Wochen in jede Abteilung. Die erste Abteilung war echt super. Habe zum Schluss keine Fehler gemacht und wurde gelobt das ich die Aufgaben schon am Anfang gut umsetze. In der jetzigen Abteilung habe ich jeden Tag ne mega Krawatte! Ich bin jeden Tag hat schon 10 vor 8 im Büro und fange an die vorgelegten Akten zu bearbeiten. Meine Arbeitskollegen sind bis 9 oder oder später im Büro neben an und quatschen mit den anderen. Ich sitze da also alleine mit Aufagben die mir zum Teil noch nicht erklärt worden. Zudem muss ich sagen dss ich mir alles wirklich alles Schritt für Schritt aufschreibe was mir gesagt wird und wie es am PC ausgeführt wird. Sie sagen mir dann auch das wenn ich fragen habe, fragen soll. So dann quäle ich mich ab da ich natürlich selber versuchen will die Aufgaben zu schaffen aber ich bin total neu da und sehe Sachen zum ersten mal also ist es doch verständlich das ich oft nachfragen (muss). So, wenn ich dann morgens aber Rüber gehe zu ihrem Kaffee klatsch werde ich schief angeguckt und sie erklären es mir dann total genervt. Ich fühle mich dann total s***. Als ob ich nur ein störenfried wäre. Dann wird mir gesagt das ich einige Sachen vergessen hab auszutragen aber das ist dann wirklich nicht meine schuld da ich mir ja immer alles aufschreibe was sie mir gesagt haben und wenn ich es nicht aufgeschrieben habe dann weiss ich dss auch nicht. Das sage ich dann auch immer also indirekt das es ihre schuld ist und sie sagen dann Nur "ja jetzt weisst du es ja". Es nervt mich einfach da ich auch die einzige auszubildende bin die wirklich jeden Tag da isz egal ob krank oder nicht Und ich die einzige bin die alles aufschreibt weil ich eine gute Bewertung haben möchte und es natürlich verstehen will. Meine anderen mit azubis sind oft krank und haben auch schon einzelne Urlaubstage in Anspruch genommen und da denk ich mir auch nur das sie es nicht allzu ernst nehmen. Also ich Rege mich einfach drüber auf das ich als "Nervensäge" gesehen werde. In einigen Wochen kommt eine auszubildenden "Vertretung" (?) ihr können wir dann unsere sorgen sagen aber das dauert noch. Was kann ich jetzt nur tun? Bin echt sauer und es fällt mir schon schwer da nett zu bleiben

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Hallo,

ruhig Blut....
Es ist schön, wenn du mit vollem Tatendrang und Wissbegierde deine Ausbildung angehst. Übertreibe es aber auch nicht. Gerade zu Beginn kannst du nicht alles gleich wissen und das verlangt auch keiner.
Sei aufmerksam und mache zunächst nur deine dir zugewiesenen Aufgaben. Bedenke bitte, dass die Ausbilder davon ausgehen, dass dir die theoretischen Grundlagen noch fehlen. Verständlich wäre deine Reaktion, wenn du kurz vor Abschluss deiner Ausbildung stehen würdest.
Wenn du mit der Situation gar nicht klarkommst, solltest du mit deinem zentralen Ausbildungsleiter sprechen. Meistens kennt er die Kollegen und/oder kann dir einen Rat geben. Andernfalls kann er ggf. auch reagieren, wenn sich andere Auszubildende vielleicht ebenfalls an ihn mit dem selben Problem gewandt haben.

Ärgere dich auch nicht zu sehr, wenn dir die Kollegen eine aus deiner Sicht ungerechte Bewertung geben, sofern die Bewertung noch ein "gut" oder auch "befriedigend" ist. Du willst dich ja auch noch steigern.....

Die Jugendauszubildendenvertretung kümmert sich erfahrungsgemäß eher weniger um "Einzelschicksale", sondern soll für die Auszubildendenangelegenheiten zur Stelle sein, die alle Auszubildenden im Gericht betreffen. Ich fände es als Ausbilder etwas "befremdlich", wenn die "neue" Auszubildende gleich mit der Jugendauszubildendenvertretung kommt. Du kannst die Kollegen nicht mal schnell ändern und das werden diese auch nicht tun. Das führt zum Schluss nur zur Konfrontation.

Ich wünsche dir weiterhin viel Freude bei der Ausbildung und denke daran: neue Abteilung=neue Kollegen=neues Glück ;)

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