Laut Urteil in einem ähnlichen Verfahren (da war es tatsächlich die GEZ), hättest Du ihn vorher warnen müssen, da mit Sicherheit keine unmittelbare(!Die wird sehr schmal ausgelegt, Angst reicht nicht!) Gefahr für Dich bestand. Suche Dir einen Anwalt, wenn es zur Anzeige gegen Dich kommt. Notwehr wird hier vermutlich nicht angenommen werden.

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Das wäre mir aber neu. Ab 14 darf er seine Konfession bestimmen und auch seine Schule selbstständig wechseln. Obwohl das eine mit dem Anderen nicht immer was zu tun haben muß.

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Das kann schon sein. Wer da allerdings die Verantwortung für hatte, sollte sich schon mal mit seiner Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Und sicherheirsthalber auch mit Peter Zwagat...

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Weil sich mit XP SP3 der Windows-Wlan-Stack in Deinem System wieder "durchgesetzt" hat und Du vorher über den Stack von z.B. Intel ins Wlan verbunden wurdest. Aktiviere wieder den alten Stack, dann gehts. Solltest Du unter "Programme" finden. Z.B. Intel Wireless Pro oder ähnliches.

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Kommt drauf an. Wenn Die Zeitung beim FA als Populär-Magazin geführt wird dann nicht.

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Nein. Nicht in Deutschland. Hier kannst Du nur Namen und Muster/Marken/Technische Erfindungen patentieren lassen (beinhaltet Erfindungen von Maschinen usw.) Werke (Bücher, Musik) unterliegen per se dem Urheberschutz. Nur Ideen, da mußt Du schneller sein, als andere.

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Natürlich ist das möglich. Und wenn Dein Anliegen die notwendige(!) Dringlichkeit laut SGB II erfüllt, ist auch ein Weiterbezug der Leistungen in der Zeit möglich.

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When the wind blowes (Wenn der Wind weht).

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Das hängt auch vom jeweiligen Mietspiegel und der Verfügung von Wohnraum in Deiner Stadt/Kreis ab. Es zählen nicht nur die von Dir genannten Rahmendaten. In Berlin wäre so eine Wohnung m.E. möglich, da dort Sonderrahmen geschaffen worden sind.

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Ein Haftpflichtversicherer hat die Pflicht Dich zu versicheren. Hört sich erst einmal gut an. Wenn Deine Bonität nicht stimmt (die darf er selbstverständlich mit Deiner Einwilligung prüfen), wird er Dich trotzdem gegen Vorkasse versichern müssen. Stimmst Du der Boni-Prüfung nicht zu, wird er vermutlich sofort den Jahresbetrag per Vorkasse verlangen. Das ist nicht nur legal, sondern üblich. Monatliche/Vierteljährliche Zahlung ist reine Kulanz der Unternehmen. Die Prämie wird lt. Gesetz immer im voraus und sofort fällig.

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Verjährung für was? Du schreibst doch, Du hast die Rechnung bezahlt. Schicke denen den Beleg darüber und dann sollte Ruhe sein. Wenn nicht, warte den Mahnbescheid ab und widerspreche dem. Allerdings kann es durchaus sein, daß das Inkasso-Unternehmen noch Ansprüche gegen Dich geltend machen kann. Und die Fristen scheinen sie ja gewahrt zu haben (Unterbrechung der Verjährung durch Mahnung).

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Nein. Kannst Du nicht. Das ist kein Storno-Grund (auch nicht bei bestehender Reiserückstrittsversicherung), da Dein Reisebüro für diesen Fall einen Sicherungsschein beantragt hat, dessen Versicherung dann Deine Ansprüche ausgleicht. Schönen Urlaub.

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Du kannst das Bild per Tastenkombination auf den Kopf stellen. Dir verrate ich aber nicht, man findet nicht immer leicht zurück. Für Rotationen eignet sich folgende Software: http://www.entechtaiwan.net/util/irotate.shtm

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Beide stehen im Brief/Schein als Halter. Das wäre doch eher ungewöhnlich. Ansonsten muß der Wagen dort gemeldet sein, wo er sich über 180 Tage im Jahr aufhält, sofern man dort auch einen Wohnsitz unterhält.

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Kommt drauf an. Wenn es Akkus in Form von "normalen" Batterien sind, in der Regel nicht. Kameras mit eigenen Hersteller-Akkus eignen sich in den allermeisten Fällen dafür, da deren Kapazität auch darauf abgestimmt ist. Guck in die Anleitung.

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Du kannst ihm bei einer Angserkrankung gar nicht helfen. Wichtig ist, das nicht nur eine Verhaltenstherapie durchgeführt wird. Die dauert schlicht zu lange. Es müssen auf jeden Fall Psychopharmaka Bestandteil der Behandlung sein. Mit denen kann er quasi sofort wieder am normalen Leben teilnehmen. Lasst Euch nicht einreden, daß die "matschig" in der Birne machen. Das ist Blödsinn. Auch sind die Nebenwirkungen heut zu Tage praktisch nicht mehr existent.

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Nein. Zum Notar mußt Du nicht. Was Ihr wollt ist ein "Berliner Testament". Beraten lassen würde ich mich trotzdem, da durch Formfehler in einem Erbschaftsverfahren evtl. sonst das ausgeschlossen wird, was ihr eigentlich vereinbaren wolltet. Zudem ist es Pflicht, daß das Testament mit der Hand geschrieben wurde. Ort, Datum, Unterschrift nicht vergessen.

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