Bitte geh wie folgt vor:

Such dir bitte einen Makler. Der ermittelt den korrekten Bedarf und sucht dir die preiswerteste Möglichkeit aus dem Markt aus. Anschließend ist er bei Fragen dein Ansprechpartner, ebenso in Schadenfällen. Dieser Service kostet nicht extra, weil die Courtage in der Prämie bereits enthalten ist.

Eine Seite im Internet, die bereits über 1000 Makler bei der täglichen Arbeit nutzen, ist folgende:

www.euro-pool.de

Dort wird z.B. in der PHV nach Vorkriterien (SB, Alleinerziehend o.Ä.) eine Übersicht aller Tarife der teilnehmenden Gesellschaften nach Prämie angezeigt. Anschließend kann man die Leistungen aller Tarife vergleichen und bekommt die Gewährleistung, nachdem man die für sich benötigte Leistung gefunden hat, die preiswerteste Gesellschaft abschließen zu können.

Das geht in fast allen Versicherungsarten so...

Viel Erfolg

...zur Antwort

Im Normalfall gilt, wer einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen. Doch keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der Vater hier dem Freund einen Gefallen, um den dieser ihn vielleicht sogar gebeten hat. Wer dabei fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.

Soweit die rechtlichen Grundlagen. Wie sieht es denn aber aus, wenn der nette Vater eine Privathaftpflicht-Versicherung hat? Rein rechtlich betrachtet, ist die Versicherung nicht verpflichtet Schadenersatz zu leisten, denn ihr Versicherungsnehmer haftet ja nicht.

Doch etliche Versicherungen zahlen trotzdem. Sie haben in ihren Bedingungen eine Klausel, die besagt, dass sie für fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden aufkommen.

Tipp: in der Versicherungspolice nachlesen, ob die Privathaftpflicht-Versicherung bei Gefälligkeitshandlungen auf den Haftungsausschluss verzichtet. Wenn nicht, dann dort anfragen, ob die Klausel mitversichert werden kann (ggf gibt es inzwischen Tarif-updates), sonst den bestehenden Vertrag zum Versicherungsjahresende kündigen und auf einen Tarif eines Versicherers wechseln, der das Risiko mit abdeckt.

Beispiel: www.euro-pool.de --> Privathaftpflicht --> Leistungen vergleichen

...zur Antwort

Bitte unbedingt einen Nachweis für die Forderung anfordern. In diesem Zusammenhang könntest du auch gleich einen "Buchauszug" über dein gesamtes Geschäft bei diesem FD anfordern, in dem alle Verträge aufgelistet werden, die Zahlungen, Stornobeträge und Forderungen beinhalten.

Das erleichtert deinem Anwalt eine mögliche Klageverteidigung.

...noch ein Tipp:

Sollte sich die Forderung aus einem Storno in den Jahren deiner nicht mit dem FD vertraglich geregelten Zeit stammen und du bist von dem FD nicht zeitnah über die Stornogefahr eines sich in der Haftung befindlichen Vertrages informiert worden, dann wird es schwer sein, die Forderung bei dir einzuklagen.

Damit wird ein Widerspruch gegen die Forderung unumgänglich sein.

Viel Erfolg...

...zur Antwort

Hallo zweifli65,

Grundsätzlich ist die BU-Versicherung anzuraten - ganz wichtig ist aber der richtige Versicherer mit dem optimalen Tarifwerk und ein Verhalten gegenüber dem Kunden, das auch im Leistungsfall fair bleibt. (siehe: Annahmeverhalten, Leistungsverhalten, Anerkennungsquote etc). wie z.B. die Swiss Life. (habe kürzlich einen workshop zum Annahmeverhalten bei BU-Verträge und im Leistungfall besucht) Lass dich hier bitte unbedingt von einem Makler (siehe Berufsregister der örtlichen IHK) beraten. Dazu wurde dir hier ja schon einiges geschrieben.

Zu den Aussagen bezüglich der Gesundheitsfragen kann ich aus Erfahrung sagen, dass es immer sinnvoll ist, sich mindestens die Leistungsübersicht der letzten Jahre (analog zum Zeitraum, den der Versicherer vorgibt) von seiner Krankenkasse geben zu lassen. Die (meistens kostenpflichtigen) Arztanfragen würde ich nur bei Vorliegen von Vorerkrankungen abchecken, ansonsten sind die für die Antragstellung nicht notwendig.

Noch etwas zum Bedenken: Die BU ist eine Wirkungsversicherung - das bedeutet: es passiert etwas, aus dessen Grund man mindestens zu 50% berufsunfähig wird und die Versicherungsleistung bekommt. Aber leider auch nicht immer... Wer Berufsunfähig ist, bestimmt immer noch der Versicherer. Es gibt aber noch andere Versicherungen, die sind so etwas wie eine Ursachenversicherung - das bedeutet: mir passiert etwas und aus der Diagnose heraus wird die Versicherungsleistung fällig. (Es gibt 5 Gesellschaften, die diese Versicherung anbieten - heißen Existenzschutz, Unfallkombirente oder auch Körper-Schutz-Police) In der Regel kombiniert man in dieser Versicherung eine Unfallrente ab 50 % Invalidität, bestimmte schwere Erkrankungen, den Verlust von Grundfähigkeiten und alle 3 Pflegestufen zu einer Versicherungsleistung: die Rente.

Ein weiterer Unterschied: Die BU zahlt im Leistungsfall nur bis zum Vertragsende, maximal bis zur Altersrente. Die "Existenzschutz" zahlt bei Leistung lebenslang. Ergebnis: Wichtiger als eine Einzelabsicherung ist der kombinierte Abschluss der BU mit der Existenzschutz. Nur dann ist man weitestgehend gut geschützt. (Habe leider einen Kunden, der diese Erfahrung machen musste)

Von allen Angeboten halte ich die Existenzschutz der AXA + der Janitos für am geeignesten. Die Janitos ist nur ein Nachbau mit geringfügig veränderten Bedingungen. Von der Barmenia kommt die billigste Version. Man geht halt über den Preis. Ich habe einen Vergleich bekommen, den ich aber nicht herausgeben darf. Bitte im Netz googlen...

Nachtrag: Der Abschluss einer Bu heißt im Leistungsfall meistens Krieg mit der Ver-sicherung, die sich wehrt, zu zahlen oder die Leistung verzögert. Da würde ich den vor-herigen Abschluß einer Rechtsschutzversicherung (Achtung: 3 Monate Wartefrist beachten) gleich mit anraten.

Ganz üble Erfahrungen im Leistungfall habe ich hier mit der Berufsunfähigkeitsversicherungen der AachenMünchener und der Nürnberger gemacht.

...zur Antwort
Kfz versicherung hat gekündigt und will SFR nicht an neuversicherer senden

Hallo, ich wurde im januar dieses jahres arbeitslos, die zahlungen vom arbeitsamt gingen ein paar tage zu spät ein und meine kfz versicherung Da-Direkt buchte den monatsbeitrag ab. da das Konto nicht gedeckt war, buchte meine Bank den Betrag wieder zurück, ca. eine woche später bekam ich von der DA eine Zahlungsvorderung in höhe von ca.650€ (gesmmter Jahresbeitrag 2012). ich rief natürlich sofort dort an mit der bitte um ratenzahlung, dieses wurde mir verwährt mit der aussage das ich ja vorher Monatlich gezahlte und das ja schon eine art Ratenzahlung war. Zu Deutsch, ich sollte den Gesammtbetrag sofort zahlen. ich hatte vorher niemals schulden usw. immer rechtzeitig gezahlt und denen das auch so gesagt aber nein, wir wollen alles und zwar sofort, sonst kündigung ! Ich sagte denen auch das ich die Zahlung nicht auf einmal zahlen könne und das ich Notfalls so lange warten würde bis es in ein Mahnverfahren geht in dem ich es dann Monatlich abzahlen könne. Damit fingen die Probleme an... Ich hab dann ein wenig gegoogelt und habe dann beim ADAC Online eine neue versicherung abgeschlossen (habe dort auch angegeben das mein vorversicherer mich wegen Zahlungsrückstand gekündigt hat). So weit, so gut. etwa eine woche später erhielt ich den Versicherungsschein vom ADAC. Dann ca. 2 wochen später bekam ich einen Brief in dem mir der ADAC mitteilte das ich dort nicht versichert werden könne da mein vorversicherer ihnen mitteilte das ich dort noch versichert sei. Ich rief dann die Da an, fragte was denn da los sei, die sagten mir dann das es eine frißt gäbe und wenn die vorrüber wäre, wäre ich Ordnungsgemäß gekündigt. Ich erhielt am 12.02.12 eine Mahnung von der Da über den geforderten jahresbeitrag den ich nicht Zahlen konnte. Am 11.03.12 erhielt ich dann die entgültige kündigung von der DA "Kündigung mit sofortiger wirkung. In der zwischenzeit stand ich in regelmässigem telefonischen kontackt mit beiden versicherungen, die DA sagte mir, sobald die frist verstrichen sei, würden sie automatisch dir SFR zum ADAC senden, leider passierte nichts, Ich zahlte natürlich seit dem 11.03.12 bei dem ADAC die Monatlischen beiträge und mir wurde dort auch telefonisch immer versichert das ich dort versicherungsschutz habe. Als ich dann noceinmal bei der DA anrief sagte man mir es gäbe noch eine 1 Monatige reaktivierungsfrist die ich einhalten müsse und dann könne ich mich Ordnungsgemäß beim ADAC Versichern, leider war das wieder eine Lüge denn als dieser Monat verstrichen war, vorderte der ADAC zum zichten mal die SFR von der DA an und erhielt wieder die aussage das ich dort noch versichert sei. ich rief dann wieder bei der DA an uns fragte was das soll, diesmal hatte ich anscheinend einen Ehrlichen Mitarbeiter drann der mir sagte, Die Kündigung sei zwar Rechtskräftig, jedoch werden wir jedem Neuversicherer sagen das Du noch bei uns versichert bist da wir die erfahrung gemacht haben das wir so schneller an unser Geld kommen ! Was kann ich nun machen ?

...zum Beitrag

Dass die Direktversicherer nie und nimmer auf der Seite eines Kunden stehen, ist hier wieder deutlich zu erkennen. Wann werden diese Internet-Junkies das endlich mal lernen...???

Die DA-direkt ist sowieso ein Versicherer mit eigenen Regeln und Regularien, die von den bekannten immer abweichen, wo es vorteilhaft für den VR ist. Da ist das oben geschilderte noch harmlos, ich habe da schon ganz andere Erfahrungen machen dürfen.

Zu deinem Problem:

Bitte die DA-direkt um eine geänderte Police mit der Laufzeit, die du in 2012 von 01.01.12 bis zum Kündigungstermin versichert gewesen bist. Diesen Beitrag, der dann ja nur gering ausfallen kann, zahle bitte umgehend. Damit wäre der Weg für die SFR-Übertragung frei.

...und dann niemals mehr zu einem Direktversicherer gehen, lieber zu einem Versicherungsmakler, der sich im Notfall an der Seite des Kunden um eine Lösung bemühen und dem Kunden helfen kann.

...zur Antwort

Hallo, wenn ich davon ausgehe, das Paula1984 weiblich und 28 Jahre alt ist, höchstwahrscheinlich arbeitet, dann würde ich folgende Versicherungen empfehlen:

1.Kategorie: Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht (gesetzl vorgeschrieben)

2.Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung, Existenzschutzversicherung

3.Kategorie: Absicherung des bestehenden Vermögens: Hausratversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, (wenn vorhanden: Wohngebäudeversicherung)

4.Kategorie: Absicherung des Alters (da gibt es verschiedene Möglichkeiten)

Sollten weitere Risiken bestehen (z.B. eine Hundehaltung), dann ist dementsprechend zu ergänzen.

Wichtig: Immer erst einen versierten Makler fragen, der analysiert das Risikoprofil und gibt entsprechende Empfehlungen. Makler sind immer nach §34d bei der IHK registriert. So kann eigentlich nicht mehr viel schief gehen...

...zur Antwort

Hallo,

das Schmerzensgeld bemisst sich in der Regel nach dem Grad der Verletzung, der Dauer des Krankenhausaufenthaltes, der Diagnose des Arztes (oder der Ärzte) und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Ausheilung der Verletzung. Spätfolgen eingeschlossen.

Gezahlt wird von "NICHTS" bis 300,- € bei leichtem Schleudertrauma, zwischen 150,- EUR und 600,- Eur bei mittlerem Schleudertraume mit KH-Aufenthalt und 500,- EUR bis 900,- EUR bei schwerem Schleudertrauma mit Nebenwirkungen wie Schädigungen von Nervenwurzeln.

Der Rest ist Verhandlungssache oder Entscheidung eines Gerichtes.

...zur Antwort
Muss ich mich wirklich komplett neu versichern?

Liebe Forengemeinde,

ich und meine Lebensgefährtin sind Kunden bei der LVM-Versicherung. Wir hatten letzten Mittwoch bei TECIS (die schlechten Erfahrungsberichte im Netz sind mir bekannt) einen Beratungstermin. Ich war eher skeptisch gewesen, habe mir aber ein eigenes Bild gemacht.

Der Versicherungsfachmann von der Firma TECIS hat uns dann das Konzept der Firma TECIS erklärt und einen Personalfragebogen ausfüllen lassen. Wir sollten dann den Ordner mit all unseren Versicherungen bei ihm lassen und er würde schauen ob wir eventuell mit anderen Versicherungen billiger kommen.

Gestern haben wir dann den 2. Beratungstermin wahrgenommen und gleich mit den Worten begrüßt: "Es kann sein das sie ihren bisherigen LVM-Berater nicht mehr so mögen!"

Mann: 27 Jahre, Schüler Frau: 23 Jahre, Krankenschwester

Er zeigte uns dann folgendes auf:

LVM

LVM: Private Haftpflicht- 5.000 000 98,80 € p.a. Hausrat- inkl. Fahrrad 51.500+515 114,85 € p.a. Tierhalter (Hund) 1.000 000 83,50 € p.a. Berufsunfähigkeit (Frau) 732 BU-Rente EA 60 76,64 € monatl. Berufsunfähigkeit (Mann) 750 BU-Rente EA 60 81 € monatl.

                                                  = 2944 € p.a.

TECIS:

HDI: Private Haftpflicht- 15.000 000 64,32 € p.a. HDI: Hausrat- inkl. Fahrrad 300.000+500 92,04 € p.a. DBV: Tierhalter (Hund) 10.000 000 63,91 € p.a. Swiss Life: Berufsunfähigkeit (Frau) 1250 BU-Rente EA 60 64,23 € monatl. Nürnberger: Berufsunfähigkeit (Mann) 750 BU-Rente EA 60 21,20 € monatl.

                                                  = 885,43 € p.a.

Laut dem Tecis Berater sind alle Leistungen die Gleichen und wir wären selber Schuld wenn wir 2000 € zum Fenster raus werfen würden. Habt ihr in der Hinsicht schon Erfahrungen gemacht oder ist da irgendwo ein Haken dabei? Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG

...zum Beitrag

Es wurde hier schon vieles Richtige geschrieben. (...vom Unsinn über das "Geldverdienen" mal abgesehen)

Mein Tip: Lasst euch von einem ortsansässigen Versicherungsmakler beraten, der hat alle Versicherungen, die Ihr braucht und ist als Dienstleister für seine Kunden eigentlich immer erreichbar. Die Verbraucherzentralen sind hier fehl am Platze.

Finger weg von Strukturvertrieben - in der Regel haben die nur Ihre Vorteile im Sinn und stehen nicht auf der Seite des Kunden, wenn dieser ihn braucht. Mal abgesehen davon, das die "HGB84er" nach meiner Erfahrung spätestens im 3.Jahr das Handtuch geworfen haben.

Zur BU: Nach den vielen schlechten Erfahrungen, die ich mit der Nürnberger in diesem Versicherungsbereich nachen mußte, rate ich davon ab, dort einen Vertrag abzuschließen. Wenn doch, dann bitte 3 Monate vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Im Leistungsfall wird man die brauchen... Außerdem bin ich skeptisch bezüglich des Prämienunterschiedes - hier ist genau zu prüfen, womit diese sich begründen.

Sachversicherungen: Auf Grund vieler Verbesserungen im Markt gibt es hier tatsächlich Preis- und Leistungsunterschiede. Nicht nur die Deckungssumme ist hier relevant, sondern auch die einzelnen Baustein gilt es zu prüfen und auf die Bedürfnisse des Kunden abzustellen.

Was fehlt, ist eine Versicherung, die die eigene Arbeitskraft absichert, wenn die BU (noch) nicht greift.

...zur Antwort

Hallo Berufspsycho,

Ihr "Spendenaufruf" ist selten dämlich.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass wir Makler für die gesamte Provision haften und dass Verträge wegen Aufgabe der Tätigkeit schon mal vorzeitig beendet werden müssen?

Wie bekomme ich dann die gespendeten Beträge wieder zurück?

Bitte beschränken Sie sich auf die Beantwortung der Frage und unterlassen unsinnige Bemerkungen.

...zur Antwort

... und immer daran denken:

Bei einem HGB 84 er gehören die Kunden und die Verträge der Gesellschaft.

Nur ein echter 93er ist das Wahre !

Es sei denn, man nimmt den Arbeitgeber wie jede andere Arbeitstelle auch: mit einem Arbeitsvertrag im Festgehalt

...zur Antwort

Zu deiner Frage, ob die private Krankenversicherung Pflicht ist? Nein, nicht immer. Korrekt hättest du fragen müssen, ob in der BRD eine Krankenversicherung Pflicht ist. Ja.

Bei Wikipedia habe ich hierzu folgenden Eintrag gefunden, der deine Frage weitestgehend beantwortet:

*Der Kreis der versicherten Personen wird durch Gesetz (§ 5 SGB V bzw. § 2 KVLG 1989) bestimmt. Die dort genannten Personen haben Versicherungsschutz kraft einer Pflichtversicherung. Sie können sich nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des § 8 SGB V bzw. § 4 KVLG 1989 von der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Versicherungsfrei sind die in § 6 SGB V genannten Personen. Hierzu zählen u.a. Beamte und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, also insbesondere weder als Versicherungspflichtige oder freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder nicht durch einen privaten Versicherungsvertrag im Fall der Krankheit vergleichbar geschützt sind und

a) zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren oder

b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, sie gehören als Selbständige oder höher verdienende (versicherungsfreie) Arbeitnehmer nicht dem Kreis der versicherten Personen an bzw. wären es bei einer Tätigkeit im Inland gewesen,

sind seit den Gesetzesänderungen zum 1. April 2007 (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 7 KVLG 1989) verpflichtet, sich bei ihrer ehemaligen Krankenkasse bzw. einer Krankenkasse ihrer Wahl anzumelden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass kein in Deutschland lebender Bürger ohne Versicherungsschutz im Fall einer Krankheit ist.

Gehört jemand zu der unter a) genannten Personengruppe, ist eine gesetzliche Krankenkasse nur zuständig, wenn sie kraft einer Pflichtversicherung, freiwilligen Versicherung oder Familienversicherung als letzte den Krankenversicherungsschutz dieser Person sichergestellt hat. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn die betreffende Person zuletzt privat krankenversichert war oder Anspruch auf freie Heilfürsorge (zum Beispiel wegen Wehr- oder Zivildienst) hatte.[8]

Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten können über die Künstlersozialkasse (KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV erlangen. Sie sind dann wie Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert.

Studenten sind grundsätzlich in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versicherungspflichtig.

Rentner sind grundsätzlich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versicherungspflichtig.* Ende des Zitats

Im Falle eines Leistungsabrufes wird nach dem Krankenversicherer gefragt. Szellt sich heraus, das es keinen gibt, gilt der Patient bei dem letzten Krankenversicherer bzw Krankenkasse als durchgehend versichert. Selbstverständlich werden die Beiträge dann nacherhoben.

Es gibt nur einen Trick, sich vor all zu hohen Nachforderungen zu schützen.

...zur Antwort

Wie ich das so sehe, geht es hier um 2 verschiedene Bereiche.

Bereich 1 = Hauskauf

Beim Kauf eines Hauses können (müssen aber nicht) folgende Kosten entstehen:

Maklercourtage (in der Regel 5 % + Steuer) --- Notargebühren, Gebühren des Rechtsverkehrs (Auflassungsvormerkung, Grundschuldeintragung etc) (in der Regel 1.35 % vom Kaufpreis) --- Finanzamt mit der Grunderwerbsteuer (in der Regel 5 % vom Kaufpreis) --- Finanzierungskosten (können von 0 % bis zu 4 % der Darlehenssumme betragen) --- wenn noch nicht geschehen, die Einmessung für das Liegenschaftskartaster

Bereich 2 = Besitz eines Hauses

Als Hausbesitzer können folgende Kosten (nur in Bezug auf den Besitz und das Bewohnen eines Hauses) entstehen:

Gemeindliche Kosten (Grundsteuer B, Regenwasserentsorgung für versiegelte Flächen) --- Ver- und Entsorgungskosten (Wasser, Strom, Gas, Kommunikation (Kabelanschluss) Müll (Restmüll, Papier, Gartenabfälle, gelber Sack)) ---Wartungskosten (Heizungsanlage, Schornsteinfeger) --- Kosten für die Finanzierung (Zinsen und Tilgung) --- Kosten für die Rücklagen für Instandhaltung und Reparatur / Modernisierung, --- Versicherungen ( Gebäudeversicherung, bei Vermietung die Haus-+Grundbesitzhaftpflichtversicherung, bei Eigennutzung die Privathaftpflicht, Hausratversicherung) --- ab dem nächsten Jahr die Haushaltsabgabe GEZ, --- Reinigungskosten von Haus (Fensterputzer, Winterdienst), Grundstück und Strasse (Bürgersteig und Strassenfront reinigen + Winterdienst) durch die Gemeinde

Die Beträge hierfür sind immer abhängig von der Lage bzw Standort des Objektes und bei der Gemeinde, den Versorgern oder entsprechenden Stellen zu erfragen. Vieles geht auch über das Internet.

...zur Antwort

Wie ich den Antworten und Kommentaren entnehme, hat dein Vater die Felgen beim Radwechseln beschädigt.

Somit ist das ein Eigenschaden, der nur wie folgt über eine Versicherung gelöst werden kann:

Vollkaskoversicherung des Autos - der Nachteil ist die Selbstbeteiligung und die Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen, erhöht die Beiträge.

Private Haftpflichtversicherung deines Vaters - bitte in die Bedingungen schauen, ob "Gefälligkeitsschäden" mit versichert sind und ob es eine Selbstbeteiligung gibt (z.B. Gefälligkeitsschäden ab 500,- €) Die erstattet dann den Zeitwert.

...zur Antwort

Haftpflichtversicherung

Erstens einen Reitbeteiligungsvertrag abschließen, zweitens diesen Vertrag bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung anzeigen und um Mitversicherung bitten, sofern das nicht schon laut Bedingungen dann automatisch eingeschlossen ist.

für den eigenen Schutz

Bitte immer einen Reithelm tragen, eine Unfallversicherung oder eine Existenzschutzversicherung für dich selbst helfen die finanzielle Not zu lindern, wenn dir etwas zustösst.

...zur Antwort

...noch ein Hinweis:

Solange euch wegen der verdunkelten Visiere ein Richter im Schadenfall nicht wegen "grob fahrlässiges Verhalten" verurteilt, habt ihr von der Versicherung nichts zu befürchten.

Wenn "grob fahrlässiges Verhalten" laut Versicherungstarif zum Ausschluss der Versicherung (geht aber nur in der Kasko) führt, dann kostet es euer Geld. Ist so ähnlich wie beim qualifizierten Rotlichtverstoss...

...zur Antwort

schau mal beispielsweise hier: www.euro-pool.de

Das ist ein Beispiel für ein reines Maklerportal, freigeschaltet für Kunden mit: online-Vergleichsmöglichkeiten, neutral rechenbar, kein Nachvorneschieben von Gesellschaften durch den Makler u.a. Gut ist hier, dass nicht nur nach dem Preis verglichen wird, sondern auch die einzelnen Leistungsbausteine nebeneinander gestellt werden können. So kann sich jeder Kunde genau die Police zusammen stellen, die er gerade braucht.

Es wird von sehr vielen Maklern benutzt, jedesmal in individualisierter Form.

Die Ergebnisse kommen von den Rechenkernen der jeweiligen Gesellschaften.

Wenn jetzt jemand kommt und sagt; Es fehlt aber die Gesellschaft XY, dem sei gesagt: zeig mir einen einzigen in Deutschland, der mehr hat oder kann. Es gibt auch kein Geschäft in welcher Branche auch immer, das alle Anbieter oder Produzenten von der im betriebenen Geschäft angebotenen Branchen komplett verkauft. (Ausnahmen: Monopole)

...zur Antwort

Ein "Versicherungskennzeichen" ist ein Schild, darauf stehen 3 Zahlen und 3 Buchstaben. Dieses Schild ist das mitführungspflichtige, am Fahrzeug dauerhaft anzubringende Kennzeichen für Mopeds, Mofas, Mockicks, Roller, Kleinkrafträder, Quads, Krankenfahrstühle oder Segways, sofern diese Fahrzeuge kein großes Nummerschild benötigen.

Dieses Schild wird im Gegensatz zu den großen Nummernschildern nicht von den Straßenverkehrsämtern, sondern von den Versicherungen herausgegeben. Das Versicherungskennzeichen ist nur für 1 Jahr gültig, das Jahr fängt am 01. März an und endet am 28. Februar.

Zur Unterscheidung wechselt in jedem Jahr die Farbe. Für 2011 war es schwarz, in diesem Jahr ist es blau.

Zu dem Versicherungskennzeichen gehört immer ein Versicherungsschein (mitführungspflichtig).

Du kannst zwischen zwei Versicherungsarten wählen: 1.) die Haftpflichtversicherung ca 60,- €, 2) die Haftpflichtversicherung mit einer Teilkaskoversicherung, ca 120,- €. Du bezahlst immer den Zeitraum in Monaten bis zum Jahresende, also max. 12 Monate, min. 1 Monat - je nach dem, wann du das Versicherungskennzeichen erwirbst.

Beí den Prämien gibt es Unterschiede, einige Versicherungen verlangen Zuschläge bei Fahrern unter 23 Jahren. Bitte hier einen Versicherungsmakler fragen, der hat den Überblick über den Markt, ein Versicherungsvertreter vertritt in der Regel nur seine Versicherung und kennt die Produkte der Wettbewerber nicht.

...zur Antwort

schau mal beispielsweise hier: www.euro-pool.de

Das ist ein Beispiel für ein reines Maklerportal, freigeschaltet für Kunden mit: online-Vergleichsmöglichkeiten, neutral rechenbar, kein Nachvorneschieben von Gesellschaften durch den Makler u.a. Gut ist hier, dass nicht nur nach dem Preis verglichen wird, sondern auch die einzelnen Leistungsbausteine nebeneinander gestellt werden können. So kann sich jeder Kunde genau die Police zusammen stellen, die er gerade braucht.

Es wird von sehr vielen Maklern benutzt, jedesmal in individualisierter Form.

Die Ergebnisse kommen von den Rechenkernen der jeweiligen Gesellschaften.

Wenn jetzt jemand kommt und sagt; Es fehlt aber die Gesellschaft XY, dem sei gesagt: zeig mir einen einzigen in Deutschland, der mehr hat oder kann. Es gibt auch kein Geschäft in welcher Branche auch immer, das alle Anbieter oder Produzenten von der im betriebenen Geschäft angebotenen Branchen komplett verkauft. (Ausnahmen: Monopole)

...zur Antwort

Hallo "Sonnenhorizont"

Hier wurden schon einige gute Ratschläge gegeben, denen ich ich anschließen würde. Zusätzlich noch 2 Meinungen von mir hierzu...

Riester-Rente: Den bestehenden Vertrag entweder weiterzahlen oder beitragsfrei stellen. Kündigen ist ganz schlecht (Verluste). Solltest du einen neuen Vertrag abschließen, dann steht der "Übertragungsbetrag" von HDI-G gegen die bereits bezahlten Beiträge und erhaltenen Zulagen. Ist dieser kleiner, dann den Vertrag stehen lassen, weil dir die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben. Ist dieser nach Abzug der Übertragungsgebühr höher, dann ggf. übertragen lassen. Bei einem Neuabschluß einer RiesterRente als Banksparplan (also bei einer Bank, und nicht mit einem Versicherungsmantel) bitte prüfen, ob sich dieser wegen der Kosten und der möglichen Rendite überhaupt lohnt. Also - Fachmann befragen.

Dein Versicherungssammelsurium: Es ist in der Regel besser, seine Versicherungen über einen Makler geregelt zu haben als alle Verträge über eine Gesellschaft abzuschließen. Nur so geht "kostengünstig" und "qualitativ hochwertig" - und das alles bei einem Ansprechpartner, der dann auch deine Gesamtsituation besser einschätzen kann.

Bei der Nürnberger Berufsunfähigkeit besteht meines Erachtens dringend Handlungsbedarf. Neben der Überprüfung des Antrages hinsichtlich der Gesundheitsfragen gehört diese Gesellschaft bei der Leistungsprüfung bei einer Anerkennungsquote von unter 50 % zu den nicht mehr zu akzeptierenden Tarifen. Frag (d)einen Makler.

...zur Antwort

Grundsätzlich ist die BU-Versicherung anzuraten - ganz wichtig ist der richtige Versicherer mit dem optimalen Tarifwerk und ein Verhalten gegenüber dem Kunden, das auch im Leistungsfall fair bleibt. (siehe: Annahmeverhalten, Leistungsverhalten, Anerkennungsquote etc). wie z.B. die Swiss Life. Lass dich hier bitte unbedingt von einem Makler beraten.

Noch etwas zum Bedenken: Die BU ist eine Wirkungsversicherung - das bedeutet: es passiert etwas, aus dessen Grund man berufsunfähig wird und die Versicherungsleistung bekommt. Aber leider auch nicht immer...

Es gibt aber noch andere Versicherungen, die sind so etwas wie eine Ursachenversicherung - das bedeutet: mir passiert etwas und aus der Diagnose heraus wird die Versicherungsleistung fällig. (Es gibt 4 Gesellschaften, die diese Versicherung anbieten - heißen Existenzschutz, Unfallkombirente oder auch Körper-Schutz-Police) In der Regel kombiniert man in dieser Versicherung eine Unfallrente ab 50 % Invalidität, bestimmte schwere Erkrankungen, den Verlust von Grundfähigkeiten und alle 3 Pflegestufen zu einer Versicherungsleistung: die Rente.

Ein weiterer Unterschied: Die BU zahlt im Leistungsfall nur bis zum Vertragsende, maximal bis zur Altersrente. Die "Existenzschutz" zahlt bei Leistung lebenslang.

Ergebnis: Wichtiger als eine Einzelabsicherung ist der kombinierte Abschluss der BU mit der Existenzschutz. Nur dann ist man weitestgehend gut geschützt. (Habe leider einen Kunden, der diese Erfahrung machen musste)

Von allen Angeboten halte ich die Existenzschutz der AXA für am geeignesten. Die Janitos ist nur ein Nachbau mit geringfügig veränderten Bedingungen. Von der Barmenia kommt die billigste Version. Man geht halt über den Preis. Ich habe einen Vergleich bekommen, den ich aber nicht herausgeben darf. Bitte im Netz googlen...

Nachtrag: Der Abschluss einer Bu heißt im Leistungsfall meistens Krieg mit der Versicherung, die sich wehrt, zu zahlen oder die Leistung verzögert. Da würde ich den vorherigen Abschluß einer Rechtsschutzversicherung gleich mit anraten. Ganz üble Erfahrungen habe ich hier mit der Berufsunfähigkeitsversicherungen der AachenMünchener und der Nürnberger gemacht.

...zur Antwort