Fahrwerk und geänderte Rad-Reifen-Kombination sagt dem Sachverständigen/Prüfingenieur (aaS/PI), dass eine gegenseitige Beeinflussung vorliegt. Er muss dann besonders prüfen, ob dies Aiswirkungen im konkreten fall hat, oder ob die Auflagen der beiden Gutachten immer noch gültig sind.. Im Gutachten/ABE des Sonderrades steht immer (i.d.R. Auflage 4) drin, dass es nur mit dem Serienfahrwerk gilt. Bei vielen ABEen steht inzwischen drin, dass auch andere Sonderräder/Reifen außer den serienreifen verwendet werden dürfen, wenn die Auflagen des Rädergutachtens eingehalten sind. In der Regel ist es entweder die Freigängigkeit oder die Radabdeckung. Du wirst immer aaS/PI finden, die zum einen Ergebnis kommen und welche, die zu einem anderen ergebnis kommen. Hier ist ein Graubereich, der einen gewissen Speilraum lässt. So lange nichts streift, ist auch die Betriebserlaubnis nicht erloschen.

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Hallo Lucian.Mit der Fragestellung kommst Du nicht weit.

Für welches Fahrzeug willst Du die Felgen denn haben. Nicht alles was rund und aus Alu ist kann man auf irgend welche Fahrzeuge montieren.. Die gibt es ein paar Kleinigkeiten: Lochkreis, Anzhal Bohrungen, Mittenzentrierung, Einpresstiefe und nicht zuletzt die Bereifung. Ohne vorgesehene Verwendung keine Antwort hier.

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Es gibt eine Vielzahl von "Sachverständigen".

Jeder, der gewisse Grundkenntnisse besitzt (dafür gibt es ca. 3 Wochenlehrgänge) kann sich als Kfz-Sachverständiger selbständig machen und macht dann Schadengutachten auf eigene Rechnung oder er schließt sich einer Versicherung an. Eine Kfz-Ausbildung und Meister erleichtern die Sache,sind aber nicht Voraussetzung.

Dann gibt es noch die amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfingenieure (PI) bei den Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.). Hierzu wird ein Studium des Maschinenbaus, der Elektrotechnik oder der Kfz-Technik verlangt (s. die Voraussetzungen in der Anlage VIIIb StVZO für den PI oder §2 KfSachvG für den aaS). Dann bist Du berechtigt Hauptuntersuchungen zu machen und Begutachtungen am Fahrzeug. DEKRA, GTÜ etc. bilden dann meistens auch noch zum Schadengutachter aus. Die Ausbildung nach dem Studium dauert nochmals 6 - 8 Monate, für den aaS wird noch eine Berufserfahrung vorausgesetzt.

Viel Erfolg

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Die bestandene AU hat eine Gültigkeit von 2 Monaten. Bist Du noch innerhalb dieser Frist, so muss nur die HU neu gemacht werden.. Dies muss auch bei einer anderen Prüforganisation anerkannt werden. Es ist ja auf dem TÜV-Befund dokumentiert. Grundlage: Anlage VIII, Nr. 3.1.1.1StVZO

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Ist das Quad als Lof (Land-oder forstwirtschaftliche) Zugmaschine beschrieben? Dann wären diese Reifen für den Einsatz tatsächlich wenig geeignet. Hintergrund: als lof Zugmaschine hat man einige wesentliche Erleichterungen, daher werden viele Quads als solche beschrieben. Ob die Aussage des TÜV (war es tatsächlich der TÜV oder eine andere Prüforganisation?) tatsächlich haltbar ist, ist allerdings fraglich, wenn das Profil nicht vorgeschrieben ist.

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Die "4-Wochen-Frist" beträgt übrigens einen ganzen Monat! Aber Achtung: Die Gültigkeit der HU-Plakette verlängert sich nur um einen Monat, wenn man auch im Fälligkeitsmonat bei der HU war. In Deinem Fall ist die Gültigkeit der HU-Plakette bereits erloschen. Ein Verwarnungsgeld wird laut Bußgeldkatalog zwar erst bei einer Überziehung von mehr als 2 Monaten fällig, dies gilt aber nur für Fahrlässigkeit. Sollte man gegenüber der Polizei bei einer Kontrolle die mangelnde zeit als Grund anbringen, so wäre es Vorsatz und die Behörde kann in diesem Fall auch schon im ersten Monat kassieren.

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In diesem Fall ist es grundsätzlich möglich, dass die Sitze getauscht werden, da der gleiche Fz-Typ auch ohne Seitenairbag die erforderlichen Chrash-Prüfungen bestanden hat. Allerdings ist grundsätzlich die Freigabe des Herstellers erforderlich, der genau vorgibt, wie der Airbag abzuschalten ist. Die strifft vor allem das Steuergerät. Ob es nur mit dem Widerstand geht, entzieht sich meiner Kenntnis. Grundsätzlich ist durch den Ausbau der Seitenairbags die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen. Ob dies der TÜV-Prüfer merkt ist zweitrangig, denn der Halter ist für den Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Spätestens bei einem Unfall kommt es raus und dann stellt die gegnerische Versicherung sehr schnell fest, dass die Verletzungen nur aufgrund des fehlenden Seitenairbags entstanden sind und kürzt die Ansprüche. Fazit: Erst Audi fragen und dann entscheiden ob Sitze gewechselt werden.

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Hauptproblem ist nicht der Anhänger, sondern der Roller. Dieser hat keine Anhängelast und damit ist der Anhängerbetrieb nicht zulässig. Es wird sich auch kein Sachverständiger für wenig Geld trauen, hier eine Anhängelast einzutragen. Alle, die so fahren, fahren ohne jegliche Zulassung. Gilt auch für den 6km/h-Betrieb. Dann braucht der Anh. zwar keine Betriebserlaubnis, aber der Roller eine Anhängelast. Auch der Roller-Hersteller wird dazu keine Freigabe erteilen. Solltest Du dennoch illegal fahren wollen: Die Anhängekupplungen gibt es in bauartgenehmigter Ausführung (mit 3-fach Sinus- Wellenlinie gekennzeichnet). Die Anbringung an einen Roller ist allerdings nicht einfach. Wie bringst Du den Strom vom Roller zum Anhänger? In der Summe viele Probleme für einen zweifelhaft kleinen Vorteil. Viel Erfolg

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Der TÜV-Prüfer muss eine Probefahrt mit dem Auto machen und er wird dies im öffentlichen Straßenverkehr (dazu gehören sowohl die TÜV-Prüfstelle wie auch in der Regel das Gelände des Autohauses) ohne Versicherungsschutz nicht tun. Kläre mit der 20m entfernten Werkstatt die Benutzung der roten Nummer ab oder lasse das Fahrzeug mittels Kurzzeitkennzeichen zu (ist aber relativ teuer). Entscheind auf dem TÜV - Befund ist die Fz-Ident-Nr. und nicht das Kennzeichen.

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Vermutlich hat Dein Corsa mit diesem Baujahr noch keine EG-Typgenehmigung und damit auch ein CoC-Papier. Im alten Fz-Brief steht auf der Seite 4, ob Dein Fahrzeug eine deutsche ABE hat (dann gibt es auch kein CoC-Papier) oder eine EG-Typgenehmigung. Bei der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Fz-Schein") steht dies auf der rechten Seite im Feld K. Mit einer CoC-Bescheinigung müsste die Ummeldung problemlos gehen, mit einer ABE nicht. Viel Erfolg.

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Der Verordnungsgeber lässt Dir den ganzen Monat Zeit. Diese bisherigen Antworten sind korrekt. Der Bußgeldkatalog sieht eine Ahnung erst bei einem Überziehen von 2 Monaten vor (15€). Dann kostet die HU allerdings 20% Aufschlag. Eine Rückdatierung ist aber grundsätzlich nicht mehr vorgesehen, d.h. Du bekommst auf jeden Fall 2 Jahre TÜV, vorausgesetzt Dein Auto ist in Ordnung.

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Es gibt grundsätzlich 2 unterschiedliche Prüforgaisationen: Die "Technische Prüfstelle", diese wird in den alten Bundesländern vom TÜV realisiert und in den neuen Bundesländern vom DEKRA. Bei der Technische Prüfstelle arbeiten "amtlich anerkannte Sachverständige", dies sind üblicherweise Ingenieure (es gibt auch ein paar Kfz-Meister, dann allerdings mit weniger Befugnissen), die 1,5 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur haben und eine 6monatige Ausbildung mit Prüfung durchlaufen. Befugnis hier: HU, AU, Begutachtung von Fahrzeugen sowie Führerscheinprüfungen. Diese amtl. anerkannten Sachverständigen sind in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt und arbeiten sowohl an der Prüfstelle, wie auch im Außendienst (Werkstatt). Hier kannst Du also keinen "eigenen" TÜV aufmachen. Dem gegenüber stehen die amtl. anerkannten Prüforganisationen (GTÜ, DEKRA, KÜS, AutoPartner u.v.m.). Hier arbeiten die einzelnen Ingenieurbürosauf eigene Rechnung im Auftrag und überwacht von der Prüforganisation. Diese Ingenieurbüros gibt es in sehr unterschiedlicher Größe, von der Einzelperson bis hin zu mehreren angestellten Prüfingenieuren. Sowohl für den Prüfingenieur, wie auch für den amtl. anerkannten Sachverständigen gelten die Voraussetzungen, die Lokisat schon aufgezählt hat.

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Es gibt eine entsprechende EU-Rili, die sich aber nur auf die Genehmigung und damit Auslieferung von Neufahrzeugen bezieht. Diese ,üssen achsweise mit den gelichen Reifentypen versehen sein. Im späteren Gebrauch ist dies nicht mehr gefordert und man darf Sommer- und Winterreifen lustig mischen, ebenso den Conti, Michelin etc. Nicht sinnvoll, aber zulässig.

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Bei der Marke Zündapp gehe ich davon aus, dass das MOFA vor dem 1.1. 1989 in Betrieb genommen wurde. Vor diesem Datum spielt das Abgasverhalten eines MOFA keine Rolle. Grundsätzlich müssen aber die technischen Daten des Motors mit den eingetragenen Werten übereinstimmen: - Leistung ud Nennleistungsdrehzahl - Geräuschwerte - vor allem die Geschwindigkeit, d.h. die 25km/h dürfennicht überschritten sein. Wenn die ABE dieses MOFAs oder eines vergleichbaren MOFAs Angaben würden diesen Motor beinhalten, dann dürfte es beim TÜV kein Problem sein. Viel Erfolg.

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Leider Nein. Diese CoC-Bescheinigung hast Du nur, wenn Du ein Fahrzeug mit einer EG-Typgenehmigung hast (u.a. zu erkennen auf dem Typenschild, welches sich i.d.R. am Lenkkopflager befindet). Wenn Du eine Einzelgenehmigung hast, dann gilt diese nur in A und nicht in D. Dieses Motorrad muss zur Einzelabnahme zum TÜV (alte Bundesländer) oder zur DEKRA (neue Bundesländer). Schwierig wird der Nachweis von Abgasverhalten, Geräuschverhalten EMV. Je mehr Du Unterlagen hast, desto weniger teuer wird das Ganze. Ist auf jeden Fall bei einer Einzeltypgenehmigung sehr schwierig. Kommt auch auf das Alter des Motorrades an (Vor 1989 gibt es keine Anforderungen an das Abgasverhalten und die EMV-Prüfung kann auch vereinfacht werden). Viel Erfolg.

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Halter ist nicht derjenige, der in den Fahrzeugpapieren steht, sondern wer: - die Kosten dies Fahrzeugs trägt, - die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat und - wer für die Kosten aufkommt. Diese Definition kommt aus der Rechtssprechung. Sollte Dein Enkel alle drei Punkte erfüllen, dann ist er Halter des Fahrzeuges und damit für die Folgen der Nichtbeachtung einstehen. Du wirst den Verwarnungsgeld- oder Bußgeldbescheid erhalten. Zurücksenden an den Absender mit dem Vermerk, wer z.Z. der tatsächliche Halter ist. Dann muss er sich mit dem Problem doch noch beschäftigen.

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Gibt es den MX5 auch serienmäßig mit Turbolader? Wenn ja: Umrüsten mit allem was auch diese Varinate hat (dies betrifft Abgasanlage, ggf. Bremsanlage, ggf. andere Bereifung, Stabi etc). Wenn nein, dann ist der Eintrag nur möglich, wenn es dazu ein teilegutachten des Turbo-Herstellers oder eines Tuning-Betriebs gibt. Ohne Teilegutachten ist eine Einzelabnahme extrem schwierig und sehr teuer (Geräuschmessung, Leistungsmessung, Abgasmessung, Messung der Höchstgeschwindigkeit). Viel Erfolg

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ABE ist eine deutsche Genehmigung, d.h. sie gilt nur für den Markt hier in D. Ob die Blende vom TÜV nach dem Anschweißen geprüft werden muss, steht in den Auflagen der ABE. Da Du Dein Fz in der Suchmaske eingegeben hast, gehe ich davon aus, dass alle aufgeführten Blenden für Dein Auto auch zulässig sind, ggf. mit entsprechenden Anpassungen. Auch dieses steht in den Auflagen der ABE (Mindestbodenfreiheit beachten, Blende darf nicht über die Fz.-Umrisse ragen, dicht verschweißt etc.). Blenden mit einer EG-genehmigung brauchen definitiv nicht vom TÜV eingetragen werden. Diese Genehmigungen gelten EU-weit, auch in D. (gleichzusetzen mit einer ABE, nur güötig in der gesamten EU).

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Deine Frage mit wenig Inhalt (Sind die 25€ eine Verwaltungsgebühr oder bereits eine Verwarnung?, Was stand in dem Schreiben mit den 25€ drin?,, Hast Du einen HU-Befund?) lässt leider zu viel Freiraum für eine korrekte Beantwortung. Die meisten Kunden werden in diesen Fällen aufgefordert das Fahrzeug erneut prüfen zu lassen, mehr nicht. Alles andere hängt von den o.a. offenen Fragen ab.

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Prüfe vorher noch Deine Beleuchtung, das kann jeder Fahrer, außerdem noch Dein Reifenprofil. Im Februar brauchst Du in der Regel keinen Termin, ist aber wesentlich angenehmer mit Termin. Ich rate davon ab, den TÜV in der Werkstatt machen zu lassen, vor allem nicht bei solchen Firmen wie ATU. Die erneuern Dir das Auto. Wenn Du keine Plakette bekommst, dann hast Du einen klaren Werkstattauftrag mit den Beanstandungen, musst halt eventuell ein 2. Mal hin, kostet dann um die 10€. Viel Erfolg.

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