wie schon geschrieben, für Waren, die Markenschutzrechten unterliegen, gibt es keine Bagatellgrenze, sie dürfen grundsätzlich NICHT durch nicht Berechtigte importiert werden.Also keine Sendungen (Post, Schnelldienste, Fracht usw.).Einzige Ausnahme im Reiseverkehr selbst als Reisender:
innerhalb der Reisefreimenge nimmt die Behörde von einer Meldung an den Markenschutzrechtsinhaber Abstand.
Beispiel: ein Reisender mit einem Koffer voll mit Fake-Handyteilen unter der Wertgrenze ( €300 bzw. 450) wird garantiert nicht als nichtkommerzielle Reisefreimenge glaubhaft gemacht werden können.
Einfach die einschlägigen Gesetze über Markenschutzrechte googeln. Markenschutzrechtsinhaber (meist durch Spitzenanwälte vertreten) haben kein Interesse an Parallelimporten und lassen sich ihr Geschäft (es ist ein Riesengeschäft) ordentlich schützen,