Ich würde je nach Grund für deinen Klinikaufenthalt erwähnen, dass bei dir der Verdacht auf eine Geschlechtskrankheit vorliegt, da sich dadurch auch gewisse Sachen ändern können. Es gibt Medikamente, die man bei gewissen Geschlechtskrankheiten nicht verabreichen darf. Die Ärztin sollte also unbedingt wissen, ob du Beschwerden hast und dass du befürchtest eine Geschlechtskrankheit zu haben, da sich auch ihre Diagnose ändern kann. Ärzte müssen immer Krankheiten in einen grösseren Zusammenhang bringen können, um dem Patienten wirklich zu helfen, und das geht nun mal nur mit allen Informationen.
Aber natürlich unterliegt das medizinische Personal der Schweigepflicht und das wird auch nicht anderen Personen ohne deine Einwilligung erzählt, ansonsten wäre es strafbar, ausgenommen natürlich eine staatliche Meldepflicht von speziellen Krankheiten/Infektionen.