Mobile Wallbox anmelden?

Hallo zusammen,

ich erhalte in den kommenden Wochen ein neues Hybridfahrzeug und möchte hierzu gerne eine mobile Wallbox (Juice Booster 2.0) erwerben und mit max. 11kW betreiben. Nun habe ich gelesen, dass auch mobile Wallboxen beim Netzbetreiber anzeigepflichtig nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind.

 

Also habe ich meinen Netzbetreiber (Avacon) kontaktiert und geschildert was mein Vorhaben ist.

 

Mir wurde hier gesagt, ich MUSS einen Installationsbetrieb vor der Inbetriebnahme beauftragen, denn nur der Installateur kann die entsprechende im Kundenportal vornehmen und nicht ich als Betreiber. Egal ob es sich um eine Festinstallation oder ein mobiles Ladesystem handelt.

 

Sorry, aber dieses verstehe ich nicht so richtig, denn nach meinen Verständnis sind keinerlei Änderungen an der Elektroinstallation (Betrieb an einzeln abgesicherter Schuko oder 16A CEE-Steckverbindung) notwendig, da diese mobilen Ladesysteme bereits die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Integrierter FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme) verbaut haben.

 

Ist es wirklich erforderlich, dass hier ein Installationsbetrieb die Anmeldung vornimmt und kann in diesem Fall, nicht ich als Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen?

 

Bei festen Wallboxinstallationen macht das Vorgehen ja durchaus Sinn, aber bei mobilen Lösungen??

 

"Muss" der Netzbetreiber nicht in dem Fall der mobilen Wallbox auch Kunden die Möglichkeit geben, dieses selber als Betreiber anzuzeigen?

 

Wie gehe ich denn vor, wenn ich diese mobile Wallbox an anderen Netzanschlüssen nutze?? Muss ich hier überall eine Anmeldung vornehmen?

 

Vielen Dank!

Elektroauto, Wallbox
Besteht bald eine Sanierungspflicht?

Hallo zusammen,

der ein oder andere wird es ja schon gehört haben, dass die EU einige Gesetze bezgl. der Sanierung von Gebäuden und deren zulässigen Heizmethoden erlassen will.

Es wird ja hier u.a. über eine "Sanierungspflicht" für Altbauten sowie ein zukünftiges Verbot von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen bzw. den Austausch dieser Anlagen gesprochen.

Hierzu die Frage, wie verhält es sich hier gesetzlich bzw. rechtlich?

1. Beispiel

Hauseigentümer A bewohnt ein Haus, dass ursprünglich um 1900 in Fachwerkbauweise mit Lehmfüllung erbaut wurde. Im Laufe der Jahre wurden die Außenwände gedämmt, doppelt verglaste Fenster verbaut, in den 1980er Jahren das Dach neu eingedeckt (kein Doppeldach) und eine zentrale Gasheizung mit Niedrigtemperaturkessel verbaut. -> Nun kommt die Sanierungspflicht und Hauseigentümer A sagt, er ist nicht bereit sich zu weiteren Energiesparmaßnahmen "zwingen" zu lassen, da aus seiner Sicht, die Maßnahmen ausreichend sind und er das Geld eher in andere Maßnahmen investieren will. Hauseigentümer A ist der Meinung, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wird, Maßnahmen durchzuführen, muss das auch der bezahlen, der es unbedingt will. Frage: Was würde hier passieren? Würde dieses eine Ordnungswidrigkeit sein und mit einem Bußgeld geahndet werden? 

2. Beispiel

Hauseigentümer A hat eine Gas-Zentralheizung mit einem Niedrigtemperaturkessel und dieser geht nach 2025 kaputt. Hauseigentümer A will nur einen Kessel und keine zusätzlichen Maßnahmen wie Solarthermie oder Photovoltaik. Ebenso wäre bauartbedingt nur mit erheblichen, vor allem finanziellen, Aufwand eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung umsetzbar und selbst dann, wäre diese Heizung nicht ausreichend. Kann man hier Hauseigentümer A zwingen, Kredite aufzunehmen um diese Maßnahmen umzusetzen oder was passiert, wenn die Heizung kaputt geht??

Heizung, Sanierung