bisher sagt keiner was dazu, dann "erbarme" ich mich mal.
Ich denke nicht, dass du so einfach eine Statistik dazu finden wirst. das liegt überwiegend daran, dass "Sucht" eine "Erkrankung" ist und der Kündigungsschutz da schützt (wie der name schon sagt ;-)).
ich hab dir mal einen Artikel rausgesucht, der dazu etwas zu sagen hat.
https://unternehmer.de/recht-gesetze/217143-kuendigung-entgeltfortzahlung-suchterkrankung
Bei diesem Artikel musst du immer bedenken, dass er für ArbeitGEBER verfasst wurde. in der Praxis ist der Nachweis der selbstverschuldung nahezu nie nachzuweisen und die Arbetisgerichte stehen eigentlich IMMER auf Seiten des ArbeitGEBERS.
Die Kündigung ist also sehr schwierig und wird FAST IMMER einen anderen Grund als die Sucht haben. z.B. zu lange Abwesenheit durch Krankheit, mangelnde Sorgfaltspflicht, etc.
schon aus rechtlichen Gründen wird in einem Kündigungsschreiben nicht SUCHT als Grund stehen. der Kündigung müssen dann viele Maßnahmen voraus gehen.
auch hier findest du Infos: https://www.sucht-am-arbeitsplatz.de
Aber da bleibt deine Frage, die du ja sicher für die Schule o.ä. gestellt hast.
rausfinden kannst du das nur mittelbar, also über Umwege. wenn du Näherungswerte brauchst, würde ich mal bei einer Krankenkasse anrufen und fragen.
auch hier: https://www.bzga.de findest du Infos (https://www.bzga.de/was-wir-tun/suchtpraevention/)
Oder eine der Beratungsstellen kann dir helfen.