Um es kurz zu machen: Ich habe meine Bahncard bei einer Fahrt im Mai 2012 vergessen und die VIAS GmbH stellte mir eine Gebühr von 40€ in Rechnung, wegen Schwarzfahrens. Nun, ich kenne die AGB der Bahn und habe noch am Folgetag die 7€ Bearbeitungsgebühr wegen der vergessenen Bahncard bezahlt. In diesem Zuge sollte auch die Forderung von 40€ entfallen.
Nun bekam ich Mitte Dezember eine zweite Mahnung eines Inkassobüros (eine erste habe ich nie erhalten), dass ich die 33€ noch bezahlen müsse + Zinsen + Inkassogebühren. Insgesamt 96€.
Um nun den Fall zu klären braucht das Büro den Beleg, dass ich diese 7€ bezahlt habe. Diesen musste ich aber nur ein halbes Jahr aufheben, also ist er im Müll. Ich habe Bar bezahlt, also da auch keine Chance, einen Kontoauszug vorlegen zu können. Ich habe bereits den Beweis erbracht, eine Bahncard zum Zeitpunkt der Fahrt besessen zu haben.
Die DB rät mir Widerspruch einzulegen. Das Inkassobüro kann mir anscheinend nicht weiterhelfen (obwohl sie ja wissen, dass ich 7€ bezahlt habe (für die sie ja einen Beleg brauchen) und eine Bahncard besessen habe)
Nun meine Frage: Wenn ich jetzt Widerspruch einlege, was kommt dann auf mich zu? Anwaltskosten? Muss ich unheimlich viel Zeit in das Verfahren stecken? Habe ich Erfolgsaussichen?