Nach der Dienstvorschrift für wehrmedizinische Begutachtung erhältst Du bei einer
"mindestens 24 Monate zurückliegende[n] nachgewiesene[n] (autoimmun)entzündliche rheumatische Erkrankung ohne wesentliche körperliche Beeinträchtigung."
(A1-831/0-4000, "Wehrmedizinische Begutachtung ", Stand 2018, abgerufen von dem Google Suchergebnis "wehmedizinische Begutachtung")
Die GNr 11 mit der Gradation 3 für eingeschränkte Verwendungsfähigkeit. Das heißt, dass nicht alle Dienstposten zur Verfügung stehen.
Nach kurzem Blick in die veröffentlichte Vorschrift vom Stand 2019 schließt die folgenden Verwendungen aus: 352 HFlgTr (LFzT), 353 HFlgTr (HF), 511 FlgDst Lw, 559 TechnDst Lw, 750 MaFlgDst
Eine belastbare Aussage erhältst Du selbstverständlich nur vom Musterungsarzt.