Gefährliche Körperverletzung gibt nach §224 StGB sechs Monate bis zehn Jahre Knast, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre Knast. Du kannst aber davon ausgehen, dass alles unter zwei Jahren (unter Auflagen) zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wenn du unter 21 bist, kannst du nach Jugendstrafrecht verurteilt werden; mit den Vorstrafen hättest du Glück, wenn du noch Sozialstunden bekämst; ein Kurzarrest (max. 4 Wochen) wäre wahrscheinlich. Ob es eine richtige Jugendstrafe (also im Knast) gibt, die dann auch ins BZR eingetragen wird, hängt davon ab, wie schwer die Verletzungen des Geschädigten sind und ob du Reue zeigst und kooperierst, wenn deine Schuld zu 100% nachweisbar ist. Ist sie nicht zu 100% nachweisbar, würde ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, damit du keine widersprüchlichen Angaben machst.
Aber sollte es nicht zu einer Knaststrafe kommen, halte dich in Zukunft zurück, denn sollte in näherer Zeit dann nochmal so etwas vorfallen, könntest du wirklich im Knast landen.