Hallo,
wenn du mit einem neuen Vertrag neu wieder eintrittst, gilt in der Regel auch wieder die Probezeit. Die Zeit, die du vorher als SAZ 15 verbracht hast, wird normalerweise nicht angerechnet für Einstellungsverfahren danach, da du ja quasi aus dem System raus warst.
Ich empfehle dir, das im Karriere Center genau zu fragen, da die dort am besten über die aktuellen Regelungen informiert sind. Es kann je nach Besetzung, Verwendung und region variieren.
VG