im Ausnahnahmefall kann man bis 1200 mg innerhalb 24 h nehmen. Sollte man nicht über einen längeren Zeitraum machen, kurzfristig geht das schon, allerdings hat man Beeinträchtigungen! es macht müde, daher kein Auto fahren, mit Maschinen arbeiten, am besten zu Hause bleiben und einen Schongang einlegen. Jeder reagiert allerdings auch etwas anders darauf, ansonsten passiert nichts.

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siehst du immer noch wie auf dem Foto aus? Man verändert sich, daher nimm einen anderen Ausweis ( Krankenkassekarte, Führerschein, Geburtsurkunde oä) mit, Bußgeld oa gibt es bei Verlust nicht. Du hättest den neuen Ausweis bezahlen müssen, wenn der alte nicht wieder aufgetaucht wäre.

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mach in beiden Bereichen ein Praktikum, du hast von beiden Berufen keine genaue Vorstellung und wahrscheinlich siehst du viel fern. Die Sendungen mit diesen Berufen haben sehr wenig mit der Realität zu tun !Wie sind deine Zensuren ? bist du gut bis sehr gut im Sport? Bei der Polizei fallen viele durch die Aufnahmeprüfung im Fach Sport. Im Gesundheitswesen würde ich dir raten erst eine Ausbildung zur Krankenschwester zu machen und dich dann ev zum Notfallsanitäter ausbilden zu lassen. Man braucht dort einfach Erfahrung im Umgang mit kranken Menschen, großes medizinisches Wissen und eine gewisse charakterliche Reife. Beide Berufe sind körperliche und nervlich stark anstrengende Berufe. Überleg nochmal ,warum ausgerechnet diese beiden Berufe oder vielleicht doch etwas anderes. Die großen Ferien stehen bevor, such dir noch ein paar Praktika !!!

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Eine Person schreibt den Brief und die/der Vorgesetze unterschreibt. Dann ist das nicht im Auftrage, das wäre nur so, wenn die Person die schreibt auch unterschreibt, also i A des Vorgesetzten. Wenn keine Unterschrift da ist muß das vermerkt werden, "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig".

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Einfach anrufen in der Fahrschule, die geben dir eine korrekte Auskunft.

Ev macht das jeder etwas anders.Ansonsten ein persönliches Papier mit Foto.

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Das Schreiben ist trotzdem gültig ! Ihr könnt trotzdem Widerspruch gegen den Inhalt des Schreibens einlegen, wenn der Grund der Aufhebung des Betreuungsvertrages nicht rechtens ist. Egal ob 1 Name im Schreiben steht oder 2, das ist nicht relevant.

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warum wilst du dich nicht an deiner richtigen Adresse anmelden? Die richtige Adresse dient dazu, das dir behördliche Post zugestellt werden kann, oder du in behördlichen Anliegen auffindbar bist. Ansonsten wird man ev als vermisst registriert und du hast bei Behördengänge uä erhebliche Probleme. Es gibt Leute, die sich in Ruinen anmelden um kriminelle Taten zu begehen, wie Betrug uä, aber das hast du ja wohl nicht im Sinn.

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wenn es nicht dein Auto ist und du auch nicht gefahren bist, dann gib es so an. Sonst könntest du öfter Probleme bekommen. Wenn deine Mutter wie auch deine Halbschwester Post zur gleichen Sache bekommen haben, deine Mutter sich dann schuldig gemeldet hat, dann muß aber erheblich was schief gelaufen sein !!Also irgend etwas stimmt auch in deiner Familie nicht, sie müssen dich dann ja angegeben haben. Bei der Antwort auch darauf verweisen, das eine Frau gefahren ist und eindeutig zu erkennen ist.

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Wie alt bist du? Die Frau braucht HILFE , aber die Bewohner eures Hauses sind wohl dazu nicht fähig. Wenn doch, dann das Sozialamt auf die Frau aufmerksam machen. Die machen dann einen Hausbesuch und sehen wo sie helfen können, zB Einkaufshilfe,Hilfe im Haushalt oder ev Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.

Deine Bemerkungen , wie schnell sterben uä gute Idee, sind geistlos und dumm. Wünsche dir das du mal , in eine Situation kommst wo du Hilfe brauchst und du nur dumme Kommentare bekommst.

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gar nicht! Du müßt schon nachweisen das es unrechtmäßig gewesen ist. Die Polizei darf bei allen Behörden/Ämter Erkundigungen einholen. Jugendämter beim Einwohnermeldeamt usw. Beim Einwohnermeldeamt kann jede Person und jedes Amt sich Daten geben lassen. Viele Behörden und Ämter sind auch auf Facebook uä unterwegs und erheben dort Daten, die du selber eingestellt hast. Zum verklagen brauchst du schon sehr genaue Beweise, wer wem was mitgeteilt hat. Die Behörden müssen dich davon nicht verständigen.

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ist im Mietvertrag Hundehaltung vereinbart? wenn ja, kann erst eingegriffen werden wenn ein Hund ein Schaden anrichtet. Betreue auch Senioren und weiß das sie zT sehr schwierig sein können. Es gibt auch Leute die eben keine Hunde mögen, aber wenn sie erlaubt sind, müssen sie das akzeptieren.Wenn es sonst keine Probleme gibt, ist es doch eine gute Gegend. Vielleicht sollten sich die Senioren andere Ablenkungen suchen und entsprechende Freizeiteinrichtungen besuchen oä. Ev gibt es eine Seniorenvertretung in eurer Stadt, nehmt mal mal mit ihnen Kontakt auf.

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zuerst mußt du wissen, wem gehört die Fläche tatsächlich.Das kann die Stadt sein, dann ist das Grünflächenamt zuständig.Gehört es einer Wohnungsgesellschaft/genossenschaft dann ist diese zuständig.Am besten einen Termin beim zuständigen Bürgermeister machen, da gibt es immer Bürgersprechstunden, .Sehr gut vorbereiten, keine unrealen Forderungen oder Phantasien vorbringen. Am besten ist es auch ,wenn du nicht als Alleinkämpfer auftrittst, sondern noch ein paar Mitstreiter hast. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, es waren gerade Wahlen.Ein Anlaufpunkt wäre noch ein Abgeordneter, der aktiv im Kiez tätig ist. Anfragen von dort, werden besser wahrgenommen und realisiert.kannst dich auch mal umhören , ob es bei euch ein Kiezaktiv, Quartiersmanagment oä gibt, die sind auch immer informiert. Ansonsten ist auch die BVG zuständig, vorallem wenn ihnen das Gelände gehört.Bin aus Berlin- Lichtenberg und bei uns läuft es über BVG und Abgeordneten und Fahrradclub.

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schließe mich den ersten Ausführungen an. Beschwerde worüber? Die meisten Frauen werden gezwungen ihren Körper zu verkaufen, werden von den Zuhälter und Freiern wie Müll behandelt, alles !!! müssen sie sich für dein Geld auch nicht gefallen lassen.

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Manchmal klappt es mit einem Job besser, auf den man sich gar nicht beworben hat. Im öffentlichen Dienst ist meistens so,. das die Stelle eigentlich intern schon vergeben ist,aber gezwungen ist ,diese öffentlich auszuschreiben. Wenn du jetzt persönlich angeschrieben wirst ist die Chance erheblich größer,als mit einer Bewerbung. Ist eben nur die Frage , ob du eine von beiden überhaupt willst. Wenn du ablehnst, brauchst du dich dort auch nicht mehr bewerben.

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woher weißt du das dir das Geld erstattet wird? Wer hat dir das gesagt, dieses Amt oder Person sagt dir auch, wo du die Quittung abgeben musst.Automatisch geht es bei keinem Amt!! Ansonsten mal im Sekretariat der Schule nachfragen, ev auch bei einem Lehrer.

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Gesetzestext gibt es dazu nicht. Man kann aber fragen, ob sie es machen oder ob der Brief in ein Posteingangsbuch eingetragen wird. Gilt dann auch als Eingang. Oder ein Schreiben selber anfertigen wie: Hiermit wird bestätigt das das Schreiben von ... am ...abgegeben wurde. Anschrift des Amtes , Abteilung., dann um einen Stempel und Unterschrift bitten. Meistens wird dem nachgekommen ist aber nicht Pflicht.

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wirst du Anwalt?oder bist du schon einer? Oft meint man man hat Recht , dabei ist es gar nicht so, man will einfach nur seinen Dickkopf durchsetzen !! Wenn jeder der mit dir ein Problem hat, einen Rechtsstreit beginnt, bist du auch nicht begeistert. Man sollte schon die Gerichte nur für wirklich wichtige Dinge bemühen, ansonsten ev einen Mediator oder Ombutsmann/frau bemühen, ist auch preiswerter. Bei Mietsachen- Mieterbeirat, Mieterrat, Mieterverein uä. Manchmal hilft auch einfach ein klärendes Gespräch, im ruhigen und sachlichen Ton. Nicht per Handy!!!!!

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Vorübergehend Ausbildung anfangen?

Folgendes: Ich will in der allgemeinen inneren Verwaltung arbeiten, in Bayern. Am Tag des Auswahlverfahrens war ich leider krank, kann mich deshalb fuer 2017 nicht auf die Beamtenlaufbahn im mittleren Dienst bewerben. Ärgert mich schon, zumal in meiner Kommune Plätze frei gewesen wären, ändert jez aber auch nichts.

Es gibt noch Ausbildungsplätze zum Verwaltungsfachangestellten beim Landkreis. Allerdings gibts da 1. ca. 400 euro weniger Netto weil man ja kein Herr/Frau Beamter/Beamtin ist und 2. nicht selten auch Kettenverträge 3. die Boni der Altersvorsorge für Beamte nicht dabei sind ;)

Es ist jez so: Ich hätte grundsätzlich kein Problem damit, die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten im September 2017 anzufangen und ggf. dann zum September 2018 das selbe in Blau nochmal anzufangen, nur diesmal eben mit dem Beamtensternchen auf der Brust. Ich hab da nur ein bischen Skrupel, weil das dem AG, in dem Fall dem LRA (=Landratsamt) gegenüber nicht sehr nett ist. Ich bin am überlegen ob ichs im Bewerbungsgespräch erwähnen soll, aber das ist irgendwie so als würd ich die Bewerbung gleich wegschmeißen glaub ich ^^ Wenn ichs aber nicht sage und die Bombe dann später platzen lasse nehm ich mal an dass ich mir damit keine Freunde mach, und eigentlich würd ich schon ganz gern hier in der Heimatstadt ne Anstellung kriegen, wenn auch der Weg zu den umliegenden Gemeinden durchaus sehr im Rahmen des erträglichen ist.

Was meint ihr, was soll ich machen? Soll ich mich ueberhaupt bewerben oder es gleich ganz sein lassen? Soll ichs beim Bewerbungsgespräch ansprechen und wenn ja, wie? Denkt ihr die würden das vllt sogar "unterstützen" und mich, sofern mein Ergebnis im Auswahlverfahren dann gut genug ist, sogar selbst wieder in die fachlich ja identische Beamtenlaufbahn übernehmen? Immerhin ham sie so 1 Jahr länger ne billige Arbeitskraft, die sogar mehr kann als komplette Frischlinge und deshalb in den Praxisphasen mehr wegarbeiten kann.

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Es ist die Frage ,ob sie dich dann überhaupt in die 2,. Ausbildung lassen, denn eigentlich ist es ein Zeichen der Unzuverlässigkeit. Deine Ausbildung kostet dem Steuerzahler eine Menge Geld. Ob die Auswahl des Berufes nach der Vorstellung, Beamter oder nicht, sinnvoll ist, bezweifele ich. In 1. Linie sollte es doch so sein, das der Beruf einem Spaß macht.Überlaß den Ausbildungsplatz jemanden der ihn wirklich haben möchte und braucht.

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das Ordnungsamt oder wenn Verstoß gegen Tierhaltung vorliegt der Amtstierarzt. Adresse kannst du im Internet finden. Der Hauseigentümer ist berechtigt ,festzulegen ob Tierhaltung erfolgen darf und wenn ja welche Tiere.Fühlen sich die Bewohner bedroht, können sie sich an den Hauseigentümer wenden und der sollte reagieren. Kommt es zu einer Einschränkung der Wohnqualität, ist sogar nach Ankündigung!!! eine Mietminderung möglich.

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