ca. 800 netto:
Das Ausbildungsverhältnis wird vorerst mittels Dienstvertrag für 24 Monate befristet begründet. Für diesen Zeitraum gebührt ein Ausbildungsentgelt von monatlich 50,29% des Gehaltes eines Beamten/einer Beamtin der Allgemeinen Verwaltung in der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 (rund € 1.117,- brutto) zuzüglich der nach den Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG 1948 idgF vorgesehenen Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt).
gefunden hier:
http://www.fsg-polizei-bgld.at/downloads/PolizeiWien.pdf