Die Kündigung tut mir leid, nutzen Sie aber die Zeit. Sie haben die Information, also werden Sie bitte umgehend aktiv bzgl. neuer Jobsuche.

Eine Abfindung wird Ihnen nicht zustehen, da Sie immer wieder befristet beschäftigt waren. Genau damit wurde dieses Anrecht ausgehebelt. Zudem die Tatsache, dass der Standort schließt. Womöglich lief der autark von anderen Standorten. Somit auch kein Anspruch auf Übernahme in ein anderes Arbeitsverhältnis der Firma an einem anderen Standort.

Eine Chance wäre, wenn auch nur eine kleine, sich für die bisherige Zeit zu bedanken und um eine neue Stelle an einem anderen Standort zu bitten. Kurz und knapp, kein betteln, fordern oder drohen.

Sie haben nichts und brauchen einen neuen Job. Die Situation spricht für den Arbeitgeber. Kopf hoch, es geht irgendwie weiter!

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In der Regel ist das ein Verhaltensmuster von Leuten die rhetorisch geschult sind. Häufig bei Managern oder Therapeuten und ähnlichen Berufen zu finden. Es zeigt dem Gesprächpartner, dass ich sein Anliegen verstanden habe, gibt mir Zeit über eine Antwort nachzudenken und bringt mich aufs gleiche Level. Denn wenn ich was falsches wiederhole, merkt das mein Gegenüber.

Alles Wort für Wort zu wiederholen zeigt mir jemanden, der eine Schulung frisch hinter sich hat und übt. Eine Sache sinngemäß zu wiederholen zeigt das oben genannte.

Tipp: Langsam üben und nur dort anwenden, wo es angebracht ist. Sonst wirkt es eher lächerlich.

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Es gibt natürlich Begrenzungen bei Privatkonten. Das hängt von Ihrer Hausbank ab. Sehr viele Einzahlungen auf Ihrem Konto werden registriert und Sie müssen mit einem Anruf der Bank zwecks Stellungnahme rechnen. Das erfolgt zu Ihrem eigenen Schutz und ist nichts ungewöhnliches.

Ab 4000,- Euro Zahlungsverkehr werden diese Buchungen ans Zentralregister gemeldet. Haben Sie sowas häufiger auf dem Privatkonto, bekommen Sie ungebetenen Besuch der Steuerfahndung.

Falls es um Verschleierung anderer Geschäfte geht, möchte ich dazu keine weitere Hilfestellung geben.

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Nein, das stimmt nicht. Sie erhalten keine Rechnung. Trotzdem finde ich es nicht gut wenn man Leute anschwärzt. Was die Person getan hat aber ebenfalls nicht.

Sie sollten allerdings damit rechnen, da Ihre Identität bekannt ist, Sie auch mit einem "Racheakt" rechnen müssen. Sie hätten bei der Arge entweder um Verschwiegenheit bitten müssen oder Sie spielen gleich mit offenen Karten. Dazu hätten Sie die Person direkt damit konfrontieren sollen. Denn nur so hätten Sie eine Einsicht erzielt. Anschwärzen hilft nicht wirklich weiter und bringt jedem beteiligten nur Ärger.

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Was Sie träumen ist unerheblich. Fakt ist, dass Sie unausgeglichen und im Streß sind. Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind ob Realität oder Traum, dann war es ein Traum. Alles andere hätten Sie bewusst wahrgenommen. Gibt es Streß oder ein Problem was bevorsteht?

Nur nicht irre machen, Kopf hoch! :-)

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Die Periode verschiebt sich manchmal, dass kann bei jungen Frauen schon mal passieren. Eine Schwangerschaft ist in der Regel nicht mit Schmerzen, schon gar nicht in der 3-4 Woche verbunden. Wie alt sind Sie und besteht die Möglichkeit schwanger zu sein? Um Gewissheit zu haben, sollten Sie Ihren Frauenarzt aufsuchen. Dort wird neben einem Schwangerschaftstest auch die Unterleibschmerzen untersucht. Das kann von einer Ziste her rühren, was nicht gleich wieder bösartig sein muss.

Liebe Grüße

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Bei Alice gibt es den Speedtester. Den sollte man an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten testen und sich die Durchsatzrate notieren. Beim Kundendienst sind die meistens nicht so bewandert und erzählen einem was von alter Hardware oder anderes dummes Zeug. Fakt ist, dass die Bandbreite geliefert werden muss, die man auch bezahlt. D.h. wenn Sie vorher eine gute Verbindung hatten, neue Hardware und neue Installationen ausschließen können, dann prüfen Sie zunächst ob es eine Veränderung an Ihrer Leitung gab.

Den Kundendienst ruhig in anspruch nehmen, aber nichts vom Pferd erzählen lassen.

Mit der Website von airberlin hat das nichts zu tun. Zum testen mal einen anderen Browser benutzen. Den Fehler durch Ausschlußverfahren eingrenzen. Wenn das eine funktioniert, dann kann es nur an dem anderen liegen usw. - Ich denke auch, dass es nicht an Ihrem Client liegt. :-)

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Es handelt sich dabei um einen Show-Prozeß im Sinne der Menschlichkeit. Der Junge war damals gemäß der Zeit dazu angehalten zu tun, was er tat. Er kann es heute nicht mehr rückgängig machen und das war damals stand der Dinge. Was es nicht gut heißen soll.

Es ist eine Farse nach so vielen Jahren jemanden belangen zu wollen, wenn es so viele aktuellere Themen gibt. Siehe Yugoslavien, USA, etc. - Man sollte das Thema abschließen, denn wer sollte heute noch etwas bezeugen? Die zweite Generation verurteilt das was geschenen ist. Auf welcher Grundlage? Weil ich von meinen Großvätern gehört habe, dass... ?!

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Möchte Haus steigern. Viele Fragen ... Zwangsversteigerung

Hallo! Ich habe mir vor einigen Wochen über einen Makler ein Haus angesehen für 52.000 Euro. Kurze Zeit später habe ich erfahren, dass das Haus zur Zwangsversteigerung steht. Der Verkehrswert laut Gutachten liegt bei 65.000 Euro, allerdings wurde es nicht von innen besichtigt. Ich schätze den Wert viel weniger ein, da innen noch vieles zu machen ist.

Jetzt habe ich versucht das Haus über den Makler zu kaufen für 35.000 Euro. Die Gläubigerbank würde sich drauf einlassen, ABER ich müsste den Zwangsverwalter zahlen und der will noch 3.500 Euro und das ist mir einfach zu viel, da ja noch die normalen NK dazu kommen sowie Maklergebühren und mein Budget ist leider auch begrenzt. Jetzt habe ich noch weiter versucht mich mit der Bank zu einigen leider OHNE Erfolg. Sie wollen, dass ich bei der Versteigerung teilnehme.

Bei der Versteigerung ist natürlich das Problem, dass ich die „Katze im Sack“ kaufe.

Jetzt zu meinen Fragen: 1. Auf was muss ich bei der Versteigerung achten? 2. Welche Kosten kommen da auf mich zu? Gebühren? Zwangsverwalter? 3. Wird ALLES vorm bieten vorgelesen? Lasten die bestehen bleiben, Anlieger-/Erschließungskosten? Mietrechte, Erbbaurechte? Etc.? 4. Wie finde ich das alles raus? Ich will ja nicht ein „günstiges“ Haus kaufen und dann noch ne Menge Kosten übernehmen. Oder müssen die alles vorlesen? 5. Wichtig sind die offenen Anlieger-/Erschließungskosten. Die Straße ist nämlich ganz neu und es sind neue Anschlüsse ins Haus gelegt worden.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Laut Makler bin ich wohl der erste Interessent...

LG Jasmin

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In jedem Immobilien-Kaufvertrag steht welche Kosten und Auflagen übernommen werden. Wenn Sie den Notar bezahlen sollen, wählen Sie den Notar auch aus. Ein Notar schaut nicht wer ein besseres Geschäft macht, sondern lediglich ob das was Käufer und Verkäufer miteinander verabreden rechtlich OK ist. Er ist unparteiisch.

Der Notar schaut ins Grundbuch und muss Auflagen etc. mit im Kaufvertrag formulieren. Sie kaufen also nur in so fern die Katze im Sack, wenn Sie das Objekt nicht von Innen besichtigen können. Aber wie gesagt, gehen Sie nicht davon aus, dass Sie den Betrag bezahlen und 3 Wochen später einziehen können.

Das ist doch eher blauäugig gedacht. Tut mir leid, aber das ist die Realität. - Wäre es ein TOP-Objekt, meinen sie nicht dann hätte die Bank es selbst behalten und auf dem freien Markt angeboten ganz ohne Zwangsversteigerung? Die Banken sind an Gewinnmaximierung interessiert und das Objekt ist für Sie fast ohne Wert. 50.000,- Euro sind Peanuts für Immobilien.

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Möchte Haus steigern. Viele Fragen ... Zwangsversteigerung

Hallo! Ich habe mir vor einigen Wochen über einen Makler ein Haus angesehen für 52.000 Euro. Kurze Zeit später habe ich erfahren, dass das Haus zur Zwangsversteigerung steht. Der Verkehrswert laut Gutachten liegt bei 65.000 Euro, allerdings wurde es nicht von innen besichtigt. Ich schätze den Wert viel weniger ein, da innen noch vieles zu machen ist.

Jetzt habe ich versucht das Haus über den Makler zu kaufen für 35.000 Euro. Die Gläubigerbank würde sich drauf einlassen, ABER ich müsste den Zwangsverwalter zahlen und der will noch 3.500 Euro und das ist mir einfach zu viel, da ja noch die normalen NK dazu kommen sowie Maklergebühren und mein Budget ist leider auch begrenzt. Jetzt habe ich noch weiter versucht mich mit der Bank zu einigen leider OHNE Erfolg. Sie wollen, dass ich bei der Versteigerung teilnehme.

Bei der Versteigerung ist natürlich das Problem, dass ich die „Katze im Sack“ kaufe.

Jetzt zu meinen Fragen: 1. Auf was muss ich bei der Versteigerung achten? 2. Welche Kosten kommen da auf mich zu? Gebühren? Zwangsverwalter? 3. Wird ALLES vorm bieten vorgelesen? Lasten die bestehen bleiben, Anlieger-/Erschließungskosten? Mietrechte, Erbbaurechte? Etc.? 4. Wie finde ich das alles raus? Ich will ja nicht ein „günstiges“ Haus kaufen und dann noch ne Menge Kosten übernehmen. Oder müssen die alles vorlesen? 5. Wichtig sind die offenen Anlieger-/Erschließungskosten. Die Straße ist nämlich ganz neu und es sind neue Anschlüsse ins Haus gelegt worden.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Laut Makler bin ich wohl der erste Interessent...

LG Jasmin

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Wenn Sie es zu diesem Preis angeboten bekommen haben, machen Sie in jedem Fall ein gutes Geschäft. Der Zwangsverwalter stürzt Sie nicht in den Ruin und Sie wenden damit die Zwangsversteigerung ab. Es gibt Objekte die gehen für weniger weg (ab dem 2. Versteigerungstermin) und manche zu preisen die deutlich über dem Verkehrswert liegen.

Wenn ein Wertgutachten vorliegt, können Sie dieses einsehen. Das liegt im Amtsgericht aus bei dem es versteigert wird. - Was Ihnen der Makler erzählt ist für Sie nicht relevant, der ist am Abschluß des Geschäftes interessiert. Nicht mehr und nicht weniger.

Die Kosten die Sie jetzt gegenüber dem Wertgutachten eingespart haben sind völlig OK. Sie zahlen den Makler, Notar, Grunderwerb und evtl. den Zwangsverwalter.

Den Preis der in einer Versteigerung erzielt wird den kennen Sie doch noch gar nicht, der kann höher liegen. Dafür fallen Makler und Notar weg. Macht aber bei dem doch sehr geringen Kaufpreis auch den Kohl nicht fett. Denn ein Objekt zu diesem Preis, entschuldigen Sie den Ausdruck, kann eigentlich nur Mist sein. Der Preis entspricht womöglich dem Grundstückswert und das wars.

Wenn Sie also nicht vor haben selbst zu bauen, lieber die Finger weg. Auflagen, Restschulden etc. werden vor jedem Immobilienverkauf laut und deutlich vorgelesen. Sie sollten gut zuhöhren, bzw. sich vorher anschauen was in Abteilung II steht. Das ist das wichtigste. Da können noch Restschulden drinnen stehen. Davor wären Sie nur in einer Versteigerung geschützt, denn dann wird alles gelöscht.

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Als Auszubildender unterliegen Sie dem Arbeitsschutzgesetzt, als jugendlicher zusätzlich dem Jugendschutzgesetz. Das untersagt Wochenend- und Nachtarbeiten in regelmäßigem Umfang, wenn es nicht unmittelbar in Zusammenhang Ihrer Ausbildung steht.

Nach Ihrer Schilderung werden Sie als Arbeitskraft eingeplant, was in vielen Betrieben durch Unwissenheit geschieht. Ausbilden darf nur, wer eine Ausbildereignung hat. D.h. wenn Sie Ihren Dienst verrichten, müssen Sie einen Ansprechpartner vor Ort benannt haben, der diese Qualifikationen nachweislich besitzt. Es reicht nicht, wenn der oder die Kollegin den Job schon x-Jahre lang macht. Das qualifiziert nicht.

Sie können für jeden Dienst nach dem verantwortlichen Ausbilder für Sie fragen. Der muss vor Ort sein oder in unmittelbarer nähe. Telefonische Erreichbarkeit reicht nicht aus. Werden Sie mit der "Aufsichtspflicht / Ausbildungspflicht" an einen Kollegen verwiesen, können Sie die Ausbilder-Eignungsnachweise verlangen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Liegen diese nicht vor, ist die Person nicht Ihr Ansprechpartner.

Und sollte Ihr Schichtleiter bislang noch nichts davon gehört haben, steht Ihnen frei sich an den Geschäftsführer oder gleich an die IHK zu wenden. Denn für jeden Azubi gibt es Geld. Nur leider werden Azubis oft mit einer preiswerten Arbeitskraft verwechselt.

Fragen Sie erstmal freundlich nach, oftmals wissen Chefs selbst nicht richtig bescheid. Das ist menschlich.

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Der Vermieter hat nur einen begrenzetn Handlungsspielraum. Er hat bei Eigentumserwerb die bestehenden Verträge übernommen. Sie müssen nichts tun, was nicht aus Ihrem Vertrag hervor geht. Sollten Sie natürlich auf einen neuen Vertrag rein gefallen sein, dann hat er Sie "über den Tisch gezogen". - Sie sind nicht verpflichtet einen neuen Mietvertrag ohne Angabe trifftiger Gründe zu unterzeichnen.

Was der Vorvermieter versäumt hat, kann der neue Vermieter nur mit Ihrer Zustimmung ändern. also sein Sie ganz ohne Sorge. Es wird immer schnell gedroht und alles hoch gekocht, aber die Rechtsprechung sieht ganz anders aus. Und glauben Sie mir, einen Mieter wird man nicht so schnell wieder los wie man meint.

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Es kommt darauf an wie lange Ihre Zähne und Sie natürlich noch im Wachstum sind. Sind Sie sehr jung, werden Sie die Spange recht lange tragen müssen, wenn Sie bereits ein Teenager sind, wohl eher 3-4 Jahre.

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Wenn ausreichend Plätze vorhanden und der Dozent / Professor einverstanden ist, jederzeit gerne. Falls sie den Schein möchten, haben Hauptstudiengänger immer den Vorrang. Auch da gilt nicht einfach einschreiben, sondern vorher ganz offiziell anfragen. Es stelle sich allerdings die Frage was Sie mit Scheinen möchten, die Sie nicht brauchen für Ihr Studium.

Sie können das zwar für ein Praktikum angeben, es steht aber nicht im Diplom. Es ist immer nur eine Zusatzqualifikation.

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Die Fairnessfrage haben Sie sich selbst beantwortet. Sie sollten mit Ihren eltern darüber reden und Ihnen begreiflich machen, dass diese Studienreise für Ihren beruflichen werdegang von entscheidender Bedeutung sein kann. Es ist schließlich kein Urlaub. Folglich werden Ihre Eltern einwilligen.

Natürlich kann man nichts fordern, ohne etwsa dafür zu geben. Selbstverständlich ist mit Ihrer Reise die Fortbildung für Sie nicht beendet. Der Schüler der später zu Besuch kommt, dient natürlich auch der Sprachvertiefung für Sie. Das haben Ihre Eltern offenbar noch nicht erkannt. Auch für den Besucher wird es kein Urlaub.

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Nur nicht in Panik verfallen, das muss noch nichts heißen. Wenn das nächste W-LAN in erreichbarer nähe ist, steht da wieder etwas neues zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie Ihr eigenes Netz entsprechend mit einem Passwort schützen, der Rest ist egal. - Also ganz ruhig bleiben, eher unwahrscheinlich dass jemand über Ihr Netzwerk surft.

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Sie haben möglicherwise eine gute Basis um eine enge Freundschaft zu schließen. Die besagte Person ist neu und hat ein gewisses Geltungsbedürfnis. Daher hat es Sie als Opfer ausgesucht, um andere für sich zu gewinnen. Das offenbar mit Erfolg, denn Sie bedienen diese Opferrolle. Sie können Sie bewältigen, in dem Sie ihr die Hand offen entgegen strecken (sinnbildlich) und ihr klar machen, dass ihre Beleidigungen Sie nicht treffen können, sondern eher ein Armutszeugnis der beleidigenden ist.

Sie sollten sich auch selbst fragen, warum möchten Sie ihr helfen. Haben Sie einen Mehrwert dadurch? Wollen Sie es ihr, den anderen oder sich selbst beweisen? - Diese Frage müssen Sie für sich selbst beantworten. - Bleiben Sie stark!

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Schenekn Sie ihm und sich einen Kinobesuch und anschließend einen Rummelbesuch, oder Eisessen oder ähnliches. So haben Sie Gelegenheit Ihren Cousin besser kennenzulernen.

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