Ok, ich bin kein Jurist (und dies ist keine Rechtsberatung), aber hier ist so viel durcheinander gekommen, dass ich euch mal ein paar Stichpunkte zur Recherche hinwerfe. Mit Quellenangaben, wo ich die jeweiligen Infos her habe. Schreib nämlich grad ne Hausarbeit darüber.
Recht am eigenen Bild. Menschen müssen gefragt werden, bevor sie fotografiert werden! Nicht erst vor der Veröffentlichung (1).
Bei Minderjährigen sind zudem die Eltern zu fragen (2).
Der Kindergarten gehört "jemandem", ist somit nicht öffentlicher Raum. Da bedarf es einer Fotogenehmigung des Besitzers, denn der hat das Hausrecht (3).
Die Rechtsgrundlage ist vmtl. weniger der Datenschutz (es stehen ja keine Namen an den Kindern), sondern das Recht am eigenen Bild. Basis ist § 1 GG sowie § 22 KUG - als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (4).
Andere Leute im Hintergrund, als sog. Beiwerk: Hier gibts Infos dazu (5)
-
Quellen:
(1) http://kwerfeldein.de/index.php/2009/02/24/darf-ich-darf-ich-nicht-ein-interview-mit-rechtsanwalt-philipp-dorowski-zum-fotografieren-auf-der-strasse/
(2) ebd.
(3) Brüggemann, Jens (2011): Beruf Fotograf. Ein Leitfaden für angehende Berufsfotografen für einen erfolgreichen Start. Heidelberg [u. a.]: mitp Edition Profifoto, S. 116
(4) Kneschke, Robert (2010): Stockfotografie. Geld verdienen mit eigenen Fotos. Heidelberg [u. a.]: mitp Edition Profifoto - S. 152
(5) s.u.