Ab Montag sind in unserem Bundesland 2 Selbsttest die Woche nötig , um die Schule besuchen zu dürfen. (Berufsschule )
Desweiteren ist ja die Präsenzpflicht für alle Schulen ausgesetzt.
Nun ist es so , dass ich 1. Nicht zur Schule gehen möchte, da mein Sohn zur Risikogruppe gehört und ich mich nicht anstecken möchte 2. Ich nicht in die Schule möchte , da ich nicht 2 Wochen in Quarantäne möchte , wenn einer meiner 24 Mitschüler positiv getestet wird. 3. Ich die ganze Testerei nicht unterstützen möchte , da ich auch schon MEHRFACH falsch geteste wurde mit diesen Tests.
Ich wollte also meine Befreiung zur Präsenzpflicht im Sekretariat abholen. Dort wurde mir gesagt dass ich mir mein Schulmaterial selbst jede Woche abholen und nacharbeiten muss (verstehe ich) ABER ich zu Tests und Klassenarbeiten , die regulär und teilweise unangekündigt im Unterricht geschrieben werden , jedoch im Unterricht anwesend sein muss ansonsten werden diese mit 6 benotet.
Daraufhin habe ich gesagt , dass ich ab nächster Woche doch gar nicht mit negativen Testergebnis das Schulgelände betreten darf. Daraufhin meinte Sie "dann bist Du selbst Schuld."
Ich bezweifle dass das rechtens ist , aber ich weiß leider nicht an wen ich mich wenden soll.
Vielleicht kann mir einer von euch helfen...
Liebe Grüße!