Es wird bei diesem WIKI Artikel sogar die B 17 genannt !
Tempolimits [Bearbeiten]
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gilt auf einer autobahnähnlichen Straße nicht unbedingt ein Tempolimit für Pkw und sonstige Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Sofern eine Straße über baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder zwei markierte Fahrspuren pro Richtung verfügt, gilt für diese Fahrzeuge keine Geschwindigkeitsbeschränkung, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für diese Fahrzeuge gilt dann, genau wie auf der Autobahn, eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2.c StVO)
Für andere Fahrzeuge gelten auf autobahnähnlichen Straßen die üblichen Höchstgeschwindigkeiten, wie sie auch sonst auf außerörtlichen Bundes- oder Landesstraßen gelten, also 60 km/h bzw. 80 km/h. Eine Ausnahme gilt auf autobahnähnlichen Straßen mit baulicher Trennung; hier dürfen alle Kraftfahrzeuge so schnell fahren wie auf einer Autobahn, also beispielsweise 80 km/h anstatt der sonst außerorts erlaubten 60 km/h, vorausgesetzt, es existiert ein Kraftfahrstraßenschild.
Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn%C3%A4hnliche_Stra%C3%9Fe#