Was ist denn "yaa" für eine Antwort?
Die BEP werden von Universal, genauer der "Universal Music Group", vermarktet. Die Universal ist Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte, die BEP haben das unveräußerliche Urheberrecht.
Mal abgesehen davon, dass Verwertungsrechte im Zuge von Rahmenverträgen auch auf die GEMA übertragen werden und die GEMA sich immer dann meldet, wenn mit ihren Inhalten Geld verdient wird, ist das einstellen eines Videos der BEP in einem Videoportal eine Urheberrechtsverletzung nach §97 UrhG und berechtigt zum Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
Bei Youtube hast Du auch einen deutlichen Hinweis gesehen, dass Du mit dem Upload keine fremden Rechte verletzen darfst.
Für den Fall, dass Du mit ner Cam auf nem Konzert einen Mitschnitt gemacht hast, hilft das auch nicht. Denn dort steht überall, dass Videoaufnahmen, insbesondere deren gewerbliche Nutzung, streng verboten ist.
Wenn Du keine Werbeschaltungen im Video hast, und ne Menge Glück, dann wird das Video demnächst einfach gelöscht.
Sevenonemedia (Rechteinhaber vieler TV Formate wie Pro7 usw) macht das u.a. so und verzichtet auf Anwälte.
Wenn Du aber Geld damit verdienen willst, dann gibt es keine Gnade. Schließlich hast Du nicht nur Deiner Liebe zu den BEP gefröhnt, sondern wolltest Dich an der fremden Marke bereichern.
In dem Fall kannst Du einer Abmahnung entgegen sehen, nebst einer Kostennote über ca. 1000-2000 Euro, einer Unterlassungserklärung, für den Fall, dass Du Fehler machst mit einer einstweiligen Verfügung inkl. Kontrollmitteilung ans Finanzamt.
Den Schadensersatz hab ich noch vergessen. Das sind nochmal ein paar tausend.
Guter Tipp: Lösch so ein scheiß!!!
(google ist auch voll von dem Thema Abmahnung & Urheberrecht, lies Dich mal ein)