Das ist die Regattastrecke in München im ehem. Olympiapark. Über Wasser ist gut, kannst auch eintauchen dabei auf Wunsch.

Leider passiert es immer wieder, dass das falsche Seil angehangen oder falsch berechnet wird. Dann prallst Du auf's Wasser und kannst erblinden. Aber das wollen die Bungeefreunde nie hören.

Google mal, gibt genug Zeitungsberichte drüber.

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Das Seil ist nur ca. 10 Meter (je nach Anbieter und Höhe) lang. Also beginnt ab dem Zeitpunkt schon die Bremswirkung. Der freie Fall ist beim Bungee eigentlich nur weniger Meter. Danach ist es ein gebremster Fall. Wenn die Geschwindikeit am unteren Umkehrpunkt 0 ist, dann ist sie logischerweise kurz davor fast null. Also ist richtig, dass Du sehr sanft in das Wasser eintauchst.

Gefahr & Blindheit: Die Gefahr ist die falsche Berechnung des Varios. Vario ist ein festes Seil, welches noch am Bungee hängt. Also Springer, Bungee, Vario, Plattform - in der Reihenfolge. Nur so kann man nämlich genau berechnen, dass Du in das Wasser eintauchst. Man gibt also unterschiedliches Vario. Macht man das falsch, tut es weh.

Häufiger und fataler ist es, wenn das falsche Seil genommen wird. Es gibt Seile für sehr leichte Personen. Gibt man Dir ein solches und Du wiegst 85 kg, dann wirst Du auch mit korrektem Vario derbe auf das Wasser klatschen.

Die Augenverletzungen ergeben sich aus dem Umstand, dass Du kopfüber hängend, also mit dem Gesicht voran, in das Wasser knallst. Der Wasserdruck drückt Dir in die Augen und in die Augenhöhlen. Gesichter von solchen Unfallopfern sind sehr aufgedunsen und nicht wirklich schön.

Daneben gibt es natürlich die Gefahr, dass das Seil reisst, bei einem Kraneinsatz gibt es diverse Gefahren, beim Rebound also dem zurück nach oben schnellen kann das Bungee Dir ins Gesicht schlagen und verletzen, am Hals würgen....es kann ne Menge passieren und ist auch alles in Deutschland schon passiert.

Trotzdem viel Spaß. :)

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Vorstrafen werden ja nach Alter und Straftat nach einigen Jahren gelöscht. Erhebliche Delikte bei Erwachsenen bleiben ewig.


Fingerabdrücke und DNA bleiben ewig im Register und sind Deutschlandweit verfügbar, auf Anfrage auch weltweit.

Was stört Dich an dem Gedanken? Angst, dass sie Dir in Zukunft bei weiteren Straftaten auf die Schliche kommen? Dagegen hilft nur eines: HÖR AUF STRAFTATEN ZU BEGEHEN !!!

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Das wird nichts!

Alleine die rechtlichen Rahmenbedingungen. Weißt Du was eine Abmahnung ist? Kurz gesagt: Machst Du auch nur einen Fehler, hast Du ein Anwaltsschreiben für 650 Euro im Briefkasten. Und so wie Du schreibst, wirst Du Fehler machen.

  • Widerrufsbelehrung ist klar? Unterschied zum Rückgaberecht auch? Notwendigkeit der Kostentragungsvereinbarung ist ja selbstverständlich, ne? Allerdings nicht in der Belehrung, sondern den AGB wie Du weißt.
  • Textilkennzeichnungsverordnung hälst Du natürlich ein
  • Informationspflichten zum Vertragsschluss kennst Du auch. Insbesondere die Frage, ob Vertragsschluss mit Bestellung, oder auf Bestätigung hin erfolgen soll und wann in dem Zusammenhang die Widerrufsbelehrung in Textform zu erfolgen hat. Textform und Schriftform - Unterschied klar? Denn danach unterscheidet sich ja, ob Du 14 Tage, oder 1 Monat Frist geben musst.
  • Reagierst Du falsch auf die Abmahnung, kommt sofort ein Gerichtsverfahren mit ca. 2000 Euro.

Ich habe gerade mal 10% dessen angerissen, was es Anfangs zu wissen gilt. BWL Aspekte lass ich außen vor, dass Du z.B. de facto mit 15-20% Ebay / Promotionkosten inkl Paypal rechnen kannst.

Wirklich, such Dir einen netten Job, oder verkaufe so wenig und nicht neu, dass Du privat bleiben kannst. Das darf aber wirklich nicht viel sein und in keinster weise professionell. Wechsel alle 6-8 Wochen den Account. Dann machste 50-100 Euro über Ebay, den Rest im örtlichen Teeladen und stirbst nicht vorzeitig an Herzinfarkt.

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Versuch mal was ganz anderes. Stell Dir vor Du könntest Dich ein paar Jahre in die Zukunft beamen und die Schule läge hinter Dir.

Ich verrate Dir, warum es Dir dann besser geht: Jetzt bist Du zwangsweise mit 30 Idioten in einer Klasse, mit 500 auf einer Schule, Du kannst nicth entscheiden wo Du wohnst und was Du den Tag über machen willst. Das ist für 0815 Typen kein Problem, weil die 0815 sind und nicht anecken. Du bist eben spezieller, nicht mainstream, das verstehen die anderen nicht und werden fies.

Dieses Problem hast Du aber nach der Schulzeit nicht mehr! Du wirst selber entscheiden wo Du hinziehst, was Du arbeitest, mit wem Du Dich triffst usw. Es gibt da draußen so viele unterschiedliche Menschen - nur siehst Du das noch nicht bzw kannst es nicht nutzen.

Wer weiß, ob Du später mal in Berlin nen kleinen Laden für Tee hast, es kommen nette Leute zum plaudern rein, Abends trifst Du Dich mit 2 Freunden und quatscht ein bisschen.

Wen Du auch fragst, alle werden Dir bestätigen, dass die ehemaligen Klassenkameraden ganz irre Wege gegangen sind. Von den meisten hört man nichts mehr. Hört man doch was wundert man sich. "Wie, der spielt heute an einem Theater und ist bei den Grünen? Der war doch immer so ein Mofaproll!?" Einer aus meiner alten Klasse arbeitet für die Merkel heute, ein total Chaot ist Verkaufsleiter in einem Autohaus und hat 2 tolle Kinder usw.

Du musst einfach ein paar Jahre durchhalten und Dich darauf freuen, dass Du dann Zugriff auf eine unendliche Zahl netter und unterschiedlicher Menschen hast. Bis dahin, sag der Lehrerin die Wahrheit! Es wird Dich keiner für verrückt erklären. Es wird Dir gut tun, wenn Du mit jemandem anderen mal drüber reden kannst. Das wird die Schule für Dich organisieren, will es aber auch selbst! Es ist unglaublich wie erleichternd es sein kann mit einem fremden, netten Menschen zu reden, ihm zu erzählen wie Du bist. Lass Dich darauf ein, es wird Dir gut tun!!!

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Aus zahlreichen Strafverfahren, die ich betreut habe, kann ich Dir versichern, dass die Chance auf Rache gegen 0 geht. Grund: Solche Straftaten begehen in der Regel ziemlich dumme Menschen. Die haben keine Zeit und kein Hirn für ausgefeilte Rachepläne. Da ist die eine Verhandlung vorbei, da folgen schon 3 weitere Strafanzeigen. Die ex Freundin liegt auf der Entgiftungsstation, der Vermieter will endlich die Kohle sehen usw...ne die haben andere Sorgen.

Oftmals sitzen die in den Verhandlungen und müssen erstmal aufgeklärt werden um welche Tat von den vielen es genau geht, geschweigedenn wer da Anzeige erstattet hat etc.

Was meinst Du wie Staatsanwälte und Richter überhaupt ruhig schlafen können, wenn es wirklich so gefährlich wäre? Die schlafen gut, weil sie wissen, dass solche Racheakte nur im TV passieren.

Also, immer fleißig raus mit der Wahrheit und in Ruhe durchschlafen! :)

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Ist grakein Problem. Du musst nur beachten, dass

  • Du Zoll und MwSt (EUST) also rund 25-30% zusätzlich zahlen musst
  • Du für jeden Fehler im Impressum / AGB usw eine Abmahnung bzw einstweilige Verfügung bekommst
  • zur ordnungsgemäßgen Buchführung verpflichtet bist und 10 Jahre alles aufbewahrst
  • spezielle Jahresabschlussmeldungen

Auch gibt es so lustige Regelungen wie

  • Du gilst als Hersteller und bist voll in der Produkthaftung. Also grad mal ne Versicherung für Elektroschrott aus China abschließen. Bekommste sicher ab ca. 1000 Euro / Monat. Ist ja kaum ein Risiko.
  • Du musst Dich bei der EAR registrieren eine WEEE Nummer beantragen und den E-Schrott anmelden. Kostet im ersten Anlauf nur ein paar tausender alles zusammen, also mit Anmeldegebühr usw. Kannstes auch lassen, riskierst ja nur Bußgelder bis 100.000 Euro.

Oder Du fragst mal bei der Spedition in Deiner Stadt, ob die nicht ein Aushilfsjob als Paker haben. Da lohnt sich für Dich eher, als eine Selbstständigkeit...

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Ich stimme skyfly generell zu. Natürlich wird allen klar sein, dass man hier keine wirkliche Aussage treffen kann. Aber Tendenzen natürlich schon.

Aus meiner Erfahrung am Strafgericht würde ich sagen, es handelt sich um einen 18-21jährigen, weil ein 15jähriger selten gewerblich tätig ist. Knackpunkt sind die Vorstrafen, welche einschlägig sind.

Es wird darauf ankommen was da genau war bzw was im BZR steht und welche Strafen bereits verhängt wurden. Es gibt bei einschlägigen Vergehen in der Regel nur "on top" Strafen, also es wird mehr als letztes mal.

Das Gericht muss kein JGG anwenden, wenn es Dich als Erwachsenen sieht, also keine Entwicklungsverzögerung annimmt.

Dann kann, je nach Vorstrafenlage, auch eine Haftstrafe anstehen. Ich halte eine Haft eh für wahrscheinlich. Fraglich ist, ob sie noch zur Bewährung ausgesetzt wird. Meistens hat man ja Glück, aber ich hatte schon Richter, die nicht unter die Kategorie "zu lieb" fallen !

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Meine Güte, hat hier überhaupt jemand Ahnung von dem was er schreibt?

Nachdem die Frage einmal quer durch alle Instanzen gewandert ist, landete sie vor dem Europäischen Gerichtshof.

Der hat das ein für allemal entschieden: Die Hinsendekosten sind zu erstatten !

Also bei über 40 Euro, bekommt der Käufer Hin- und Rücksendekosten erstattet, wenn er zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits eine Zahlung geleistet hat.

Gebt bei Google einfach mal "eugh hinsendekosten" ein und antwortet vielleicht nur auf das wovon Ihr was versteht!

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Ebay ist ab 18 Jahre. Ende der Diskussion.

Aber vergiss nicht, dass bei Import aus USA auch noch Zoll und MwSt fällig werden. Je nach Ware rechnest Du auf den Gesamtpreis (Artikelpreis + Porto) noch 2-15% Zoll. Auf den neuen Gesamtpreis noch 19% MwSt.

Dazu beachten: Bestimmte Markenhersteller verbieten die Einfuhr bestimmter Waren. Kann gut sein, dass der Zoll die schicken Nike Schuhe einbehält und zurück schickt. Dann bleibt außer Kosten nicht viel.

Kann natürlich acuh sein, dass das Paket durchrutscht und so zu Hause ankommt. Entbindet Dich aber nicht von der Zollpflicht. Machst Du es nicht, kann es in einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung enden.

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Alleine Akinos Antwort ist schon gefährlich. Du kannst mit nichten Deine 100 Schuhesammlung getrennt bei Ebay verkaufen. Es gibt mittlerweile zahlreiche Gerichtsurteile, die das für unzulässig erklären. Grund: Wer einen großen Sammlerposten verkaufen will, der kann es als ein Posten machen.

Entscheidet er sich bewusst die 1500 Briefmarken, die 300 Spielzeugautos etc einzeln über 4 Monate zu verkaufen, dann weil er damit Kohle machen will. Er bietet nachhaltig und geplant am Markt Ware an und wird damit Unternehmer. Auf eine Gewinnerziehlungsabsicht kommt es übrigens noch nichtmal an, auch wenn das ein Indiz ist.

Für den Fragensteller: Wenn Du schon so fragst, bist Du gewerblich und solltest Acht geben nicht vor Gericht gezerrt zu werden!

Nur der gelegentliche Verkauf von wirklich privaten (in Deinem Besitz befindlichen) Dingen ist erlaubt. Ist nicht 100% richtig, aber als Richtschnurr passt's...

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Wie wäre es, wenn man seine Rechnungen einfach bezahlt? Dann kommen auch keine Inkassobriefe. Ebay ist keine Download Abzockfalle, sondern ein großes Unternehmen. Die mahnen Dich 1-2 mal, dann geht es seinen rechtmäßigen Weg.

Wenn der "Freund" zu doof ist seine Gebühren zu bezahlen und nicht genau weiß was wann wie wer warum da überhaupt schreibt, dann hat er mit Sicherheit nicht alles bezahlt bzw die Inkassogebühren halt nicht. Deshalb geht's in die nächste Stufe.

Tipp: Er soll die 27 Euro auch nicht zahlen, dann kommt als nächstes die Klage. Wird dann nochmal teurer und das versteht er wohl noch weniger. Immer so weiter, bis dann Peter Zwegart vor der Tür steht.

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Warte bis Du um die 20 bist. Dann wird Dein Look verdammt sexy sein. Wenn das männlich markante dazu kommt, dann ist der etwas (nicht zu sehr, also genau so wie bei Dir) längere Haarlook extrem anziehend für einen Großteil Frauen.

Lächle über die Meinung Deiner "Freunde" und denk daran, dass Du in ein paar Jahren angehimmelt wirst...

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Das Ding heißt mittlerweile nicht mehr Verordnung, sondern wurde zum Gesetz befördert: BattG Und die Antwort ist: nein, musst Du nicht.

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Man muss die steuerrechtliche Frage, von der wettbewerbsrechtlichen Frage trennen.

Steuerrechtlich muss vor allem eine Gewinnerziehlngsabsicht vorliegen, natürlich neben den anderen Kriterien wie Menge, Neuware usw. Diese Hürde liegt also etwas höher.

Weitaus niedriger liegt die Schwelle im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht. Hier kommt es auf eine Gewinnerziehhlungsabsicht nicht an. Es reicht das planmäßige, nachhaltige Auftreten am Markt. So kommt es, dass Du Deine Matchbox Sammlung nicht einzeln über 1 Jahr verkaufen darfst, sondern als ein Posten.

Das größere Problem ist also, dass ein Wettbewerber Dich abmahnt und ggf. einen teuren Prozess anstrengt. Dagegen ist ein Arge Streit auszuhalten.

Wenn Ihr da nicht naiv, sondern mit gesundem Menschenverstand draufschaut, wisst Ihr selbst wie Ihr einzustufen seid. Ein paar private Dinge darf jeder verkaufen und er darf auch das Geld dafür behalten. Eingeschweißte Ware vom Laster gefallen, PS3 Spiele in UK gekauft und hier neu angeboten...usw...das geht halt nicht, ist ja auch klar.

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Die Antwort lautet eigentlich: nein

Grund: Ein Steuerberater ist der Merzedes unter den Steuerberatenden Berufen. Er ist teuer. Die monatliche Buchführung inkl. USt Voranmeldung usw macht bei Steuerberatern in der Regel ein Azubi im ersten Lehrjahr.

Nur der Jahresabschluss muss von einem StB erstellt werden (oder selbst). Alles andere kann eine Buchführungsfrau machen.

Mein Tipp: Entweder im Bekanntenkreis / Kleinanzeigen eben solche suchen, oder z.B. mit dem BVM Verbund arbeiten. Dort sind freie Buchhaltungsfrauen (ich nenn sie jetzt mal so) zusammengeschlossen. Die machen z.B. auch Lohnsteuerhilfevereine usw. Die sind echt günstig und kennen sich genausogut, wenn nicht besser aus als ein StB.

StB kannst Du bemühen, wenn Du eine GmbH nach Luxemburg umziehen willst, Streit mit dem Finanzamt um 15.000 Euro hast usw.

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Die Antwort lautet: Es kommt darauf an !

Zunächst ist es so, dass ein Schriftwerk einen Urheberrechtlichen Schutz genießt und nicht kopiert werden darf. Das ist soweit richtig. vgl. §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG

Die Frage ist aber, ob ein Werk im Sinne des Gesetzes vorliegt. Nicht jedes geschriebene Wort ist ein Schriftwerk. Während jedes fotografierte Bild ein Lichtbildwerk ist, gilt dies für Texte nicht.

Sie bedürfen einer gewissen Schöpfungshöhe (vgl. Wikipedia), um in den Schutzbereich des UrhG zu gelangen. Für die einzelnen Anforderungen an die Schöpfungshöhe verweise ich auf Wiki.

Zur Frage des Schutzes bei Produktbeschreibungen hat sich in der Rechtssprechung durchgesetzt, dass ein rein descreptiver, also beschreibender, Text die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht.

Anders kann das für sehr ausgefeilte Beschreibungen sein, z.B. mit Anwendungsbeispielen und Tipps & Tricks etc.

Gerade die im Technikbereich üblichen 4 netten Sätze über die Digicam XYZ und dann eine DIN A4 lange Aufzählung der Features und technischen Details ist nicht durch das Urheberrecht geschützt und kann kopiert werden.

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Was ist denn "yaa" für eine Antwort?

Die BEP werden von Universal, genauer der "Universal Music Group", vermarktet. Die Universal ist Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte, die BEP haben das unveräußerliche Urheberrecht.

Mal abgesehen davon, dass Verwertungsrechte im Zuge von Rahmenverträgen auch auf die GEMA übertragen werden und die GEMA sich immer dann meldet, wenn mit ihren Inhalten Geld verdient wird, ist das einstellen eines Videos der BEP in einem Videoportal eine Urheberrechtsverletzung nach §97 UrhG und berechtigt zum Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Bei Youtube hast Du auch einen deutlichen Hinweis gesehen, dass Du mit dem Upload keine fremden Rechte verletzen darfst.

Für den Fall, dass Du mit ner Cam auf nem Konzert einen Mitschnitt gemacht hast, hilft das auch nicht. Denn dort steht überall, dass Videoaufnahmen, insbesondere deren gewerbliche Nutzung, streng verboten ist.

Wenn Du keine Werbeschaltungen im Video hast, und ne Menge Glück, dann wird das Video demnächst einfach gelöscht. Sevenonemedia (Rechteinhaber vieler TV Formate wie Pro7 usw) macht das u.a. so und verzichtet auf Anwälte.

Wenn Du aber Geld damit verdienen willst, dann gibt es keine Gnade. Schließlich hast Du nicht nur Deiner Liebe zu den BEP gefröhnt, sondern wolltest Dich an der fremden Marke bereichern.

In dem Fall kannst Du einer Abmahnung entgegen sehen, nebst einer Kostennote über ca. 1000-2000 Euro, einer Unterlassungserklärung, für den Fall, dass Du Fehler machst mit einer einstweiligen Verfügung inkl. Kontrollmitteilung ans Finanzamt. Den Schadensersatz hab ich noch vergessen. Das sind nochmal ein paar tausend.

Guter Tipp: Lösch so ein scheiß!!!

(google ist auch voll von dem Thema Abmahnung & Urheberrecht, lies Dich mal ein)

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