gute Frage.... keine Ahnung
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Du machst alles richtig! Mit Schlägen kann man kein Kind erziehen!

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Findest Du sie komisch, weil sie Dir zu gut sind?

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Ein Arbeitsvertrag kann laut BGB auch mündlich geschlossen werden. Eine Kündigung hingegen muss schriftlich erfolgen! Aber ob sie sich wirklich in die Firma klagen will?

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