Ja, kontrollierte Abgaben sind wichtig

Es gibt so ziemlich nichts, was dagegen sprechen würde. Häufig wird ja mit der angeblichen Schädlichkeit von Cannabis argumentiert. Warum illegales Cannabis weniger schädlich sein soll als legales, konnte mir aber bisher noch niemand erklären.

Das Gegenteil ist doch der Fall: Auf dem Schwarzmarkt gibt es überhaupt keinen Gesundheitsschutz und Streckmittel wie Brix oder Talkum führen zu massiven gesundheitlichen Schäden, die sich unter legalen Bedingungen vermeiden ließen. Schlimmer noch: Häufig wird auf dem Schwarzmarkt gar nicht mehr Cannabis verkauft, sondern einfach nur als Cannabis getarnte Research Chemicals. Wie extrem gefährlich die sind, sieht man unter anderem an den Todeszahlen.

Nein, da halte ich eine kontrollierte Abgabe ab 18 Jahren in Apotheken und Shops für den besseren Weg, sowohl aus gesundheitlicher Sicht, als auch aus Sicht des Jugendschutzes. Der Dealer fragt nämlich nicht nach einem Personalausweis.

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Nein, die meisten kennen die politische Ausrichtung nicht.

Im Gegensatz zu den amerikanischen und britischen Medien haben die meisten deutschen Medien keine dezidiert klare politische Ausrichtung. Ausnahmen (z.B. Neues Deutschland oder Junge Freiheit) bestätigen die Regel.

Die von dir getroffene Einordnung halte ich für subjektiv. Wie kommst du darauf, dass die Süddeutsche links ist? Ich kann dort eigentlich überhaupt keine politische Ausrichtung erkennen, weder in den Kommentaren und schon gar nicht in den Artikeln.

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Die Grünen wollen ja bis 2025 dass alle Emissionen weg sind

Völliger Schwachsinn. Hör auf hier Fake-News zu verbreiten.

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Diese Frage werden dir nur die Österreicher selbst beantworten können.

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Ich finde es gut, weil...

Die Frage ist geht von einem falschen Sachverhalt aus. Kopftücher werden in Österreich keineswegs generell verboten, sondern lediglich in Schulen bis zum 14. Lebensjahr.

Ja, das halte ich für sinnvoll: Denn mit 14 ist man religionsmündig und damit auch reif genug, solche Entscheidungen treffen zu können. Ob 6-jährige Grundschulkinder das Kopftuch wirklich aus freien Stücken tragen, wage ich mal zu bezweifeln. Meist sind es die Eltern, insbesondere aber die Väter die darauf pochen, und das aus patriarchalischen Motiven.

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Nein

Das ist keine politische Frage, sondern eine juristische. Die Grundlagen für ein Verbot sind in §3 des Vereinsgesetzes festgelegt. Von „geistiger Brandstiftung“ steht dort nichts.

Ansonsten halte ich es aber auch für absurd zu glauben, dass man rechtsextreme Ansichten mit Verboten bekämpfen könne. Das ist der völlig falsche Ansatz und könnte sogar zu einer Radikalisierung der Szene beitragen.

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Kiffen ist genauso wenig verboten wie deine katastrophale Rechtschreibung.

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Ein Nazi ist ein Anhänger des Nationalsozialismus. Ein Rassist ist eine Person, die jemand anderen aufgrund seiner Abstammung ablehnt.

Rassismus ist ein fester Bestandteil des Nationalsozialismus, umgekehrt aber ist nationalsozialistisches Denken nicht zwingend Bestandteil einer rassistischen Einstellung. Bei letzterem sind es vor allem oft Vorurteile, die dazu führen, dass eine Person rassistisch denkt.

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Nein, denn

Dann müsste auch Trichlorfluormethan legal sein, eine Substanz, die maßgeblich für die Zerstörung unserer Ozonschicht verantwortlich war. Nein, da halte ich Verbote absolut für sinnvoll. Psychoaktive Substanzen wie THC oder MDMA können aber aus meiner Sicht freigegeben werden, wenn man gleichzeitig aktive Aufklärungsarbeit betreibt.

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Mit der Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit (nur Gesundheit, nicht Gesundheit und Soziales) könntest du theoretisch an der Uni Oldenburg Humanmedizin studieren. https://uol.de/studium/studiengang/?id_studg=551

Die Wahrscheinlichkeit, dass du dort einen Studienplatz bekommst, ist aber aufgrund der extrem hohen Anzahl an Bewerbern und der gleichzeitig begrenzten Anzahl an Studienplätzen sehr gering bis nicht vorhanden. Am sinnvollsten wäre es wohl, wenn du das Abitur nachholst und dich dann an einer Universität im Ausland bewirbst. In den Niederlanden werden Medizin-Studienplätze z.B. nicht nach NC, sondern nach einem dezentralen Aufnahmeverfahren vergeben.

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Nein.

Unter bestimmten Umständen kann einer Person das Wahlrecht aber entzogen werden, das aber nur bei schwersten Straftaten (z.B. Vorbereitung eines Angriffskrieges) und auch nur für maximal fünf Jahre. https://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html

Bis zum Mai diesen Jahres waren außerdem Menschen mit geistiger Behinderung vom Wahlrecht ausgenommen. Dies wurde vom Bundesverfassungsgerichts jedoch für verfassungswidrig erklärt. Klingt unfassbar und erinnert eher an die NS-Zeit, war aber tatsächlich so. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestag-geistig-behinderte-duerfen-waehlen-16191630.html

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